Teilnahme. Darausfolgt: anstiftung die Hauptthat muß wirklich begangen oder wenigstens strafbar versucht sein,
d. der Anstifter muß die Hauptthat in ihren wesentlichen
Merkmalen gewollt haben. Für
Excesse des
Thäters, bei welchen derselbe
vorsätzlich über diejenigen Grenzen
[* 2] hinausgeht, welche der Anstifter innegehalten wissen wollte, ist er nicht verantwortlich,
wohl aber für diejenigen Folgen der That, welche das Gesetz dem
Thäter ohne Rücksicht auf
Vorsatz oder
Fahrlässigkeit zurechnet. Wenn
A den B zu einer einfachen Körperverletzung des C anstiftet, und B schlägt dem C absichtlich
ein
Auge
[* 3] aus, so ist A nur wegen einfacher Körperverletzung zu bestrafen; wenn aber die von B begangene
Mißhandlung ohne dessen Willen den
Verlust des Sehvermögens zur Folge hatte, so unterliegt mit dem
B auchA der erhöhten
Strafe.
- Die
Strafe für die Anstiftung, welche nach österr.
Recht im allgemeinen als erschwerender Umstand gilt, ist nach dem Österr.
Entwurf von 1889 und deutschem
Recht immer nach
demjenigen Gesetz festzusetzen, welches auf die Handlung Anwendung findet, zu welcher der Anstifter wissentlich angestiftet
hat, also nicht zu welcher er wissentlich anstiften wollte, so daß z. B. die Versuchsstrafe
Anwendung findet, wenn der Angestiftete in den Grenzen des Versuchs geblieben ist, obwohl der Anstifter die vollendete That
wollte.
Eine positive Ausnahme findet statt, wenn das Gesetz die Strafbarkeit nach besondern persönlichen Eigenschaften
des
Thäters erhöht oder vermindert; dann soll eine entsprechende Straferhöhung oder Verminderung bei dem Anstifter eintreten,
wenn in seiner
Person die gleichen Eigenschaften vorliegen, und zwar auch dann, wenn diese Eigenschaften beim
Thäter fehlen.
Hiernach ist der fremde Anstifter zum
Kindesmorde mit der vollen
Strafe des
Mordes oder
Totschlags, die außereheliche
Mutter aber, welche zur
Tötung ihres
Kindes anstiftet, nur mit der gelindern, auf den
Kindesmord gesetzten
Strafe zu belegen.
- Der Anstifter bleibt straflos, wenn er selbst die strafbare Handlung verhindert.
EinfacherWiderruf genügt nicht, wenn die
Strafthat trotzdem ausgeführt oder versucht wird.
Der Anstrich auf Holz,
[* 4]
Mauerwerk u. s. w. sowie auf Metallgegenständen hat entweder die Verschönerung der
Oberfläche oder den Schutz gegen Feuchtigkeit und Einwirkung der
Atmosphäre überhaupt, in besondern Fällen auch wohl (soweit
es sich um Holz oder Leinwand handelt) gegen
Entzündung zum Zwecke. Die zu Anstrich dienenden
Substanzen, meist
Flüssigkeiten mit feinpulverigen
Stoffen vermengt, werden gewöhnlich mittels Borstenpinsel aufgestrichen.
Die ersteLage des
der sog.
Grund, hat meist den Zweck, die Rauheiten der Oberfläche zu verdecken und eine feste
Verbindung derselben mit dem
später folgenden Anstrich zu vermitteln.
Man unterscheidet den Anstrich nach dem
Stoffe, welcher das
Bindemittel der Farbstoffe bildet. Besonders gebräuchlich
sind: Kalkfarben (aus verdünntem, gelöschtem Kalk mit oder ohne Zusatz von
FrankfurterSchwarz, Ocker,
Umbra,
Englischrot u. s. w.)
auf verputztem
Mauerwerk verwendbar;
Leimfarben (Erd- und Lackfarben, mit Leimwasser angemacht) auf
Wänden im Innern, Leinwand
und geringerm Holzwerk;
Ölfarben (meist mineralische Farbstoffe, mit Leinölfirnis angerieben) in solchen
Fällen, wo der Anstrich gegen die Nässe haltbar sein muß, sowohl auf
Mauern als auf Holz und Metall, namentlich
Eisen,
[* 5] welches
dadurch zugleich den
nötigen Schutz gegen Verrosten erlangt;
Milchfarben (aus abgerahmter
Milch, Leinölfirnis und
Terpentinöl
mit gemahlener Kreide
[* 6] und gelegentlichen Beimischungen von Indigo,
[* 7]Englischrot, Ocker,
Grüner Erde);
Käsefarben
(frischer
Käse mit zerfallenem Kalk und den oben genannten Farbstoffen, verdünnt durch
Milch) auf
Wänden und Holzwerk.
