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Es bestehen vier Ritterorden:
1) der 1715 gestiftete Hausorden der Treue, 2) der 1807 gegründete und mit einer jährlichen Rente verbundene Militärische Karl-Friedrichs-Verdienstorden, 3) der 1812 gestiftete Orden [* 2] vom Zähringer Löwen [* 3] und 4) der 1877 als höhere Klasse des letztern gestiftete Orden Bertholds I. von Zähringen. Die bad. Haus- und Landesfarbe ist gelb-rot-gelb. Das bad. Wappen [* 4] ist ein schrägerechter purpurroter Balken im goldenen Felde; der Schild [* 5] wird von der Königskrone bedeckt und von zwei Greifen gehalten.
[* 1] ^[Abb.]
Im Militärwesen ist durch die Beschlüsse des Landtags von 1868 allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Durch die Militärkonvention vom ist das bad. Kontingent ein unmittelbarer Bestandteil der preuß. Armee, in die dasselbe überging. Die bad. Truppen: 7 Infanterieregimenter (Nr. 109-114 und 142), 3 Dragonerregimenter (Nr. 20-22), 1 Feldartilleriebrigade (Regiment Nr. 14 und 30), das Fußartilleriebataillon Nr. 14, das Pionierbataillon Nr. 14 und das Trainbataillon Nr. 14 bilden mit einigen preuß. Truppen und dem mecklenb. Jägerbataillon Nr. 14 das 14. Armeekorps (Generalkommando in Karlsruhe, [* 6] Divisionskommandos in Karlsruhe und Freiburg). [* 7]
Litteratur. Heimisch und Schreiber, Baden
, geogr. und malerisch beschrieben (2. Aufl.,
Stuttg. 1838);
Bader, Badenia oder das bad. Land und Volk (3 Bde., Karlsr. 1839-44; Neue Folge, Bd. 1-3, Heidelb. 1858-64);
Bader, Das malerische und romantische Baden
(3 Bde.,
Karlsr. 1844-46);
Huhn, Das Großherzogtum in alphabetischer Folge (ebd. 1841-44);
Heunisch, Das Großherzogtum Baden
(Heidelb.
1857);
Beiträge zur Statistik der innern Verwaltung B.s (Karlsr. 1855-92);
Beck, Das bad. Land oder bad. Heimatskunde (ebd. 1873);
Dietz, Die
Gewerbe im Großherzogtum Baden
(ebd. 1863);
Wörl und
Bader, Geographie und
Statistik des
Großherzogtums Baden
(7. Aufl., Freiburg
1880);
Fraas, Geognost. Beschreibung von Württemberg, [* 8] und Hohenzollern (Stuttg. 1882);
Neumann,
Die Volksdichte im Großherzogtum Baden
(ebd. 1892);
Krieger, Topogr. Wörterbuch des Großherzogtums Baden
, Abteil. 1 (Heidelb.
1893).
Ausführliche Nachweise über die Litteratur enthält
Bingner, Litteratur über das Großherzogtum Baden
von 1750 bis 1854 (Karlsr.
1854); Jahresberichte des großherzogl. Ministeriums des Innern über seinen Geschäftskreis;
das Großherzogtum in geogr., naturwissenschaftlicher, geschichtlicher, wirtschaftlicher
und staatlicher Hinsicht dargestellt nebst vollständigem Ortsverzeichnis (Karlsr. 1885).
Geschichte. I. Ältere Geschichte, bis 1806.
1) Ursprung. Die ältesten Linien. Das jetzige Großherzogtum hat sich weder auf Grund einer landschaftlichen Zusammengehörigkeit seiner Gebietsteile, noch aus der nach staatlicher Vereinigung drängenden Stammesgleichheit seiner Bewohner gebildet: seine Entstehung ist nur durch die Geschichte des Fürstenhauses der Zähringer (s. Zähringen) bestimmt. Als der urkundlich bestätigte Ahnherr desselben erscheint im Anfang des 11. Jahrh. Berthold oder Bezelin, der durch seine Mutter mit dem Geschlecht der Staufer (s. Hohenstaufen) verwandt war.
