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trat von der luth.
Kirche zur reformierten über, verkaufte 1590 die
Ämter
Besigheim und Mundelsheim und 1603 auch die
Ämter
Altensteig und Liebenzell an
Württemberg
[* 2] und starb 1604 ohne
Kinder. Sein
Bruder,
Georg
Friedrich, der ihm folgte, trat seinem
ältesten
Sohne
Friedrich Baden
[* 3] die Regierung ab, während er selbst mit einem Kriegsheere gegen
Kaiser Ferdinand
II. zur Beschützung des Kurfürsten von der Pfalz,
Friedrich Baden
, zu Felde zog, aber bei Wimpfen von
Tilly geschlagen
wurde.
Auf
Friedrich Baden
folgte 1659
Friedrich VI., der sich als Reichsfeldherr auszeichnete; dessen Sohn
Friedrich Magnus übernahm 1677 die
Regierung. Wegen des Einfalls der
Franzosen mußte sich dieser bis 1697 zu Basel
[* 4] aufhalten. Nach dem Ryswijker
Frieden suchte er den Wohlstand des
Landes herzustellen. Er starb 1709. Ihm folgte sein Sohn
Karl Wilhelm, der 1715 die neue
Residenz
Karlsruhe
[* 5] erbaute und zum Andenken an dieses Ereignis den
Orden
[* 6] der
Treue stiftete. Er starb 1738 und
vererbte die Regierung auf seinen Enkel
Karl
Friedrich (s. d., 1738-1811), der 1771
Baden-Baden
[* 7] (s. oben 2) mit seiner Herrschaft
vereinigte.
Unter diesem musterhaften
Regenten, dem die trefflichen Minister von Hahn
[* 8] und von Edelsheim (s. d.)
zur Seite standen, erhielt Baden
seine jetzige Gestalt und größere Bedeutung. Seine ansehnlichen
Gebietserwerbungen beruhten entweder auf einem altbegründeten Nachfolgerecht oder auf neuen völkerrechtlichen
Verträgen.
Für seine Gebietsverluste auf dem linken Rheinufer fand er 1803 reichliche
Entschädigung im Reichsdeputationshauptschluß;
er erhielt das
Bistum Konstanz,
[* 9] die Reste der
Bistümer
Speyer,
[* 10] Basel,
Straßburg
[* 11] auf dem rechten Rheinufer, die pfälzischen
Ämter
Ladenburg,
Bretten,
Heidelberg,
[* 12]
Mannheim,
[* 13] mehrere
Abteien und Reichsstädte und den
Titel eines Kurfürsten
(1803). Im Frieden zu
Preßburg
[* 14] fügte er (1805) den
Breisgau, die Ortenau und die Stadt Konstanz hinzu. Der Beitritt zum Rheinbund
(1806) brachte eine dritte Vergrößerung durch erbfürstliche Gebiete und reichsritterliche Besitzungen.
II. Neuere Geschichte: Das Großherzogtum Baden.
1) Bis auf Leopold, 1830. Durch die Auflösung des Deutschen Reichs wurde für den Staat volle Souveränität im staatsrechtlichen Sinne erworben. Indem dies Karl Friedrich erklärte, nahm er gleichzeitig den Titel eines Großherzogs von an und fügte den eines Herzogs von Zähringen bei. Gleichzeitig wurde die schon früher getroffene Nachfolgeordnung bestätigt. Danach sollten im Falle des Aussterbens des fürstl. Mannsstammes seine Söhne aus der am mit Luise Karoline Geyer von Geyersberg (s. Hochberg) geschlossenen Ehe folgen (gemäß den Bestimmungen von 1787 und vom Bei dem Tode Karl Friedrichs siel die Regierung an seinen Enkel Karl Ludwig Friedrich (1811-18). Dieser (geb. 1786) war seit 1806 mit Stephanie, einer Adoptivtochter Napoleons I., vermählt.
