Briefkasten, Fernsprecheinrichtung (370 Teilnehmer und 7 öffentliche
Stellen), Personenposten nach
Lechhausen-Affing, Welden
und Haunstetten-Königsbrunn.
Vergnügungsorte und Umgebung. Unter den vielen dem Vergnügen und der Erholung dienenden
Anlagen sind zu erwähnen in der
Stadt: der Stadtgarten mit
Anlagen und Konzerthalle, die Gärten der Gesellschaften Schießgraben und Frohsinn und eine Anzahl
öffentlicher;
außerhalb der
Ablaß mit dem städtischen
Wasserwerke (Aussicht auf Lechfluß und
Alpen),
[* 2] Siebentisch
(Anlagen und
Wald), Jägerhaus bei Haunstetten, Palmenhaus und Sommertheater in
Göggingen (s. d.), Leitershofen
mit der Waldkuralpe Nervenheil, Fuggersches Schloß in Wöllenburg u. a.
Geschichte. Grundlage des heutigen Augsburg
[* 3] ist die vermutlich von
KaiserAugustus nach Besiegung der Vindelicier 15
v. Chr.
gegründete
KolonieAugusta Vindelicorum, von
Tacitus infolge ihres schnellen Emporblühens splendidissima Rhaetiae colonia
genannt; die zahlreich gefundenen röm.
Denkmäler bestätigen diese
Ansicht. Nach den Verwüstungen der
Völkerwanderung wurde
die
Kolonie im 6. Jahrh. Bischofssitz und 924-973 von
BischofUlrich regiert. Die Hunnen belagerten es 955, wurden aber auf dem
Lechfeld geschlagen;
1084-88 von
HerzogWelf IV. von
Bayern
[* 4] zerstört, gelangte Augsburg wieder zur
Blüte
[* 5] und wurde 1276
Freie Reichsstadt
(vgl. Stadtbuch von
Chr.
Meyer, Augsb. 1872);
1368 mußte das aristokratische Stadtregiment einem gemischten weichen, 1478 wurde
der gewaltthätige
BürgermeisterUlrichSchwarz gehenkt;
1488-1534 gehörte Augsburg dem SchwäbischenBunde an.
Durch die Thätigkeit seiner
Bürger, besonders der Fugger und
Welser, gelangte Augsburg zu großem
Glanz und polit. Bedeutung und
wurde neben
Nürnberg
[* 6] Hauptstapelplatz für den
Handel des nördl. mit dem südl.
Deutschland,
[* 7] zugleich aber Mittelpunkt der
deutschen Kunst, die durch die
Maler Holbein
[* 8] den
Ältern,
Burgkmair,
Altdorfer,
Amberger, Dienecker, Hopfer,
die Bildhauer Beirlin, Erhart, Muschgat, Loscher, von Gießern, Zotmann, Löffler, die
GoldschmiedeGeorg und
Nik. Seld u. a.
vertreten wurde, denen namentlich
Kaiser Maximilian I. viele
Aufträge gab. In Augsburg sind viele
Reichstage gehalten worden: 1518 verweigerte
Luther dem päpstl.
Legaten den verlangten
Widerruf, am wurde die
Augsburgische Konfession (s. d.) überreicht.
Obwohl die
Augsburger im Schmalkaldischen
Kriege unter
Führung ihres
Bürgermeisters Jak. Hörbrot und des Feldhauptmanns Schertlin
von
Burtenbach den Feind arg bedrängten, mußten sie doch 1547 unter schweren Geldopfern Frieden mit
Karl V. machen, der das
Stadtregiment 1548 durch eine neue
Verfassung ganz in dieHände des
Adels brachte. Am wurde
der
Religionsfriede (s. d.) zu Augsburg geschlossen.
Die
Periode 1570-1620 ist die der höchsten
Blüte und des Wohlstandes der
Freien Reichsstadt, welcher der Dreißigjährige
Krieg verderblich wurde. Das Restitutionsedikt wurde 1629 zuerst in Augsburg vollzogen; 1632 hielt Gustav
Adolf, 1635 die Kaiserlichen
nach längerer
Belagerung Einzug in die Stadt, deren
Bevölkerung
[* 9] (1620: 45000 E.) 1645 auf 21018 gesunken
war. 1703 wurde die Stadt vom bayr.-franz.
Heere eingenommen und geplündert. Durch den
Preßburger Frieden 1805 ging die Reichsfreiheit
verloren, und erfolgte die Besitznahme durch
Bayern. Der
Bischof regierte seit dem 15. Jahrh,
in Dillingen; sein
Bistum (220 qkm) wurde
1803 durch den Reichsdeputationshauptschluß säkularisiert und fiel an
Bayern.
