Choulant in
Dresden.
[* 2] Eine besondere
Stellung als geschickte Architekturmaler nehmenRud.
Alt inWien
[* 3] und
Karl Werner in
Leipzig
[* 4] ein. Im allgemeinen ist das Interesse für den Kunstzweig zurückgegangen. - Dagegen hat die
Ausstattung architektonischer
Entwürfe sich zu hoher Kunst entwickelt, die namentlich durch die zahlreichen Wettbewerbungen zur
Blüte
[* 5] gebracht
wurde. Unter den
Architektengaben Ludw.
Bohnstedt, Martin Gropius,
Paul Wallot, Friedr.
Thiersch u. a. die Anregung zu gesteigerter
malerischer Behandlung der Pläne. Architekturzeichner, wie Theuerkauf,
Mansfeld, Lambert und
Stahl, Baldinger sind hier noch
zu nennen. - Unter den
Franzosen galt Granet (gest. 1849) als der beste Architekturmaler neuerer Zeit. Bei
der Beliebtheit der
Aquarellmalerei (s. d.) stellten in
Frankreich viele Künstler auch
Architekturen in Wasserfarben dar, namentlich
Ouvrié, Garnerey, Rochebrune, Villeret. - In England glänzen als Architekturmaler: Prout (gest. 1852) mit
Ansichten aus
Italien,
[* 6]
Deutschland
[* 7] u. s. w.;
Roberts, der span. und orient.
Architekturen mit großer Wahrheit zur
Anschauung bringt; Mackenzie,
Goodall, Williams. Auch der vielseitige
Turner gehört hierher sowie Haghe,
Callcott, Callow,
Bonington,
Robson, Edridge, Davidson und viele andere. - Unter den
Italienern zeichnet sich neben andern Migliara aus; von den
Holländern
und Belgiern verdienen besonders Erwähnung: Waldorp, Larsen, Bosboom,
Haanen, ten
Kate,
Springer,
BossuetvanYpern, Stroobant,
van Moer;
[* 8] (frz.) oder Epistyl (grch.), im antiken Säulenbau
das aus mächtigen Steinblöcken gebildete Bauglied, das die
Säulen
[* 9] überspannt, die horizontale Längenverbindung des
Gebäudes
darstellt und den übrigen
Teilen des
Gebälks zur Unterlage dient (s. Säulenordnung).
[* 10]
Beim dor.
Bau zeigt er nach vorn eine
glatte ungeteilte
Fläche; diese war ursprünglich meist mit Ornamenten bemalt, seltener, wie beim alten
Tempel
[* 11] in
Assus, mit Reliefdarstellungen geschmückt oder durch aufgehängte Schilde verziert.
Am ion.
Tempel ist der Architrav dreiteilig.
Mit den antiken Säulenordnungen ist der in die neuere
Baukunst
[* 12] übergegangen, in welcher er eine freiere Ausgestaltung erhielt.
(lat. archium, archivum, aus dem griech.
archeion, Rathaus), eine geordnete Sammlung von schriftlichen
Urkunden, die sich auf die Verhältnisse, Geschichte und
Rechte
eines
Staates,
Landes, einer Gemeinde oder eines Geschlechts beziehen, oder auch von
Akten der
Behörden, die aus dem laufenden
Dienste
[* 13] derselben ausgeschieden sind. Man unterscheidet demnach Staatsarchive, städtische Archiv, Familienarchive
u. s. w. Im Mittelalter empfanden zuerst die geistlichen
Stifter das Bedürfnis, ihre
Urkunden gesichert aufzubewahren.
Das älteste Archiv im heutigen
Sinne ist das päpstliche.
Schon unter
Karl d. Gr. ist das Bestehen eines Reichsarchivs nachweisbar.
Erhalten hat sich ein großer
Teil des Archiv
KaiserHeinrichs VII. in
Turin
[* 14] und Pisa.
[* 15] Die der größten deutschen
Fürstenhäuser reichen selten über das 13. Jahrh. hinauf; nicht viel jünger sind die städtischen
Archiv. Die reichsstädtischen Archiv zerfallen in gemeine Archiv, wie z. B.
zu
Ulm
[* 16] das der schwäb., zu
Speyer
[* 17] das der rhein.
Städte, zu Lübeck
[* 18] das der
Hansa, und in besondere städtische Archiv, unter denen
die zu
Kempten
[* 19] und
Ulm bedeutend waren.
Alte und reiche Archiv besaßen auch
Straßburg,
[* 20] Goslar,
[* 21]
Regensburg
[* 22] und
Frankfurt
[* 23] a. M. Überall
stehen die in engem Verhältnis
zu den Kanzleien, aus denen sie ihren
Inhalt überkommen; sie bedeuten für diese dasselbe, was die Registraturen für die
modernen
Behörden sind.