Nach der
Schlacht bei
Leipzig
[* 15] verließ er den Rheinbund und trat 1815 dem
Deutschen
Bunde bei. Auf dem
Wiener
Kongresse gehörte
Baden
zu den Regierungen, die sich gegen eine allgemeine Verpflichtung zur Einführung des Repräsentativsystems
erklärten. Allein die Bewohner verlangten staatsrechtliche
Garantien, und gleichzeitig erhob
Bayern,
[* 16] auf den Rieder
Vertrag
und eine alte sponheimische Erbeinsetzung gestützt,
Ansprüche auf
einen großen
Teil des bad.
Landes.
Der
Großherzog
Karl
Ludwig
Friedrich wies diese entschieden zurück und verlieh als neues
Band
[* 17] der
Vereinigung
für alle Bewohner die
Verfassung vom in welcher auch der Grundsatz der Unteilbarkeit ausgesprochen wurde.
Da er
ohne männliche Nachkommen starb, folgte ihm seines
Vaters
Bruder, Markgraf
Ludwig Wilhelm
August (geb. Unter diesem
wurde durch
Receß vom die Integrität B.s unter den Schutz
Rußlands,
Österreichs, Englands
und
Preußens
[* 18] gestellt und das Erbfolgerecht der Halbbrüder des
Großherzogs, der Markgrafen von Hochberg, anerkannt, während
Bayern seinen Entschädigungsanspruch für den von an
Frankreich abgetretenen
Teil der
Grafschaft
Sponheim erneuerte.
(Vgl.
Über die
Ansprüche der
Krone
Bayern an Landesteile des Großherzogtums Baden
, 2. Aufl., Mannh.
1827.)
Die Stände traten zum erstenmal zusammen, wurden aber wegen bald ausbrechender Reibungen mit dem Ministerium sowie wegen Streitigkeiten zwischen der Ersten und Zweiten Kammer 28. Juli schon wieder entlassen, so daß die gestellten Anträge auf Preßfreiheit, Einführung der Schwurgerichte, Abschaffung der Fronen und Zehnten nur in Anregung kamen. Während der zweiten Versammlung, im Sept. 1820, schien die gegenseitige Stimmung im Anfange nicht günstiger.
Beide Kammern näherten sich indes sehr bald in wichtigen Dingen, z. B. hinsichtlich der Aufhebung der teilweise beseitigten Leibeigenschaft, des Gesetzentwurfs über die Verantwortlichkeit der Minister, der Vorstellung gegen die Strenge des Censuredikts und der Gemeindeverfassung, und die Regierung kam gleichfalls versöhnend entgegen. Der Großherzog Ludwig starb kinderlos und ihm folgte sein Halbbruder Leopold (s. d.), der älteste Sohn Karl Friedrichs aus seiner Ehe mit der Gräfin von Hochberg.
2) Unter Leopold, 1830-52. Mit Leopolds Regierungsantritt schien ein frischeres Leben zu beginnen. Die Regierung hatte die Wahlen zu dem am eröffneten sechsten Landtage ihrem freien Gange überlassen. Von ihrer Seite waren Gesetzentwürfe über eine Gemeindeordnung, eine bürgerliche Prozeßordnung mit Öffentlichkeit und die Aufhebung der Staatsfronen vorbereitet, welche angenommen wurden. Mit besonderm Nachdruck aber und mit großer Einmütigkeit hatte die Zweite Kammer, nach Welckers Antrag, die Sache der Preßfreiheit betrieben und endlich die wichtigsten Bedenklichkeiten der Ersten Kammer sowie der Regierung zu beseitigen gewußt. Das Gesetz kam zu stande und wurde in ganz Deutschland [* 19] mit lautem Jubel begrüßt. Die Regierung mußte indes schon vom Deutschen Bundestag und der österr. Regierung gedrängt, das neue Gesetz für unwirksam erklären, weil es mit der Bundesgesetzgebung über die Presse [* 20] unvereinbar sei.