Litteratur. Die Geschichte
A.s schrieben:
Welser (Vened. 1594), von Stetten der
Ältere (2 Bde., Augsb. 1745-58),
Gullmann (6 Bde., ebd. 1818-22), Wagenseil (4 Bde.,
ebd. 1820-22), von
Seida (2 Bde., ebd. 1826),Jäger (Darmst. 1837), Schönchen
(Münch. 1863).
Vgl. auch von Stetten der
Jüngere, Geschichte der adligen Geschlechter in Augsburg (Augsb. 1763);
ders., Kunst-, Gewerbs- und Handwerksgeschichte
A.s (2 Bde., ebd. 1779-88);
Chroniken der deutschen
Städte (Bd. 4, 5
u. 22, Lpz. 1865, 1866
u. 1892);
Urkundenbuch der Stadt
Augsburg (2 Bde., Augsb.
1874-78);
Berner, Zur Verfassungsgeschichte der Stadt Augsburg (Bresl. 1879);
Postzeitung, zu
Augsburg im Verlag des Litterarischen
Instituts von
Dr. M. Huttler und unter verantwortlicher
Redaktion von
Alfons Planer erscheinende polit.
Tageszeitung von ultramontaner
Richtung, ein altesBlatt,
[* 10] nach glaubwürdiger
Tradition schon seit 1686 bestehend.
Die erste erhaltene Nummer stammt aus dem Jahre 1707, wo das
Blatt
unter dem
Titel «Augspurgische Ordinari-Post-Zeitung» im Verlag der
Witwe des Stadtbuchdruckers Matth. Metta fünfmal wöchentlich
herauskam.
streitigen Punkten seine eigentümliche Lehrauffassung hervorhob. Auf Grund dieser Vorarbeiten, zu denen auch noch einige
andere Aufsätze (namentlich das Stück B bei Förstemann «über Glauben und Werke») gekommen sein müssen, wurde Melanchthon
mit Ausarbeitung der verlangten Schrift beauftragt. Er begann damit schon auf der Reise und fuhr mit Verbesserungen und
Umarbeitungen zu Augsburg fort, zumal das längere Ausbleiben des Kaisers (bis 20. Juni) ihm Zeit dazu gab. Die Schrift, ursprünglich
nur im Namen und Auftrage des Kurfürsten verfaßt, sollte auf Wunsch der übrigen Stände als gemeinsames Bekenntnis überreicht
werden. Seitdem ward sie nicht mehr «Apologie», «Sächsischer Vorschlag», «Sächsischer Unterricht» oder
«Sächsischer Ratschlag», sondern allgemein «Konfession»
genannt, und an der letzten Feststellung des Textes beteiligten sich auch die andern evang. Stände. Dann wurde der Text an
Luther, der wegen der Reichsacht in Coburg
[* 17] zurückgeblieben war, geschickt. Der Text wurde zugleich deutsch und lateinisch ausgearbeitet.
Die Konfession war nicht das Sondersymbol einer bereits getrennten Kirchengemeinschaft, sondern ein Friedensvorschlag
an die Gegner, die evangelischerseits dargebotene Grundlage der Verständigung. Daher wird das Gemeinsame mit den Gegnern
stark hervorgehoben, die Differenz namentlich in der Lehre
[* 18] auf die Stücke beschränkt, worin man durchaus nicht nachgeben
konnte, und auch hier mit größter Schonung und Milde ausgesprochen. Der erste Teil der Schrift enthält
daher folgende 21 Artikel des Glaubens und der Lehre: 1) von Gott, 2) von der Erbsünde, 3) vom SohneGottes, 4) von der Rechtfertigung,
5) vom Predigtamte, 6) vom neuen Gehorsam, 7) von der Kirche, 8) was die Kirche sei? 9) von der Taufe, 10)
vom Abendmahl, 11) von der Beichte, 12) von der Buße, 13) vom Gebrauche der Sakramente, 14) vom Kirchenregiment, 15) von der
Kirchenordnung, 16) von Polizei und weltlichem Regiment, 17) von Christi Wiederkunft zum Gericht, 18)
vom freien Willen, 19) von der Ursache der Sünde, 20) vom Glauben und von guten Werken, 21) von dem Dienste
[* 19] der Heiligen. Diese Abschnitte (mit Ausnahme der beiden letzten) sind möglichst kurz behandelt, der zweite Teil ausführlicher.
