Einberufung zum Dienst (§. 112). b. Jeder Person, wenn es sich um die Begehung eines Verbrechens handelt und die Aufforderung entweder
schriftlich oder zwar mündlich, aber doch so erfolgt, daß sie an die Gewährung von Vorteilen irgend welcher Art geknüpft
ist. Der Aufforderung steht in diesem Falle das Sicherbieten und die Annahme der Aufforderung oder des Erbietens gleich (§. 49 a,
Duchesne-Paragraph, nachgebildet einem belg. Gesetz und veranlaßt dadurch, daß ein gewisser
Duchesne sich dem Jesuitenprovinzial in Belgien zur Ermordung des Fürsten Bismarck angeboten hatte). Das Österr. geltende
Strafgesetz straft die erfolglose Aufforderung als Versuch (§. 9).
forstlich technischer Ausdruck für die Anlage von Wald auf nicht mit forstlichen Kulturpflanzen
bestandenen Flächen, insbesondere solchen, die bisher öde lagen oder als Weiden, schlechte Felder oder Wiesen nur äußerst
geringe Erträge lieferten. Von der Aufforstung derartiger Flächen erwartet man nicht bloß einen wirtschaftlichen Nutzen durch einstige
Holzerträge, sondern auch vorzugsweise in Gebirgen und an den Meeresküsten einen im Interesse der allgemeinen
Landeskultur wünschenswerten Schutz des bereits land- oder forstwirtschaftlich benutzten Kulturlandes gegen ungünstige
klimatische Einflüsse, gegen Bodenabschwemmungen, Versandungen u. s. w. Im weitern Sinne nennt man Aufforstung auch den Wiederanbau
von Waldblößen, die durch Kahlschläge entstanden und infolge von Nachlässigkeit der Waldbesitzer unangebaut
blieben, endlich auch die Wiederbewaldung solcher Flächen, die von einem Waldbesitzer im Widerspruch mit bestehenden gesetzlichen
Bestimmungen eigenmächtig gerodet wurden, um sie zu andern Zwecken zu verwenden. In diesem Sinne fordert z. B. das Forst-Polizeigesetz
vom in Württemberg (Art. 7) die «Wiederaufforstung» eines ohne Erlaubnis
der Forstpolizeibehörde ausgestockten Waldes.
Das Bayr. Forstgesetz von 1852, in neuer Ausgabe vom verlangt (Art. 42),
daß Waldblößen, die nach Verkündigung
des Gesetzes entstehen und kulturfähig sind, «aufgeforstet» werden müssen.
Das Österr. Forstgesetz vom fordert (§.2) die Aufforstung eigenmächtig gerodeter Waldteile binnen einer
festzusetzenden Frist; von ältern Blößen ist in Gemeinde- und Reichsforsten jährlich der sovielte
Teil «aufzuforsten», als die Umtriebszeit Jahre enthält (§. 3). Das
Preuß. Waldschutzgesetz vom und das Gemeindewaldgesetz für die Ostprovinzen vom nehmen dort, wo
sie den Anbau von brach liegenden Grundstücken mit Holz fordern, der großen Schwierigkeiten und Kosten
wegen die von Meeresdünen aus.
Der Wiederanbau der bei regelmäßiger Schlagwirtschaft jährlich entstehenden Blößen wird gewöhnlich nicht Aufforstung genannt.
der Kinder, die Ernährung der Neugeborenen ohne Mutter- oder Ammenmilch. Am zweckmäßigsten geschieht
die Auffütterung mit guter, abgekochter Kuhmilch, die jedoch zuvor wegen ihres Mehrgehalts an
gerinnbarem, dann klumpig und schwerverdaulich werdendem Käsestoff mit abgekochtem Wasser, unter Umständen mit Fenchelthee,
Haferschleim oder Arrow-Root-Abkochung zu verdünnen, sowie wegen ihres Mindergehalts an Zucker durch Milchzucker (etwa eine
Messerspitze auf jede Mahlzeit) zu versüßen ist.
Die Verdünnung der Milch richtet sich nach dem Alter des Kindes: in den
ersten Wochen reicht man 1 Teil
Milch und 2 Teile Wasser, im zweiten bis dritten Monat halb Milch, halb Wasser, im vierten Monat drei Viertel Milch und ein Viertel
Wasser;
vom fünften bis sechsten Monat an giebt man die Milch unverdünnt. Um der Säuerung vorzubeugen, ist,
zumal im Sommer, der Zusatz von doppeltkohlensaurem Natron sehr zweckmäßig;
ganz besonders aber ist in dieser Beziehung die
sorgsamste Reinigung aller mit der Milch in Berührung kommenden Gefäße und Gegenstände unumgänglich erforderlich. Am zweckmäßigsten
benutzt man zum Aufkochen der Milch den Milchkochapparat von Professor Soxhlet, in welchem das ganze Tagesquantum
der Milch auf einmal in kleinen, 0,16 l fassenden Flaschen 40 Minuten lang der Siedehitze ausgesetzt und dadurch von allen
organischen Keimen und Gärungserregern befreit (sterilisiert) wird.
Die Menge der nötigen Milch läßt sich nicht leicht
bestimmen; anfangs genügt eine Tasse auf die Mahlzeit, später rechnet man auf den ganzen Tag etwa 1 l.