Verny - Verona

* 9
Verona.
Ihn darf man mit
Sicherheit als den
Vater
Bertholds des Bärtigen betrachten, der seine Familie zuerst in die Reihe der großen
Fürstengeschlechter des
Reichs stellte. Er wurde 1061 mit dem Herzogtum Kärnten und der
Mark Verona
[* 9] belehnt
und vererbte den größten
Teil seiner
Güter auf seinen ältern gleichnamigen Sohn, dessen Nachkommen eine mächtige
Stellung
im
Süden des
Reichs einnahmen, aber schon 1218 mit
Berthold Baden
ausstarben. Der jüngere Sohn
Bertholds I.,
Hermann I., wurde
der eigentliche Begründe der bad. Linien und führte zuerst den
Titel eines Markgrafen. Er besaß schon
bei seines
Vaters Lebzeiten Hochberg im
Breisgau, wozu auch Baden
gehörte, und nannte sich Markgraf von Hochberg, welcher
Titel
seitdem bei dem bad. Fürstenhause geblieben ist.
Neapel (Provinz, Stadt

* 10
Neapel.Später zog er sich in das Kloster zu Clugny zurück und starb hier noch vor seinem Vater 1074. Sein Erbe war sein Sohn Hermann II. (gest. 1130), der sich zuerst Markgraf von Baden nannte und Stammvater des jetzt noch blühenden Hauses Baden ward. Unter seinen Enkeln Hermann IV. und Heinrich trat eine erste Teilung in zwei Linien, die badische und Hochbergische (1190) ein. Letztere, die sich wieder durch Teilungen spaltete, starb 1503 völlig aus. Die ältere, eigentlich badische, die mit Hermann IV. beginnt, und auch wieder mehrere Teilungen erlebte, setzte allein den Stamm der Zähringer fort. Hermanns IV. Urenkel Friedrich war der Freund Konradins (s. d.) von Schwaben und wurde mit diesem 1268 in Neapel [* 10] enthauptet. Markgraf Christoph I., gest. 1527, der durch den Anfall der sausenbergischen Lande sämtliche bad. Lande wieder vereinigte, teilte dieselben aufs neue unter seine drei Söhne, von denen der eine bald starb, die beiden andern die Linien Baden-Baden [* 11] und Baden-Dur lach stifteten.
2) Die Linie von Baden-Baden. Bernhard, gest. 1537, der Stifter des Hauses Baden-Baden, führte die Reformation in seinen Landen ein. Sein Enkel Philipp aber kam unter die Vormundschaft des Herzogs Albrecht Baden (s. d.) von Bayern, [* 12] der während derselben die evang. Lehre [* 13] wieder abschaffte. Philipp starb 1588, und das Land fiel an seinen Vetter Eduard, der zur kath. Kirche überging. Dieser, gest. 1600, bekümmerte sich wenig um die Regierung und lebte mehr in der Fremde.
Kaiser Rudolf II. übertrug daher die Verwaltung des Landes den Herzögen von Bayern und Lothringen. Diesem Beschlusse widersetzte sich Ernst Friedrich, Markgraf von Baden-Durlach, und nahm das Land 1595 in Besitz; erst 1622 wurde es Eduards Sohn, dem Markgrafen Wilhelm I. (gest. 1677), wieder eingeräumt. Dessen Enkel und Nachfolger war der Feldherr Ludwig Wilhelm I. (s. d.). Die Linie Baden-Baden starb 1771 mit Markgraf August Georg aus, das Land fiel nach einer 1765 geschlossenen Erbverbrüderung an Baden-Durlach.
