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Städten sind gewisse Handlungen jahrelang in sogenanntem Ausverkauf begriffen, wahrend sie immerfort ihre Artikel neu anfertigen lassen oder zukaufen.
Städten sind gewisse Handlungen jahrelang in sogenanntem Ausverkauf begriffen, wahrend sie immerfort ihre Artikel neu anfertigen lassen oder zukaufen.
f. Wirbelsäule.
des Getreides, das Keimen der Körner in den Ähren der in Gelege gebreiteten oder schon aufgemandelten Feldfrüchte bei anhaltendem Regenwetter. Warme Temperatur begünstigt diesen Vorgang, der nicht allein den Ertrag schmälert und den Ausdrusch erschwert, sondern auch infolge innerer Umbildungen ein Korn liefert, dessen Mehl [* 2] der Gesundheit schädlich sein kann. Es ist daher ratsam, ausgewachsenes Getreide [* 3] vor dein Vermahlen im Backofen oder in Riegen gründlich zu dörren, das Mehl nicht rein zu brauchen, sondern stets bis zur Hälfte mit gesundem Mehl zu vermischen, und bei der Gärung dem Teige etwas Kochsalz zuzusetzen.
das vorübergehende oder dauernde Verlassen des Heimatstaates zum Zwecke der Wohnsitznahme in einem andern Lande. Von einer längere Zeit dauernden Reise unterscheidet sich die Auswanderung hauptsächlich dadurch, daß der Auswandernde in der Heimat weder Wohnsitz noch eigene Wirtschaft behält. Im jurist. Sinne wird die Auswanderung, sofern sie nicht nach Kolonien des Mutterlandes gerichtet ist, erst vollendet, wenn der Auswanderer seine bisherige Staatsangehörigkeit verliert.
Dieser Verlust tritt aber nicht nur durch förmliche Entlassung aus dem Staatsverbande, sondern nach den verschiedenen Gesetzgebungen auch noch unter andern Bedingungen ein, z. B. sehr häufig durch einen über eine gewisse Zeitgrenze hinaus fortgesetzten ununterbrochenen Aufenthalt im Auslande. Für die Statistik ist es immer sehr schwer, Auswanderer und Reisende scharf voneinander zu trennen. Soweit es sich um die überseeische Auswanderung handelt, giebt die Zahl der durch Auswandererschiffe beförderten Personen eine gute Grundlage. Weitere Anhaltspunkte bieten dann die Entlassungsurkunden, die Auslandspässe und besondere Ermittelungen der Ortsbehörden. Zu letztern gehört auch die Feststellung der ungesetzlichen Auswanderung, die namentlich zum Zweck der Umgehung der Militärpflicht erfolgt. Gegenstück der Auswanderung ist die Einwanderung (s. d.).
Hinsichtlich der Art der Auswanderung hat man zu unter scheiden zwischen solcher, welche von einem ganzen Volke oder einem Teile desselben gemeinsam unternommen wird (Massenwanderung), und derjenigen einzelner Personen oder Familien (Einzelwanderung). Die Auswanderung geschieht entweder gewaltsam oder freiwillig, und dann namentlich aus politischen, religiösen oder wirtschaftlichen Gründen.
In den ältesten Zeiten erscheint die Massenauswanderung in der Gestalt von Eroberungszügen ganzer Völkerschaften, oder als staatliche Kolonisation, wie sie z.B. von den phöniz. und griech. Städten aus in ausgedehnter Weise unternommen wurde. Im Orient kam es öfter vor, daß überwundene Volksstämme von dem despotischen Sieger zwangsweise nach neuen Wohnsitzen versetzt wurden. Das bekannteste Beispiel dieser Art bietet das Geschick der Bewohner der Königreiche Israel und Juda dar.
Auch die große Völkerwanderung am Anfang des Mittelalters bestand teilweise aus einer Reihe von erzwungenen Auswanderung, indem eine Völkerwelle die andere von Osten nach Westen drängte; wenn sie auch ihren Ursprung in dem wirtschaftlichen Bedürfnis nach neuem Landbesitz gehabt haben wird. Im Beginne der neuern Zeit bezeichnet die Vertreibung der Mauren aus Spanien [* 4] eine Zwangsauswanderung im großen Maßstabe. Im 19. Jahrh. sind Beispiele dieser Art die Vertreibung des Indianerstammes der Seminolen aus Florida und desjenigen der Cherokees aus Georgia.