Er enthalt sieben «Artikel, von welchen Zwiespalt ist, da erzählt werden die Mißbräuche, so geändert seynd», nämlich:
22) von beider Gestalt des Sakraments, 23) vom Ehestande der Priester, 24) von der Messe, 25) von der Beichte,
26) vom Unterschiede der Speise, 27) von Klostergelübden, 28) von der Bischöfe Gewalt.
Der Kaiser erließ den Katholiken, da sie ja treu beim Alten geblieben, die Vorlegung eines Bekenntnisses,
ließ sich von den Evangelischen beide Exemplare der Konfession übergeben und versprach, nach reiflicher Erwägung ihnen
seinen Entschluß mitzuteilen. Des kaiserl. Verbots ungeachtet und
ohne Vorwissen der evang.
Stände erschien noch während des Reichstags die Augsburger Konfession gedruckt, und noch 1530 folgten
sich sieben Ausgaben (sechs deutsche und eine lateinische). Um Fälschungen und Ungenauigkeiten entgegenzutreten, nahm Melanchthon
jetzt die Ausgabe selbst in die Hand,
[* 29] und schon 1530 erschien von ihm in Wittenberg
[* 30] die sog. editio principes in deutscher
und lat. Redaktion (die nicht Original und Übersetzung, sondern zwei selbständige Bearbeitungen sind).
In den folgenden Jahren erschien eine Ausgabe nach der andern, und in jeder brachte Melanchthon Änderungen an; dogmatisch bedeutsame
enthält erst die lat. Ausgabe von 1540 (Confessio variata), in Art. 4, 5, 6, 18, 20, 21, vor allem aber im Art. 10 vom Abendmahle,
wo er im Interesse der Versöhnung eine die Luthersche und Calvinsche Ansicht vereinigende Formel aufstellte.
Diese «erklärte, in etwas gemehrte» Konfession ist von Luther stillschweigend gebilligt, von den evang. Theologen und Reichsständen
aber als authentische Auslegung der Konfession vom J. 1530 wiederholt ausdrücklich anerkannt und mit kirchlichem Ansehen
bekleidet worden.
Erst seit dem Religionsgespräche zu Weimar,
[* 31] 1560, wo Flacius die Veränderungen als ebensoviel Verfälschungen
der reinen luth. Lehre brandmarkte, begann ein Kampf der luth. Orthodoxie gegen die «veränderte» (variata) Augsburger Konfession,
der zum Teil unter den maßlosesten Schmähungen gegen Melanchthon bis gegen die Mitte des 18. Jahrh, fortgeführt wurde. Die
wörtliche Feststellung des ursprünglichen Textes ist überhaupt nicht mehr möglich, da beide zu Augsburg
übergebenen Originale der Augsburger Konfession verloren gegangen sind. Von den in die Sammlungen der Symbolischen Bücher
aufgenommenen Texten steht der lateinische der Urgestalt nahe; hinsichtlich des deutschen gilt der von Tittmann (Dresd. 1830)
nach der AusgabeMelanchthons herausgegebene Text als der vergleichungsweise authentische.
Seit den Zeiten der Konkordienformel (s. d.) hat sich die luth. Kirche stets zu der «ungeänderten» Augsburger Konfession gehalten,
nachdem sie auch auf Grund dieser Bekenntnisschrift durch den Religionsfrieden (s. d.) zu Augsburg 1555 zur staatsrechtlichen
Anerkennung gelangt war. Dagegen blieb das Verhältnis der Reformierten zur Augsburger Konfession von jeher
streitig. Sie selbst haben sich meist unbedenklich, obgleich nicht ausschließlich, zur Augsburger Konfession bekannt, sogar
zur «ungeänderten», wie bei Abschluß der Wittenberger Konkordie (1536, auch in der Schweiz
[* 32] anerkannt 1538). Calvin unterschrieb
die «erklärte» Augsburger Konfession 1541 auf dem Religionsgespräche zu Regensburg,
[* 33] 1557 Farel und Beza auf dem Kolloquium
zu Worms.
[* 34]
Der zur reform. Kirche übergetretene Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz unterschrieb 1561 die ungeänderte Augsburger Konfession,
wurde auch von den evang. Ständen, dem Kaiser Maximilian II. gegenüber, als Augsburgischer Konfessionsverwandter auf dem
Reichstage zu Augsburg 1566 verteidigt. Als 1614 Johann Sigismund, Kurfürst von Brandenburg, zur reform.
Kirche übertrat, erklärte er sich ausdrücklich für die Augsburger Konfession, und ebenso 1645 die Reformierten in Polen auf dem
Religionsgespräche zu Thorn,
[* 35] unter ausdrücklicher Nichtigkeitserklärung eines Unterschieds zwischen einer veränderten und
unveränderten Augsburger Konfession. Auf Grund dieser
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