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Gesetzen und durch rühriges Auftreten nach außen die übernommene Aufgabe in befriedigender Weise zu lösen. Der Kirchenstreit wurde durch die der Zweiten Kammer vorgelegten sechs Gesetzentwürfe und durch endliche Vereinbarung mit dem Erzbischof hinsichtlich der Besetzung der Kirchenpfründen, Verwaltung des Kirchenvermögens und Einsetzung eines kath. Oberstiftungsrats geregelt. Daran reihte sich eine Umgestaltung der Verfassung der prot.
Landeskirche in liberalem Sinne und die Emancipation der Juden. Auch auf allen andern Gebieten des öffentlichen Lebens wurde der bad. Staat einer Umgestaltung entgegengeführt. Diese weitgreifenden Reformen waren: Einführung der Gewerbefreiheit, eine neue Gerichtsorganisation (nach dem Muster der hannoverischen), ein Polizeistrafgesetzbuch und insbesondere eine neue Organisation der innern Verwaltung mit weitester Ausdehnung [* 2] der Selbstregierung. Zugleich hörte die bisherige polit. Einteilung des Großherzogtums in vier Provinzen mit ebensoviel Mittelregierungen auf. Das Land zerfällt seitdem in 11 Verwaltungskreise.
Die Energie, mit der der Minister des Äußern, Freiherr von Roggenbach, bei jeder Gelegenheit dem nationalen Verlangen nach einer gründlichen Bundesreform Ausdruck gab, belebte auch außerhalb B.s die nationalen Hoffnungen, um so mehr, als man den Großherzog in diesem Gedanken mit seinem Minister einig wußte. Die eifrige Verwendung B.s für das kurhess. Verfassungsrecht 1862 auf dem Bundestage förderte die endliche Herstellung jenes Rechts durch Preußen. [* 3]
Der rasche Entschluß, dem von Preußen beantragten Französisch-Deutschen Handelsvertrage beizutreten, begünstigte aldann die Erneuerung des Zollvereins 1865. Im J. 1864 wurde das Land von neuem durch eine bald immer wiederkehrende klerikale Agitation beunruhigt. Der kath. Klerus war unzufrieden mit der staatlichen Einrichtung von Ortsschulräten, an denen auch Familienväter teilhaben sollten, und von Kreisschulinspektoren, und die kath. Pfarrer erhielten von der erzbischöfl.
Kurie den Befehl, die ihnen vorbehaltene Stelle in den Ortsschulräten nicht einzunehmen. Gleichzeitig machte ein erheblicher Teil der prot. Geistlichkeit den Versuch, die freiere kritische Richtung in der prot. Theologie zu unterdrücken. Der Versuch scheiterte aber an dem Widerstände der Liberalen, die bald darauf zur Gründung des Deutschen Protestantenvereins schritten und das Recht der freien Forschung, die Versöhnung des Christentums mit der modernen Bildung und eine Erneuerung der Kirche auf der Grundlage der Gemeindeverfassung auf ihre Fahne schrieben. Der Oberkirchenrat erkannte die Gleichberechtigung der verschiedenen Richtungen innerhalb des Protestantismus an und verwies die Vertreter der orthodoxen Richtung zur Ruhe.
Inzwischen wirkte der Konflikt zwischen Preußens [* 4] Regierung und Abgeordnetenhaus erkältend auf die Hoffnungen, die sich Preußen zugewendet hatten, und der Verlauf des schlesw.-holstein. Streites machte die bad. Volksvertreter allmählich zu Gegnern Preußens. Der Minister von Roggenbach trat zurück, und von Edelsheim kam an seine Stelle; er unternahm es, [* 5] in das mittelstaatliche Lager [* 6] überzuführen und schließlich an Österreich [* 7] anzuschließen.
