längere Bußzeit. Die spätere Staatskirche verhängte über sie außerdem Vermögenseinziehung, Landesverweisung, selbst
Tod. Staatsrechtlich ist die Apostasie durch die neuere
Entwicklung zu vollständiger Gewissensfreiheit gegenstandslos geworden.
Speciell
als apostasia a regula wird das Verlassen eines
Klosters unter Verletzung des feierlichen Gelübden bezeichnet und gleichfalls
als kirchliches
Verbrechen mit schweren Censuren geahndet. Als Apostasie pflegt man auch den
Übertritt von einer
christl. Konfession zur andern zu bezeichnen. Die röm.
Kirche hat die Apostasie oft mit dem
Feuertode bestraft und hält den
Anspruch
auf weltliche
Strafen heute noch aufrecht. In
Rußland ist auch der
Übertritt von der griech.
Kirche zu einer andern
christl. Konfession verboten und mit schwerer
Strafe belegt; dagegen sind die
Strafen, welche früher in einigen luth.
Ländern,
wie
Schweden
[* 2] und
Mecklenburg,
[* 3] auf den
Übertritt zum
Katholicismus gesetzt waren, aufgehoben.
(grch.),
d. i. Gesandte, hießen vorzugsweise die zwölf, nach der Zahl der israel.
Stämme von
Jesu zu
Boten des Gottesreichs auserwählten
Jünger, die nach seinem Abscheiden an die
Spitze der ältesten christl. Gemeinde
traten.
IhreNamen sind nicht ganz übereinstimmend überliefert; bei Matthäus (vgl. 10,2 fg.):
SimonPetrus,
Andreas, Jakobus
(des Zebedäus Sohn),
Johannes, Philippus,
Bartholomäus,
Thomas, Matthäus, Jakobus (des Alphäus Sohn), Lebbäus,
Simon und
Judas Ischarioth.
Bei
Markus und Lukas wird statt des Matthäus ein
Levi, bei
Markus statt des Lebbäus ein
Thaddäus, bei Lukas statt beider
Namen
vielmehr
Judas, des Jakobus
Bruder oder Sohn, genannt; außerdem findet sich noch im Evangelium des
Johannes ein Nathanael,
über dessen Persönlichkeit nur Vermutungen möglich sind. Neuerdings hat man vermutet, daß die Zwölfzahl
der Apostel erst später im Gegensatze zu
Paulus in judenchristl.
Kreisen festgestellt worden sei. Die selbständige Wirksamkeit
der Apostel begann nach der
Apostelgeschichte seit dem
Tage, an dem der
HeiligeGeist über sie gekommen war.
Doch blieb ihre Predigt zunächst auf
Jerusalem
[* 4] und die nächste Umgebung beschränkt, und wie sie am
Tempel
[* 5] und dem mosaischen Gesetze festhielten, so verkündeten sie auch längere Zeit das Evangelium von
Jesus nur ihren Volksgenossen.
Die von ihnen für notwendig erachtete Selbstergänzung durch Matthias an der
Stelle des
Judas Ischarioth ist auch nur aus
dieser
Beschränkung ihrer Thätigkeit auf die 12
Stämme erklärlich. Die
Verbreitung des
Christentums in
Samaria und an der
Küste des Mittelländischen
Meers bis
Antiochia hin ging wahrscheinlich nicht von den Apostel, sondern von griechisch
gebildeten
Juden aus, die von Haus aus für freiere Meinungen empfänglich waren.
Barnabas und bald darauf
Paulus predigten
das Evangelium zuerst unter den
Heiden. Der hierüber ausgebrochene Zwist ward auf einer Zusammenkunft
in
Jerusalem (dem sog.
Apostelkonzil, s. d.) dahin beigelegt, daß die ältern Apostel dem
Paulus als Heidenmissionar zwar die Bruderhand reichten, aber ihrerseits nur den
Juden predigen zu wollen erklärten.
Doch gerieten bald
Petrus und
Paulus von neuem über die Frage in Streit, ob das mosaische Gesetz auch
für die
Juden im
Christentum abgeschafft sei. Selbst
Barnabas schlug sich im entscheidenden Augenblicke auf die Seite des
Petrus
und wandte sich seitdem von
Paulus ab. Die judenchristl. Partei, die in
Jakobus (s. d.), dem
Bruder des Herrn,
Petrus und
Johannes
ihre Häupter verehrte, stritt dem
Paulus den Apostelrang ab und wollte nur die von
Jesus selbst bei seinen
Lebzeiten berufenen
Zwölf als rechte Apostel gelten lassen.
