18. Jahrh. oft Erwähnung geschieht unter dem Namen «Société d'Auteuil». In der Kirche sind die Grabmäler von Daguesseau und
Helvétins. Auteuil besitzt auch eine Mineralquelle von 10,5°, deren Wasser getrunken wird, und eine Wasserheilanstalt.
Es litt ungemein beim Kampfe der Versailler Regierungstruppen mit der Pariser Commune von 1871.
König der Langobarden, wurde 584 durch Volkswahl zum König erhoben, nachdem zehn Jahre
hindurch mehrere Herzöge ohne König über sich nebeneinander gestanden hatten. Er herrschte mit Kraft und Glück und ist
ein Liebling der Sage geworden.
Seine Gemahlin war die bayr. Theudelinde, welche dann nach seinem Tode (599) großen Einfluß
auf die Geschicke der Langobarden übte.
derSchrift, nach dem Sprachgebrauche der ältern Orthodoxie der göttliche Ursprung der Heiligen Schrift,
vermöge dessen ihre Lehre unfehlbare Wahrheit ist.
Gegenwärtig braucht man das Wort nur in Bezug auf die einzelnen biblischen
Bücher und bezeichnet damit, daß diese von dem Verfasser herrühren, dem sie sich selbst zuschreiben
oder von der kirchlichen Überlieferung zugeschrieben werden.
(lat. Authenticae, zu ergänzen: leges, d.h. die echten Gesetze). Authenticum nannten die Glossatoren eine
Sammlung der Justitianischen Novellen, welche 134 derselben in echter (unverkürzter) Form enthielt, im Gegensatz zu einem
bis zur Auffindung des Authenticum allein bekannten und benutzten Auszuge (epitome Juliani). (S. Novellen.)
Daher hießen Authenticae zunächst die einzelnen Stücke des Authenticum. Aus diesen Authenticae wurden dann kurze Auszüge
gefertigt und hinter die von ihnen abgeänderten Stellen des Justinianischen Codex eingeschaltet, mit der Überschrift «in» oder
«ex auth(entica)». Im gewöhnlichen Sprachgebrauch nennt man jetzt auch diese Auszüge Authentiken. Diese Authentiken sind
keine Gesetze, sondern nur Citate aus den allein Gesetzeskraft besitzenden Novellen. Authentiken heißen aber ferner
auch zwei Verordnungen Friedrichs I. und 11 Stücke einer Verordnung Friedrichs II., welche auf Befehl dieser Kaiser von den Juristen
zu Bologna in den Codex eingeschaltet wurden und mit Gesetzeskraft ausgestattet waren (Authenticae Fridericianae).
(grch., d. h. verbürgt, zuverlässig) heißt
in der Litteratur eine Schrift oder Urkunde, insofern sie unter den vom Verfasser oder der Überlieferung behaupteten Umständen
geschrieben ist. Sie besitzt dann Authentie oder Authenticität, d. h. Echtheit im Gegensatze zu untergeschobenen Schriften
oder Urkunden. Die Feststellung der Authentie erfolgt durch die Prüfung von Inhalt und Form (der innern
Kriterien) sowie der Zeugnisse anderer (der äußern Kriterien).
In der Musik des Mittelalters heißen authentisch die vier Haupt- oder Grundtonarten (Kirchentöne) D E F G, von denen die
vier um eine Quarte tiefer gelegenen a h c d abgeleitet und plagale genannt werden. Keiner dieser acht
«Töne» besaß ursprünglich die harmonische Gestalt der modernen Dur- oder Moll-Tonart. (S. Kirchentöne und Ton und Tonarten.)
Authentischen Schluß oder authentische Kadenz nennt man das Ende des Tonstücks, wenn die drei letzten Accorde folgende Reihenfolge
haben: Quarte (IV), Quinte (V), Tonika (I); den Gegensatz dazu bildet die plagale Kadenz, bei der die Folge
der
Schlußaccorde Quinte, Quarte, Tonika ist.