Einen
sehr haltbaren und verhältnismäßig billigen Anstrich für Häuserfacaden erzielt man mit Zinkoryd, das mittels
dünnen Leimwassers aufgetragen wird; nachdem dieser erste Anstrich getrocknet ist, läßt man einen zweiten
mit einer
Auflösung von
Chlorzink in dünnem Leimwasser folgen. Dieser Anstrich trocknet sehr schnell und kann durch Zusatz von
Farben verschiedene Abtönungen erhalten. - Als wasserabhaltenden Anstrich auf gröberes, der Witterung stark
ausgesetztes Holzwerk gebraucht man hauptsächlich den
Teer (sowohl Holz- als
Steinkohlenteer), öfters mit Kalk, Ziegelmehl,
Pech vermischt.
Feuerfeste
[* 8] Anstrich für Holz und Leinwand können meist diese
Stoffe nicht gegen die Zerstörung durch
Feuer
schützen, also im eigentlichen
Sinne unverbrennlich machen, sondern nur das Verbrennen verzögern und das Ausbrechen in eine
starke Flamme,
[* 9] dadurch aber die rasche
Verbreitung eines
Feuers hindern. Diesen Erfolg gewährt zum
Teil schon ein von
Kalkmilch oder von Sodaauflösung mit eingerührtemLehm. (S.
Imprägnierung und Holzkonservierung.) In jeder Hinsicht vorzuziehen
ist ein mehrmaliges Vestreichen mit einer
Auflösung von
Wasserglas (s. d.). Rostabhaltende Anstrich auf Eisenwerk geben
Teer mit
eingemischtem Graphit,
Asphalt und Harz in
Terpentinöl oder
Benzin aufgelöst, Guttapercha nebst
Kolophonium und
Schellack, aufgelöst
in Steinkohlenteeröl, Leinölfirnis mit Ziegelmehl und
Bleiglätteu. dgl. m. Im weitern
Sinne des Wortes
würden zu den Anstrich auch die Firnisüberzüge, die Lackierungen und gewisse
Arten der Bronzierung und Brünierung zu rechnen
sein; doch ist der Sprachgebrauch gegen diese
Vereinigung. Der Anstrich ist jederzeit in der
Baukunst
[* 10] geübt worden und
zwar wesentlich zum Zweck der Verschönerung der Bauwerke. (S. Polychromie und Dekoration.) -
Vgl. Hüttmann, Der
Gipser u. s. w.
(3. Aufl., bearbeitet von Tormin, Weim. 1886);
Andes, Praktisches Handbuch für Anstreicher und Lackierer (2. Aufl.,
Wien
[* 11] 1891).
(spr. ännster),Seehafen und Marktstadt an der Ostküste der schott.
Grafschaft Fife, schließt die drei Parlamentsbezirke Anstruther-Easter (1134 E.), Anstruther-Wester
(538 E.) und Kilrenny (2610 E.) ein und hat (1891) 4282 E., einen neuen
Hafen,
Schiffbau, Fischerei,
[* 12] Fischtrocknerei, Gerberei
und bedeutenden Küstenhandel.
(grch.), Widerstreit, Gegenwirkung, Gegensatz. In der
Physiologie bezeichnet Antagonismus diejenigen
Einrichtungen im Körper, vermöge deren die Thätigkeit eines Organs derjenigen eines andern entgegenwirkt
und sie sogar
mehr oder minder vollständig aufhebt. Am deutlichsten ist dies im Muskelsystem ausgesprochen, wo einzelne
Muskeln
[* 13] einander
geradezu entgegenwirken und daher
Antagonisten heißen. So beugen die
Beugemuskeln das
Glied,
[* 14] die
Streckmuskeln strecken es wieder.
Im
Nervensystem bieten die sog.
Hemmungsnerven ein deutliches
Beispiel. So werden die
Schläge des
Herzens
durch den sympathischen
Nerven
[* 15] beschleunigt,
¶
mehr
durch einen andern Nerven (nervus vagus) verlangsamt; dasselbe Resultat zeigt sich auch, wenn die Stellen des Rückenmarks
und des verlängerten Marks, von welchen diese Nervengruppen abgehen, affiziert werden. Wahrscheinlich hängt von der Einwirkung
auf solche Centralstellen des Nervensystems auch der in der Wirkung gewisser Gifte ab, deren eins das andere
aufhebt. So fängt das durch Fliegenschwammgift (Muskarin) gelähmte Herz eines Frosches wieder zu schlagen an, sobald unter
die Haut
[* 17] des Tiers gebrachtes Atropin aufgesaugt ist.