Augsburgische Konfessionsverwandte - August (Monat)
mehr
Vorgänge setzte es der
Große Kurfürst
Friedrich Wilhelm im Westfälischen Frieden 1648 durch, daß die
Reformierten ausdrücklich
und offiziell als zu den Augsburgischen Konfessionsverwandten gehörig anerkannt wurden. Dagegen haben die orthodoxen luth.
Theologen meist hartnäckig die Wahrheit dieser Verwandtschaft abgestritten. Von ihnen ist auch im 19. Jahrh, eine erneuerte
Betonung
[* 2] der «ungeänderten» (invariata)
Augsburger Konfession als des allein gültigen
Ausdrucks des luth.
Glaubens ausgegangen. Dagegen hat eine vermittelnde
Richtung wiederholt versucht, die
Augsburger Konfession zu einem Unionssymbol
für alle
Evangelischen zu erheben (so namentlich auf dem
Berliner
[* 3] Kirchentage 1853), was aber immer wieder an dem
Proteste
der strengen
Lutheraner scheiterte.
Stellung auf dem
Reichstage zu
Augsburg (in der «Zeitschr. f.
Kirchengesch. », 1887);
Brieger, Die
Torgauer Artikel (in den «Kirchengeschichtl.
Studien, H. Reuter gewidmet», Lpz. 1887);
eine gute populäre Darlegung von Rinn, Die Entstehung der Augsburgische Konfession
(Halle 1888).
Konfessionsverwandte, s.
Augsburgische Konfession^[= Confessio Augustana, die wichtigste Bekenntnisschrift der luth. Kirche. Nachdem Kaiser Karl ...] und
Lutheraner.
(Augures), bei den
Römern die Mitglieder eines bis gegen Ende der Republik hochangesehenen Priesterkollegiums,
das mittels der
Augurien oder
Auspizien, d. h. der
Beobachtung des Flugs und des Geschreis der
Vögel
[* 11] (aves, davon
Auspizien),
des
Blitzes und anderer
Vorzeichen, den Willen der
Götter in
Bezug auf das Gelingen oder Mißlingen eines
Unternehmens zu erforschen hatte. Die
Auspizien zerfielen in solche, die ausdrücklich in bestimmten Formeln von den
Göttern
erbeten wurden, und in solche, durch die sie ungefragt ihren Willen zuerkennen gaben.
Bei letztern trat der Einfluß der Augurn als fachmäßiger Kenner am meisten hervor. Namentlich
konnten sie die Vertagung jeder
Volksversammlung mit ihrer Ankündigung, daß ein ungünstiges Zeichen stattgefunden habe,
bewirken. Weiter hatte das Kollegium der Augurn das
Recht, in betreff irgendwelcher offiziellen Handlung, z. B. Beamtenwahlen,
durch einen Beschluß zu erklären, daß störende
Auspizien vorgekommen seien, daß dieselben demnach nach
den Regeln ihrer Wissenschaft mit einem
Fehler behaftet, also rückgängig zu machen seien. Die
Auspizien zerfielen in fünf
Klassen:
1) Himmelserscheinungen, wie Donner und
Blitz. Man merkte dabei auf den Ort des Entstehens des Blitzstrahls. Zur Linken, für
den nach
Süden gekehrten Beobachter auf der Seite, wo die
Sonne
[* 12] aufgeht, erschienen die glücklichen,
zur
Rechten die unglücklichen
Anzeichen.
2) Die
Stimme und der Flug der
Vögel. Durch ihr Geschrei gaben ein
Anzeichen der
Rabe, die Krähe, die Nachteule und andere;
durch ihren Flug z. B. eine Falkenart, der
Adler,
[* 13] der
Geier. Die Krähe verhieß zur Linken
Glück, der
Rabe zurRechten.
3) Das Fressen oder Nichtfressen der
Hühner.
[* 14]
Jenes bedeutete
Glück, dieses Unglück. Man bediente sich der
Hühner besonders
im
Kriege, daher dem
Heere immer ein Pullarius mit seinem Hühnerkasten folgen mußte.
5) Die aus ungewöhnlichen
Vorfällen und Unglück bringenden Ereignissen (dirae) hergenommenen
Anzeichen. -Auspizien
von
Staats wegen anzustellen, hatten nur die Magistrate das
Recht, während die Augurn dabei nur als Sachverständige thätig sein
konnten.
Ihre Mitwirkung bestand in erster Linie darin, daß sie für die
Beobachtung der Zeichen das templum abzugrenzen hatten,
d. h. einen engern Raum, von wo aus, und einen weitern, innerhalb dessen
die Götterzeichen beobachtet werden sollten.
Der Augur zog dabei mit seinem
Stabe (lituus) zunächst zwei Linien (eine von
Süd nach Nord, den cardo, und eine diese kreuzende
von
Ost nach West, den decumanus) in
Gedanken über das zu begrenzende Beobachtungsfeld bis zu bestimmten Endpunkten hin und
grenzte schließlich durch vier Linien, die durch diese Endpunkte gezogen wurden, das ganze Feld rechtwinklig
ab. Dann erst konnte der Magistrat, der mit bedecktem Haupte gegen
Osten oder
Süden gekehrt innerhalb des engern Templums
saß, so daß er Norden
[* 15] oder
Osten zur Linken hatte, in rechter
Weise die
Auspizien anstellen. In
Rom
[* 16] waren für
die meisten regelmäßigen
Auspizien dauernd solche templa abgegrenzt, so auf dem
Kapitol, auf dem
Forum
[* 17] und im Marsfelde für
Komitien.