Auch die Verbrecherkolonien (wie z. B. früher Botanybai) kann man auf eine Art von Zwangsauswanderungen zurückführen. Mit der erzwungenen hängt sehr nahe diejenige Auswanderung zusammen, welche durch polit. oder religiöse Bedrückung oder Verfolgung oder überhaupt durch politische oder religiöse Gründe veranlaßt wird. Beispiele von Massenauswanderung aus polit. Gründen in neuerer Zeit liefern die Wanderungen (das Trekken) der südafrik. Boers, sowie die der Tscherkessen.
Auch die mit Auswanderung verbundene Option (Staatsangehörigkeitswahl) vieler Elsaß-Lothringer beruhte auf polit. Ursachen. Sehr häufig wurde seit der Reformation die Auswanderung durch religiöse Gründe herbeigeführt. Beispiele sind die Ansiedelung der engl. Independenten (s. d.) und Puritaner (s. d.) in den Neuengland-Staaten, oder. der franz. Protestanten infolge der Aufhebung des Edikts von Nantes [* 5] (1685) und deren Aufnahme in Deutschland, [* 6] namentlich in Brandenburg, [* 7] die der von dem Erzbischof Firmian vertriebenen Salzburger Protestanten (1731-32); in der neuesten Zeit sind die Mennoniten wegen der Aufhebung ihrer Freiheit vom Militärdienst zahlreich aus Preußen [* 8] nach Rußland und von hier aus gleichem Grunde nach Amerika [* 9] ausgewandert.
Gegenwärtig sind die treibenden Gründe der Auswanderung weitaus überwiegend wirtschaftlicher Natur. Dementsprechend richtet sich im allgemeinen der Strom der Auswanderer aus den Ländern mit hochentwickelter alter Kultur nach den Gebieten mit reichen, aber noch unerschlossenen natürlichen Hilfsquellen. Hat sich auch in manchen Gegenden ein traditioneller, unternehmungslustiger Wandersinn ausgebildet, dem viele, in der Hoffnung ihr Glück zu machen, folgen, ohne in ihrer Heimat gerade von Not bedroht zu fein, so ist es doch hauptsächlich der oft durch verhältnismäßige Übervölkerung erzeugte Notstand, der größere Scharen, und zwar vorzugsweise die noch nicht ganz verarmten, energischern Elemente über das Meer treibt, übrigens wird in einem geburtenreichen Lande wie Deutschland der Überschuß der Geburten über die Sterbefälle in absehbarer Zeit auch nicht annähernd durch Auswanderung ausgeglichen, und keineswegs ist das Anwachsen der Auswanderung lediglich durch die Stärke [* 10] der natürlichen Volksvermehrung bedingt.
Auch zur Dichtigkeit der Bevölkerung [* 11] steht die in keinem unmittelbaren Verhältnis. Eher verhält sich, in Deutschland wenigstens, die Größe der Auswanderung umgekehrt wie die Volksdichtigkeit der einzelnen Landesteile. So haben z. B. in Preußen die weniger dicht bevölkerten Provinzen Westpreußen, [* 12] Pommern [* 13] und Posen [* 14] eine außerordentlich starke Auswanderung, während viele der dichter bevölkerten Gegenden, namentlich die Rheinprovinz, [* 15] nur wenige Auswanderer stellen. Eine im Gegensatz zu Westpreußen besonders auffallende Ausnahme macht die Provinz Ostpreußen, die bei einer nur geringen Volksdichtigkeit sich verhältnismäßig j sehr wenig an der Auswanderung beteiligt. Daß die ländliche und agrarische Bevölkerung Preußens [* 16] in stärkerm Maße auszuwandern pflegt als die städtische und industrielle, hat nicht zum geringsten darin seinen Grund, daß der Erwerb eigenen Landes, besonders dort, wo der Großgrundbesitz überwiegt, der ¶
bäuerlichen Bevölkerung erschwer, teilweise unmöglich gemacht ist, während andererseits die rasch emporgeblühte Industrie im Laufe der letzten Jahrzehnte immer zahlreichern Händen Beschäftigung gegeben und die Seßhaftigkeit der Bevölkerung der betreffenden Gegend gesteigert hat. Während vor 1855 die beiden westl. Provinzen fast immer eine bedeutend größere Zahl von Auswanderern lieferten als die sechs östl. Provinzen zusammengenommen, hat seitdem die Zahl der letztern die der erstern mehr und mehr überholt.
