heißt in der Mechanik und Maschinentechnik das Produkt aus der Kraft und dem Weg, den der
Angriffspunkt der Kraft in der Richtung dieser Kraft beschreibt. Liegt die Verschiebung im Sinne der Kraft, so rechnet man
die Arbeit positiv, im entgegengesetzten Falle negativ. Wird ein Gewicht auf eine gewisse Höhe gehoben, so erfordert
dies eine Arbeitsleistung. Nimmt man als Maßeinheit das Meterkilogramm (mkg), d. h.
diejenige Arbeit, die notwendig ist, um 1 kg um 1 m zu heben, so würde zum Heben von P kg um H Meter eine von P·H kg erforderlich
sein.
Umgekehrt, sinkt ein Gewicht von P kg um H Meter herab, so kann es die von P·H mkg leisten. Diese Arbeit kann
entweder verwendet werden, um ein zweites Gewicht um eine gewisse Strecke zu heben oder um dem herabsinkenden Gewicht eine
gewisse Geschwindigkeit zu verleihen. Im letztern Falle, der sich durch ein
frei fallendes Gewicht veranschaulichen läßt,
ist die von P·H mkg gewissermaßen in dem Körper aufgespeichert. Trifft derselbe auf einen Widerstand
und verliert seine Geschwindigkeit, so kann er dabei Arbeit verrichten. Die in einem Körper, der sich mit der Geschwindigkeit
von v Meter in der Sekunde fortbewegt, aufgespeicherte Arbeit berechnet sich zu mv²/2 als das halbe Produkt aus der
Masse (= Gewicht, dividiert durch Beschleunigung der Schwerkraft) und dem Quadrat der Geschwindigkeit und
wird mit dem Namen lebendige Kraft oder kinetische Energie (s. Energie) bezeichnet.
Wie durch die Schwerkraft Arbeit geleistet und durch die Überwindung der Schwerkraft Arbeit verbraucht wird,
so wird auch dadurch Arbeit geleistet, daß der Druck hochgespannter Dämpfe und Gase den Kolben im Cylinder
einer Maschine fortbewegt, oder eine gespannte Feder den Widerstand, der sie gespannt zu halten versucht, überwindet; und
wird ebenso andererseits beim Bewegen eines jeden Mechanismus und durch die Ausführung des Prozesses, dessen Zwecken er
dient, des Mahlens, Hobelns, Drehens u. s. w., infolge Überwindung des dabei entstehenden
Widerstandes Arbeit verbraucht. Hiernach ergiebt sich die Einteilung der Maschinen in Motoren, die Arbeit liefern,
und in Arbeitsmaschinen, die Arbeit verbrauchen. Die erstern scheiden sich in belebte und unbelebte Motoren.
Unter die belebten oder animalischen Motoren sind zu rechnen der Mensch und die zur Arbeitsleistung herangezogenen Haustiere.
Diese können entweder mit Hilfe von Maschinen durch Bewegen derselben an der Kurbel, am Göpel u.s.w.
oder ohne Maschine durch direktes Heben von Lasten Arbeit verrichten. Bei der Bemessung dieser Arbeitsleistung ist die Dauer der
Arbeit, die Kraft, die im Mittel gleichmäßig auszuüben ist, und die Geschwindigkeit, mit welcher der Widerstand überwunden wird,
in Rechnung zu ziehen. Die anzustrebende Höchstleistung bei dauernder Arbeit findet statt, wenn
letztere bei einer mittlern täglichen Arbeitszeit, einer mittlern Kraft und mittlern Geschwindigkeit geschieht. Die Werte
für einige dieser günstigsten Arbeitsverhältnisse sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt:
Belebte Motoren |
Kraft in kg |
Geschwindigkeit in m |
Arbeit pro Sekunde in mkg |
Arbeit pro Tag (mittl. Arbeitszeit 8 Stunden)
in mkg |
Mensch ohne Maschine |
15 |
0,8 |
12 |
345600 |
-"- am Hebel |
5 |
1,1 |
5,5 |
158400 |
-"- an der Kurbel |
10 |
0,8 |
8 |
230400 |
-"- am Göpel |
12 |
0,6 |
7,2 |
207360 |
Pferd ohne Maschine |
60 |
1,25 |
75 |
2160000 |
-"- am Göpel |
45 |
0,9 |
40,5 |
1166400 |
Ochse ohne Maschine |
60 |
0,8 |
48 |
1382400 |
-"- am Göpel |
65 |
0,6 |
39 |
1123200 |
Jede dauernde Überschreitung eines der drei oben genannten Faktoren hat eine Verminderung der Gesamtarbeit zur Folge. Die
Arbeit pro Sekunde kann durch Verkürzung der Arbeitszeit bedeutend gesteigert werden; so leistet ein Mann am Hebel
einer Feuerspritze bei zweiminutlicher Anstrengung bis zu 37,5 mkg pro Sekunde, was einer halben Pferdestärke
gleich kommt. Über Arbeitsleistung der nicht belebten Motoren, der Wassermotoren, Dampfmaschinen, wie den
mehr
Arbeitsverbrauch der Arbeitsmaschinen s. Pferdestärke und Effekt. - In der neuern Physik gilt das Erg (s. d.) als Arbeitseinheit.
