freien
Bürgern betrieben. Die gewerbliche
Bevölkerung,
[* 2] welche in den
Zünften (s. d.) Förderung und Schutz fand, zerfiel
in
Meister, Knechte
(Gesellen) und Lehrlinge. Die unter dieser Gewerbeverfassung erstarkende gewerbliche
Arbeit bildete eine
Art «Werkstattverhältnis» aus, das in mehr als einer
BeziehungMeister und Arbeiter miteinander verband; ein Gegensatz zwischen
kapitalbesitzendenUnternehmern und kapitallosen Lohnarbeitern war noch nicht vorhanden; für alle bestand
die Möglichkeit, durch eigene Kraft
[* 3] zur selbständigen Unternehmerstellung zu gelangen.
Dies änderte sich wesentlich, als mit der
Entwicklung der Großindustrie die alten Zunftschranken fielen, als an die
Stelle
des zünftigen Gewerberechts die
Gewerbefreiheit (s. d.) trat, welche das frühere Herrschafts- und
Dienstverhältnis in ein reines Vertragsverhältnis gleichberechtigter
Personen umwandelte und die
Freiheit und Selbständigkeit
der gewerblichen Lohnarbeiter rechtlich anerkannte. Die moderne Fabrikindustrie mit Maschinenbetrieb und weitgehender
Arbeitsteilung
schuf aber nicht nur eine neue mit der
Ausdehnung
[* 4] des Großbetriebes zunehmende
Arbeiterklasse, sondern führte auch zu einer
vollständigen Umgestaltung der wirtschaftlichen und socialen
Lage der Arbeiter. Das alte «Werkstattverhältnis»
schwand.
Die maschinenmäßig betriebene
Industrie stellte
Arbeitgeber und Arbeiter als Fremde einander gegenüber, die Kluft zwischen
Arbeit
und
Kapital erweiterte sich mehr und mehr, und immer schwieriger wurde es für den kapitallosen Arbeiter, sich zum
selbständigen
Unternehmer emporzuringen. Die große Fabrikindustrie strebte nach einer stets weitern
Ausdehnung des Marktes und mußte mithin bemüht sein, die Waren immer billiger zu verkaufen. Ein möglichst niedriger
Preis der Waren ließ sich aber nur dann erzielen, wenn man den
Arbeitslohn so tief als nur irgend angängig herabsetzte und
die billigsten
Arbeitskräfte,
Kinder und Frauen, in immer steigendemMaße heranzog.
Die vielfach nachteilige Ausnutzung der verschiedenartigen
Arbeitskräfte durch die
Unternehmer zwang dann allmählich den
Staat, der
Freiheit des
Arbeitsvertrages gewisse Grenzen
[* 5] zu ziehen. (S. Fabrikgesetzgebung.) Somit versteht man gegenwärtig
unter Arbeiter etwas ganz anderes als vor hundert oder noch mehr Jahren. Erst die moderne Großindustrie hat den heutigen
Arbeiterstand geschaffen, und erst auf dem
Boden der kapitalistischen Gütererzeugung sind die mannigfachen
Fragen erwachsen, welche sich auf die Verbesserung der
Lage der arbeitenden
Klassen beziehen. -
sind im
DeutschenReich militär. Formationen, welche vorzugsweise aus Mannschaften bestehen, die
unwürdig sind, in der
Truppe zu dienen; sie sind zur Ausführung von
Arbeiten für militär. Zwecke bestimmt.
Eingestellt werden z. B.
Personen, welche wegen Selbstverstümmelung bestraft sind, und Gemeine der zweiten
Klasse des Soldatenstandes,
bei denen Disziplinarstrafen nichts gefruchtet haben. Arbeiterabteilungen befinden sich in Königsberg
[* 8] i. Pr.,
Magdeburg,
[* 9] Koblenz,
[* 10] Königstein und Oberhaus bei Passau.
[* 11]
Die preußischen Arbeiterabteilungen sind
dem
Inspecteur der militär.