... (grch., d. h. selbst ...), in vielen zusammengesetzten
Wörtern, welche der wissenschaftlichen Sprache angehören, angewandte Bezeichnung teils für das Subjekt,
wie in Autokrat (Selbstherrscher), Automat, Autonomie, Autopsie, Autodidakt, teils für das Objekt, wie in Autokritik, Autotherapie,
Autognosie, teils für einen bloßen Bezug auf das Subjekt, wie in Autochthon. Dieser verschiedene grammatische Wert von Auto ist
die Ursache, daß in einzelnen Fällen ein und dasselbe Kompositum in verschiedener Bedeutung vorkommt.
So gebraucht man die Bezeichnung Autograph für eine Maschine, die von selbst schreibt, und für eine Schrift, die jemand selbst
geschrieben hat.
(grch., d. i. in dem Lande selbst Geborene), bei den alten Griechen Volksstämme, die nicht als Ansiedler
aus der Fremde gekommen, sondern von jeher im Lande einheimisch gewesen sein sollten.
Als solche wurden
die Arkadier, Athener u. a. betrachtet. (S. auch Aboriginer.)
deFé (span., Plural: Autos de Fé; portug. Auto da Fé; lat. Actus fidei), ursprünglich in
Spanien und Portugal nur die öffentliche Verkündigung der durch die Inquisition (s. d.) wegen Ketzerei erlassenen Urteile,
sodann aber auch die feierliche Vollstreckung des Urteils selber. Mit Vorliebe wählte man dazu die Sonn- und Feiertage. Da man
schon im bloßen Zuschauen ein gutes Werk zu verrichten meinte, drängte sich das Volk in Scharen zu diesem
schrecklichen Schauspiel.
Der König wohnte meist mit dem Hof der Feierlichkeit bei. Den Zug
eröffneten die Dominikaner mit der Fahne der Inquisition. Es
folgten die Reuigen, denen nur Buße auferlegt war, hinter ihnen, durch ein großes Kreuz, welches vorgetragen ward, getrennt,
barfuß, mit dem Sanbenito (span., korrumpiert aus sacco benito), d. h.
einem mit Teufeln und Flammen bemalten Gewande angethan und mit einer spitzen Mütze (Carocha, s. d.) auf dem Kopfe, die zum
Tode Verurteilten, dann die Bildnisse der Entflohenen und endlich die Gebeine verstorbener Angeklagter in schwarzen,
mit Flammen und höllischen Sinnbildern bemalten Särgen.
Den Zug
schloß das Heer der Priester und Mönche. Durch die Hauptstraßen ging es zur Kirche, wo nach der Glaubenspredigt das
Urteil verkündigt wurde. Inzwischen standen die Angeklagten mit ausgelöschter Kerze in der Hand vor einem Crucifix. Nachdem
das Urteil ihnen verlesen worden, gab ein Inquisitionsbeamter jedem der Verurteilteil mit der Hand einen
Schlag auf die Brust, zum Zeichen, daß sie von der Inquisition dem weltlichen Gericht überantwortet wären, worauf ein weltlicher
Beamter die Verurteilten übernahm, fesselte und nach dem Gefängnis bringen ließ. Wenige Stunden darauf wurden sie zum Richtplatz
geführt. Bekannten sie sich schließlich noch zum kath. Glauben, so wurden sie erst erdrosselt und dann
verbrannt, andernfalls aber lebendig verbrannt und mit ihnen auch die Bildnisse und Gebeine der entflohenen oder verstorbenen
Angeklagten. In späterer Zeit vollzog man die Urteile im Innern
mehr
des Inquisitionsgebäudes. Das glänzendste Auto de Fé fand 1680 unier Karl II. zu Madrid statt; im 18. Jahrh. nahmen sie
ab, doch wurde noch 1826 zu Valencia ein Schullehrer Ripoll wegen Deismus unter den Formen eines Auto de Fé hingerichtet.
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Vgl. Llorente, Kritische Geschichte der span. Inquisition (deutsch von Höck, 4 Bde.,
Gmünd 1820-22).