ohne ihre Zustimmung bewirkt nicht an, empörten sich, bildeten unter John Bruce eine provisorische Regierung und erklärten
sogar im Dez. 1869 ihre völlige Unabhängigkeit; im folgenden Jahre wurden sie jedoch vom engl.
Gouverneur Mr. Dougal geschlagen und zur Anerkennung der engl. Oberhoheit gezwungen.
(spr. ässínnibeun), Fluß in Britisch-Nordamerika, entspringt in 51° 40' nördl.
Br. und 105° westl. L. von Greenwich und fällt nach ungefähr 700 km Lauf bei Fort Garry in der canad. Provinz Manitoba in
den Red-River des Nordens, der in den Winnipegsee mündet. - Die Assiniboine-Indianer gehören zu der Familie der Dakotas
und finden sich sowohl im Staate Montana in den Vereinigten Staaten als in Manitoba in Britisch-Nordamerika.
Sie bildeten ursprünglich einen Teil der Yankton Sioux, trennten sich aber schon zu Anfang des 17. Jahrh. vom Hauptstamme
und sind seitdem dessen erbitterte Feinde. Die franz. Missionare berichteten schon 1640 von
ihnen. In den brit. Besitzungen werden sie in die Assiniboins der Prairie und
die der Wälder geteilt;
jene sind groß, kräftig und diebisch, diese kleiner und äußerst arm;
ihre Gesamtzahl beträgt
etwa 5000. Die Assiniboins der Vereinigten Staaten zerfallen in die roten Stein-Assiniboins und in die obern Assiniboins;
ihre
Gesamtzahl beträgt ebenfalls ungefähr 5000 Seelen.
(frz.), soviel als Versammlung, Gerichtssitzung. In England hieß namentlich
seit dem 12. Jahrh. assisa oder assisia ein Gericht, wo nicht, wie es seit der normannischen
Eroberung selbst im Civilprozesse möglich war, durch Zweikampf, sondern nach gewissenhafter Ermittelung der Wahrheit entschieden
wurde. Es hatten hier, besonders bei Streitigkeiten um Grundbesitz, 12 mit der Sache bekannte, vereidete
Nachbarn, als Zeugen und Richter zugleich, ihren Wahrspruch abzugeben.
Seit dem 13. Jahrh. wurden auch im Strafprozesse die Gottesurteile durch den Wahrspruch einer Versammlung von Volksrichtern
ersetzt, und es hat sich seitdem der Name Assisen für Geschworenengerichte und ihr Verfahren nicht nur in England
erhalten, sondern ist auch von da aus nach Frankreich und denjenigen Ländern übergegangen, welche ihre Gerichtsverfassung
der französischen nachgebildet haben. Nähere geschichtliche Nachrichten über die Assisen sind enthalten in Biener, Das engl.
Geschworenengericht (3 Bde., Lpz.
1852-55) und Brunner, Die Entstehung der Schwurgerichte (Berl. 1872). - über die heutige
Organisation der s. Schwurgericht.
bedeutete zuweilen auch die für das Gericht erlassene oder in demselben entwickelte Rechtsbestimmung. So nennt
sich das 1099 für den Kreuzfahrerstaat entworfene und nachträglich mehrfach erweiterte franz.
Rechtsbuch Assises de Jérusalem.
(Asisium), Stadt und Bischofssitz in der ital. Provinz Perugia in Umbrien, am südl. Abhange
des Monte-Subasio über dem Tiberzuflusse Chiascio und an der Eisenbahn Terontola-Foligno des Adriatischen Netzes, hat (1881)
6704, als Gemeinde 16 203 E., eine im got. Stile unter Leitung eines deutschen Baumeisters, Jacobus, ausgeführte Klosterkirche
(1228 begonnen, 1253 eingeweiht), die, eine der sehenswertesten in Italien, auf ungeheuerm Unterbau ruht
und dreifach übereinander gebaut ist; in der Krypta befindet sich der Leichnam des heil. Franciscus (s. Franz von Assisi). Treffliche
Gemälde, zumal älterer
Zeit, darunter von Cimabue und Giotto, schmücken die Kirche und Kreuzgänge des Klosters.
