Antragsberechtigt ist der unmittelbar Verletzte; statt desselben, wenn er das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder
ein Geisteskranker und
Taubstummer ist, der Vormund oder der gesetzliche
Vertreter; neben demselben, wenn er über 18 Jahre,
aber noch minderjährig ist, der gesetzliche
Vertreter. Außerdem sind durch besondere gesetzliche Bestimmung zur Antragstellung
berufen unter andern Eltern und Vormund der Verführten, Ehemänner und
Väter der Beleidigten und Mißhandelten, die amtlichen
Vorgesetzten. Mehrere Antragsberechtigungen sind voneinander unabhängig. - Der
Strafantrag muß bei einem Gerichte oder bei
der
Staatsanwaltschaft schriftlich oder zu
Protokoll, bei andern
Behörden schriftlich angebracht werden (Strafprozeßordnung
§. 156).
Stellvertretung in der Erklärung, durch welche der
Antrag gestellt wird, ist zulässig; Vertretung
im Willen, d. h. in der Entschließung über die
Stellung des
Antrags wenigstens so weit, als die Wahrnehmung vermögensrechtlicher
Interessen in Frage ist, z. B. Gutsverwaltung, Hausadministration. -
In demAntrage braucht die Handlung, deren Verfolgung
bezweckt wird, in keiner
Weise rechtlich qualifiziert zu sein; eine unrichtige Qualifikation ist unschädlich.
Auch der Benennung oder Bezeichnung der zu verfolgenden
Person bedarf es nicht. Dagegen muß der
Antrag den Willen zum
Ausdruck
bringen, daß die bezeichnete Handlung strafrechtlich bestraft oder verfolgt werde. Ist das geschehen, so sind
Vorbehalte
und
Beschränkungen wirkungslos; ebenso auflösendeBedingungen (s. d.); aufschiebende
Bedingungen führen
die Unwirksamkeit herbei. - Die Antragsberechtiguug ist an die Frist von drei
Monaten, beginnend mit dem
Tage, seit welchem
der Berechtigte von der Handlung und von der
Person des
Thäters Kenntnis gehabt hat, gebunden. - Der
Antrag ist unteilbar.
Die Verfolgung findet gegen sämtliche an der That Beteiligte sowie gegen den Begünstiger statt, auch
wenn nur gegen eine dieser
Personen auf Bestrafung angetragen wurde. Die Unteilbarkeit erstreckt sich auch auf die Zurücknahme
des
Antrags. Die Zurücknahme ist nur statthaft in den oben genannten Fällen der §§. 102, 103, 104, 185-187, 189, 247,
263, 292, 370, und, sofern die
Vergehen gegen einen
Angehörigen verübt sind, in den Fällen der Körperverletzung
und Sachbeschädigung. Zulässig ist die Zurücknahme nur bis zur Verkündung eines auf
Strafe lautenden
Urteils. - Von den
Antragsdelikte verschieden sind diejenigen, deren Verfolgung nur mit Ermächtigung eintritt (so besonders die
Beleidigung von Bundesfürsten
und
-Regenten, von gesetzgebenden Versammlungen und polit. Körperschaften).
(spr. angträhg'),Hauptstadt des Kantons Antraigues (159,70 qkm, 11 Gemeinden, 9891 E.)
im
Arrondissement Privas des franz. Depart.
Ardèche, hat (1891) 750, als Gemeinde 1348 E., Post und
Telegraph,
[* 2] zahlreiche Mineralquellen,
Maulbeerbaumzucht und ist nächst Rochemaure der malerischste Punkt der durch vulkanische Gebilde berühmten
Landschaft Vivarais. Überragt von einem alten Schloßturm, liegt Antraigues auf einer 408 m hohen, aus dem Krater
[* 3] (Coupe) des erloschenen
Vulkans Aisac geflossenen
Basaltmasse, deren Fuß drei reißende
Bäche
(Bize,
Mas, Volane) unterwaschen,
von denen der
Name Antraigues
(Entres aigues; Interaquas) herrührt. Antraigues beherrscht den Eingang eines dreifach geteilten Thalgrundes
mit dem 560 m langen, von Basaltsäulen gebildeten Riesenweg (Chaussée de
géants).
