unter Annonce eine
Anzeige von geschäftlichem Charakter, die
Angebot oder
Nachfrage in
Bezug auf Waren, Dienstleistungen, Vermietungen
u. s. w. vermittelt. Mit der
Entwicklung der Produktion und des Verkehrs ist in unserer Zeit auch die Annonce zu einer steigenden
Bedeutung gelangt, besonders in
Amerika
[* 2] und England, während
Frankreich in dieser
Beziehung wohl im ganzen
noch etwas hinter
Deutschland
[* 3] zurückgeblieben ist.
Ihre volkswirtschaftliche Wichtigkeit, namentlich für die Erleichterung
des
Absatzes, ist nicht zu bestreiten, jedoch wird die Annonce vielfach zu schwindlerischen und unsittlichen Zwecken
mißbraucht. In ihrer raffiniertesten Ausbildung wird die Annonce zur Reklame (s. d.).
Die Annonce ist nicht als bestimmtes Versprechen oder
Antrag im handelsrechtlichen
Sinne zu betrachten, wohl
aber kann sie, wenn darauf hin ein
Vertrag wirklich abgeschlossen wurde, einen
Anhalt
[* 4] zur Bestimmung der
Verbindlichkeit des
Ankündigenden gewähren.
Anders die
Auslobung (s. d.). - Verschieden von der Annonce ist das Eingesandt
(s. d.) und das in einem allgemeinern
Sinne gebräuchliche
Inserat (s. d.). -
Vgl. Zgoda, Die Annonce (Bresl.
1892).
Eine
Annoncensteuer, auch
Inseratenstempel genannt, bestand in England bis 1853 und in
Osterreich bis 1874. Wenn diese
Steuer
auch gute Einkünfte lieferte, so traf sie doch als eine direkte Zusatzsteuer zur Gewerbesteuer besonders die neu unternommenen,
der Reklame bedürftigen
Gewerbebetriebe. Die in
Deutschland auf Einführung einer
Annoncensteuer gerichteten
Bestrebungen, welche 1879 in einer Petition an den
Reichstag ihren
Ausdruck fanden, haben zu ernsten Erwägungen der gesetzgebenden
Körperschaften nicht geführt.
ein
Institut, welches den Verkehr zwischen dem annoncierenden Publikum und den
Zeitungen und andern
veröffentlichenden Organen vermittelt. Für Inserenten, welche ihre
Annoncen in zahlreichen
Blättern
des In- und
Auslandes erscheinen lassen wollen, wird es umständlich und kostspielig, mit diesen in direkte
Verbindung zu treten;
es würde dies eine ausgedehnte Korrespondenz, oft die Kenntnis fremder
Sprachen und Preßverhältnisse erfordern, eine oft
schwierige Abrechnung und andere Unbequemlichkeiten veranlassen. Da tritt dann das Annoncenbureau, das seine Vertretung
überall besitzt, als vermittelndes Organ ohne Preiserhöhung für den Inserenten ein.
Dadurch, daß es zahlreiche
Annoncen in seiner
Hand
[* 5] vereinigt und manchmal auch einen Einfluß auf deren Verteilung hat, ist
es im stande, von den
Zeitungen mehr oder weniger bedeutenden
Rabatt zu erlangen. Manche
Blätter schließen mit einem Annoncenbureau förmliche
Verträge auf längere Zeit, durch welche sie ihm die Benutzung des Inseratenteils überlassen; dabei gewährleistet
zuweilen das Annoncenbureau dem Zeitungsinhaber einen Mindestertrag, oder es pachtet auch wohl den ganzen Annoncenteil
eines
Blattes.
