Bei dem Güterstande der Errungenschaftsgemeinschaft (s. d.) ist die Ausstattung ein
der Gemeinschaft entzogenes
Sondergut des
Ehegatten (s.
Einhandsgut). Die Ausstattung muß nach den meisten Rechtsordnungen bei der gesetzlichen
Erbfolge zur Ausgleichung gebracht werden (s.
Ausgleichungspflicht).
In der Bühnentechnik versteht man unter Ausstattung eines
Stückes die Gesamtheit der zu dessen Aufführung nötigen Dekorationen
(s. d.), Requisiten u. s. w. Die moderne
Entwicklung des Bühnenwesens machte einen früher unbekannten Aufwand nötig. Für
die
Tragödie hielt das
WienerBurgtheater unter Laube lange die größte Einfachheit fest. Dingelstedts
Shakespeare-Einrichtungen
hoben diese auf, und dann nötigten namentlich die Erfolge der
Meininger (s. d.) die größern
Bühnen
zur Nacheiferung. Neben dem Prunke des geschichtlichen
Trauerspiels und der Eleganz des
Konversationsstückes entwickelte sich
das Ausstattungsstück, in dem die Ausstattung neben dem
Ballett, einem großen Statistenpersonal u. s. w. obenan stehen.
im rechtlichen
Sinne derjenige, welcher durch die von ihm unterschriebene
Urkunde eine
Erklärung abgiebt. Das kann ein Zeugnis, eine
Verfügung (Quittung, Schuldschein,
Auftrag, Wechsel), eine Mitteilung
u. dgl.
sein. Der Aussteller beim gezogenen Wechsel ist der
Trassant, bei der
Anweisung der Anweisende, beim eigenen Wechsel der Wechselschuldner.
Nach der
Deutschen Civilprozeßordn. §.381 begründen Privaturkunden, sofern sie von dem Aussteller unterschrieben
oder mittels gerichtlich oder notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet sind, vollen
Beweis dafür, daß die in denselben
enthaltenen Erklärungen von dem Aussteller abgegeben sind.
öffentliche, in der Regel in eigenen
Gebäuden (s.
Ausstellungsgebäude)
[* 2] stattfindende planmäßig geordnete
Schaustellungen von Erzeugnissen der
Gewerbe und Künste eines
Bezirkes oder
Bandes oder auch mehrererLänder
zu dem Zwecke, von der Leistungsfähigkeit und Produktionsrichtung ein
Bild zu geben und durch den öffentlichen
Wettbewerb
zur
Hebung
[* 3] und
Entwicklung von
Gewerbe und Kunst beizutragen. Die Ausstellungen sind eine aus dem modernen Kulturleben, insbesondere aus
der industriellen
Entwicklung der
Völker hervorgegangene Einrichtung, deren Ausbildung und Pflege sich als eine
charakteristische Erscheinung des 19. Jahrh, darstellt, obwohl die Anfänge derselben
bis in die Mitte des 18. Jahrh, zurückreichen.
In materiellem
Sinne aufgefaßt, beruht das Ausstellungswesen auf demselben Grundsatz wie das Inseratenwesen und die Ausschmückung
der Schaufenster; mit einem Worte: die Ausstellungen sind
Mittel der Reklame.
Vom idealen
Gesichtspunkt sollen die Ausstellungen als Förderungsmittel der Kunst, des Gewerbfleißes,
der fachmännischen und allgemeinen
Bildung dienen. Mit Rücksicht auf sachliche, zeitliche und örtliche
Ausdehnung
[* 4] unterscheidet
man Privat- und Kollektiv-,
Special- und allgemeine, Kunst-,
Industrie-,
Gewerbe- und landwirtschaftliche, zeitweilige und dauernde,
lokale, nationale
und internationale Ausstellungen. Die Privatausstellung kennzeichnet sich dadurch, daß die eingesendeten
Gegenstände das Eigentum einzelner oder auch mehrerer solidarisch verpflichteter
Personen (Firmen, Gesellschaften u. s. w.)
sind, wogegen die Objekte der Kollektivausstellung einer
Vereinigung von
Personen, die nicht solidarisch verpflichtet zu sein
brauchen, angehören.