Die heidenchristl.
Apostelgeschichte giebt dagegen auch
Paulus und
Barnabas den Apostelnamen;
Paulus bezeichnet sich am Anfange
mehrerer seiner
Briefe ausdrücklich als und begründete auch im
Briefe an die Galater und im zweiten
Briefe
an die
Korinther sein apostolisches
Recht ausführlich. Von den spätern Lebensschicksalen der Apostel nach der Zeit, mit der die
Apostelgeschichte (s. d.) schließt, weiß man sehr wenig (s.
die Einzelartikel). Was in den apokryphen
Apostelgeschichten (s.
Apokryphen) von den Apostel erzählt wird, beruht
nur auf unglaubwürdigen Sagen und auf dem Wunsche der
Christen, ihre Gemeinden auf unmittelbar apostolische
Stiftung zurückzuführen.
Keinen größern geschichtlichen Wert hat die Sage, nach der sich die Apostel für die Predigt des Evangeliums im 7. oder 12. Jahre
nach Christi Himmelfahrt in die
Länder der damals bekannten Welt geteilt haben sollen. Den Ort, wo dies
in
Jerusalem geschehen, zeigt noch die
Tradition. Die kath.
Kirche feiert deshalb das erst seit dem 11. Jahrh. nachweisliche,
von der prot.
Kirche nie begangene Fest der Apostelteilung (Festum divisionis apostolorum) am 15. Juli, die griech.
Kirche außerdem ein
Apostelfasten zum Andenken der Aussendung der und zwar vom Montag nach
Pfingsten an
so viele
Tage lang, als zwischen
Ostern und dem 2. Mai liegen.
Ferner begeht die röm.-kath.
Kirche die von der reform.
Kirche sofort, von der lutherischen später allmählich aufgegebenen
Aposteltage. Nachdem das in
Afrika
[* 6] schon im 6. Jahrh. übliche und durch Papst
Bonifacius IV. 610 der ganzen
Kirche empfohlene Fest aller Apostel im 9. und 10. Jahrh. auch in der abendländ.
Kirche untergegangen war, ließ
Bonifacius
VIII. seit dem 13. Jahrh. den Andreastag (30. Nov.) als Ehrentag aller 12 A. feierlich begehen.
Die Feste einzelner Apostel, besonders der himmlische
Geburtstag Petri und Pauli am 29. Juni, blieben daneben bestehen.
Die Erzählung von den sog. 70
Jüngern, die nur Lukas 10, 1 bietet, und deren Zahl nach der gewöhnlichen
Auffassung der Verteilung
der
Heiden in 70 Völkerschaften bei den
Juden entspricht, ist unsicher, ebenso auch die
Namen dieser
Apostolischen Männer.
DerName Apostel kommt im 2. Jahrh. noch öfters zur Bezeichnung von Wanderpredigern
vor, und auch später hat man ausgezeichnete Verkündiger des Evangeliums, wie
Bonifatius,
Ansgar, mit dem Ehrennamen Apostel belegt.
-
Vgl. Lipsius, Die apokryphen
Apostelgeschichten und Apostellegenden (3 Bde. und ein Ergänzungsheft,
Braunschw. 1883-90);
Seufert, Der Ursprung und die Bedeutung des
Apostolates in der christl.
Kirche der
ersten 2 Jahrh.
(Leiden
[* 7] 1887).
Sprachgebrauch ein Schreiben, mit welchem auf eingelegte
Berufung hin der bei
dem Untergericht anhängige Civilprozeß an den höhern
Richter entlassen wurde.
der auf dem
Apostelkonzil (s. d.) gefaßte Beschluß, wonach die
Heidenchristen von der
Beobachtung des jüd. Gesetzes frei sein sollten, falls sie sich von gewissen besondern Anstößigkeiten
(Genuß von Opferfleisch,
Blut, Ersticktem und gesetzlich unerlaubten
Ehen) fernhielten.
Paulus erwähnt in
¶
mehr
seinen Briefen nichts davon. Das Aposteldekret drückt daher zwar die Anschauungsweise der ältern Apostel aus, welche die Heidenchristen
nie als Proselyten (s. d.) betrachteten, aber als Verordnung des «Apostelkonzils» kann es ebensowenig erlassen als von Paulus
nach Antiochien überbracht worden sein.