(spr. angträhg'),EmmanuelLouisHenri Delaunay,
Graf d', franz. Publizist und
Diplomat, geb. um 1755 in
Villeneuve de
Berg, mußte die militär. Laufbahn wegen eines verweigerten Duells verlassen. Von einer
Reise nach der
Türkei
[* 4] zurückgekehrt, schrieb er ein freisinniges «Mémoire
sur les États-généraux» (1788). Jedoch trat er 1789 als Deputierter für den
Erbadel und das königl. Veto ein. Im J. 1790 trat
er aus der Versammlung, verließ
Frankreich und lebte teils in
Wien,
[* 5] teils in
Petersburg,
[* 6] immer im Dienste
[* 7] des bourbonischen
Königshauses thätig.
Später wurde er zum russ.
Staatsrat ernannt und in diplomat. Angelegenheiten nach
Dresden
[* 10] geschickt. Hier ward er 1804 auch
von dem österr. Minister Cobenzl benutzt, um eine Defensivallianz mit
Rußland herbeiführen zu helfen.
In
Dresden schrieb Antraigues die merkwürdige
Schrift gegen
Bonaparte: «Fragment du 18e livre de Polybe, trouvé sur le mont
Athos»,
welche die sächs. Regierung zu seiner Entfernung zwang. Nach seiner Rückkehr nach
Rußland erlangte er Kenntnis von den
geheimen
Artikeln des
Tilsiter Friedens, ging nach England und teilte sie dem dortigen Ministerium mit,
wodurch sein Einfluß so bedeutend wurde, daß
Canning in den
Frankreich betreffenden Angelegenheiten nichts ohne seine Ratschläge
that und ihm eine reiche Pension aussetzte. Trotz seiner Anhänglichkeit und Thätigkeit für die
Bourbonen gelang es ihm
nicht, das volle Vertrauen
Ludwigs XVIII. zu gewinnen. Am wurde Antraigues mit seiner Gattin, der berühmten
Opernsängerin
Saint-Huberty in Barne bei
London
[* 11] durch seinen Bedienten, einen
Italiener, ermordet. -
Vgl. Pingaud, Un agent
secret sous la révolution et l'empire.
in der Mechanik das Produkt aus einer konstanten Kraft
[* 13] und ihrer Wirkungsdauer. Wirkt
eine solche konstante Kraft P während einer
Zeit t auf einen ursprünglich ruhenden Körper von der
Masse m, so wird der Körper
in
Bewegung gesetzt und so lange gleichmäßig beschleunigt, als die Kraft P wirkt. Ist die am Ende der Wirkungsdauer t
erreichte
Geschwindigkeit v, so besteht zunächst die
Gleichung v = p·t, worin p die
Beschleunigung ist.
Multipliziert man auf beiden Seiten mit der
Masse m, so bekommt man, da
m·p = P ist, die
Gleichung P·t = m.v.
Das links stehende Produkt aus der Kraft P und ihrer Wirkungsdauer t nennt man den und dieser ist immer
gleich der durch ihn erzeugten
Bewegungsgröße (s. d.), die durch das rechtsstehende Produkt aus
Masse m und
Endgeschwindigkeit
v des Körpers dargestellt wird. Dieser
Satz von der
Gleichheit des und der
Bewegungsgröße gilt auch für die gleichmäßig
verzögerte
Bewegung, so daß eine bestehende
Bewegungsgröße m.v eines Körpers durch einen negativen,
mit
Hemmung gleichbedeutenden Antrieb aufgezehrt wird. Wirken mehrere Kräfte von
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(Einseitige Farbkarte)
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mehr
verschiedener Wirkungsdauer auf einen Körper, erhält er also mehrere Antrieb, so ist am Schlusse die Bewegungsgröße gleich der
Summe der einzelnen Antrieb.