Während die allgemeinen Ausstellungen das Gesamtgebiet der gewerblichen Thätigkeit begreifen, sind die
Special- oder Fachausstellungen
einem bestimmten Gewerbszweige gewidmet. Die Kunstausstellungen umfassen außer Werken der bildenden
und graphischen Künste häufig auch Erzeugnisse des Kunstgewerbes, namentlich
Gold- und
Silberarbeiten,
Medaillen,
Gefäße
u. s. w.; durch
die Industrie- und
Gewerbeausstellungen werden alle Zweige der gewerblichen Thätigkeit von ihrer künstlerischen
wie von ihrer technischen Seite zur
Anschauung gebracht; auf den landwirtschaftlichen Ausstellungen sind die direkten
und indirekten Erzeugnisse, Geräte und
Maschinen des
Acker- und
Gartenbaues vertreten.
Während die periodischen in mehr oder minder regelmäßigen Zwischenräumen an dem gleichen Ort oder an verschiedenen Orten
wiederkehren, haben die dauernden Ausstellungen beinahe den Charakter von Sammlungen oder Museen, von denen sie sich
im wesentlichen nur dadurch unterscheiden, daß ihre Gegenstände von Zeit zu Zeit durch andere ersetzt
werden. Aus den der
Städte haben sich die der
Bezirke und
Provinzen, aus den letztern die Landesausstellungen gebildet. Durch
das Zusammenwirken mehrerer
Länder sind die internationalen, durch die Gemeinschaft aller Kulturvölker die Weltausstellungen
(s. o.) entstanden.
Was speciell die in
Deutschland
[* 5] veranstalteten Landesausstellungen betrifft, so fand
die erste 1818 in
München
[* 6] statt; dann folgten 1824
Dresden
[* 7] und
Berlin;
[* 8] allgemeine deutsche Ausstellungen wurden 1842 in Mainz
[* 9] (75000 Besucher), 1844 in
Berlin, 1850 in
Leipzig,
[* 10] 1854 in
München veranstaltet. Aus dem Zeitraum von 1875 bis 1890 lassen sich über zwei
Dutzend Provinzialausstellungen nennen. Im allgemeinen haben die Ausstellungen nach ihrer idealen wie nach der
geschäftlichen Seite hin befriedigt, wenn auch einige mit
Unterbilanz abschlossen.
In
Bezug auf die wirtschaftliche Bedeutung der Ausstellungen ist zu bemerken, daß sie einen erheblichen Aufwand
an Zeit, Mühe und Kosten verursachen, den ruhigen
Gang
[* 11] des Geschäftslebens stören, gewissermaßen den
Hang zu einer herumziehenden Lebensweise unterstützen und den falschen Ehrgeiz durch Prämiierungen, die nicht immer durch
gerechte
Urteile gestützt sind, nähren. Dagegen sind sie gleichzeitig die Meilenzeiger des Fortschritts, die Gradmesser
für die Höhe der Erzeugungsfähigkeit genannt worden.
Sie spornen den Wetteifer an, in der Schönheit oder Zweckmäßigkeit der
Arbeit das Höchste zu erreichen;
sie lehren den Markt kennen, bilden den
Geschmack und das
Urteil, indem sie eingehende
Vergleiche gestatten, und unterrichten
über die herrschende Zeitrichtung;
sie vermitteln auf allen Gebieten des Könnens einen internationalen Austausch;
sie stellen
den Wert der
Arbeit in würdiger
Weise dar und erzielen dadurch einen dreifachen Gewinn: innerhalb der
künstlerischen und gewerblichen
Kreise
[* 12] ein erhöhtes Selbstvertrauen, außerhalb derselben einen lehrreichen Einblick in
alle Zweige des Schaffens, auf beiden Seiten Überwindung der Vorurteile für oder gegen die
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mehr
vaterländische Industrie. Trotz aller Anfeindungen, welche die Ausstellungen erfahren haben, wird man nicht verkennen können,
daß die technische Entwicklung der Gewerbe den Ausstellungen ihre rasche Forderung vornehmlich verdankt; viele Zweige derselben sind
durch sie entweder ins Leben gerufen oder weitern Kreisen zugänglich gemacht worden. -
Studien über
die Industrieausstellungen aller Völker (Frankf. 1851); Exner, Die Aussteller und die Ausstellungen (2. Aufl., Weimar
[* 14] 1873); Huber, Die
und unsere Exportindustrie (Stuttg. 1886).