Schon im päpstlichen und später sehr häufig war es
Sitte, die von der Kanzlei
ausgefertigten und die wertvollern von den empfangenen
Urkunden in
Register- oder
Kopialbücher einzutragen, die jetzt neben
den erhaltenen Originalurkunden überall den ältesten
Bestandteil der Archiv bilden.
Mit der Einführung des schriftlichen
Verfahrens in
Recht und
Verwaltung im 15. und 16. Jahrh. gesellen
sich dazu als dritter wichtiger
Bestandteil die eigentlichen
Akten. Reichsarchive gab es seit dem 16. Jahrh. an vier Orten:
1) das kaiserl. Reichsarchiv (die
Geheime Reichshofregistratur und die Reichshofratsregistratur) zu
Wien, 2) das Reichskammergerichtsarchiv
in Wetzlar
[* 24] (der dort noch vorhandene Rest heißt seit 1881 «siebzehntes preuß.
Staatsarchiv»),
3) das Reichstagsarchiv zu
Regensburg, 4) das Erzkanzlerische Reichsarchiv zu Mainz
[* 25] (s. Reichsarchive).
VonArchiv außerhalbDeutschlands
[* 26] ist insbesondere das in
Venedig
[* 27] berühmt durch die hier aufbewahrten
Berichte der venet. Gesandten
aus allen
Staaten Europas.
Große Schätze bergen ferner auch die Archiv zu
Rom,
[* 28]
Florenz,
[* 29]
Paris,
[* 30]
London
[* 31] (im
Tower)
und zu Simancas in
Spanien.
[* 32] - Die
Verwaltung der Archiv besorgen die
Archivare (lat. archivarius oder archivista). Zur Ausbildung
derselben dienen zum
Teil besondere Anstalten, wie die 1821 gestiftete Ecole des chartes zu
Paris. In
Preußen
[* 33] wurde für die
Archivaspiranten eine besondere Prüfung eingeführt.
Die Grundsätze über die zweckmäßigste Einrichtung,
Anordnung, und
Verwaltung der Archiv lehrt die Archivwissenschaft.
Die Ordnung und Verzeichnung der
Urkunden und
Kopialbücher ist jetzt fast überall nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt
oder begonnen und ihre Benutzung durch alphabetische und chronol.
Register erleichtert. Der namentlich in den preußischen
Archiv zur Anwendung gelangte Grundsatz der Provenienz führte dazu, in den Archiv jeder
Provinz die Archivalien zu konzentrieren, die auf dem
Boden derselben erwachsen sind, und ihre ursprüngliche Ordnung und Zusammengehörigkeit
wieder herzustellen. Ein solches Archiv enthält demnach oft eine Mehrzahl kleinerer von Bistümern,
Stiftern, Ämtern, Gerichten
und Regierungsbehörden.
Der
Bau von Archiv bedarf besonderer Vorsichtsmaßregeln, um die bewahrten Schätze gegen
Feuer und Feuchtigkeit
zu sichern. Man trennt jetzt in Archiv allgemein die Arbeitsräume von den Aktenspeichern, die ganz aus
Stein und
Eisen
[* 34] hergestellt
werden. Jedoch ist leichte
Verbindung von jenen zu den einzelnen Aktenständen von großer Wichtigkeit. Das Archiv sollte stets
freistehend, fern von gefahrdrohenden Feuerungsanlagen,
[* 35] massiv und mit eisernen
Läden verschließbar
sein. Das
Geh. Staatsarchiv zu
Berlin,
[* 36] das Archiv zu Schwerin,
[* 37] das Hauptstaatsarchiv zu
Dresden sind neue mustergültige
Anlagen.
Litteratur.Oegg, Ideen einer
Theorie der Archivwissenschaften (Gotha
[* 38] 1804);
Zeitschrift für Archiv- und Registraturwissenschaft
von Oesterreicher und
Döllinger (Jahrg. 1806,
Bamberg);
[* 39]
Bronner, Anleitung, und Registraturen einzurichten
(Aarau
[* 40] 1832);
von
Helfert, Staatliches Archivwesen
(Wien 1893).
¶
mehr
Höfer, Erhard und von Medem begründeten eine Zeitschrift für Archivkunde, Diplomatik und Geschichte (2 Bde., Hamb.
1834-35), Friedemann eine Zeitschrift für die Archiv Deutschlands (2 Bde., Hamb. und
Gotha 1846-53). Seit 1870 (Stuttgart,
[* 42] später München)
[* 43] erscheint die Archivalische Zeitschrift, hg. von Löher, seit 1890 von
Rockinger.
Vgl. noch Burkhardts Hand- und Adreßbuch der deutschen Archiv (2 Tle., 2. Aufl., Lpz. 1887).