bietet nebst der Umgegend noch viele Überreste aus der Römerzeit dar. Im Mittelalter gehörte es mit seinem Gebiete den
Grafen von
Toulouse
[* 2] und Provence gemeinschaftlich, bis es die Päpste, die bereits die
GrafschaftVenaissin 1273 von König Philipp
III. zum Geschenk erhalten hatten, von Johanna, Königin von Neapel
[* 3] und Gräfin von Provence, 1848 kauften.
Beide
Länder regierte der Papst durch einen Vicelegaten und besaß sie bis 1790, wo nach mehrern stürmischen und blutigen
Auftritten (zuletzt die Stadt mit ihrem Gebiete sich an
Frankreich anschloß. Im Frieden von
Tolentino
leistete dann der Papst auf und
Venaissin förmlich Verzicht.
Merkwürdig ist in der
Kirchengeschichte, indem auf
Anordnung König Philipps IV. von
Frankreich Papst Clemens V. und dessen
sechs Nachfolger bis
Gregor XI. 1309-78 ihren Sitz daselbst nehmen mußten. Später hielten bis 1409 in Avignon noch mehrere nicht
anerkannte Päpste
Hof.
[* 4] Auch fanden dort mehrere Kirchenversammlungen statt, z. B. 1209 über
die
Albigenser, 1320 über kirchliche
Sitte und
Verfassung, 1327 über die klerikale Zucht, 1328 wider den kaiserl. Gegenpapst.
Am wurde in der Marschall
Brune ermordet. -
Vgl. Penjon, la ville
er le palais des
Papes
(Besancon 1878): Höfler,
Die avignonesischen Päpste, ihre Machtfülle und ihr
Untergang
(Wien
[* 5] 1871);
1)
Provinz in
Spanien,
[* 6] südlichster
Teil des Königreichs Altcastilien, grenzt im N. an
Valladolid, im O. an Segovia und Madrid,
[* 7] im
S. an
Toledo
[* 8] und
Caceres, im
W. an
Salamanca, hat 7882,09 qkm, 1877: 180436, 1887: 193093 (95897 männl., 97196 weibl.)
E., d. h. 24 auf 1 qkm und zerfällt in sechs
Bezirke. Der südl.
Teil wird vom castilian. Scheidegebirge durchzogen, welches
noch schöne Pinares (Nadelholzwälder,
PinuspinasterSol.) trägt, namentlich im
Bezirk Cebreros, wo auch viel
Terpentin gewonnen
wird. Die Mitte und der Norden
[* 9] von Avila werden von einer sehr fruchtbaren Hochebene mit vorzüglichem
Weizenbau und bedeutender Schafwollproduktion (Merinoschafe) gebildet. - 2) Hauptstadt der
Provinz Avila, zwischen den
Ketten
des Scheidegebirges, am Fuße der
Sierra de und an der Adaja, in 1144 m Höhe, an der Linie
Irun-Madrid der Nordbahn, die
von hier aus die
Sierra Guadarrama ersteigt, hat (1887) 10935 E., alte wohlerhaltene
Mauern (13 m hoch, 4 m dick) mit 86
Türmen
und 10
Thoren, gut gepflasterte, aber krumme
Straßen und wegen der dunkeln
Farbe des Granitgesteins der stattlichen Häuser
ein düsteres Ansehen. Avila ist Bischofssitz und besitzt eine sehenswerte
Kathedrale mit einer unterirdischen
Kapelle und viele andere
Kirchen, ein
Institut, ein Seminar, ein
Spital und eine königl.
Wollspinnerei. Merkwürdigkeiten sind
ein Quemadero oder Verbrennungsort der
Inquisition und große, von Menschenhand in Form von Tiergestalten bearbeitete Granitblöcke.
Dergleichen seltsame
Denkmäler uralter
Bildhauerkunst
[* 10] finden sich auch im
SW. derProvinz, in der Nähe
der
Sierra de Gredos. Die berühmtesten sind die
Stiere bei
Guisando, einer Stadt von 838 E. mit malerisch gelegenem
Kloster.
- Avila kommt seit dem 4. Jahrh, unter dem
Namen Abela oder
Abula (Abyla) als
Bistum des Erzstifts Emerita (Merida) vor. Priscillianus
war daselbst
Bischof. Hier wurde 1465 die Versammlung des castilian.
Adels zur Entthronung
Heinrichs IV.
und zur
Wahl seines
Bruders Alfonso und die
Junta des
HeiligenBundes unter Leitung von
JuanPadilla gehalten. Die 1482 gestiftete
und 1638 erweiterte
Universität im Collegio des heil.
Thomas ist 1807 eingegangen.
Gil Gonzales de, span. Geschichtschreiber, geb.
um 1577 in Avila, Diakon zu
Salamanca, auch königl. Historiograpb von
Castilien und
Indien, starb Avila machte sich
durch histor. Werke dekannt; darunter
«Historia de la vida y hechos del rey
Don Henrique III.
DeCastilla» (Madr. 1638),
«Historia
de la vida y hechos del monarca D. Filipe III.» (in
Mendozas «Monarquia de España», Bd.
3, ebd. 1770),
yZuniga (spr. dsunjiga),DonLuiz de, span.
