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regierte 1212-44. Er erscheint urkundlich seit 1215 als Comes Aschariae et princeps in Anhalt. [* 2] Mit Heinrich I. beginnt die eigentliche Geschichte A.s als eines für sich bestehenden Territoriums. Er hinterließ fünf Söhne, von denen zwei in den geistlichen Stand traten, die übrigen des Vaters Besitzungen teilten. Heinrich II. nahm Aschersleben [* 3] und den Harz und ist der Stammvater der 1315 erloschenen Ascherslebener Linie. Bernhard erhielt Bernburg [* 4] und Ballenstedt und stiftete die ältere Bernburger Linie, die bis 1468 bestand.
Siegfried bekam Dessau, [* 5] Cöthen, [* 6] Coswig und Roßlau und begründete die (alte) Zerbster Linie, die 1307 die Herrschaft Zerbst, [* 7] 1370 die Grafschaft Lindau [* 8] an sich brachte und sich 1396 in zwei Zweige teilte: anhalt die Albrechtsche Linie zu Zerbst, die 1526 erlosch, nachdem 1508 die beiden letzten Sprossen (Magnus und Adolf II.) von der Regierung zurückgetreten waren;
b. die Siegmundsche Linie zu Dessau, in welcher der Stamm fortlebte.
Die Wiedervereinigung aller anhalt. Lande erfolgte 1570 unter Joachim Ernst (gest. 1586) von der Siegmundschen Linie. Dieser gab eine neue Landesordnung und legte dadurch den Grund zur spätern Verfassung der anhalt. Länder. Er hatte sieben Söhne, von denen fünf ihn überlebten und sich 1603 dergestalt in das väterliche Erbe teilten, daß Johann Georg Dessau, Christian Bernburg und den Harz, Rudolf Zerbst und Ludwig Cöthen erhielt, während August für 300000 Thlr. auf seine Ansprüche verzichtete, unter dem Vorbehalte, daß beim Aussterben einer der vier andern Linien er oder seine Nachkommen in deren Anteil treten sollten.
Dieser Vorbehalt trat 1665 in Kraft, [* 9] wo Augusts Söhne den erledigten cöthenschen Anteil bekamen. Von den vier fürstl. Linien (Anhalt-Dessau, Anhalt-Cöthen, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Zerbst) starb zuerst (1793) mit Friedrich August die Zerbster aus; ihr Land fiel an die übrigen drei Linien, die es 1797 teilten. Während des Dreißigjährigen Krieges hatten sich die Fürsten dahin geeinigt, daß das Land nach außen als untrennbares Fürstentum durch den jeweiligen Senior des Gesamthauses vertreten werden solle (Senioratsreceß von 1635 und Übereinkunft von 1669). Um fernere Landesteilungen zu verhüten, führten die Fürsten seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrh. nach und nach das Erstgeburtsrecht ein. Das Haus Bernburg erhielt 1806 durch Kaiser Franz II. die Herzogswürde; 1807 traten alle Häuser als souveräne Fürsten, Dessau und Cöthen ebenfalls unter Annahme des Herzogstitels, dem Rheinbunde, 1815 dem Deutschen Bunde bei. Nach dem Vorgange Bernburgs schlossen sich 1828 auch Dessau und Cöthen dem Zollvereine an.
Anhalt-Cöthen fiel, nachdem Fürst Ludwig, der Mitbegründer der Fruchtbringenden Gesellschaft (s. d.), 1650, und sein Sohn, Wilhelm Ludwig, 1665, gestorben waren, an die Söhne des bei der Teilung zurückgetretenen Fürsten August (s. oben), Leberecht und Emanuel. Leberecht starb 1669, Emanuel 1670; letzterm folgte sein nachgeborener Sohn Emanuel Leberecht, der 1692 die Regierung antrat. Sein Sohn und Nachfolger Leopold starb 1728 ohne männliche Erben. Dessen Bruder August Ludwig folgte 1755 sein ältester Sohn Karl Georg Leberecht.
