kann, abgesehen von dem Fall der Wiederaufnahme (s. d.) des
Verfahrens, Abänderung des strafgerichtlichen Ausspruchs über
privatrechtliche
Ansprüche wegen neu aufgefundener
Beweismittel nur vor dem Civilrichter nachsuchen. Der Privatbeteiligte
kann die Verfolgung seiner
Ansprüche selbst während der Hauptverhandlung noch aufgeben, auch falls er sich mit der ihm vom
Strafgerichte zuerkanntenEntschädigung nicht begnügen will, den Civilrechtsweg betreten (§§. 365 fg.).
Es liegt auf der
Hand,
[* 2] daß der Verletzte, der im Fall der Anschließung als Zeuge in eigener Sache auftritt und
Reise und Kosten spart,
durch die österr. Vorschriften besser gestellt ist als nach den deutschen Reichsgesetzen. Insbesondere schließt nach §§.
188, 231 des
Reichsstrafgesetzbuchs eine erkannte
Buße die Geltendmachung eines weitern Entschädigungsanspruchs
aus.
falsche, die
Anzeige bei einer
Behörde, durch welche der Anzeigende wider besseres
Wissen jemand der
Begehung einer strafbaren Handlung oder einer Amtspflichtverletzung beschuldigt. Ist infolge dieser
Anzeige ein
Verfahren eingeleitet
worden, so soll nach §. 164 des
Deutschen Strafgesetzbuchs mit dem
Verfahren und der
Entscheidung über
die Anschuldigung bis zur Beendigung des erstern innegehalten werden. Die
Strafe für falsche Anschuldigung ist Gefängnis nicht unter einem
Monat;
auch kann auf
Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
Nach §. 165 ist dem Verletzten die Befugnis zuzusprechen, die
Verurteilung des Schuldigen auf Kosten
desselben öffentlich bekannt zu machen; auch ist dem Verletzten eine
Ausfertigung des
Urteils zu erteilen. Nach Österr. Strafgesetzbuch
ist die
Strafe für falsche Anschuldigung (dort
Verleumdung genannt) ein bis fünf Jahre schwerer Kerker, welche bis auf zehn Jahre verlängert
werden soll, wenn der Verleumder sich besonderer
Arglist bedient oder den Beschuldigten einer größern
Gefahr ausgesetzt hat, oder wenn der Verleumder ein Dienstbote, Hausgenosse oder Untergebener des Verleumdeten oder ein Beamter
war.
In denStrafgesetzen beider
Reiche wird die falsche Anschuldigung als qualifizierte von der einfachen
Verleumdung (s. d.) unterschieden.
-
Vgl. Wegele, Zur Geschichte der falschen Anschuldigung (Ansb. 1892).
Heinr., Schauspieler, geb. zu
Luckau, besuchte die Fürstenschule zu
Grimma,
[* 3] seit 1804 die
UniversitätLeipzig
[* 4] und betrat 1807 in
Nürnberg
[* 5] die
Bühne. 1811 berief ihn die
Händel-Schütz an das Königsberger
Theater;
[* 6] 1812 ging er
nach
Danzig,
[* 7] 1814-21 war er in
Breslau
[* 8] und erhielt 1821 einen seinen Gaben angemessenen Wirkungskreis, zugleich als
Regisseur,
am
Burgtheater in
Wien.
[* 9] Für
Helden- und Charakterrollen befähigten ihn Vortragstalent und wirkungsvolles Organ besonders.
Bis 1861 war er die Hauptstütze der
Tragödie und des bürgerlichen Schauspiels am
Burgtheater. Anschütz starb in
Wien. -
Sein Sohn, Roderich Anschütz, geb. in
Wien, widmete sich daselbst philos. und jurist.
Studien und trat 1852 in österr.
Staatsdienste. Er starb in
Mödling bei
Wien. Anschütz schrieb die
Dramen«Brutus und sein Haus» (1857),
Ottomar, Photograph, geb. in Lissa
[* 10]
(Posen),
[* 11] übernahm 1868 daselbst das
Geschäft seines
Vaters
und widmete sich seit 1882 ausschließlich der Augenblicksphotographie, wozu er vom preuß.