Auf dem Landtag vom 20. Mai bis zeigte sich die auf den nächstfolgenden Versammlungen noch sichtlicher werdende Ermattung des polit. Geistes. Die Stände beschränkten sich auf rechtsverwahrende Klagen wegen der einseitig erfolgten Aufhebung des Preßgesetzes und wegen mutmaßlicher Absichten des Bundestags. Der Anschluß B.s an den Deutschen Zollverein, der schon von den Abgeordneten von 1831 bedingungsweise gutgeheißen war, erfolgte Auf dem ¶
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Landtage von 1837 erhielt die Regierung die Genehmigung der Stände zu einer wesentlichen Veränderung der in echt freisinnigem Geiste abgefaßten Gemeindeordnung von 1831. Der Verfassungsumsturz in Hannover [* 22] jedoch, die veränderte Stellung des Ministeriums zur Zweiten Kammer seit dem Tode des beliebten Staatsministers Winter sowie der nun gesteigerte Einfluß Blittersdorffs, alles dies blieb nicht ohne Rückwirkung auf den Geist des Volks und seiner Vertreter.
Die Umstimmung trat schon bei der Versammlung der Stände von 1839 und 1840 hervor, deren Verhandlungen sich hauptsächlich um die Beratung über ein neues Strafgesetzbuch drehten. Zur Erfüllung eines seit Jahren gegebenen Versprechens erlieh die Regierung im Jan. 1840 die Verordnung zur bessern Sicherung der Schriftsteller gegen Censurwillkür. Nach verfassungsmäßiger teilweiser Erneuerung der Abgeordneten und Eröffnung eines neuen Landtags erhob sich dann ein lebhafter Streit über das vom Ministerium behauptete Recht der Verweigerung des Urlaubs für die zu Deputierten erwählten Staatsdiener.
Als sich dieser Principienkampf nach längerer Vertagung erneuerte, ward die Kammer aufgelöst. Infolge der neuen Wahl behielt die Opposition der Zweiten Kammer das Übergewicht. Der Antrag Welckers über Erleichterung materieller Lasten und gleichzeitige Förderung der geistigen Interessen, über Errichtung einer Landwehr und deren organische Verbindung mit dem zu vermindernden stehenden Heere, die Aufhebung aller Ausnahmemaßregeln des Deutschen Bundes und dessen Zurückführung auf die Grundlagen und Verheißungen der Bundesakte sowie der Antrag Sanders über den Zustand der Presse hatten ungemein lebhafte Angriffe gegen das Institut der Censur und heftige Debatten zur Folge.
Ganz besonders war dies auch der Fall infolge eines Antrags Itzsteins, der die Einmischung. der Regierung in die Wahlen und die von den Ministerialchefs zu diesem Zwecke erlassenen Rundschreiben, durch die im ganzen Lande große Aufregung erzeugt worden war, betraf. Ungeachtet einer Protestation des Ministeriums beschloß die Zweite Kammer mit 34 gegen 24 Stimmen, den Ausdruck der Mißbilligung wegen Beschränkung der Wahlfreiheit in ihre Protokolle niederzulegen. Am wurde der in der Geschichte des konstitutionellen Großherzogtums epochemachende Landtag im Auftrage des Großherzogs mit einer Rede geschlossen, die der Zweiten Kammer keine Hoffnung auf eine Veränderung des Ministeriums ließ.
Die Nachwirkungen dieser Kämpfe machten sich nach oben wie nach unten hin fühlbar. Die Regierung beharrte in ihrer Stellung, die Entfremdung zwischen Beamten und Volk nahm zu, und in der Bevölkerung [* 23] dauerte die Aufregung fort. Der Landtag von 1843, der sich bis Febr. 1845 ausdehnte, war größtenteils mit Beratung der Gesetzentwürfe eines Strafgesetzbuches, einer Strafprozeßordnung und einer Gerichtsverfassung ausgefüllt, die nach mannigfaltigen Schicksalen und Änderungen erst 1851 in Wirksamkeit traten.
