nachdem er in dem «Monologium» das Dasein Gottes aus der Zufälligkeit des Endlichen
und die Trinität aus bloßen Vernunftgründen erwiesen hatte. Diese beiden Schriften wurden zuletzt von Haas (als erster Teil
von «Sancti Anselmi opuscula philosophia-theologica selecta», Tüb.
1863) herausgegeben. In den Schriften «De concordia praescientiae et praedestinationis» und «Cur Deus homo»
(letztere hg. von Lämmer, Berl. 1857 und Fritzsche, 2. Aufl., Zür.
1880; deutsch von Schirlitz, Quedlinb. 1861) suchte er die Prädestinationslehre und die Lehre von der Genugthuung Christi
für uns (Satisfaktionslehre) dogmatisch zu begründen. Die beste Ausgabe von A.s Werken besorgte Gerberon
(2 Bde., Par. 1675; neue Aufl.
1721; auch Vened. 1744; in Mignes «Patrologie», Bd. 155, Par.
1852-54). -
Vgl. Franck, von Canterbury (Tüb. 1842);
Hasse, von Canterbury (2 Bde., Lpz. 1843-52);
Rémusat, Saint-Anselme de Cantorbéry (Par. 1854; 2. Aufl. 1868);
Church, Saint-Anselme (Lond. 1870; neue Aufl. 1888);
Rule, Life and times of Anselm (2 Bde., ebd. 1882).
der Geschosse, beim Laden von Hinterladungskanonen das Vorschieben des Geschosses bis zu der Stelle, wo die Felder
beginnen sich in das Führungsmaterial der Geschosse einzuschneiden. Es geschieht meist mit einem besondern kolbenartigen
Instrument, dem Ansetzer, und bezweckt, das Geschoß festzulegen und namentlich zu verhindern, daß die
Pulvergase im ersten Augenblick ihrer Entwicklung um das Geschoß herumschlagen. Geschütze, wie die Schnellfeuergeschütze
mit Fertigmunition, bei denen die Geschosse nicht angesetzt werden, schießen daher aus letztern Gründen selten so regelmäßig
wie Geschütze mit d. G.
auch Anskar und Anscharius, der Apostel des Nordens, geb. in der Picardie 8. Sept. 801, in der
Abtei Corbie unweit Amiens erzogen, legte 815 die Mönchsgelübde ab, wurde 823 in das neu begründete Kloster Korvei in Westfalen
versetzt und 826 von Ludwig dem Frommen dem eben getauften König Harald von Jütland mitgegeben. Er predigte mit
seinem Freunde Autbert in Schleswig das Evangelium, wurde aber trotz mancher Erfolge aus dem Lande vertrieben, machte dann 829 eine
Missionsreise nach Schweden, wurde 831 der erste Bischof von Hamburg, dessen Sprengel damals den ganzen Norden umfaßte und 847,
nachdem das Bistum Hamburg aufgehoben war, Erzbischof von Bremen.
Von hier aus setzte er sein Bekehrungswerk in Dänemark und Schweden mit Glück fort und gewann den König
Erich II. von Jütland für das Christentum. Ansgar starb 3. Febr. 865 zu Bremen. Die kath. Kirche versetzte ihn unter die Heiligen.
Erhalten ist noch eine von ihm verfaßte Lebensbeschreibung des heil. Willehad und eine Sammlung kurzer
Gebete u. d. T. «Pigmenta», d. h.
Balsam. Sein Leben beschrieb sein Schüler Rimbert, der ihm auch auf dem erzbischöfl. Stuhle folgte (hg. von Pertz in den «Monumenta
Germaniae historica», Bd. 2; deutsch von Laurent, 2. Aufl.
von Wattenbach, Lpz. 1889). -
Vgl. Klippel, Lebensbeschreibung des Erzbischofs Ansgar (2. Bd.
der «Histor. Forschungen und Darstellungen», Brem. 1845);
Tappehorn, Leben des heiligen Ansgar (Münst.
1863);
Foß, Die Anfänge der nordischen Mission (Berl. 1882-83).