Über die Äquivalenz von und Wärme s. Mechanisches Äquivalent der Wärme. S. auch Innere Arbeit und Disgregationsarbeit.
Elektrische Arbeit ist das Produkt aus elektromotorischer Kraft (E), Stromstärke oder Intensität (I) und
Zeit (t) = E·I·t. Als Einheit für dieselbe dient seit dem Pariser Kongreß von 1881 das Volt-Coulomb oder Joule (s. d.).
Im volkswirtschaftlichen Sinne ist Arbeit die mit Bewußtsein auf die Hervorbringung von etwas Nützlichem gerichtete menschliche
Thätigkeit. Die so oft gehörte Unterscheidung der in körperliche (mechanische) und geistige kann immer
nur in dem Sinne gemeint sein, daß dabei das Körperliche oder Geistige überwiegt; denn es giebt ebensowenig ausschließlich
geistige wie ausschließlich körperliche Arbeit. Die Kultur sucht die körperliche Arbeit mehr und mehr durch
geistige zu verdrängen, indem sie das, was jene früher thun mußte, durch gebändigte Naturkräfte verrichten läßt.
So erfolgt z. B. das Mahlen des Getreides, das früher nur durch Menschenhände besorgt wurde, jetzt durch die Kraft verschiedener
Tiere, des Windes, Wassers, Dampfes u. s. w.
Die volkswirtschaftliche Produktivität einer Arbeit ist nach der Menge und dem Werte der für die menschliche Bedürfnisbefriedigung
geeigneten Güter zu beurteilen, die sie hervorbringt. Maßgebende Ursachen für die Produktivität der
in einem Lande sind: Verhältniszahl der wirtschaftlich Nichtarbeitenden (müßige Grundeigentümer und Kapitalisten, Kinder,
Kranke, Arme, Verbrecher) zu den Arbeitenden, die Arbeitslust, die Arbeitsfähigkeit und die Arbeitsteilung, die in den Kreisen
der Arbeiter, d. h. aller wirtschaftlich thätigen Personen, zu finden sind. Die Arbeitslust des Arbeiters
wird durch die Notwendigkeit, seinen Lebensunterhalt überhaupt, und durch den Wunsch, ihn in möglichst reichlichem Maße
zu gewinnen, geweckt und gestärkt.
Daraus erklärt sich, daß die unfreie Arbeit gewöhnlich weniger erzeugt als die freie. Die Lebenslage des Sklaven
ist die gleiche, ob er viel oder wenig arbeitet; sein Lebensunterhalt wird ihm immer gewährt; die Mehrproduktion
würde nicht ihm, sondern seinem Herrn zufallen. Nur die Furcht vor Strafe kann ihn zu größerer Anstrengung anspornen. Ganz
ähnlich verhält es sich mit der Fronarbeit. Selbst bei dem freien Arbeiter im Tagelohn kann sich die Arbeitslust noch nicht
in vollem Maße entwickeln, obgleich derselbe veranlaßt ist, durch Fleiß die Arbeitsbedingungen günstiger
zu gestalten, zum mindesten aber die übertragene und den dafür ausgesetzten Lohn sich zu erhalten.
Bei weitem mehr tritt die Arbeitslust bei dem Arbeiter auf Stücklohn hervor, dem die Früchte seiner Mehrarbeit zufallen. Vollständig
kann sie sich indes erst bei der Arbeit für eigene Rechnung zeigen, zu der auch kapitallose Arbeiter sich
unter günstigen Umständen durch Association (s. d.) emporgebracht haben. Die Arbeitsfähigkeit (Arbeitskraft) ist nach den
Ländern sehr verschieden; häufig leisten die Arbeiter einzelner Länder das Doppelte, ja das Dreifache von dem, was Arbeiter
anderer Länder vermögen. In den einzelnen Völkerschaften ist wiederum die Arbeitskraft der Individuen
sehr verschieden. Allgemein geringer bei den Frauen als bei den Männern, pflegt sie bei den Männern im Alter von 25 bis 45 J.
am größten und
ausdauerndsten zu sein.
