Apostolikon - Apostolische Konstitutionen und Kanones
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Buße predigend das Land durchzog, um die apostolische Einfachheit in der
Kirche wiederherzustellen. Das Einschreiten der Päpste
trieb die Apostoliker zu immer schärferer Opposition, so daß sie nach den Bildern der
Apokalypse den
Untergang des Papsttums voraussagten.
Segarelli ward 1294 gefangen und 1300 verbrannt. An die
Spitze der Partei trat jetzt
FraDolcino aus Mailand
[* 2] und seine Freundin Margarete. In seinen prophetischen Sendschreiben verkündete er für das Jahr 1303 den Beginn der durch
ihn eingeleiteten vierten Weltperiode, die bis ans Ende der Welt dauern solle; sie kehrt zurück zur apostolischen Ordnung
des Lebens, allem irdischen
Besitz wird entsagt, dieEhe durch rein geistige Gemeinschaft von Mann und
Frau, alle äußern Vorschriften und Gebräuche durch den freien
Geist der Liebe ersetzt. Gegen die
Inquisition hielt
Dolcino
die
Lüge wie die Gewalt der Waffen
[* 3] für erlaubt und unternahm 1304 mit etwa tausend Mann einen kühnen Raubzug durch Oberitalien,
[* 4] bis er einem Kreuzheer des
Bischofs von
Vercelli 1307 erlag und den
Feuertod erlitt. Bis 1368 zeigten sich
in der
Lombardei und im südl.
Frankreich Reste der Apostoliker; auch verbanden sie sich oft mit den
Fraticellen (s.
Franziskaner) und
Begharden (s.
Beghinen). -
alles was von den
Aposteln unmittelbar herkommt oder deren Charakter
an sich trägt.
Beides vermag die Eigenschaft der
Apostolicität zu begründen. Die kath.
Kirche nennt sich in diesem doppelten
Sinneapostolische Kirche;
in neuern
Urkunden, so im bayr. und österr.
Konkordat, ist der offizielle
Titel: ecclesia catholica apostolica romana. Die
apostolische Tradition (s.
Tradition) leitet sich als Überlieferung ebenfalls von denAposteln her; ihre
ersten
Urkunden, doch nur teilweise direkt apostolischen Ursprungs, liegen vor in den apostolischen
Briefen des
NeuenTestaments
(den 13 Paulinischen
Briefen, dem
Hebräerbriefe und den 7 sog. kath.
Briefen), von denen die Echtheit der
Briefe an die
Römer,
[* 5] Korinther und Galater von der überwiegenden Mehrzahl der kritischen Theologen anerkannt und erst
ganz neuerdings nach dem Vorgange
BrunoBauers von einer holländ. Theologenschule bezweifelt wird.
Gemeinden, diejenigen christl. Gemeinden, die ihren Ursprung auf
unmittelbare apostolische
Stiftung zurückführten, unter den größern und einflußreichern namentlich die von
Jerusalem,
[* 6] Antiochia, Ephesus,
Korinth,
[* 7]
Rom und
[* 8]
Konstantinopel.
[* 9] Doch ist die apostolische
Stiftung von
Rom undKonstantinopel
jedenfalls, von
Antiochia wenigstens in dem Falle zu bestreiten, wenn man den Apostelnamen auf die
Zwölf und auf
Paulus beschränkt.
Gemeinden, die von
Petrus,
Johannes,
Andreas oder irgend einem andern der
Zwölf gestiftet worden wären, sind außerhalb
Palästinas
überhaupt nicht nachweislich.
Doch hat die spätere
Tradition, welche die
Bischöfe als Nachfolger im apostolischen
Amte betrachtete,
mehrern Gemeinden
Apostel zu ihren erstem
Bischöfen gegeben, sie also zu apostolischen Sitzen
gemacht. Namentlich die schon
im 2. Jahrh. auftauchende Behauptung, daß
Petrus erster
Bischof in
Rom gewesen, hat die
Bischöfe dieser Gemeinde vorzugsweise
mit apostolischem Ansehen geschmückt, und mit dem zunehmenden kirchlichen Einflusse
Roms im
Abendlande
wurde der
Name «apostolisch» immer ausschließlicher auf dieses übertragen.