Die Abhaltung von Senatssitzungen geschah regelmäßig in
Gebäuden, die für
Auspizien eingerichtet waren, und ebenso waren
die meisten Göttertempel auf solchen templa errichtet, in denen deshalb auch Senatssitzungen gehalten werden
konnten. Die Zahl der Augurn betrug in der ältesten Zeit 4, dann 6;
der achte im jetzigen, der sechste
Monat im alten röm. Jahre (s.
Kalender), daher sextilis genannt, bis ihm
Augustus zum Andenken an glückliche Ereignisse, die ihm in diesem
Monat widerfahren waren, seinen
Namen beilegen ließ. Der
sextilis hatte im alten röm.
Kalender nur 29
Tage gehabt,
Cäsar verlängerte ihn aber um 2
Tage, so daß der August 31
Tage zählt.
Während der ersten zwei Drittel des August steht die
Sonne im Zeichen des Löwen,
[* 18] während des letzten Drittels
in dem der
Jungfrau. Im
Deutschen wird er als Erntemonat bezeichnet. Nach den Doveschen
Isothermen ergiebt sich die
¶
+25° C.: FortUnion, St. Louis, Nashville, Richmond;
+30° C.: Fort Duncan, durch den Golf von Mexiko.
[* 34] - Die tägliche
Schwankung der Wärme beträgt in Mitteldeutschland 1,4° C.
Im norddeutschen Volksglauben ist der 1. August ein Unglückstag, da an ihm Satan aus dem Himmel
[* 35] gestoßen wurde. Heilig ist in ganz Süd- und dem kath. Mitteldeutschland der 15. August (Maria Himmelfahrt), den der Volksmund
«Mariä Kräuterweibe» oder «Unserer Lieben Frauen Würzweihe» nennt. An diesem werden Kräuterbüschel in der Kirche geweiht,
und diese sog. Sangen sind heilkräftig und schützen das Haus vor Blitz und Beherung. Mit dem 15. August beginnt
der Frauendreißigst oder die Dreißigtage, an denen die ganze Natur dem Menschen hold ist, giftige Tiere ihr Gift verlieren,
wohlthätige Pflanzen die höchste Kraft
[* 36] haben.
Als Regent erwarb er sich große Verdienste um sein durch den Dreißigjährigen Krieg tief heruntergekommenes Land. Er erließ 1651 eine
ausgezeichnete Schulordnung, 1657 eine Kirchenordnung, sorgte für Verbesserung des Rechtswesens und
des Steuerwesens. Er ist der Begründer der berühmten Wolfenbütteler Bibliothek. Auch setzte er als Herzog seine Studien fort
und veröffentlichte 1640 eine «Geschichte des Herrn Jesu» und 1644 eine
«Evangelische Kirchenharmonie». Er starb am
letzter Erzbischof von Magdeburg
[* 41] (1628-47), zweiter Sohn Kurfürst JohannGeorgs I. von Sachsen,
[* 42] geb.
wurde 1628 an Stelle des geächteten Markgrafen Christian Wilhelm von Brandenburg
[* 43] zum Erzbischof von Magdeburg erwählt. Der
Prager Friede (1635) verschaffte ihm Anerkennung auch von seiten der kath. Partei; der Westfälische Friede
sicherte ihm den Besitz des Erzstifts auf Lebenszeit; nach seinem Tode sollte Herzogtum und Stadt Magdeburg an den Kurfürsten
von Brandenburg übergehen. August vermählte sich 1647, legte infolgedessen die erzbischöfl.
Gleich diesem nahm er thätigen Anteil an dem Befreiungskriege. 1816 nach Oldenburg zurückgekehrt, vermählte er sich 1817 mit
der Prinzessin Adelheid von Anhalt-Bernburg-Schaumburg (gest. 1820), 1825 zum zweitenmal mit Ida (gest. 1828), der Schwester
seiner ersten Gemahlin, und 1831 zum drittenmal mit Cäcilie, der jüngsten Tochter des ehemaligen Königs
von Schweden,
[* 48] Gustavs IV. Adolf, die 1844 starb. Aus erster Ehe stammen die Prinzessinnen Amalie (s. d.), spätere Königin von
Griechenland,
[* 49] und Friederike (seit 1855 mit Maximilian Freiherrn von Washington
[* 50] vermählt, gest. aus der zweiten
der GroßherzogPeter (s. d.); aus der dritten Ehe der HerzogAntonGüntherFriedrich Elimar (geb. Schon als Erbprinz unterzog sich August seit 1821 mit lebhaftem Eifer den Regierungsgeschäften.
Bei seinem Regierungsantritt nahm er den großherzogl. Titel an, der den oldenburg. Regenten durch den Wiener Kongreß
zugestanden, von des Großberzogs Vater aber nicht geführt worden war. August sorgte durch Abschluß von Verträgen
für die Verkehrsentwicklung des Landes, begründete (1831) neue Gemeindeordnungen für Stadt und Land und ordnete das Gewerbswesen
und die kirchlichen Verhältnisse. Infolge der Ereignisse von 1848 kam ein mit dem Landtage vereinbartes Staatsgrundgesetz
zu stande, das er vollzog und das, nachdem es im Einvernehmen mit dem 5. und 6. Landtage abgeändert
war, als «revidiertes Staatsgrundgesetz für das Großherzogtum Oldenburg» publiziert wurde. Er starb Ihm
folgte in der Regierung sein Sohn Peter.