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Bogen [* 2] zu dienen. Die ältern Drucker benutzten die Aushängebogen auch zum öffentlichen Aushang, um das Erscheinen des Werkes anzuzeigen.
Bogen [* 2] zu dienen. Die ältern Drucker benutzten die Aushängebogen auch zum öffentlichen Aushang, um das Erscheinen des Werkes anzuzeigen.
in der Jägersprache: ein von den Hunden gefangenes Wildschwein an den Hinterläufen in die Höhe heben, um es unschädlich zu machen.
Dem ausgehobenen Schwein [* 3] wird der Fang hinter dem Blatt [* 4] mit dem Waidmesser gegeben.
Über in der Landwirtschaft s. Auswintern.
s. Ersatzwesen.
oder Ausspitzen, im Bergbau [* 5] die Abnahme der Mächtigkeit (Dicke) einer Lagerstätte bis zu dem Grade, daß die parallelen Begrenzungsflächen (Hangendes und Liegendes oder Dach [* 6] und Sohle) sich berühren.
Gewöhnlich bleibt ein Besteg, durch dessen Verfolgung man die Stellen findet, wo die Lagerstätte sich wieder «aufthut».
(lat. Auscii), Volksstamm in der röm. Provinz Aquitania an der Grenze des Narbonensischen Galliens.
Die alte Hauptstadt der Ausker Elimberris heißt jetzt Auch (s. d.).
s. Klarieren. ^[= (lat., d. i. klären, bereinigen, freimachen), im Seewesen das Erledigen der Zollanforderungen ...]
s. Klaubarbeit.
Befreien des Nadelbolzsamens aus dem Zapfengehäuse.
s. Ausladung. ^[= # Vorladung, Vorsprung, das Maß, um welches die vorderste Kante eines Gesimses oder ...]
[* 7] (lat., d. b. kunstgemäßes Horchen), diejenige ärztliche Untersuchungsmethode, bei welcher der Arzt die im Körper des zu Untersuchenden entstehenden Geräusche wahrnimmt und unterscheidet, um daraus auf den normalen oder krankhaften Zustand der innern Teile zu schließen. Die Auskultation bildet mit der Perkussion (s. d.) zusammen einen Hauptfortschritt der neuern Medizin, Laennec erfand zuerst (1816) die Kunst, durch Anlegen des Ohrs an den Körper oder durch ein zwischen beide angebrachtes Hörrohr (Stethoskop, s. d.) Geräusche und Tone im Innern des Körpers zu unterscheiden.
Ersteres nennt man die unmittelbare Auskultation, letzteres die mittelbare oder die Stethoskopie. Man unterscheidet auf diese Weise 1) Töne und Geräusche im Herzen und den großen Gefäßen, 2) Töne und Geräusche in den Atmungswerkzeugen, 3) das Stoßen oder Reiben fester Körper aneinander, z. B. das Knistern gebrochener Knochenenden, das Klappen der an einen Blasenstein anschlagenden Steinsonde, das Reiben rauher Stellen im Herzbeutel oder Rippenfell u. s. w. Die vernommenen Töne und Geräusche sind entweder normale oder krankhafte. In vielen fällen sind letztere so bezeichnend, daß sie an sich schon eine Diagnose vorhandener Krankheiten begründen können.
In den meisten Fällen ist aber eine genaue Beachtung und Benutzung beider Klassen (der normalen wie der krankhaften) sowie außerdem aller andern Zeichen und eine Zurückführung derselben auf die Sätze der pathol. Anatomie nötig. Die Auskultation erfordert ein feines Ohr, [* 8] gute Einschulung und stete Übung. Sie wurde zuerst in Frankreich allgemein; späterhin ist sie aber durch die Wiener und Prager Schule, besonders durch Skoda und dessen Schüler sehr vervollkommnet und den deutschen Ärzten zugänglich geworden. Die beiden klassischen Werke über Auskultation sind: Laennec, «Von den Krankheiten der Lungen und des Herzens und der mittelbaren Auskultation» (deutsch, 2 Bde., Lpz. 1832),
und Skoda, «Über Perkussion und Auskultation» (6. Aufl., Wien [* 9] 1864). Die neuern Ergebnisse der Auskultation behandeln ausführlich P. Niemeyer im «Handbuch der theoretischen und klinischen Perkussion und Auskultation» (2 Bde., Erlangen [* 10] 1868-71) und Gerhardt, «Lehrbuch der und Perkussion» (5. Aufl., Tüb. 1890).