Mit den Demokraten verbündet und der Ultramontanen sicher, nahm Edelsheim an den mittelstaatlichen Konferenzen in Augsburg [* 8] und Bamberg [* 9] teil und brachte die Kammer, die sich noch für den Bismarckschen Antrag (Einberufung eines deutschen Parlaments zum Zweck einer Neugestaltung der Bundesverfassung) mit allen gegen drei Stimmen ausgesprochen hatte, nach und nach zu dem Entschluß, durch inniges Zusammengehen mit den andern süddeutschen Staaten Heil für Baden zu suchen, was thatsächlich gleichbedeutend war mit Krieg gegen Preußen.
Der Großherzog, der mit Mathy auf preuß. Seite stand, mußte, als ihm auf eine Anfrage in Berlin [* 10] die Antwort erteilt wurde, Preußen sei nicht im stande, Baden militärisch zu schützen, dem Andrängen der Mehrheit des Ministeriums und des Landes nachgeben. Durch Bundestagsbeschluß vom 14. Juni ward der Krieg gegen Preußen entschieden, der die bad. Division unter dem Befehl des Prinzen Wilhelm den unglücklichen und wenig ruhmvollen Mainfeldzug mitmachen ließ (s. Deutscher Krieg von 1866). Die preußisch gesinnten Mitglieder des Ministeriums wurden verdrängt: die Ministerialräte Jolly und Freydorf wurden 26. Juni ihrer Stellen enthoben;
Mathy, Präsident des Handelsministeriums, mußte 30. Juni seine Entlassung nehmen.
Nach den preuß. Siegen [* 11] in Böhmen [* 12] und am Main schlug die öffentliche Meinung in Baden ebenso rasch wieder um. Schon 22. Juli baten 39 Abgeordnete in einer Adresse den Großherzog, den nutzlosen Krieg aufzugeben und den Anschluß an Preußen zu bewerkstelligen. In gleichem Sinne sprach sich die Bevölkerung in Adressen und Volksversammlungen aus. Am 23. Juli reichte Edelsheim, 26. Juli Stabel, Lamey, Vogelmann ihre Entlassung ein und 27. Juli erhielt Mathy den Auftrag, ein neues Ministerium zu bilden: Mathy wurde Staatsminister und übernahm wieder die Leitung des Handels, vorläufig auch der Finanzen;
Freydorf wurde Präsident des Ministeriums des Auswärtigen, Jolly des Ministeriums des Innern;
General Ludwig, dessen Entlassung nicht angenommen worden war, behielt das Kriegsministerium, und Staatsrat Nüßlin blieb Mitglied des Ministeriums ohne Portefeuille.
Die Truppen wurden 29. Juli zurückgerufen, 3. Aug. Waffenstillstand und 17. Aug. in Berlin der definitive Friede und ein Allianzvertrag mit Preußen geschlossen. Baden hatte eine Kriegskontribution von 6 Mill. Gulden an Preußen zu bezahlen. Der Friedensvertrag wurde sofort von beiden Kammern genehmigt, und Annäherung B.s an Preußen und an den Norddeutschen Bund als nächstes, die Vereinigung Süddeutschlands mit demselben zu einem Deutschen Reiche von Regierung und Volksvertretung als Endziel der bad. Politik bezeichnet.
Bei der Eröffnung des Landtags sprach der Großherzog in der Thronrede seinen «festen Entschluß» aus, «der nationalen Einigung unausgesetzt nachzustreben» und jedes Opfer zu diesem Zwecke zu bringen. Die Allianz- und Zollverträge, das an die Kriegsverfassung des Norddeutschen Bundes sich anschließende Wehrgesetz wurden von beiden Kammern genehmigt. Ein Ministerverantwortlichkeitsgesetz, ein Preßgesetz und ein Schulgesetz folgten.
