Meppel-Groningen der Niederländ. Staatsbahnen
[* 2] gelegen und durch den 1770-80 erbauten Drenthschen Hauptkanal (Hoofdvaart)
mit Meppel, durch den Nord-Wilhelms-Kanal mit Groningen verbunden, hat (1889) 5498, als Gemeinde 9148 E.,
Handel, Torfstecherei und einen Stadtwald (93,44 ha). In der Nähe berühmte, schon von
Tacitus erwähnte
Hünengräber (Hunebedden),
aus 4-5 gewaltigen, von einer großen Platte überdeckten Steinblöcken; auch sind daselbst
Aschenkrüge,
Keile,
Streitäxte
[* 3] gefunden worden. Bis zu Anfang des 19. Jahrh. war Assen eine kleine
Ortschaft, die bei einem dort erbauten
Kloster entstand, wo der bei Koevoerden 1226 gefangene
BischofOtto II. v.
Utrecht
[* 4] ermordet
worden war.
alte Stadt an der mittlern Westküste von Fünen, am
KleinenBelt, der Überfahrtsort nach dem 14 km entfernten
Aarösunder Fährhof in
Schleswig
[* 5] (s.
Aarö), ist Sitz eines deutschen
Konsularagenten
(KonsulatStockholm),
[* 6] hat (1890) 4026 E.,
Post,
Telegraph,
[* 7] guten
Hafen und große, alte
Kirche. - Nach dem
Siege König
Christians III. über die Lübecker
unter
Christoph von Oldenburg
[* 8] im Juni 1535 am Öxnebjerg (4 km im
Osten) wurde von Joh. Rantzau erstürmt, geplündert und
zerstört, 1628 aber wieder befestigt, wovon sich noch
Spuren finden. Zwischen und Middelfart im Norden
[* 9] kam
Karl X. von
Schweden
[* 10] 1658 über
den zugefrorenen
Belt nach Fünen.
(lat.), eigentlich beipflichten, zustimmen, Beifall geben, sodann jemand
für einen bestimmten Zweck tauglich erklären, z. B. für den Militärdienst, daher auch
«ausheben». In diesem
Sinne ist das Wort namentlich in der österr.
nach der Sage der SohnJakobs von seinem Kebsweibe Silva,
Leas Magd, der Stammvater eines politisch unbedeutenden
Stammes, der die Gebiete westlich von Naphtali, zeitweilig auch westlich
von
Isaschar besessen hat.
Ein fest geschlossenes Stammgebiet vermochte er sich nicht zu erwerben, vielmehr wohnte er inmitten
einer zahlreichern kanaanit.
Bevölkerung,
[* 11] die er mit sich zu verschmelzen zu schwach war.
(vom lat. asserere, behaupten) heißt ein
Urteil, das die einfache Thatsächlichkeit ausspricht, während
das problematische die Möglichkeit, das apodiktische die
Notwendigkeit der
Thatsache behauptet (s. Wirklichkeit,Thatsache).
(lat.), der
Beisitzer eines Beamtenkollegiums, bald mit vollem
Stimmrecht, bald mit bloß beratender
Stimme.
Der
Name stammt aus der röm. Kaiserzeit, wo er den rechtskundigen
Gehilfen eines Magistrats mit Staatsgerichtsbarkeit bezeichnet.
InPreußen
[* 12] ist Assessor die offizielle Bezeichnung für denjenigen, welcher durch Staatsprüfung die Befähigung
zum Richteramte oder zu einem Verwaltungsamte erworben hat, aber noch nicht fest angestellt ist.
Nach der Verschiedenheit
der
Ämter unterscheidet man z. B. Gerichtsassessoren, Regierungsassessoren, Bergassessoren.
Adolphe
Alphonse, franz. Kommunist, geb. um 1840,
führte in der
Jugend ein abenteuerliches Leben und schloß sich frühzeitig der socialistischen
Internationale an. Im
Vorspiel
der Commune übernahm er die Hauptrolle: ward er Präsident des Comité central, brach die von den
Maires der Hauptstadt
und
Admiral Saisset angeknüpften Unterhandlungen ab und wurde 26. März zum Mitglied der
Pariser Commune gewählt.
Von radikalern Genossen verdächtigt, wurde er eingekerkert und dann in untergeordnete
Stellen verwiesen. Nach dem Einzug
der Versailler
Armee gefangen, wurde er 1872 nach Neucaledonien geschickt, von wo er nach der
Amnestie von 1880 zurückkehrte.
(lat.), in der
Grammatik die Verwandlung eines
Lautes, meist eines K- oder T-Lautes,
in einen Zisch-, d. h. s-artigen
Laut oder in Lautverbindungen, die einen
Zischlaut enthalten, z. B. frz. chose aus lat.
causa;
ital.
città (= tschittà) aus lat. civitas,
d. i. kivitas;
(span., eigentlich Sitz, dann Festsetzung,
Vertrag) hieß vorzugsweise der
Vertrag der span. Regierung mit
fremden
Staaten, wodurch diesen gegen eine
Abgabe der Alleinhandel mit afrik. Negersklaven nach den span.-amerik.
Kolonien zugestanden
wurde. Die
Spanier selbst betrieben diesen
Handel nicht.
SchonKarl V. schenkte dem
Niederländer La Bresa das Privilegium
zur Einfuhr von jährlich 4000
Negern, welches die
Niederländer bis 1552 behielten. 1580 gab Philipp II. das
Monopol an die
Genuesen, die es durch eine brit. Handelsgesellschaft ausbeuten ließen.