Staate eine Unterstützung erhielt. Bemerkenswert sind seine Reihenaufnahmen sich bewegender
Menschen
(Turner,
marschierende
Soldaten, Reiter) und
Tiere (galoppierende
Pferde,
[* 12]
Hunde,
[* 13] fliegende
Vögel,
[* 14] wilde
Tiere), die er durch eine Anzahl
elektrisch untereinander verbundener photogr.
Apparate herstellt (s.
Tafel:
Photographie I,
[* 1]
Fig. 6-8). Um solche Reihenaufnahmen für das
Auge
[* 15] in die ursprüngliche
Bewegung umzusetzen, erfand er den elektrischen Schnellseher (Tachyskop), eine verbesserte Art des
Stroboskops
(s. d.), bei dem die intermittierende
Beleuchtung
[* 16] durch den eine Geislersche
Röhre durchschlagenden Induktionsfunken erzeugt
wird. Seit 1888 unterhält Anschütz eine Filiale in
Berlin,
[* 17] die mit einer ständigen
Ausstellung seiner
Photographien verbunden ist.
Richard, engl.
Tier- und Genremaler, geb. 1815 zu Liverpool,
[* 18] schloß sich der Kunstweise
der Landseer (s. d.) an, bereiste 1856
Spanien,
[* 19] wurde 1861 Mitglied der
LondonerAkademie und starb Seine meist
lebhaft bewegten
Darstellungen, namentlich von Tierkämpfen und Sportscenen, deren viele durch
Stich verbreitet wurden, machten
ihn in weitern
Kreisen bekannt.
von
Canterbury, scholastischer
Philosoph, geb. zu
Aosta in Piemont 1033, wurde 1060 Mönch, 1063 Prior und Scholastikus, 1078
Abt
des
KlostersBec in der
Normandie, wohin ihn der Ruf des
Lanfranc zog, und 1093, als dessen Nachfolger, Erzbischof
von
Canterbury in England. In heftigen Streit kam Anselm mit Wilhelm dem
Roten und
Heinrich I. von England wegen der
Investitur.
Hartnäckig die Ideen
Gregors VII. vertretend, mußte er zweimal England verlassen. Erst unter Papst Paschalis II. kam 1107 eine
Ausgleichung zu stande. Anselm starb welchen
Tag die kath.
Kirche als seinen Gedächtnistag feiert.
Durch Clemens XI. wurde er 1720 in die Reihe der kath.
Kirchenlehrer aufgenommen. Obgleich unter der Herrschaft des
Kirchenglaubens
stehend und von der Überzeugung getragen, daß der
Glaube dem Erkennen vorausgehen müsse, stellt Anselm doch ausdrücklich die
Forderung, daß man vomGlauben zum Erkennen aufstrebe. Hierin liegt seine große Bedeutung als Dogmatiker.
Seinen später sog. «ontologischen»
Beweis für das
DaseinGottes aus seinem
Begriffe führte Anselm aus
¶
nachdem er in dem «Monologium» das DaseinGottes aus der Zufälligkeit des Endlichen
und die Trinität aus bloßen Vernunftgründen erwiesen hatte. Diese beiden Schriften wurden zuletzt von Haas (als erster Teil
von «Sancti Anselmi opuscula philosophia-theologica selecta», Tüb.
1863) herausgegeben. In denSchriften«De concordia praescientiae et praedestinationis» und «Cur Deus homo»
(letztere hg. von Lämmer, Berl. 1857 und Fritzsche, 2. Aufl., Zür.
1880; deutsch von Schirlitz, Quedlinb. 1861) suchte er die Prädestinationslehre und die Lehre
[* 21] von der Genugthuung Christi
für uns (Satisfaktionslehre) dogmatisch zu begründen. Die beste Ausgabe von A.s Werken besorgte Gerberon
(2 Bde., Par. 1675; neue Aufl.
1721; auch Vened. 1744; in Mignes «Patrologie», Bd. 155, Par.
1852-54). -