Schon vor dem Schlusse des Landtags war Mathy gestorben. Infolgedessen wurde das Ministerium 12. Febr. neugebildet: Jolly übernahm das Staatsministerium und das Innere, Freydorf das Auswärtige, Ellstätter die Finanzen, Dusch den Handel, Obkircher (jedoch erst ¶
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21. Okt.) die Justiz, der bisherige preuß. Militärbevollmächtigte in Karlsruhe, [* 14] General Beyer, das Kriegswesen. Nüßlin blieb in seiner bisherigen Stellung. Die eingeschlagene Politik wurde mit, aller Entschiedenheit festgehalten. Das bad. Kadetteninstitut wurde aufgehoben und einem mit Preußen vereinbarten Vertrage gemäß die bad. Kadetten in die preuß. Militäranstalten aufgenommen, 1869 auch mit dem Norddeutschen Bunde ein die militärische Freizügigkeit bezweckender Vertrag geschlossen.
Die Militärorganisation war 1868 vollendet, das Kommando der Division wurde Beyer übertragen. Bei den Zollparlamentswahlen im Febr. 1868 siegten die Nationalliberalen in acht, die Klerikalen in sechs Wahlkreisen. Mit der Freiburger Kurie kam es indessen zu neuen Konflikten. Die Regierung hatte verordnet, daß die jungen Theologen beider Konfessionen [* 15] nach beendigten Universitätsstudien vor einer staatlichen Prüfungskommission eine Prüfung über ihre allgemein wissenschaftliche Vorbildung zu bestehen haben sollten.
Dagegen protestierte der Erzbischof und untersagte in einem Erlasse vom 18. Sept. den kath. Theologen, sich dieser Prüfung zu unterziehen. Darauf erklärte die Regierung das erzbischöfl. Verbot für ungültig und verweigerte allen denjenigen Theologen, die sich der Prüfung nicht unterwarfen, die definitive Anstellung und die Auszahlung des Gehalts. Der Tod des Erzbischofs Vicari nach welchem der Domdekan und Generalvikar Lothar Kübel vom Kapitel zum Erzbistumsverweser gewählt wurde, brachte die Aussöhnung nicht näher.
Ein Streit im liberalen Lager kam den Klerikalen nur erwünscht: in Offenburg [* 16] am 8. Nov. und abgehaltene Versammlungen, auf welchen die Führer der liberalen Partei dein Ministerium Jolly Opposition machten, veranlaßten sie, in Verbindung mit den Großdeutschen und Demokraten einen Aufruf an das Volk ergeben zu lassen und einen Adressensturm an den Großherzog zu versuchen. Auflösung der jetzigen Ständeversammlung, Einberufung eines außerordentlichen Landtags zur Schaffung eines neuen Wahlgesetzes auf Grundlage des direkten geheimen Wahlverfahrens und ein Mißtrauensvotum gegen das Ministerium war der Hauptinhalt der Adressen.
Diese Gefahr beseitigte den Streit der Liberalen mit dem Ministerium; die neue Offenburger Versammlung vom beschloß eine Gegenadresse an den Großherzog, die bedeutendsten Städte des Landes folgten diesem Beispiele, und der Großherzog wies die klerikal-demokratischen Adressen zurück. Bei den Erneuerungswahlen vom siegten die Liberalen in 18, die Klerikalen in 4 Wahlkreisen. Den am 24. Sept. eröffneten Landständen legte die Regierung einen Entwurf über Veränderung verschiedener Verfassungsbestimmungen vor: die Zweite Kammer sollte die selbständige Wahl ihrer Präsidenten, die Selbstbestimmung hinsichtlich der Geschäftsordnung, die Initiative in der Gesetzgebung erhalten, und der Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts und der geheimen Abstimmung sollte in das Wahlgesetz aufgenommen werden.