Philipp V. erteilte bei seiner Thronbesteigung der franz. Guineacompagnie auf 10 Jahre das
Recht, jährlich 4800
Neger in das span.Amerika
[* 13] einzuführen. Die Engländer bewirkten jedoch im Präliminarfrieden
von 1711, daß ihnen das
Monopol auf 30 Jahre überlassen wurde, und dieses Zugeständnis wurde von
Spanien
[* 14] 1713 im Frieden
von
Utrecht bestätigt. Seitdem betrieb die engl. Südseecompagnie die Negereinfuhr, die für
die Engländer dadurch sehr einträglich sich gestaltete, daß sie nebenbei auf dem Wege des Schleichhandels
fast die ganze Gütereinfuhr in das span.
Amerikaan sich brachten.
Die span. Regierung ergriff dagegen verschiedene Maßregeln und beanspruchte namentlich das
Recht, die brit. Handelsschiffe
auf offenem
Meere zu durchsuchen, wodurch hauptsächlich der
Krieg von 1739 zwischen beiden
Staaten herbeigeführt ward. Im
Aachener Frieden von 1748 erhielt die engl. Südseecompagnie von
Spanien noch auf 4 Jahre den Assiento zugestanden;
doch kam schon zu Madrid
[* 15] ein neuer
Vertrag zu stande, wonach England gegen eine span.
Entschädigung an die Südseecompagnie
von 100000 Pfd. St. in die Aufhebung des Assiento willigte.
(frz. assignats, d. h.
Anweisungen), die Bezeichnung eines Papiergeldes, zu dessen
Ausgabe die
Französische
Revolution von 1789 griff, um die Geldbedürfnisse zu befriedigen. Nach dem Beschluß der Konstituierenden Versammlung vom ¶
mehr
wurden 400 Mill. Livres in Anweisungen auf die geistlichen Güter in Umlauf gesetzt. Dieses Papiergeld sollte bei dein Verkauf
jener Güter an Zahlungsstatt angenommen und auch im freien Verkehr als bares Geld angesehen werden. Kurz darauf gab man aber
Assignaten mit Zwangskurs aus, und die anscheinende Leichtigkeit, mit der sich auf diesem Wege den außerordentlichen
Bedürfnissen der Revolutionskriege genügen ließ, führte zu einer so häufigen Wiederanwendung des nämlichen Verfahrens,
daß sich im Febr. 1796 der Gesamtbetrag aller Emissionen auf die Summe von 45578 Mill. Livres belief.
Hierzu kamen viele falsche Assignaten, die von England aus eingeschmuggelt wurden. Die waren von
ihrem Ursprünge an nichts weiter als Anweisungen auf erhoffte, bestenfalls erst in längern Fristen eingehende Kaufgelder.
Konnte schon desbalb ihr Zeitwert nicht dem Nennwerte entsprechen, so mußte überdies die Unsicherheit der einstigen Einlösung
mit jeder Million steigen, um die der angenommene Preis der Nationalgüter bei der Ausgabe der Assignaten überschritten
ward. Bringt man noch die damalige Unsicherheit der öffentlichen Zustände in Rechnuug, so erklärt es sich, daß die Assignaten, die
schon bei der ersten Verausgabung im Preise verloren, zu Anfang 1791 mit 90, gegen Ende 1792 mit 63, gegen Ende 1793 mit
45, Ende 1794 mit 22, bald darauf mit 17 Proz. ihres Nennwertes angenommen
wurden, endlich aber nur 1/833 des Nennwertes in Metallgeld wirklich galten, so daß alle Waren einen enorm hohen Preis erreichten
(ein Paar Stiefel z. B. 20000 Livres) und Beamte und Kapitalisten dem Hunger preisgegeben waren.
Eine Zeit lang wollte man der Entwertung des Papiergeldes durch Bestimmung eines Maximum der Preise aller
Waren begegnen, aber niemand vermochte die Produzenten und Händler zu zwingen, mit Schaden zu arbeiten und zu verkaufen.
Das Direktorium empfing 1792 für 20000 Mill. neuausgegebeue Assignaten kaum 100 Mill. Frs. in reellen Werten. Die Folge war eine
allgemeine Zerrüttung aller wirtschaftlichen Verhältnisse. Endlich wurden die Assignaten mittels Beschlusses
vom 30. Pluviose des Jahres IV außer Kurs gesetzt und zu einem Dreißigteil ihres Nennwertes gegen ein neues
Papiergeld, die sog. Territorialmandate, umgetauscht; später setzte man die Assignaten auf
1/100 der Mandate herab.
Für diesen Preis wollte man sie gegen Mandate umtauschen, was aber nicht geschah, da die Inhaber sie
lieber zu dem Spottpreise des Tags ausgaben. Auch den Mandaten wurde Zwangsumlauf gegeben, und es wurden sogleich für 1400 Mill.
Livres emittiert. Sie wurden anfänglich zu 91, dann zu 60 Proz. ihres Nennwertes angenommen,
sanken aber schnell im Preise und schwankten später zwischen 2 und 3 Proz.
des Nennwertes. Schon 1796 mochte man sie im Handel nicht mehr annehmen, und als im Febr. 1797 der Zwangskurs aufgehoben wurde,
die öffentlichen Kassen sie aber zum Tagespreise annahmen, wurden oft für 100 LivresMandate nur 2 Liards oder ½ Sou (1/40
Livre) Münze bezahlt, so daß sie also auf 1/4000 ihres Nennwertes gefallen waren. Am erklärte
ein letztes Dekret alle Assignaten ungültig, die noch nicht gegen Mandate ausgewechselt waren.