den telegr. Zeichen versehene metallene
Typen, ähnlich jenen der
Buchdrucker, in einer Reihe aneinander gestellt und durch
Hinwegführen derselben unter einer Kontaktfeder abtelegraphiert.
In denStiftautomaten, z. B. bei dem Dosenschriftgeber von
Siemens & Halske, sind die
Typen durch verschiebbare Metallstifte ersetzt. Die Lochstreifenautomaten bereiten das
Telegramm
als einen gelochtenStreifen vor und entsenden mittels desselben die Telegraphierströme entweder unmittelbar
durch Kontaktfedern oder
Stifte, die durch die Schriftlöcher des
Streifens hindurchgreifend Kontakt geben, oder besser mittelbar,
insofern die in die Löcher eintretenden
Teilenur für die
Bewegung der eigentlichen Kontaktteile maßgebend sind. Zu der letztern
Art gehören der
Automat der Gebrüder Digney in
Paris
[* 2] (1862) und der des Professors Wheatstone in
London,
[* 3] der 1858 aufkam, oft verbessert wurde und in England viel verwendet wird.
(grch.,
d. i. Selbstgesetzgebung), die Befugnis, sich selber das Gesetz zu geben, individuelle
Freiheit des
Handelns, im philosophischen
Sinne (Kant) die Eigenschaft des sittlichen Willens, sein Gesetz aus einem
ihm eigenen, selbständigen Princip zu schöpfen und nicht von irgend einer andern Macht (der
Lust und Unlust u. s. w.) sich
diktieren zulassen (Gegensatz Heteronomie, s. d. und Ethik). - Im rechtlichen
Sinne bedeutet Autonomie die befugte Selbstbestimmung einzelner Familien,Stände, Körperschaften in Festsetzung
besonderer Rechtsvorschriften für ihren
Verein im
Rahmen der Staatsgesetzgebung, an welcher alle Autonomie ihre Schranke hat.
Das Mittelalter bat die freieste und mannigfaltigste Autonomie zugestanden, bis zur
Auflösung der Staatseinheit durch dieselbe.
Der moderne
Staat ist demgemäß mit
Recht vorsichtiger in Zulassung der Autonomie. Aber auch jetzt noch besteht
die der Gemeinden, sowohl der Einzel- (Stadt- oder Land-) wie der
Kreis- und Provinzialgemeinden, welche gesetzlich genau
geordnet ist (s. Gemeinde). Neben dieser der Gemeinden ist für das moderne Rechtsleben von besonderer
Wichtigkeit die der
Religionsgesellschaften und
Kirchen, insofern die neuere
Staats- und Rechtsentwicklung principiell
deren Selbständigkeit, allerdings unter selbstverständlicher
Voraussetzung der
Staatsaufsicht, anerkannt hat (s.
Kirchenhoheit).
Für das Gebiet des Gewerbewesens ist reichsgesetzlich durch mehrere Specialvorschriften der Gewerbeordnung die der Gemeinden
(Ortsstatuten) anerkannt. Eine solche Autonomie schützt die freie
Bewegung und
Anordnung dieser
Verbände und wirkt dadurch wohlthätig.
Außerdem gesteht der
Staat auch noch die überlieferte Autonomie des hohen
Adels mit
Bezug auf bestimmte
Institute
des Familien- und
Erbrechts zu (Hausgesetze,
Fideïkommisse,
Abfindung der
Töchter u. s. w.). Durch Art. 14 der
Bundesakte, der
auch heute noch gilt, ist diese Autonomie garantiert; einzelne Gesetzgebungen
(Preußen,
[* 4]
Bayern,
[* 5]
Baden)
[* 6] fordern jedoch die Genehmigung
des
Souveräns. -
Vgl. Scholly, Das Autonomierecht des hohen
Adels
(Münch. 1894).
polit. Partei im Elsaß, die sich 1873 gegenüber der klerikalen und Protestpartei bildete zu dem Zwecke,
unter
Anerkennung der durch den
Frankfurter Frieden geschaffenen
Lage mit der Reichsregierung und dem
Reichstag ausschließlich
für die Interessen der
Heimat zu wirken. Eine Landesverfassung und ein Provinziallandtag sollten
eingeführt
und ein selbständiger deutscher
Bundesstaat errichtet werden. Führer dieser Partei waren
Bergmann,
Klein,
North,
Schneegans;
das «Elsässer Journal» war ihr Preßorgan.
Den Bemühungen dieser Partei hatte es das
Reichsland hauptsächlich zu verdanken, daß die Reichsregierung 1874 einen Landesausschuß
schuf, dessen Befugnisse 1877 erweiterte und 1879 ein Statthalteramt sowie ein Ministerium errichtete.
Bei den Reichstagswahlen von 1877 errangen die Autonomisten fünf, bei denen von 1878 vier Sitze, doch brachten
sie 1881, 1884 und 1887 keine Kandidaten durch. Sie mußten ihre Thätigkeit auf den Landesausschuß, die
Bezirks- und Kreistage
beschränken und hatten erst bei den Gemeinderatswahlen in
Straßburg
[* 7] und Metz
[* 8] im Juli 1886 wieder einen
namhaften Erfolg.