Was die übrigen größern deutschen Staaten anbetrifft, so zeigt sich in Sachsen [* 18] wieder die Fähigkeit einer hochentwickelten Industrie, trotz einer außerordentlich dichten Bevölkerung die Auswanderung verhältnismäßig gering zu erhalten. Andererseits aber lehrt das Beispiel Bayerns, daß ein mehr Ackerbau treibendes Land bei günstigen bäuerlichen Besitzverhältnissen wohl im stande ist, seine Bevölkerung einigermaßen zusammenzuhalten. Die starke von Württemberg [* 19] und Baden [* 20] dürfte mehr auf Überlieferung und Unternehmungslust als auf schwere, drückende Notstände zurückzuführen sein. Das merkwürdigste Beispiel einer durch wirtschaftliche Not unterhaltenen Massenauswanderung bietet jedenfalls Irland dar, dessen Bevölkerung von (1841) 8175124 Seelen teils durch große Sterblichkeit, hauptsächlich aber durch Auswanderung bis auf (1891) 4704750 zurückgegangen ist.
Die starke Beteiligung der ländlichen Bevölkerung, nicht nur der kleinen Besitzer, sondern auch der an rauhe Arbeit gewöhnten Tagelöhner und Dienstboten sowie der ländlichen Handwerker an der Auswanderung ist durchaus natürlich. Leute dieser Klassen vermögen nicht nur zu der wirtschaftlichen Eroberung der für den Ackerbau geeigneten Länder das meiste beizutragen, sondern haben von Haus aus außerdem auch das eifrige Streben nach Grundbesitz, das sie in der Heimat gar nicht oder nur in geringem Maße befriedigen können, während jenseit des Meers das Land noch ganz oder fast unentgeltlich zu haben ist (in den Vereinigten Staaten [* 21] von Amerika z. B. auf Grund des Heimstättengesetzes), die gewöhnliche Arbeit dagegen gut bezahlt wird und daher auch dem Mittellosen die Möglichkeit geboten ist, das nötige kleine Kapital für einen eigenen Betrieb zusammenzubringen.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Auswanderung ist keineswegs allein nach dem Privatwirtschaftlichen Nutzen zu beurteilen, den die Auswanderer in der Regel aus dem Verlassen ihrer alten Heimat und dem Aufsuchen neuer Wohnsitze zu ziehen vermögen. Als einen sehr wesentlichen Umstand hat man daneben die Folgen ins Auge [* 22] zu fassen, die sich für die zurückbleibende Bevölkerung, den Heimatstaat, ergeben. Da ist nun kaum darauf zu rechnen, daß die Mißstände einer etwaigen verhältnismäßigen Übervölkerung durch Verminderung der Volkszahl mittels Auswanderung beseitigt werden könnten. In einem dünn bevölkerten, auf Landwirtschaft angewiesenen Gebiete wird die Verminderung der Arbeitskräfte möglicherweise sehr nachteilig wirken, indem die Lage der größern und mittlern Landwirte erschwert wird, während von den kleinern viele in das ländliche Proletariat versinken.