Die dreischiffige, reich geschmückte Kuppelkirche Sta. Maria degli Angeli (3 km von der Stadt, dicht
am Bahnhof) ist ein Werk Vignolas von 1569; in derselben befindet sich ein Fresko von F. Overbeck; die alte Kapelle Portiuncula
in der Mitte dieser Kirche erhielt ihren Namen von dem kleinen Erbe, das der heil. Franciscus seinen Anhängern hinterließ. 1832 stürzte
ein bedeutender Teil von Sta. Maria bei einem Erdbeben ein, wurde aber in ursprünglicher Form wiederhergestellt.
Scharen von Wallfahrern finden sich hier zu Anfang August ein, wo gleichzeitig große Messe gehalten wird. Von Altertümern
finden sich zu Assisi noch der herrliche Portikus eines Minervatempels sowie Reste eines Aquädukts und der etrusk. Stadtmauern.
Die Stadt ist Geburtsort des röm. Dichters Properz, vorzüglich aber berühmt
als der des heil. Franciscus, der hier 1209 das erste Kloster seines Ordens stiftete, das seitdem unter dem Namen Convento sacro
den ersten Rang unter den Klöstern der Franziskaner einnahm. Jetzt ist es aufgehoben.
publique (spr. -angs püblik), die franz.
Bezeichnung für Armenwesen;
Assistance judicaire (spr. schüdißĭähr), die Bezeichnung für Armenrecht (s. d.) im civilprozessualen
Sinne, über dessen Bewilligung bei den Gerichten der verschiedenen Instanzen und beim Staatsrat besondere Bureaux d'assistance
judicaire entscheiden.
(lat.), beistehen, unterstützen. Assistent, Gehilfe, Beistand jeder Art, vorzüglich in der
Administration und Justiz, auch bei gottesdienstlichen Handlungen, Geistlichen, Ärzten, in Hospitälern u. s. w. Zu den Assistenten
gehört auch der Amanuensis (s. d.). Assistenz, Beistand, Aushilfe, Mitwirkung, besonders in einem Amte oder bei einer Amtshandlung.
Passive Assistenz nennt man die durch das Konzil von Trient als genügend für die Eheschließung anerkannte bloße
Anwesenheit des Pfarrers (parochus proprius) ohne kirchliche Thätigkeit; für gewisse von der kath.
Kirche gemißbilligte, aber doch nicht für ungültig erklärte Eheschließungen (gemischte Ehen, zweite Ehen) ist aktive Mitwirkung
des Pfarrers verboten, doch kann sie durch Dispens erwirkt werden.
Dorf im Rheingaukreis des preuß. Reg.-Bez.
Wiesbaden, rechts am Rhein, am Niederwald, wohin eine Zahnradbahn (s. Niederwaldbahnen) führt,
und an der Linie Frankfurt-Oberlahnstein der Preuß. Staatsbahnen, ist Dampferstation und hat (1890) 1064 kath. E., Post, Telegraph,
Lithionquelle (35° C) gegen Gicht und Rheumatismus und seit 1876 ein Bade- und Logierhaus. Aßmannshausen ist berühmt durch den auf dem
nahen Schiefergebirge wachsenden Wein. Besonders bevorzugt ist der rote Aßmannshauser, der, das Erzeugnis
einer kleinen Burgundertraube, hochrote Farbe und neben einem gewürzhaften Geschmack viel Stärke und Feuer hat. Geringere Jahrgänge
und Lagen verlieren nach mehrern Jahren an Farbstoff. -
Vgl. Fresenius, Analyse der warmen Quelle zu Aßmannshausen (Wiesb. 1876);
Mahr,
Die Lithionquelle zu Bad Aßmannshausen (ebd. 1883);
(neulat., d. i. Vergesellschaftung) bezeichnet im allgemeinen die Vereinigung mehrerer Personen zum Zusammenwirken
für einen gemeinschaftlichen Zweck, insbesondere solche
mehr
Ver-1009 einigungen, die auf dem freien Willen der Beteiligten beruhen, nicht aber, wie der Staat, die Gemeinde, die Kaste,
die Zunft, auf Grund eines öffentlich-rechtlichen Zwanges bestehen. Diejenigen Association, welche politische, gemeinnützige,
kirchliche, wohlthätige, gesellige Zwecke verfolgen oder auch die allgemeinen Interessen besonderer Gesellschaftskreise
zu vertreten bestimmt sind, pflegt man vorzugsweise Vereine zu nennen, und man versteht daher unter Associationsrecht
namentlich das Recht der Bürger, unbehindert, wenn auch unter Beobachtung gewisser gesetzlicher Vorschriften, Vereine bilden
zu dürfen.