Bei den Reichstagswahlen von 1890 und 1893 traten die reichsfreundlichen Elemente der einheimischen
Bevölkerung
[* 9] nicht mehr als besondere Partei auf, sondern die
Vertreter, deren
Wahl sie durchsetzten, schlossen sich der nationalliberalen,
konservativen und
Reichspartei an.
die Münzen
[* 10] kleinererStädte und
Staaten des
Altertums, die, obgleich innerhalb
des Machtgebietes großer
Reiche gelegen, doch eigenes Münzrecht besaßen.
(grch.,
d. i.
Augenschein), die eigene Wahrnehmung irgend eines Gegenstandes durch den Gesichtssinn im Gegensatze
zu der durch
Berichte anderer erlangten Kenntnis von demselben.
In der mediz.
Sprache
[* 14] heißt Autopsie eine Art
der
Krankenuntersuchung, wobei bloß durch
Besichtigung des
Kranken, ohne daß derselbe befragt oder angehört wird, das vorhandene
Übel erkannt werden muß;
(Auctor, lat.), im engern
Sinne der
Urheber einerSchrift, soviel als Schriftsteller, daher
man z. B. von klassischen Autor spricht. In weiterer Bedeutung heißt der
Urheber jedes litterarischen, musikalischen oder durch
das
Mittel der bildenden Kunst versinnlichten Geistesprodukts, dessen eigenmächtige
Vervielfältigung und
Verbreitung dritten
Personen untersagt ist.
Das
Recht des Autor
(Autorrecht) bezeichnete man auch als geistiges Eigentum;
(lat. Auctoritas, d. h. geltend gemachte Willensmeinung,
Machtvollkommenheit), der auf
Anerkennung der Bedeutung einer Persönlichkeit gegründete Einfluß derselben auf die
Ansichten
oder Willensentscheidungen anderer
Personen.
Männer, die Autorität besitzen, bezeichnet man auch selbst als Autoritäten.
(d. h.
Akte), in
Spanien
[* 15] ursprünglich gerichtliche Handlungen wie auch öffentliche
Darstellungen, später besonders
geistliche Schauspiele, und noch später, zur Zeit Lope de
Vegas, jene geistlichen
Dramen, die an bestimmten
religiösen Festen öffentlich, meist mit Prozessionen, aufgeführt wurden und in allegorischen oder mystisch-symbolischen
Darstellungen geringern
Umfangs als die
Comedias (s. d.)
¶
mehr
bestanden. Durch diesen Charakter, mit Beziehung auf ein Glaubensmysterium, unterschieden sich die von den Comedias divinas.
In dieser Gestalt erscheinen sie seit Anfang des 16. Jahrh., im höchsten Glänze zur Zeit Lope de Vegas, der gegen 400 geschrieben
haben soll. Der Aufführung der Autos gingen wie der der ComediasVorspiel (Loa) und ein Zwischenspiel (Entremes)
voraus, meist possenartig. Dann folgte die religiös-allegorische Handlung (Auto), der oft ebenfalls komische Elemente nicht
fehlten, nicht selten nur die geistliche Parodie (á lo divino) eines bekannten weltlichen Stoffes.
Die weitaus wichtigste Gattung der Autos bilden die Autos sacramentales, zur Verherrlichung des Fronleichnamsfestes
(Fiesta del corpus). Sie wurden nicht in Akte oder Jornadas, abgeteilt, und ihre Länge überstieg selten
die einer Jornada der Comedias. Die Aufführung fand auf Straßen und Plätzen auf Gerüsten statt, bei denen die mit Pomp abgehaltenen
Prozessionen anhielten. Diese Art Autos hat besonders Calderon (s. d.) zur Vollendung gebracht, der sie 37 Jahre
lang für Madrid
[* 17] (wo die Handschriften noch liegen), einige Zeit auch für Toledo,
[* 18] Sevilla
[* 19] und Granada
[* 20] verfaßte und in dieser
Gattung größte Meisterschaft bewies. 50 andere Autos druckte Gonzalez Pedroso in Bd. 58 der
«Biblioteca de autores españoles».
Eine zweite Art waren die al nacimiento, zur Feier der Geburt Christi am Weihnachtsfest bestimmt. Ihr
Ursprung liegt in den uralten Christnachtspielen (ludi natales) der Kirche, und mit ihnen hängen die ersten kunstmäßigern
Versuche des span.-portug. Dramas in den Weihnachtseklogen von Encina und Gil Vicente zusammen. Sie haben die Anbetung der Hirten,
die Flucht nach Ägypten
[* 21] u. a. aus diesem Festcyklus zum Gegenstand; daher sind meist
die Hirten, die Mutter Gottes und der heil. Joseph Hauptpersonen, und die allegorischen Personen spielen eine unwesentlichere
Rolle als in den Autos sacramentales.
Die dritte Art bilden die Autos für besondere Feste, wie das des Landespatrons St. Jakob. Auch zu polit. Festen wurden manchmal
Autos verfaßt, wie zur Vermählung Philipps III. mit Erzherzogin Margareta, zur Verherrlichung eines Friedensschlusses
zwischen Spanien und Frankreich u. s. w. Die metrische Bildung aller entspricht der der Comedias. Auf Betrieb der aufgeklärten
Richtung, besonders des Erzbischofs von Toledo, Grafen Teba, wurden 1765 die Autos verboten.