Baden (Großherzogtum;

* 14
Seite 52.266.3) Die Linie von Baden-Durlach. Christophs I. (s. oben) zweiter Sohn, Ernst, gest. 1553, war der Stifter der Linie Baden-Durlach. Er nahm die prot. Lehre an, die von seinem Sohne Karl II., gest. 1577, im ganzen Lande eingeführt wurde. Der Sohn des letztern, Ernst Friedrich, teilte nach dem Wunsche seines Vaters 1584 aufs neue mit seinen Brüdern Jakob und Georg Friedrich, ¶
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trat von der luth. Kirche zur reformierten über, verkaufte 1590 die Ämter Besigheim und Mundelsheim und 1603 auch die Ämter Altensteig und Liebenzell an Württemberg und starb 1604 ohne Kinder. Sein Bruder, Georg Friedrich, der ihm folgte, trat seinem ältesten Sohne Friedrich Baden die Regierung ab, während er selbst mit einem Kriegsheere gegen Kaiser Ferdinand II. zur Beschützung des Kurfürsten von der Pfalz, Friedrich Baden, zu Felde zog, aber bei Wimpfen von Tilly geschlagen wurde.
Auf Friedrich Baden folgte 1659 Friedrich VI., der sich als Reichsfeldherr auszeichnete; dessen Sohn Friedrich Magnus übernahm 1677 die Regierung. Wegen des Einfalls der Franzosen mußte sich dieser bis 1697 zu Basel [* 15] aufhalten. Nach dem Ryswijker Frieden suchte er den Wohlstand des Landes herzustellen. Er starb 1709. Ihm folgte sein Sohn Karl Wilhelm, der 1715 die neue Residenz Karlsruhe erbaute und zum Andenken an dieses Ereignis den Orden der Treue stiftete. Er starb 1738 und vererbte die Regierung auf seinen Enkel Karl Friedrich (s. d., 1738-1811), der 1771 Baden-Baden (s. oben 2) mit seiner Herrschaft vereinigte.
Hahn (Vogel) - Hahn (t

* 16
Hahn.Unter diesem musterhaften Regenten, dem die trefflichen Minister von Hahn [* 16] und von Edelsheim (s. d.) zur Seite standen, erhielt Baden seine jetzige Gestalt und größere Bedeutung. Seine ansehnlichen Gebietserwerbungen beruhten entweder auf einem altbegründeten Nachfolgerecht oder auf neuen völkerrechtlichen Verträgen. Für seine Gebietsverluste auf dem linken Rheinufer fand er 1803 reichliche Entschädigung im Reichsdeputationshauptschluß; er erhielt das Bistum Konstanz, [* 17] die Reste der Bistümer Speyer, [* 18] Basel, Straßburg [* 19] auf dem rechten Rheinufer, die pfälzischen Ämter Ladenburg, Bretten, Heidelberg, [* 20] Mannheim, [* 21] mehrere Abteien und Reichsstädte und den Titel eines Kurfürsten (1803). Im Frieden zu Preßburg [* 22] fügte er (1805) den Breisgau, die Ortenau und die Stadt Konstanz hinzu. Der Beitritt zum Rheinbund (1806) brachte eine dritte Vergrößerung durch erbfürstliche Gebiete und reichsritterliche Besitzungen.
II. Neuere Geschichte: Das Großherzogtum Baden.
1) Bis auf Leopold, 1830. Durch die Auflösung des Deutschen Reichs wurde für den Staat volle Souveränität im staatsrechtlichen Sinne erworben. Indem dies Karl Friedrich erklärte, nahm er gleichzeitig den Titel eines Großherzogs von an und fügte den eines Herzogs von Zähringen bei. Gleichzeitig wurde die schon früher getroffene Nachfolgeordnung bestätigt. Danach sollten im Falle des Aussterbens des fürstl. Mannsstammes seine Söhne aus der am mit Luise Karoline Geyer von Geyersberg (s. Hochberg) geschlossenen Ehe folgen (gemäß den Bestimmungen von 1787 und vom Bei dem Tode Karl Friedrichs siel die Regierung an seinen Enkel Karl Ludwig Friedrich (1811-18). Dieser (geb. 1786) war seit 1806 mit Stephanie, einer Adoptivtochter Napoleons I., vermählt.
Leipzig

* 23
Leipzig.Nach der Schlacht bei Leipzig [* 23] verließ er den Rheinbund und trat 1815 dem Deutschen Bunde bei. Auf dem Wiener Kongresse gehörte Baden zu den Regierungen, die sich gegen eine allgemeine Verpflichtung zur Einführung des Repräsentativsystems erklärten. Allein die Bewohner verlangten staatsrechtliche Garantien, und gleichzeitig erhob Bayern, auf den Rieder Vertrag und eine alte sponheimische Erbeinsetzung gestützt, Ansprüche auf einen großen Teil des bad. Landes.