Indessen war der freisinnige Rebenius an die Spitze des Ministeriums des Innern getreten, doch wollte es ihm nicht gelingen,
das friedliche Verhältnis herzustellen, zumal seit die deutschkath. Bewegung auch Baden
ergriff und Censur und Polizei gegen
sich herausforderte. So kam der neue Landtag im Nov. 1845 zusammen, auf dem sich gleich anfangs die Symptome
der Verbitterung und Aufregung zeigten. Mitten in dem Streite der Parteien ward das Land durch die plötzliche Auflösung
der Kammern überrascht und dadurch die Agitation im Lande auf eine ungewöhnliche Höhe gesteigert.
In der aufgeregtesten Stimmung wurden die Wahlen vorgenommen; sie sicherten der Opposition ein entschiedenes Übergewicht.
Der konstitutionell gesinnte Bekk ward zunächst als Minister ohne Portefeuille in die Verwaltung berufen, und der wiedereröffnete
Landtag ging ohne gewaltsamen Bruch im Sept. 1846 zu Ende. Zwei Monate später ward Bekk Minister
des Innern, und damit der konstitutionelle Liberalismus an die Spitze der Geschäfte gebracht. Die neue Regierung schlug einen
freisinnigern und versöhnlichern Weg ein als ihre Vorgänger: innere Reformen wurden vorbereitet, bei dem Bundestage Schritte
für Abschaffung der Censur gethan.
In diese Anfänge eines freundlichen Einverständnisses fiel die Nachricht von der franz.
Februarrevolution, die natürlich Baden
, das weit vorgeschobene Grenzland, zunächst am stärksten berührte. Aus
allen Teilen des Landes kamen Petitionen mit den Forderungen: Preßfreiheit, Schwurgerichte, Volksbewaffnung und Nationalvertretung,
die nachher ihren Weg durch Deutschland machten. Die Regierung erklärte sich sowohl mit diesen Wünschen einverstanden als
mit den Forderungen, die von der äußersten Linken der Zweiten Kammer eingebracht und von der Versammlung
selbst fast einstimmig angenommen wurden.
Die Aufhebung der Ausnahmegesetze des Bundes, die Vereidigung des Militärs auf die Verfassung, die polit. Gleichstellung aller Religionsbekenntnisse, Verantwortlichkeit der Minister, Rechtsschutz gegen Mißbrauch der Amtsgewalt, Aufbebung der Reste des Feudalwesens, Reformen im Steuerwesen, Aufhebung der privilegierten Gerichtsstände, volkstümliche Kreisverwaltung, Einwirkung auf Berufung eines deutschen Parlaments, Unabhängigkeit der Richter, Entfernung des Bundestagsgesandten (Blittersdorff) und dreier Minister (Trefurt, Regenauer, von Freydorf): das waren die damals am weitesten gehenden Forderungen, die von der Regierung entweder sofort gewährt oder durch Gesetzesvorlagen erledigt wurden.
Die ausscheidenden Minister wurden durch Brunner, Finanzrat Hoffmann und Oberst Hoffmann, drei anerkannt liberale Männer, ersetzt. Stand die Mehrheit der Kammer wie die Gemäßigten im Lande nun auf seiten der Regierung, so zeigte sich bald, daß die radikale Opposition bei jenen Forderungen nicht stehen bleiben werde. Auf einer Volksversammlung in Offenburg [* 24] wurde zum erstenmal von dieser Partei, als deren Führer Hecker und Struve schon früher hervorgetreten waren (Versammlung in Offenburg die Stimmung der Masse für eine republikanische Bewegung erforscht, während Fickler im Seekreise für die Republik agitierte und jenseit des Rheins sich Freischaren sammelten, deren Zweck die Republikanisierung Deutschlands [* 25] war. Das Scheitern der republikanischen Partei im Deutschen Vorparlament brachte den Plan einer gewaltsamen Schilderhebung zur Reife; die Verhaftung Ficklers durch Mathy (8. April) beschleunigte den Ausbruch. Am 12. April erließen Hecker und Struve von Konstanz aus die Aufforderung zur bewaffneten Erhebung und Sammlung in Donaueschingen; die Regierung hatte indessen, da ¶