Dieses Verfassungsgesetz wurde von der Zweiten Kammer 29. Okt., von der Ersten 13. Nov. angenommen, die von den Klerikalen gewünschte Einführung der direkten Wahlen aber mit allen gegen 14 Stimmen verworfen. Das Gesetz über Einführung der obligatorischen Civilehe und der bürgerlichen Standesbeamtung wurde von der Zweiten Kammer 17. Nov. mit allen gegen 6 Stimmen, von der Ersten 4. Dez. gleichfalls mit allen gegen 6 Stimmen angenommen. Ebenso wurde die Verlängerung [* 17] des Kontingentgesetzes und das Gesetz über das Militärbudget von beiden Kammern, das Gesetz über die neue Einteilung des Landes in 56 Landtagswahlbezirke und der Antrag, die Mandatsdauer der Abgeordneten von acht auf vier Jahre herabzusetzen und alle zwei Jahre die eine Hälfte austreten zu lassen, von der Zweiten Kammer vereinbart.
Das Stiftungsgesetz, wonach diejenigen Stiftungen, die in das Gebiet der Schule und des Armenwesens gehörten, der kirchlichen Verwaltung entzogen und unter weltliche Verwaltung gestellt werden sollten, und die Gesetze über Ausdehnung der Befugnisse der Schwurgerichte bei politischen und Preßvergehen, über das an die norddeutschen Bestimmungen sich anschließende Militär-Strafgesetzbuch und über die Unterstützung des Gotthardbahnunternehmens mit 3 Mill. Gulden wurden vom Landtage genehmigt. Der Schluß dieses wichtigen Landtages erfolgte Der Protest des Bistumsverwesers gegen das Stiftungsgesetz wurde nicht beachtet. Der Verweser ließ die vatikanischen Beschlüsse vom 18. Juli öffentlich verkündigen. Die Regierung erklärte, daß diese Beschlüsse, sofern sie mittelbar oder unmittelbar in bürgerliche Verhältnisse eingreifen, als rechtlich unverbindlich anzusehen seien.
5) Unter Friedrich nach 1870. Die Kriegserklärung Frankreichs beschleunigte die Erfüllung der nationalen Bestrebungen B.s. Die bad. Division wurde unter den Oberbefehl des Generals von Werder gestellt, beteiligte sich zuerst an der Belagerung Straßburgs, focht dann bei Dijon [* 18] und Nuits und nahm vom 15. bis an den siegreichen Kämpfen vor Belfort [* 19] der Bourbakischen Armee gegenüber ruhmvollen Anteil. Die Regierung suchte die Siege für den Ausbau des nationalen Staates zu verwerten.
Schon in einem Schreiben an Bismarck vom forderte sie die Wiedererwerbung des Elsasses und die Erweiterung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Bund und beantragte für letztern eine Verstärkung [* 20] der Centralgewalt aus militärischem und diplomatischem Gebiete. Nach den Münchener Verhandlungen, an denen Baden sich nicht beteiligt hatte, beantragte Baden 2. Okt. seinen Eintritt in den Norddeutschen Bund. Minister Jolly und Freydorf begaben sich auf Bismarcks Einladung 20. Okt. nach Versailles. [* 21]
Dort wurde der Verfassungsvertrag mit dem Norddeutschen Bunde 15. Nov., die Militärkonvention mit Preußen 25. Nov. abgeschlossen. Danach sollte das bad. Kontingent einen unmittelbaren Bestandteil der preuß. Armee bilden, der König von Preußen als Bundesfeldherr alle Rechte und Pflichten des Kontingents- und Kriegsherrn übernehmen und Baden die dasselbe verfassungsmäßig treffende Summe für das Bundeslandheer der preuß. Kriegsverwaltung zur freien Verfügung überlassen. Der zusammentretende Landtag genehmigte die beiden Verträge und eine die nationalen Gesinnungen und Bestrebungen des Großherzogs anerkennende Dankadresse an denselben. Das Ministerium des Auswärtigen und das des Kriegswesens wurden 1. Juli und aufgelöst, sämtliche Gesandtschaften 24. Okt. aufgehoben. Bei den Reichstagswahlen vom wurden 12 Nationalliberale und 2 Klerikale ¶