Die Arbeitsteilung entwickelt sich gleichsam von selbst in den primitivsten gesellschaftlichen Vereinigungen der Menschen, und
zwar sowohl bei der freien wie bei der unfreien Arbeit. Je zahlreicher die menschlichen Bedürfnisse
werden, um so notwendiger wird auch die weitere Arbeitsteilung, sowohl im technischen Sinne (in der einzelnen Unternehmung
oder Wirtschaft: Zuweisung der zur Herstellung eines Gegenstandes notwendigen einzelnen Hantierungen an besondere Personen)
als auch im Sinne der Sonderung von Berufsklassen, wo sie dann als das durch den Verkehr vermittelte Ineinandergreifen
und Zusammenwirken der selbständigen Wirtschaften erscheint. Die nachteiligen Wirkungen stark entwickelter Arbeitsteilung
werden durch den obligatorischen Volksschulbesuch und den Militärdienst eingeschränkt, die durch dieselbe ermöglichte
ausgedehnte Verwendung von Frauen und Kindern wird durch die Fabrikgesetzgebung (s. d.) in
den geeigneten Schranken gehalten.
Im heutigen Privatrecht finden sich keine allgemeinen Bestimmungen, welche dem Arbeiter die durch die Arbeit erzeugte Vermehrung
des Volksvermögens als den ihm privatrechtlich zukommenden Anteil zusprechen. Soweit die Arbeit für fremde Rechnung geleistet
wird, verweist das Recht den Arbeiter wegen seines Lohns auf den der freien Vereinbarung unterliegenden
Vertrag (Dienstmiete, Gesellschaftsvertrag u. dgl.). Darüber hinaus finden sich Einzelbestimmungen, welche das Recht des Arbeiters
auf das Arbeitsprodukt oder ein entsprechendes Entgelt wahren.
Personen, welche Dienste berufsmäßig oder gewerbsmäßig leisten, haben gegen denjenigen, welcher ihre Dienste in Anspruch
nimmt, einen Anspruch auf entsprechendes Entgelt, auch wenn darüber nichts vereinbart ist (Ärzte, Rechtsanwälte,
Makler, Kaufleute u. s. w.). An demjenigen, was die Ehefrau durch Dienste erwirbt, welche weder auf das Hauswesen noch auf
das Gewerbe des Ehemanns Bezug haben, steht ihr nach einzelnen Landesgesetzen, z. B. Sächs. Gesetzb. §. 1668,
dem Ehemann gegenüber das Eigentum zu. Der Deutsche Entwurf §. 1266 will das dahin erweitern, daß dieser
Erwerb auch dem Nießbrauch und der Verwaltung des Ehemanns entzogen bleibt. In entsprechender Weise ist das Recht der Hauskinder
auf den Arbeitsverdienst als freies, dem Nießbrauch des Vaters nicht unterworfenes Vermögen anerkannt in Preuß.
Allg. Landr. II, 2, §§. 148, 149; Code Civil Art. 387; Deutscher Entwurf §. 1542. In Besitzverhältnissen,
wo eine Auseinandersetzung erfolgen muß, weil der zum Fruchtbezug Berechtigte vor dem Fruchtbezug verstorben ist, hat das
ältere deutsche Recht den in den neuern Rechten durch eine Art der Verteilung ersetzten Grundsatz aufgestellt, daß die durch
Arbeit erzeugten Früchte (fructus industriales) den Erben des Verstorbenen zufallen, soweit die zur Erzeugung
erforderliche Arbeit bei seinem Leben vollendet war.
Wird eine bewegliche Sache durch Arbeit umgestaltet, so daß eine neue Sache entsteht (Specifikation, s. d.), so gehört sie dem
Arbeiter oder dem, für dessen Rechnung er umgestaltet hat, vorbehaltlich des Rechts des Eigentümers, Ersatz für den Stoff
zu fordern. Hat jemand fremde Sachen, welche er innehatte, durch Verwendungen und Arbeit verbessert oder erhalten,
so darf er sie zurückbehalten, bis ihm der Wert der Verwendungen und der Arbeit innerhalb des Erhaltenen oder am
Wert Vermehrten ersetzt wird. Das neuere Recht hat
mehr
besonders die geistige in ihren originalen Produkten durch Anerkennung des geistigen Eigentums im Urheberrecht (s. d.), durch
Gewährung des Patentschutzes (s. Patentrecht) und Musterschutzes (s. d.) gegen fremde Ausbeutung geschützt und so ihre angemessene
Verwertung gesichert.