vor seiner Mündung in einen Landsee oder in das
Meer ablagert. Im letztern Falle beißen sie
Barren (s. d.). Bank im
Meere sind
Erhebungen des Meeresbodens; die
Tiefseelotungen (s.
Tiefseeforschung) zeigen, daß das Bodenrelief im großen und ganzen ein
äußerst sanft gerundetes ist. Die vorkommenden
Böschungen sind sehr geringe, so z. B. bei der Doggerbank
in der Nordsee etwa 4° betragend. Steht über ihnen das
Meer so seicht, daß
sie der Schiffahrt gefährlich werden können,
so nennt man sie
Untiefen (engl. shoals) oder auch
Sünde, Platen oder
Watten (s. d.). Je nach der
Bedeckung ihrer Oberfläche
unterscheidet man
Korallen-, Sand- und Muschelbänke.
Sandbänke entstehen überall da, wo sich zwei Strömungen stauen (sog.
Kabbelungen, s. d.) und einander in ihrer
Bewegung, also auch in der Fähigkeit, den mitgebrachten Sand und Schlamm weiter
zu tragen, hemmen, so daß derselbe niederfällt. Eine enge Durchfahrt zwischen zwei Sandbänken nennen die Seeleute Priel,
Tief, Valje oder Ley. Sandbänke sind häufig den Flachküsten, namentlich an den Mündungen großer
Strome vorgelagert; so an der Nordseeküste die der Schiffahrt so gefährlichen Sande. Verschiedene derselben, welche
durch starke Gezeiten (s. d.) Strömungen beeinflußt werden, wechseln mehr oder
weniger ihren Ort (sog. bewegliche Sande). Ein
Beispiel hierfür sind die Nordergründe und der Medemsand in der Elbmündung
bei
Cuxhaven. (S.
Tafel: Seekarte der Nordsee, beim
Artikel Nordsee.) Muschelbänke, felsige
Erhöhungen des Meeresbodens, welche
Sammelplätze für Seemuscheln sind, finden sich in allen
Meeren.
Über Bank als Geschäftsinstitut s.
Banken; über Bank im militärischen
Sinne s. Geschützbank.
oder
Bangka, eine
Insel des Niederländisch-Ostindischen
Reichs, durch die 11-27 km breite,
für die Schiffahrt wichtige
Bankastraße von
Sumatra getrennt, bildet mit einer Anzahl in ihrer Nähe gelegener kleiner
Inseln
die Residentschaft gleichen
Namens. Dieselbe mißt 12681 qkm und besteht hauptsächlich aus niedrig gelegenem, teilweise sumpfigem
Flachlande, aus dem sich jedoch mehrere isolierte granitische
Berge bis zu 6-700 m Höhe erheben. Zinnsand
liegt überall auf Banka mehr oder weniger tief unter der Oberfläche massenhaft abgelagert, und er bedingt den großen
Wert, welchen Banka für
Holland hat; 1881-84 betrug die jährliche
Ausbeute 4226000 kg bei 1445
Arbeitern.
Die Erzgewinnung ist
Monopol der Regierung und wird für
Rechnung derselben seit 1832 ausschließlich von
chines. Minenarbeitern betrieben.
Außer Zinn kommt auf in viel geringerer Menge Magneteisen vor; in älterer Zeit soll daselbst
auch bisweilen
Gold
[* 2] gefunden worden sein. Die Fauna von Banka ist nicht besonders reich, namentlich fehlen größere Säugetiere,
aber sie enthält einige Formen
(Eichhörnchen, Pittas), welche nur hier auf diesem beschränkten Raume
gefunden werden. Im allgemeinen zeigt
die Tierwelt mehr
Beziehungen zu der von
Malaka als zu der von
Sumatra.
Handel und Schiffahrt von Banka sind ganz unbedeutend. Die Ausfuhr beschränkt sich auf Zinn; die Einfuhr,
außer
Reis und
Salz,
[* 3] auf eine genüge Anzahl europ. und chines. Handelsartikel.