Neugründung einer menschlichen Wohnstätte außerhalb einer im Zusammenhange gebauten
Ortschaft. Einzelansiedelungen bedürfen in Preußen, Württemberg, Hessen, Braunschweig und Schwarzburg-Rudolstadt der ortspolizeilichen
Genehmigung. Mehrere im Zusammenhange liegende Ansiedelung bilden eine Kolonie. Eine besondere gesetzliche Regelung des Ansiedelungswesens
ist nur in Preußen erfolgt. Nach dem für die ältern Provinzen mit Ausschluß der Rheinprovinz geltenden
Gesetze vom dem Gesetze für Hannover vom für Lauenburg vom und für Hessen-Nassau vom muß
die Anlegung einer Kolonie vom Kreisausschusse genehmigt werden.
Außerdem wurde in Preußen durch Gesetz vom der Staatsregierung ein Fonds von 100 Mill. M.
zur Verfügung gestellt, um zur Stärkung des deutschen Elementes in den Provinzen Westpreußen und Posen gegen polonisierende
Bestrebungen durch Ansetzung deutscher Bauern und Arbeiter auf Stellen von mittlerm oder kleinerm Umfange Grundstücke in diesen
Provinzen zu erwerben und die Kosten der ersten Einrichtung solcher Stellen zu bestreiten. Die Ausführung
des Gesetzes ist der königl. Ansiedelungskommission übertragen, über deren Thätigkeit dem Landtage der Monarchie alljährlich
Rechenschaft zu legen ist.
Sie besteht aus den Oberpräsidenten der Provinzen Westpreußen und Posen, fünf Ministerialkommissarien und neun sonstigen
vom König auf drei Jahre ernannten Mitgliedern einschließlich des Präsidenten, dem die nötigen Beamten,
Techniker und landwirtschaftlichen Sachverständigen zugeordnet sind. Die Überlassung der einzelnen Stellen an deutsche Ansiedler
erfolgt zu Eigentum gegen Kapital oder (in der Hauptsache) gegen eine feste, nach Kündigung ablösliche Geldrente (Rentengut,
s. d.) oder auch in Zeitpacht.
Die Geldrente wird unter Gewährung von ein bis drei Freijahren in der Regel auf 2-3 Proz.
der fiskalischen Selbstkosten festgesetzt. Ein Zehntel der Rente darf nur mit Zustimmung des Fiskus und des Stellenübernehmers
abgelöst werden. Die Ablösung der übrigen neun Zehntel darf ohne Zustimmung des letztern von dem Fiskus vor Ablauf von 50 Jahren
nicht gefordert werden. Bis Ende 1894 hatte die Ansiedelungskommission 81 638 ha für 49 566 446 M. erworben,
hiervon 24 781 ha zum Werte von 15 827 441 M. gegen Rente, 3387 ha zum Werte von 1 911 035 M. zu Pacht an 1606 Familien vergeben, 66 Ortschaften
begründet und 62 Schulen, 4 Kirchen, 7 Bethäuser, 5 Pfarreien und 12 Armenhäuser erbaut.
(spr. änns'n), George, Lord, brit. Admiral, geb. zu Shugborough bei Colwich in Staffordshire, diente 1716 als
Lieutenant unter Norris in der Ostsee, 1717 und 1718 unter Sir George Byng gegen die Spanier, wurde 1723 Kapitän
und erhielt 1739 den Befehl über ein Geschwader, das den Handel und die Niederlassungen der Spanier in der Südsee beunruhigen
sollte. Mit drei
mehr
größern und vier kleinern, schlecht ausgerüsteten Schiffen verließ er England umschiffte das Kap Hoorn, verbrannte
die Stadt Payta in Peru, richtete dann seinen Lauf nach den Philippinen, machte reiche Beute und langte mit einem
einzigen Schiffe wieder in England an. Diese gefahrvolle Reise war auch für die Erdkunde durch genauere
Untersuchung namentlich der Robinsonsinsel und der Marianen ergiebig; unter A.s Leitung schrieb über diese Reise der Schiffsprediger
Walter «Voyage round the world» (Lond. 1748;
deutsch von Toze, Gött. 1763). Anson ward 1744 Konteradmiral der Blauen und 1746 der Weißen Flagge. Am besiegte
er bei Kap Finisterre den franz, Admiral Jonquière, wofür er zum Baron von Soberton und 1751 zum ersten Lord der Admiralität
erhoben wurde. Er befehligte 1758 die Flotte vor Brest. Nachdem er 1761 die Würde eines Admirals erlangt, starb er auf
seinem Landsitze Moor-Park in Hertfordshire. -