Auch in anderer Beziehung ist eine starke Auswanderung für das Mutterland eine nichts weniger als erfreuliche Erscheinung. Die Auswanderer gehören vorzugsweise zu den energischern und kräftigern Bestandteilen der wirtschaftlich bedrängten Bevölkerung, während die schwächlichen und verkommenen Elemente zurückbleiben. Die Auswanderer sind meist nicht ganz mittellos, es sind in der Regel solche, die den Untergang herannahen sahen, aber vor dem vollen Ausbruche desselben sich zur Auswanderung aufgerafft haben, oder solche, die durch längeres Sparen (z. B. als Dienstboten) ein kleines Kapital zusammengebracht haben. So ist es zweifellos, daß durch die Auswanderung dem Lande zahlreiche Arbeits- und Kapitalkräfte entzogen werden.
Vielfach hat man nun versucht, den wirtschaftlichen Wert dieser Arbeitskräfte nach dem in demselben angelegten Erziehungskapital zu schätzen, und ist dabei oft zu ganz außerordentlich hohen Summen gelangt. Man betrachtet dabei jenes Kapital, soweit es noch nicht durch die Arbeitsleistungen der betreffenden Personen abgetragen ist, als für das Mutterland verloren. Ebenso hat man die Geldsummen veranschlagt, die die Auswanderer mit sich führen, und diese Ausfuhr als eine arge Schädigung des nationalen Wohlstandes beklagt.
Derartige Schätzungsmethoden gehen jedoch meistens von mehr oder minder unzutreffenden Voraussetzungen aus. Will man die menschliche Arbeitskraft als wirtschaftliches Gut in Geldwert veranschlagen, so sind hierbei nicht die aufgewendeten Erziehungskosten zu Grunde zu legen, sondern die thatsächlichen Leistungen dieser Arbeitskraft, ihre Verwendbarkeit bei der wirtschaftlichen Erzeugung. Hat das Inland für die Arbeitskraft keine Beschäftigung, so ist auch ihr wirtschaftlicher Wert gleich Null und der Versuch des Arbeiters, im Auslande eine angemessene Verwertung seiner Kräfte zu suchen, keineswegs zu beklagen.
Übrigens werden jene Erziehungskosten im allgemeinen überhaupt nicht aus dem Volksvermögen, sondern aus dem Volkseinkommen bestritten, und man ist nicht zu der Annahme berechtigt, daß dieselben andernfalls erspart worden wären; sie würden vielfach im Interesse einer bessern Lebenshaltung verwandt worden sein. Was endlich die bar ausgeführten Geldsummen anlangt, so ist zu beachten, daß wenn die betreffenden Personen nicht ausgewandert wären, sondern ihr kleines Vermögen wegen mangelnder Erwerbsgelegenheit unfruchtbar im Lande verzehrt hätten, der Verlust an Nationalvermögen ebenso groß gewesen wäre.
Dasselbe gilt für den Fall, daß sie zwar selbst Verwendung für ihre Arbeitskraft gefunden, aber durch ihren Wettbewerb andere zu unfruchtbarer Verzehrung oder gar zur Beanspruchung von Armenunterstützung genötigt hätten. Daß in diesen letztern Fällen «das Geld im Lande geblieben wäre» ist volkswirtschaftlich von keinem Belange. Die Auswanderung ist nach alledem zwar häufig ein Zeichen ungesunder wirtschaftlicher Verhältnisse im Mutterlande, jedoch weder als ein Heilmittel für dieselben, noch auch andererseits an sich für so bedenklich anzusehen, wie sie auf Grund statist. Berechnung vielfach hingestellt zu werden pflegt.
Die Aufgaben des Staates gegenüber der Auswanderung bilden gegenwärtig den weitaus wichtigsten Teil seiner Bevölkerungspolitik überhaupt. Auch wenn die Nachteile der Auswanderung größer wären als sie sind, wäre der auf den Grundsätzen der bürgerlichen Freiheit stehende Staat nicht berechtigt, die Auswanderung seiner Angehörigen zu verbieten oder wesentlich zu beschränken (Princip der Auswanderungsfreiheit). Die frühern Beschränkungen dieser Art hingen entweder (wie das Detraktrecht, die Nachsteuer) mit der Hörigkeit zusammen, oder waren Ausflüsse der Willtür des absoluten Polizeistaates. In der neuern Zeit ist der Grundsatz der Freiheit der in den ¶