Die Bevölkerung beträgt (1891) 82910 E., darunter 193 Europäer, 25321
Chinesen. Die eingeborene malaiische
Bevölkerung
[* 4] ist körperlich schwach, wenig energisch, ohne allen Kunstfleiß und Neigung für den
Ackerbau. Bis zur Mitte
des 19. Jahrh., wo
die Regierung sie zwang, in Dörfern (malaiisch Kampong) festen Wohnsitz
zu nehmen und Reisfelder anzulegen, führte sie, in den Wäldern umherschweifend, ein nomadenartiges
Leben.
Viele Eingeborene trugen Kleider aus weichgeklopfter Baumrinde. Hauptort, wichtigster
Hafen- und Handelsplatz, zugleich Sitz
des Residenten und Militärkommandanten ist Muntok, unter 2° 3' südl.
Br. und 105° 9' westl. L. von Greenwich, an der nordwestl.
Spitze derInsel. Die
Insel gehörte zu dem
Reiche Palembang auf
Sumatra. Von dem
SultanAchmed Nadja-muddin
wurde sie 1812 an die Engländer abgetreten, die sie im
Traktat vom Holland überließen.
Peelsche, das noch jetzt geltende engl. Bankgesetz vom welches,
ein
Ausfluß
[* 5] der Currencyschule (s. d.), eine möglichst große
Beschränkung der nicht metallisch gedeckten
Noten erstrebt. Die Hauptbestimmungen sind folgende: Die
Bank von England wird in zwei selbständige
Abteilungen, die eine für
die Notenausgabe, die andere für die eigentlichen Bankgeschäfte (Issue und
Banking Department), zerlegt. Der Emissionsabteilung
wird überwiesen einerseits der Metallvorrat der
Bank (bis auf einen kleinen Rest für das unmittelbar
laufende Bedürfnis) und andererseits ein Betrag von 14 Mill. Pfd. St. Wertpapieren (securities),
zu dem auch die dauernde Schuld des
Staates au die
Bank gehört.
Dafür erhält das Bankdepartement 14 Mill. Pfd. St. in
Noten, die nunmehr seinen Betriebsfonds bilden. Bei der Emissionsabteilung,
die auch die vorgezeigten
Noten einzulösen hat, sind fortan
Noten nur gegen Hinterlegung von Goldmünzen
und
Gold- oder Silberbarren zu haben. Goldbarren muß dasselbe jederzeit zu dem festgesetzten Preise von 77 Shill. 9 Pence
für die
Unze (von 11/12 Feinheit) gegen
Noten eintauschen. Wenn eine andere
Bank die Befugnis zur Notenausgabe verliert, so
darf die
Bank von England zwei Drittel der dadurch frei werdenden Notensumme in der Art übernehmen, daß
sie nur durch Wertpapiere bei der Emissionsabteilung gedeckt sind.
Dadurch ist das nicht metallisch gedeckte Notenkontingent des Bankdepartements und der feste
Bestand an Wertpapieren bei der
Emissionsabteilung allmählich erhöht und im Febr. 1894 auf 16,80 Mill. Pfd.
St. gebracht worden.
Außer den Notenbanken, die bestanden, dürfen keine andern mehr gegründet werden, und die
bestehenden (außer der
Bank von England) dürfen in Zukunft im ganzen nur so viel
Noten ausgeben, als sie durchschnittlich
in den 12 Wochen vor dem in
Umlauf hatten. Einen Wochenausweis der
Bank von England nach der
der Bankakte entsprechenden Form s. im
ArtikelBank of England (S. 378). - Die
Urheber der Bankakte glaubten in derselben ein
Mittel zur
Verhinderung von
Notständen gefunden zu haben, eine Meinung, die schon 1847 durch die
Thatsachen widerlegt wurde, so daß
die Regierung gezwungen war, die Bankakte außer Kraft
[* 6] zu setzen. Dasselbe wiederholte sich 1857 und 1866. Die
Wirkung dieser Organisation auf den Geldmarkt ist ohne Zweifel eine bloß mechanische, und es sind namentlich bei Gelegenheit
der 1890 den
Londoner Geldmarkt berührenden Finanzkrise (Fall des Hauses
Baring) Bestrebungen für eine Revision der
Bankakte wieder aufgetaucht.