Endlich reicht man die Flasche nicht öfter als alle zwei bis drei Stunden, weil nach häufigerm Tränken leicht Verdauungsstörungen,
selbst Magenkatarrhe eintreten. Kann man, wie dies in den größeren Städten nur zu häufig der Fall ist, gute und unverfälschte
Milch nicht erhalten, so ist man genötigt, die verschiedensten Ersatzmittel zu versuchen.
Gute Dienste leistet mitunter die kondensierte Milch, d. i. mit Rohrzucker zur Konservierung versetzte, durch Dampfheizung
im luftverdünnten Raume eingedickte Kuhmilch, die vor dem Gebrauche mit 10-12 Teilen Wasser vermischt wird. Freilich ruft
sie durch ihren reichlichen Gehalt an Zucker, der im Darmkanal in Milchsäure übergeht, bei manchen Kindern
leicht Verdauungsstörungen hervor, so daß man in diesem Falle zur Verdünnung Hafer- oder Gerstenschleim benutzen und auch
absorbierende Mittel, wie präparierte Austernschalen u. s. w., hinzusetzen muß.
Zweckmäßiger ist in dieser Beziehung Löflunds sterilisierte Alpenmilch sowie die Scherffsche Milch, Milchkonserven, die
unter Kondensierung und Sterilisierung hergestellt werden. Auch das Biedertsche Rahmgemenge (⅛ l süßen
Rahm mit ⅜ l Wasser und 15 g Milchzucker versetzt) erweist sich öfters nützlich. Zweckmäßig ist auch die peptonisierte
Milch, welche als Voltmersche Milch in den Handel kommt; dieselbe ist mit dem Ferment der Bauchspeicheldrüse versetzt und so
durch eine Art künstliche Vorverdauung verdaulicher gemacht.
Liebig versuchte in seiner Kindersuppe (vgl. Liebig, Suppe für Säuglinge, 3. Aufl., Braunschw. 1877) die in der
Milch enthaltenen plastischen und respiratorischen, d. h. Blut und Wärme bildenden Stoffe durch Weizenmehl zu ersetzen, welches
durch Zusatz voll Gerstenmalz in höherer Temperatur in Dextrin und Zucker übergeführt ist. Dadurch wird dem
Säugling eine Arbeit erspart, die er doch nur unvollkommen leisten könnte, da der Mundspeichel erst mit dem Hervorbrechen
der Schneidezähne das Vermögen erhält, Stärkemehl in Zucker zu verwandeln. Im allgemeinen wird die Liebigsche Suppe von
den meisten einige Monate alten Säuglingen gut ertragen, während sie bei Neugeborenen nicht selten Darmkatarrhe
erzeugt. Dasselbe gilt von der sog. Löflundschen und Liebeschen Kindernahrung, die im wesentlichen Liebigsche Suppe in der
Form des Extrakts darstellen. Ein für viele Fälle recht brauchbares Surrogat endlich ist das
mehr
Nestlésche Kindermehl (vgl. Nestlé, über die Ernährung der Kinder, Vevey 1869), in welchem Weizenstärke durch überhitzten
Wasserdampf bei hohem Atmosphärendruck in Dextrin und Zucker übergeführt und darauf mit einer genügenden Menge von Nährsalzen
und Milch versetzt ist. Es stellt ein feines, gelbliches Pulver von süßem, zwiebackähnlichem Geschmacke dar, welches man
vor dem Gebrauche mit 8-10 Teilen Wasser aufkocht; nur selten erregt es Verdauungsstörungen, wird von den meisten Kindern
gern genommen und verdient für ältere Säuglinge nächst der Kuhmilch am meisten Empfehlung.
Nach ähnlichen Principien wie das Nestlésche Präparat sind die Kindermehle von Faust und Schuster, Frerichs, Gerber, Timpe,
Kufeke u. a. zusammengesetzt. Für jüngere Säuglinge eignen sich die
Kindermehle nicht; sie werden bei längerm und ausschließlichem Gebrauch derselben leicht elend und blutarm. Das beste Mittel,
um sich davon zu überzeugen, ob einem Säugling die dargebotene Nahrung bekommt, sind öftere, etwa allwöchentlich vorzunehmende
Wägungen. (S. Säugen und Säugling.) Im allgemeinen ist die Auffütterung schwierig und erfordert
außer der größten Sorgfalt ein feines Individualisieren, da man nur zu häufig genötigt ist, mit den verschiedenen Ersatzmitteln
der Frauenmilch zu wechseln; unterstützt muß sie werden durch gewissenhafteste Befolgung aller jener hygieinischen Grundsätze,
welche für die gedeihliche Entwicklung des Kindes in Betracht kommen. (S. Kind.) Durch die Erfahrung ist
zwar erwiesen, daß auch künstlich aufgezogene Kinder sich ebenso kräftig entwickeln können wie an der Bust gestillte;
allein wo es an dem nötigen Verständnis und der erforderlichen Sorgfalt fehlt, kommt es leicht zu Erkrankungen des Darms,
zu Blutarmut, Englischer Krankheit, Skrofulose u. s. w.
Vgl. Fürst, Die künstliche Ernährung des Kinder (Lpz. 1870);
ders., Das Kind und seine Pflege (4. Aufl.,
ebd. 1891);
Ammon, Die ersten Mutterpflichten und die erste Kindespflege (34. Aufl., ebd. 1894);
Biedert, Die Kinderernährung
im Säuglingsalter (Stuttg. 1880);
Pfeiffer, Regeln für die Wochenstube und Kinderpflege (2. Aufl., Weim.
1889);
Baginsky, Die Pflege des gesunden und kranken Kindes (3. Aufl., Stuttg. 1885).