Eine zweite Klasse bilden die privatwirtschaftlichen Association. Dieselben haben ihre rechtliche Grundlage entweder in einem
civilrechtlichen Gesellschaftsvertrage (societas) oder in der besondern Gesetzgebung über Handelsgesellschaften
(offene und stille Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft) und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
(s. d.). Die Genossenschaften führen über zu dem gemeinwirtschaftlichen Begriff der der bisher hauptsächlich die socialistischen
Theoretiker beschäftigt und nur in gewissen auf Selbsthilfe beruhenden Genossenschaften einige praktische Bedeutung erlangt
hat.
Die socialistische Associationsidee beruht auf der Forderung, daß die wirtschaftliche Produktion und
Verteilung weder durch Zwang, wie bei der Sklavenwirtschaft, noch durch das Tauschsystem mit unbeschränktem Wettbewerb und
überwiegender Kapitalherrschaft, sondern durch Gesellschaftsverträge geregelt werden solle, vermöge deren die einzelnen
Beteiligten auf dem Fuße der Gleichheit sich vereinigen und den Ertrag der gemeinschaftlichen Produktion unter sich verteilen.
Es gäbe dann weder Herren und Sklaven, noch bloße Kapitalisten und Lohnarbeiter, sondern nur sich gleichstehende «Associés».
Ist die gemeinschaftliche Produktion auch mit gemeinschaftlichem Leben verbunden und erfolgt die Verteilung des Ertrags einfach
«nach dem Bedürfnisse», also ohne Rücksicht auf die Verschiedenheit der
Arbeitsleistungen und der Kapitaleinlagen, so ist die Association eine kommunistische. Mit solchen
Gesellschaften hat man auch in unserer Zeit namentlich in Amerika hier und da Versuche angestellt. Eine besondere Art von
socialistischer Association, deren Grundidee sich übrigens schon bei Schriftstellern des 18. Jahrh.
findet, ist das «Phalanstère» Fouriers (s. d.),
in dem zwar gemeinschaftliche Arbeit und gemeinschaftliches Leben besteht, jedoch sowohl die Verschiedenheit
des Lohns als auch der Kapitalgewinn erhalten bleibt.
Auch diese Einrichtung ist in Frankreich und Amerika mehrfach versucht worden, jedoch mit schlechtem Erfolge. Von den socialistisch
angelegten Produktivassociationen ist das System Louis Blancs und das von Buchez zu nennen. Das Genossenschaftswesen von Schulze-Delitzsch
und die Raiffeisenschen ländlichen Darlehnsgenossenschaften stehen durchaus auf dem Boden der tauschwirtschaftlichen
Gesellschaftsordnung, räumen aber der Association einen bedeutenden Einfluß auf die Wirtschaft der Mitglieder ein.
Als eine Form der Association zwischen Kapital und Arbeit ist auch die Gewinnbeteiligung (s. d.) der Arbeiter anzusehen. (S. Genossenschaft.)
Im Unterricht bezeichnet Association im allgemeinen alle Einwirkungen des Lehrers auf die Schüler, welche darauf
berechnet sind, die neugewonnenen Vorstellungen mit den im Geiste der Schüler schon vorhandenen zu verknüpfen. Nach der Herbart-Zillerschen
Schule soll in jeder ein abgeschlossenes Ganze
(eine methodische Einheit) bildenden Lektion, nachdem das Neue vorbereitet
und zum Verständnis gebracht ist, die Association als besonderer dritter Abschnitt oder als dritte formale Stufe
hinzutreten.