Diplomat und Geschichtschreiber, geb. zu Placencia (Estremadura)
um 1490, genoß das Vertrauen
Karls V., der ihn an die Päpste
Paul IV. und
Pius IV. sandte und zum Großmeister
des Alcantaraordens ernannte. Er begleitete den
Kaiser auf den Zügen nach
Afrika
[* 11] und gegen den Schmalkaldischen
Bund, befehligte 1552 die
Reiterei vor Metz
[* 12] und stand an seinem Totenbett. Er beschrieb die Geschichte des Schmalkaldischen
Krieges,
nicht unparteiisch, aber anschaulich und bündig; das Werk, «Commentario de la
guerra de Alemaña, hecha por
Carlos V. en 1546 y 1547», 1548 (Madr. und Vened.) gedruckt
(seitdem oft, zuletzt Madr. 1852) und von Avila y Zuniga auch italienisch bearbeitet (Vened. 1548 u. ö.),
ward dann insLateinische,
Französische u. a. übersetzt, ins Deutsche
[* 13] von Philipp Magnus von
Braunschweig
[* 14] (Wolfenb. 1552) und einem Ungenannten (Berl. 1853).
Distrikts- und Küstenstadt in der span.
ProvinzOviedo
(Asturien), 28 km nördlich von
Oviedo, nächst
Gijon der
bedeutendste Hafenplatz der
Provinz, malerisch in einem Hügelgelände im Hintergrunde und am westl. Ufer der
Ria
(Bucht) von Aviles, über die eine prächtige
Steinbrücke führt, hat (1887) 10235 E., Post,
Telegraph,
[* 15] zwei
Pfarrkirchen, drei
Klöster, ein
Spital, ein Kastell, eine mathem.-nautische Schule, mehrere schöne
Gebäude und Gärten;
Weberei,
[* 16]
Töpferei und
Kupferschmiederei. Bei Villalegre eine große Kupferhütte. Im 9. Jahrh. wird hier das
KlosterAbelia genannt,
in dem König
Alfons II. gefangen saß.
(frz.),
Advis,
Bericht, die im
Handel übliche oder vorgeschriebene, eine gewisse Sicherung bezweckende
Anzeige,
z. B. von der durch den Verkäufer erfolgten Ausscheidung der Ware aus seinen Vorräten und
deren Übersendung an den
Käufer, von der erfolgten Ausführung eines
Auftrags von der erfolgten Absendung
von
Geld oder Wertpapieren. Besonders wichtig ist der Avis bei der
Anweisung (s. d.), der Accreditierung (s.
Accreditieren). Der
Assignat wird durch Avis auf dem Postwege davon benachrichtigt, daß dem Assignatar eine auf jenen gezogene
Anweisung ausgehändigt
ist. Bei Erteilung eines Kreditbriefs läßt sich wohl der Accreditierende die Namensschrift des Accreditierten
geben, um sie dem dem
Bankier direkt übersendeten Avis beizufügen und so
Mißbräuchen zuvorzukommen, falls dem Accreditierten
der diesem eingehändigte Kreditbrief entwendet würde.
Im Wechselverkehr avisiert der
Aussteller,
Trassant, des Wechsels den Bezogenen vom
¶
mehr
Wechselzuge, Datum, von der Wechselsumme, Verfallzeit, vom Grund des Wechselzugs (auf Kredit, Schuld, für eigene oder fremde
Rechnung, mit oder ohne Deckung) und ersucht um Honorierung. Daher die sog. Avisklausel im Wechsel («laut Bericht», «ohne Bericht
oder Avis», «ohne besondern Avis», auch «laut
oder ohne Avis»),
die nicht notwendig, aber üblich ist. Zweck des Avis ist, zu verhindern, daß der Bezogene
mangels den Wechsel zurückweist und so zum Rückgang mit Kosten bringt; er kann auch bezwecken, daß der Bezogene den Wechsel
nur unter den im A. angegebenen Voraussetzungen acceptiert oder zahlt. Der Bezogene ist an diese Voraussetzungen gebunden und
macht sich verantwortlich, wenn er ohne Beachtung des Inhalts des Avis acceptiert oder zahlt, oder ohne Avis acceptiert oder zahlt,
obwohl der Wechsel auf den Avis verweist.
Der Avis kann den Bezogenen auch nach Art. 323 des Handelsgesetzbuchs verpflichten, dem Zieher Nachricht zu geben,
wenn er den Wechsel nicht honorieren will. Ist der Wechsel für fremde Rechnung gezogen, so thut der Bezogene
gut, den Avis dieses Dritten abzuwarten. Bei dem bestimmt domizilierten Wechsel (s. Domizilwechsel)
hat der Bezogene den Domizilierten zu avisieren, da dieser für seine Rechnung zahlen soll. Soweit der Avis eine Order enthält,
ist natürlich auch eine etwaige vor der Ausführung einlaufende Gegenorder zu beachten.
Bei der Spedition heißt das Schreiben, durch welches die Versendung avisiert und Weisung erteilt wird, wie weiter mit den
Gütern verfahren werden soll, der Avisbrief. Das ist übrigens der allgemeine Name für jedes Schreiben, welches den Avis enthält.
Der Avis über Sendung von Waren, Geld oder Wertpapieren und über Ausstellung von Wechseln u. s. w. muß
die betreffenden Objekte hinlänglich genau bezeichnen und ebenso je nach Umständen die besondere Bestimmung, bei Waren
die Art und die Bestimmungen des Transports u. s. w.