Apotheker bei den wichtigsten Völkern der Erde (aus dem
Französischen,
Jena
[* 2] 1854): Berendes, Die
Pharmacie bei den alten Kulturvölkern
(2 Bde.,
Halle
[* 3] 1891);
oder Medizinalgewicht. Von alters her
war in der Heilkunde gebräuchlich, die Mengen
der
Arzneimittel nach Gewichtsgrößen zu bezeichnen, die aus dem Gewichtssystem der
Römer
[* 5] abgeleitet worden waren und deren
Einheit = 1 Pfd.
(Libra) war. Mit der Ausbreitung der Heilwissenschaft hatte sich auch dieses Gewichtssystem und dessen
Einteilung
überall verbreitet, so daß fast allgemein 1 Medizinalpfund (Libr.j) in 12
Unzen (^xij), 1
Unze in 8
Drachmen
(^viij), 1 Drachma in 3
Skrupel (^iij) und ein
Skrupel in 20
Gran
[* 6] (gr. xx) geteilt wurde.
Wenngleich die
Einteilung in verschiedenen
Ländern übereinstimmte, so war doch die
Schwere der Einheit (des Medizinalpfundes)
nicht überall dieselbe. Während die Einheit im allgemeinen zu ¾ des bürgerlichen Pfundes angenommen
wurde, so schwankten doch die verschiedenen Medizinalpfunde zwischen 350,78348 und 420,009 g. Das
gebräuchlichste war früher das
Nürnberger Medizinalgewicht zu 357,8436 g. In
Frankreich hat man seit 1840 das alte Medizinalgewicht
gänzlich beseitigt und bedient sich auch im Medizinalwesen seitdem des allgemein gebräuchlichen Grammsystems. Infolge der
Einführung des metrischen
Systems durch die
Maß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen
Bund vom
die durch die Reichsverfassung von 1871 zum Reichsgesetz wurde, ist das Apothekergewicht auch im ganzen
DeutschenReiche beseitigt und das
Grammsystem mit der Einführung einer allgemeinen
DeutschenPharmakopöe angenommen worden.
eine von der betreffenden Regierung vorgeschriebene
Taxe, welche die Preise für
die gebräuchlichsten einfachen und zusammengesetzten
Arzneimittel festsetzt. Sie enthält ferner die Preise für die zur
Anfertigung nach ärztlicher Vorschrift
(Rezept) nötigen
Arbeiten sowie die Preise für die zur
Aufnahme der fertigen Arzneien
erforderlichen
Gefäße. Da die meisten Arzneiwaren auch Handelsartikel und somit einem öftern Steigen
oder Fallen
[* 7] der Preise unterworfen sind, so machen sich von Zeit zu Zeit
Veränderungen der Apothekertaxe nötig. In der Regel wird die
Taxe alle Jahre neu bearbeitet. Unverwehrt ist dem Apotheker, Arzneien unterhalb des Taxpreises abzugeben.
In denLändern,
in denen das Apothekergewerbe der freien Konkurrenz unterliegt
(Frankreich, England,
Schweiz
[* 8] u. s. w.),
überlassen die Regierungen die Festsetzung der Arzneipreise den Apothekern selbst, geben also keine Apothekertaxe heraus.
Die genossenschaftliche Organisation des Apothekerstandes ist teils staatlich geregelt, teils Privatsache.
In
Bayern
[* 9] sind staatliche Apothekergremien eingesetzt, die den
Stand der Verwaltungsbehörde gegenüber repräsentieren; das
Gleiche geschieht in
Württemberg,
[* 10]
Baden
[* 11] und Hessen
[* 12] durch einen pharmaceutischen
Ausschuß, der von und aus
den Mitgliedern des pharmaceutischen Landesvereins gewählt wird.
Sachsen
[* 13] hat staatlich anerkannte pharmaceutische Kreisvereine,
die je ein Mitglied zum Landesmedizinalkollegium entsenden.
Preußen
[* 14] hat weder eine staatlich eingesetzte noch eine private pharmaceutische Genossenschaft; die einzige amtliche
Vertretung des preuß. Apothekerstandes bei den
Behörden ist die sog. technische
Kommission für pharmaceutische
Angelegenheiten, die aus vier vom Minister ernannten
Berliner
[* 15] Apothekenbesitzern besteht. Die deutschen Apotheker umschließt
der Deutsche
[* 16] Apothekerverein (gegründet als Norddeutscher Apothekerverein 1821), dem von 5000 deutschen Apothekern etwa 3000 angehören.
Der
Verein hält jährlich eine Generalversammlung ab und giebt zwei Zeitschriften heraus. Aus dem
¶
mehr
Unterstützungsfonds des Vereins werden Unterstützungen und Stipendien an unbemittelte Fachgenossen gezahlt, und 1892 wurde
im Anschluß an den Privatbeamtenverein ein Pensionsverband gegründet, der erwerbsunfähigen Standesangehörigen Renten gewährt.
Neben dem Deutschen Apothekervereine besteht seit 1884 ein die nicht besitzenden Apotheker umfassender Deutscher Pharmaceutenverein, der
etwa 1300 Mitglieder hat und ebenfalls eine Zeitschrift herausgiebt. In Österreich
[* 18] besteht neben den
staatlich eingesetzten Apothekergremien ein AllgemeinerÖsterreichischer und eine Pharmaceutische Gesellschaft, beide in Wien,
ferner ein Ungarischer in Budapest.
[* 19]