Als Apostolische Gemeinden bezeichnen sich auch die Irvingianer (s. d.).
Kirchenordnung, zur Pseudo-Clementinischen Konstitutionenlitteratur (s.
Apostolische Konstitutionen und ClemensRomanus) gehörige, zuerst von
Bickell griechisch in «Geschichte
des Kirchenrechts», Bd. 1 (Gieß.
1843) herausgegebene, für die Quellenkritik nicht unwichtige
Schrift, deren Grundlage in ihrem ersten
Teile die Didache (s. d.)
und zwar in einer ältern ägypt. Form ist, während ihr weitere
Quellen aus älterer Zeit als Bearbeitungsstoff vorgelegen
zu haben scheinen. -
Vgl.
Harnack, Die
Quellen der sog. Apostolische Kirchenordnung (Lpz.
1886).
Konstitutionen und
Kanones, Aufzeichnungen der für apostolisch gehaltenen kirchlichen Ordnungen in der
Form apostolischer Vorschriften. Dahin gehören die Bestimmungen über Rangverhältnisse,
Rechte und Obliegenheiten der Kleriker,
ihre
Wahl und
Weihe, über kirchliche Festzeiten, Fasten, Gebete und Gottesdienstordnung, über die
Verwaltung
der
Taufe und des
Abendmahls, über die
Katechumenen,
Witwen, Waisen und Märtyrer u. s. w.
Alle diese
Anordnungen gehen auf die
Traditionen der ältesten
Kirche zurück, wurden aber im Laufe der Zeit vielfach umgestaltet und erweitert.
Die gewöhnliche, unter dem
Namen«Constitutiones apostolicae» verbreitete, der Sage nach von Clemens
Romanus
herrührende Sammlung ist in acht
Bücher eingeteilt; sie besteht aus drei selbständigen Sammlungen, von denen
die erste das
erste bis sechste, die zweite das siebente, die dritte in einem sehr verderbten
Texte überlieferte das achte
Buch umfaßt.
Ähnliche Sammlungen sind in kopt., äthiop. und
syr.
Sprache
[* 10] erhalten. Der Grundstamm ist jetzt in der sog. Didache (s. d.)
wieder entdeckt. Sie liegt dem siebenten
Buche vielfach wörtlich zu
Grunde. Die größere griech. Sammlung
(Buch 1-6) ist Bearbeitung
der sog. «Didaskalia der
Apostel», welche wahrscheinlich in einer syr.
Übersetzung (hg. von Lagarde, Lpz. 1854) noch erhalten
ist und aus dem 3. Jahrh. stammt.
Ihre gegenwärtige Gestalt können wenigstens die griech. Konstitutionen nicht
vor der Mitte des 5. Jahrh. erhalten haben.
Die
«Canones apostolici» fassen die Bestimmungen der Kirchenordnung in kurzen
Sätzen zusammen. Von der jetzigen Sammlung sind
die ersten 50, namentlich unter Zugrundelegung der in derKirche von
Antiochia gültigen Verordnungen,
um die Mitte des 5. Jahrh. entstanden und wurden Ende des 5. oder 6. Jahrh.
von Dionysius Exiguus ins
Lateinische¶
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übersetzt und mit afrik. Kanones und Verordnungen röm. Bischöfe vermehrt. Diese Sammlung bildet die erste Grundlage des kanonischen
Rechts der röm. Kirche. In der griech. Kirche kamen zu den 50 von den Abendländern allein anerkannten Kanones im 6. Jahrh.
noch 35 andere hinzu; diese 85 Kanones wurden vom Concilium Trullanum (K92) im Gegensatze zu dem abendländ.
Gebrauche bestätigt. Wieder anders wurden die Kanones der ältern syr., alexandrin. und abessin. Kirche gezählt. Eine neue
Ausgabe der griech. Konstitutionen veranstaltete de Lagarde (Lpz.
1862j. -
Vgl. Drey, Neue Untersuchungen über die Konstitutionen und Kanones der Apostel (Tüb. 1832);
Bunsen, Hippolytus und
seine Zeit (2 Bde., Lpz.
1852-53), und die neuere Litteratur unter Didache.