Der Großherzog Karl Ludwig Friedrich wies diese entschieden zurück und verlieh als neues Band [* 24] der Vereinigung für alle Bewohner die Verfassung vom in welcher auch der Grundsatz der Unteilbarkeit ausgesprochen wurde. Da er ohne männliche Nachkommen starb, folgte ihm seines Vaters Bruder, Markgraf Ludwig Wilhelm August (geb. Unter diesem wurde durch Receß vom die Integrität B.s unter den Schutz Rußlands, Österreichs, Englands und Preußens [* 25] gestellt und das Erbfolgerecht der Halbbrüder des Großherzogs, der Markgrafen von Hochberg, anerkannt, während Bayern seinen Entschädigungsanspruch für den von an Frankreich abgetretenen Teil der Grafschaft Sponheim erneuerte. (Vgl. Über die Ansprüche der Krone Bayern an Landesteile des Großherzogtums Baden, 2. Aufl., Mannh. 1827.)
Die Stände traten zum erstenmal zusammen, wurden aber wegen bald ausbrechender Reibungen mit dem Ministerium sowie wegen Streitigkeiten zwischen der Ersten und Zweiten Kammer 28. Juli schon wieder entlassen, so daß die gestellten Anträge auf Preßfreiheit, Einführung der Schwurgerichte, Abschaffung der Fronen und Zehnten nur in Anregung kamen. Während der zweiten Versammlung, im Sept. 1820, schien die gegenseitige Stimmung im Anfange nicht günstiger.
Beide Kammern näherten sich indes sehr bald in wichtigen Dingen, z. B. hinsichtlich der Aufhebung der teilweise beseitigten Leibeigenschaft, des Gesetzentwurfs über die Verantwortlichkeit der Minister, der Vorstellung gegen die Strenge des Censuredikts und der Gemeindeverfassung, und die Regierung kam gleichfalls versöhnend entgegen. Der Großherzog Ludwig starb kinderlos und ihm folgte sein Halbbruder Leopold (s. d.), der älteste Sohn Karl Friedrichs aus seiner Ehe mit der Gräfin von Hochberg.
Geschichtskarten von D

* 26
Deutschland.2) Unter Leopold, 1830-52. Mit Leopolds Regierungsantritt schien ein frischeres Leben zu beginnen. Die Regierung hatte die Wahlen zu dem am eröffneten sechsten Landtage ihrem freien Gange überlassen. Von ihrer Seite waren Gesetzentwürfe über eine Gemeindeordnung, eine bürgerliche Prozeßordnung mit Öffentlichkeit und die Aufhebung der Staatsfronen vorbereitet, welche angenommen wurden. Mit besonderm Nachdruck aber und mit großer Einmütigkeit hatte die Zweite Kammer, nach Welckers Antrag, die Sache der Preßfreiheit betrieben und endlich die wichtigsten Bedenklichkeiten der Ersten Kammer sowie der Regierung zu beseitigen gewußt. Das Gesetz kam zu stande und wurde in ganz Deutschland [* 26] mit lautem Jubel begrüßt. Die Regierung mußte indes schon vom Deutschen Bundestag und der österr. Regierung gedrängt, das neue Gesetz für unwirksam erklären, weil es mit der Bundesgesetzgebung über die Presse [* 27] unvereinbar sei.
Auf dem Landtag vom 20. Mai bis zeigte sich die auf den nächstfolgenden Versammlungen noch sichtlicher werdende Ermattung des polit. Geistes. Die Stände beschränkten sich auf rechtsverwahrende Klagen wegen der einseitig erfolgten Aufhebung des Preßgesetzes und wegen mutmaßlicher Absichten des Bundestags. Der Anschluß B.s an den Deutschen Zollverein, der schon von den Abgeordneten von 1831 bedingungsweise gutgeheißen war, erfolgte Auf dem ¶