Strafanstalten unterstellt. Nähere Bestimmungen finden sich in der Dienstvorschrift für die
Arbeiterabteilungen vom Frankreich hat dafür
Strafcompagnien,
Rußland die
Besserungscompagnien.
auch Fabrikräte und Ältestenkollegien genannt, die Vertretungen der
Arbeiter innerhalb der einzelnen
größern Unternehmungen, einerseits als vermittelndes Organ zwischen dem
Arbeitgeber und den
Arbeitern,
andererseits als Verwaltungsorgan, einstweilen seit Mitte der siebziger Jahre nur in
Deutschland
[* 12] nachweisbar. Gewöhnlich
werden in Unternehmungen mit etwa 50
Arbeitern drei, in solchen mit etwa 100
Arbeitern fünf, bei großen Betrieben für jedes
folgende
Hundert noch etwa je zwei
Vertreter in die Arbeiterausschüsse gewählt.
Die zu errichtenden
Krankenkassen, die Wohlfahrtseinrichtungen, der
Erlaß von Fabrikordnungen, die Handhabung der Strafjustiz
und Disciplin boten die Veranlassung zu ihrer Errichtung. Die
Wahl der Mitglieder überläßt der
Unternehmer den
Arbeitern,
muß aber
Sorge tragen, daß die Gesamtheit der
Arbeiter Vertretung finde. Bis jetzt bestehen die
Ausschüsse nur aus
männlichen
Arbeitern.
Alle Einrichtungen der Fabrik, bei denen die
Arbeiter mit beteiligt sind, sollen hier von ihnen gemeinsam
mit dem
Unternehmer erörtert werden.
Gewisse Fragen, wie z. B.
Dauer der Arbeitszeit und Lohnhöhe, bleiben in der Regel von Besprechungen ausgeschlossen. Dagegen
sind die Art und
Weise der Löhnung, die Löhnungstermine u. s. w. sehr dankbare
Gegenstände gemeinsamer
Beratung. Die Zahl der Betriebe, die bis Ende Aug. 1890 die Arbeiterausschüsse eingeführt hatten, war etwa 40. Normalstatuten
für Ä. sind vom Linksrheinischen
Verein für Gemeinwohl, vom
Verein anhält.
Arbeitgeber, vom
Verein der
Arbeitgeber des
Bezirks
Mittweida, in
Österreich
[* 13] vom Industriellen Klub in
Wien
[* 14] aufgestellt worden. Die Gewerbeordnungsnovelle
von 1891 sucht in den §§. 134d, 134f und 134 h ihre Errichtung zu fördern. In
Österreich ist man über das
Stadium des
Projektes noch nicht hinausgekommen. Ein 1891 von der Regierung dem Abgeordnetenhaus vorgelegter
Entwurf, der die obligatorische
Einführung von Arbeiterausschüsse bezweckte, fand keinen Anklang. Ein neuerEntwurf (1894) enthält daher nur Normativbedingungen
für den Fall einer derartigen Organisation. -
Vgl.
Böhmert, eine Untersuchung über Arbeiterausschüsse (im «Arbeiterfreund»,
1889);
Vereine, die
den der Schule entwachsenen
Arbeitern Anregung und Gelegenheit
zur geistigen Fortbildung bieten
und sie mit den Fortschritten des Kulturlebens in Zusammenhang erhalten. Zugleich können
in diesen
Vereinen die besondern Interessen des
Arbeiterstandes eine angemessene Förderung finden. Die
Vereine sind größtenteils
aus dem Gemeinsinn der gebildeten
Klassen hervorgegangen, doch fehlt es in
Deutschland auch nicht an solchen,
welche von der
«Bourgeoisie» unabhängig sein wollten und eine mehr oder weniger socialdemokratische Färbung annahmen. Die
ältern
Vereine in
Deutschland sind oder waren ursprünglich wesentlich für Handwerksgesellen bestimmt; es sind dies die sog.
Gesellen-, Handwerker- und
Jünglingsvereine (s. die einzelnen
Artikel). Viele solcher Anstalten wurden sowohl von evang. als
röm.-kath. Seite begründet. Die meisten
¶
mehr
dieser Handwerker-, Arbeiter- u. s. w. Vereine entstanden zu Anfang der vierziger Jahre, die kath. Gesellenvereine (s. d.)
namentlich seit 1848 durch die Bemühungen des Domvikars Kolping in Köln.
[* 16] Ähnliche Vereine mit ultramontanem Charakter sind
auch in Frankreich seit 1872 in großer Zahl unter dem Namen «cercles d'ouvriers» gegründet worden. Über weitere Bestrebungen
s. Bildungsvereine. -
Vgl. Hummel, Was läßt sich zur Pflege einer gediegenen Bildung in den Arbeiterkreisen thun? (Heilbr.
1893).