Den Inserenten aber bietet das Annoncenbureau nun den
Vorteil, daß es
Annoncen für solche
Blätter u. s. w. billiger besorgen
kann als für andere, zu denen es nicht in so nahen
Beziehungen steht. Stellenvermittelungs- und sonstige Agenturgeschäfte
gehören nicht in den Bereich der Thätigkeit eines Annoncenbureau. Die verhältnismäßig schnelle Ausbreitung der
Annoncenbureau hat sich naturgemäß mit der zunehmenden
Entwicklung des Annoncenwesens vollzogen und ist als volkswirtschaftlich zweckmäßig
und nützlich anzuerkennen. Die bekanntesten Annoncenbureau sind in
Deutschland Haasenstein
u. Vogler,
RudolfMosse,
in
FrankreichHavas,
Lagrange, Cerf & Comp.
(Paris),
[* 6] in England Fred. Algar, in
Italien
[* 7] E. Oblieght
(Florenz),
[* 8] Repetti &
Bellini Mailand).
[* 9]
(engl. aunnuity), im allgemeinen eine zur Abtragung einer Schuld oder Verzinsung
derselben festgesetzte jährliche
Zahlung. Besonders wird die Bezeichnung Annuität im Gegensatz zu der ewigen
Rente (s. d.) und zu
der
Leibrente (s. d.) im
Sinne von Zeitrente gebraucht, nämlich einer gleichbleibenden
Zahlung für eine bestimmte Reihe von
Jahren, die jedesmal neben den
Zinsen auch einen
Teil des
Kapitals enthält, so daß die Schuld am Ende
des festgesetzten Zeitraums getilgt ist. Man hat dieses
Geschäft auch bei
Staatsanleihen angewendet und besonders in England
Gelder erborgt, die in 49 Jahren durch jährliche
Zahlungen abgetragen kurze Annuität), andere, die in gleicher Art in 99 Jahren
getilgt werden sollten (lange Annuität).
Von den Nonnenorden dieses
Namens wurde der französische
Orden
[* 11] der von Johanna von
Valois 1501 zu
Bourges
nach ihrer Scheidung von
Ludwig XII. gestiftet und 1517 von Papst
Leo X. bestätigt. Er besitzt noch einige
Klöster in
Belgien,
[* 12] die sich mit Unterricht beschäftigen. - Der
Orden der himmlischen Annunciaten, auch die himmelblauen Annunciaten (nach
der
Farbe ihres Mantels) genannt, 1604 von der
Witwe Maria Vittoria Fornari aus Genua
[* 13] und der Vincentina Lomellini gestiftet,
zählte in seiner Blütezeit etwa 50 Klöster, meist in
Italien. Er besteht noch jetzt und hat sein Haupthaus
in
Rom.
[* 14] Die
Glieder
[* 15] leben in strengster
Klausur und beschäftigen sich mit der Anfertigung von
Kirchenbüchern für arme
Kinder.
(Ordine supremo dell' Annunziata), der höchste ital.
Orden, gestiftet als
Orden «vom Halsbande» 1362 von
Amadeus VI.,
Herzog von Savoyen, erhielt von
Amadeus VIII. Statuten, ward renoviert
und mit
Beziehung auf die Verkündigung Maria (annunciatio) Annunciatenorden genannt, 1720 zum ersten
Orden der sardin. Monarchie erhoben
und mit neuen
Statuten versehen. Der König ist stets Großmeister; die Ritter, die von hohem
Range und schon Inhaber des St.
Moritz- und St. Lazarusordens sein müssen, bilden nur eine
Klasse.
Das Ordenszeichen, ein ovales, durchbrochenes und von
Schleifen umschlungenes goldenes
Geschmeide, auf welchem sich die Verkündigung
Maria befindet, wird an einer aus
Rosen und
Schleifen zusammengesetzten goldenen
Kette um den
Hals getragen.
Auf den
Rosen stehen die
Buchstaben F. E. R. T. (Fortitudo eius Rhodum tenuit, «Seine Tapferkeit hielt
Rhodus»). Auf der
Brust tragen die Ritter seit 1680 einen goldenen
Stern in Form einer
Sonne,
[* 16] mit der
Darstellung der Verkündigung
Maria. Für hohe Feste besteht eine Ordenstracht; das Ordensfest ist am
Tage der Verkündigung (25. März). (S.
Tafel: Die wichtigsten
Orden II,
[* 1]
Fig. 14.)