Titel junger Justiz- oder Verwaltungsbeamten, welche noch im Vorbereitungsdienste stehen und zu ihrer Ausbildung namentlich den Sitzungen der Behörde beizuwohnen haben. In Preußen [* 11] führten diesen Titel bis 1869 Rechtskandidaten, die nach Bestehung der ersten Prüfung bei einem Gericht zur Ausbildung eintraten, während sie seitdem den Titel Referendar (s. d.) führen.
Auskultieren
(lat.), kunstgemäß behorchen, s. Auskultation, ^[= (lat., d. b. kunstgemäßes Horchen), diejenige ärztliche Untersuchungsmethode, bei welcher ...]
Auskunftsbureaus, im heutigen kaufmännischen Verkehr Einrichtungen, die die Beurteilung der Kreditfähigkeit zum Zweck haben. Sie sind notwendig geworden, da der rege Wettbewerb einerseits zwingt, mit der Krediterteilung so weit als möglich zu gehen, andererseits die Ausdehnung [* 12] des Geschäftslebens, der Wechsel in den Geschäftsinhabern, die häufigen Veränderungen der Preis- und Absatzverhältnisse die Beurteilung der Kreditfähigkeit in hohem Maße erschweren; das Mittel der Gefälligkeitsauskünfte bei Geschäftsfreunden, Kaufleuten desselben Platzes u. s. w. wird immer ungenügender.
Die Bedeutung der Auskunftsstellen für die Förderung des kaufmännischen Kreditverkehrs beruht auf ihrer ständigen und möglichst ausgedehnten Verbindung mit vertrauenswürdigen Korrespondenten, auf der berufsmäßigen Schulung ihrer Beamten und auf der zweckmäßigen Benutzung des nach Umfang ihrer Thätigkeit mehr und mehr sich ansammelnden Materials für Erforschung und Beurteilung der Kreditverhältnisse. Sie entstanden in den vierziger Jahren in Amerika; [* 13] in Deutschland [* 14] ist namentlich das Auskunftsbureau («Auskunftei») von Schimmelpfeng in Berlin [* 15] zu hohem Ansehen gelangt; dasselbe unterhält außer Filialen in Deutschland Zweigniederlassungen in Wien, Budapest, [* 16] London, [* 17] Paris [* 18] und Amsterdam [* 19] und steht mit The Bradstreet Company in Neuyork [* 20] in einem Verhältnis gegenseitiger Vertretung.
Nach Ausweis seines Berichts für das J. 1890 beschäftigt es über 300 Beamte; die Zahl der Auskünfte während eines Jahres beläuft sich jetzt auf über 1 Million. Amerik. und engl. Auskunftsbureaus geben zum Gebrauch ihrer Kunden sog. Referenzbücher heraus, die möglichst vollständige Verzeichnisse der kaufmännischen Firmen mit kurzen Angaben über Fach und Kreditfähigkeit enthalten. In Österreich [* 21] wurde die Führung von Auskunftsstellen an die Erteilung einer behördlichen Genehmigung gebunden. -
Vgl. die verschiedenen Schriften von Schimmelpfeng, insbesondere Die Auskunft und ihre Gegner (Berl. 1891), dann die Jahresberichte seines Instituts, Roscher in der «Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft», 1877; Gerlach, Die berufsmäßige Krediterkundigung in Deutschland (in den «Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik», Jena [* 22] 1890).
(S. auch Schutzgemeinschaften für Handel und Gewerbe, Kreditreformvereine.)
In Eisenbahnangelegenheiten sind Auskunftsstellen diejenigen von einzelnen Verwaltungen an größern Orten getroffenen Einrichtungen, welche dem Publikum Gelegenheit geben, sich über Tarif- und Verkehrsverhältnisse schnell und sicher zu unterrichten. Die Auskunft wird mündlich oder schriftlich unentgeltlich erteilt, über die Tarife im Personen-, Gepäck-, Vieh- und Güterverkehr, über Zollabfertigungen, Fahrpläne, Verkehrswege, Anschlüsse, ¶
Rundreisekarten u. s. w. Derartige Auskunftsstellen bestehen z. B. in Berlin für die Deutsche [* 24] Reichs- und Königl. Preußische Staatseisenbahnverwaltung, außerdem für die Deutsche Reichseisenbahnverwaltung in Straßburg [* 25] i. E., für die Preuß. Staatseisenbahnverwaltung in Hamburg, [* 26] Leipzig, [* 27] Frankfurt [* 28] a. M. und Köln; [* 29] für die Königl. Sächsische Staatseisenbahnverwaltung in Leipzig; für die Verwaltung der Österr. Staatsbahnen [* 30] in Wien, für die Ungar. Staatsbahnen in Budapest u. s. w. (S. auch Eisenbahnagenten.)