Der zweite Sohn, Friedrich Erdmann, stiftete 1765 durch Erwerbung der Herrschaft Pleß in Oberschlesien, die er zu einer Sekundogenitur bestimmte, die Nebenlinie Anhalt-Cöthen-Pleß. Karl Georg Leberecht fiel als österr. Generalfeldmarschall-Lieutenant 1789 vor Semlin. Sein Sohn August Christian Friedrich, gest. 1812, führte 1810-11 die franz. Verfassung und den Code Napoléon ein und belastete sein Land durch arge Mißregierung derartig, daß es unter seinen Nachfolgern Ludwig (1812-18), Ferdinand (aus der Linie Anhalt-Cöthen-Pleß), der 1825 zur kath. Kirche übertrat, und unter dessen Bruder Heinrich (seit 1830) in immer größere Finanznot geriet.
Erst durch den 1845 aus Preußen [* 10] berufenen Geheimrat von Goßler konnte mit Hilfe der Agnaten und durch Moratorienerteilung gegen die Staatsgläubiger eine Wiederherstellung der Ordnung bewirkt werden. Heinrich starb 1847 ohne Leibeserben. Im Einvernehmen mit Bernburg ging die Regierung einstweilen auf den Senior, den Herzog von Anhalt-Dessau, über. 1848 wurde ein vereinigter Landtag für die Herzogtümer Dessau und Cöthen eingerichtet. Daneben behielt jedes noch seinen besondern Landtag, der aber auch aus den für den vereinigten Landtag gewählten Abgeordneten bestand. Durch Vertrag vom wurde Cöthen mit Dessau vereinigt.
In der Linie Anhalt-Dessau hatte der Stifter Johann Georg I. (gest. 1618) seinen ältesten Sohn, Johann Kasimir, zum Nachfolger. Dessen Sohn, Johann Georg II. (1660-93), baute zu Nischwitz das Schloß Oranienbaum, das er, wie auch das daneben entstandene Städtchen, nach seiner Gemahlin, Henriette Katharina von Oranien, nannte. Ihm folgte sein Sohn Leopold I. (s. d.), «der alte Dessauer». Dessen erstgeborener Sohn, Wilhelm Gustav, durch heimliche Ehe mit einer Bauerstochter der Ahnherr der Grafen von Anhalt, starb vor des Vaters Tode, so daß diesem sein zweiter Sohn Leopold II. (s. d.) Maximilian folgte, der sich gleich seinen Brüdern Dietrich, Moritz und Eugen in preuß. Militärdiensten auszeichnete, aber schon 1751 starb.
Sein Nachfolger war sein Sohn Leopold III. (s. d.) Friedrich Franz. Ihm folgte 1817 sein Enkel Leopold IV. (s. d.) Friedrich, gest. 1871, der nach dem Aussterben der bernburgischen Linie, 1863, ganz in seiner Hand [* 11] vereinigte und den Titel «Herzog von Anhalt» annahm. Von der Bewegung 1848 blieb das Land nicht unberührt. Von ihr getragen, suchte sich das Ministerium Habicht-Koppe zu behaupten; die von ihm vorgelegte Verfassung erhielt die landesherrliche Bestätigung.
Aber bald trat die Reaktion ein, deren Träger [* 12] das Ministerium Plötz wurde und die sich in der erfolgten Aufhebung der Verfassung und dem Vorbehalte des Erlasses eines im feudalen Geiste gehaltenen Grundgesetzes kundgab. Dazu erhob die Ritterschaft der altanhalt. Stände 1850 beim Bundestage Protest gegen alle Neugestaltungen und kam um Wiederherstellung ihrer Rechte ein. Auf die deshalb vom Bunde 1854 ergangene Aufforderung setzten sich die Regierungen von Anhalt-Dessau und Anhalt-Bernburg mit den noch vorhandenen Mitgliedern der anhält. Gesamtlandschaft ins Einvernehmen. Daraus ging die auch vom Bernburger Landtage angenommene, in Kraft gesetzte Landschaftsordnung für ganz Anhalt hervor.
Der Stifter der Linie Anhalt-Bernburg, Christian I. (gest. 1630), wurde im Dreißigjährigen Kriege durch Friedrich V. von der Pfalz zum Statthalter von Prag [* 13] ernannt, mußte aber dafür 1620 nach der ¶
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Schlacht am Weißen Berge sein Land meiden und sich durch Demütigung vor dem Kaiser aus der über ihn verhängten Acht ziehen. Ihm folgten 1630 seine Söhne Christian II. (gest. 1650) und Friedrich (gest. 1670), die 1635 das Land teilten und die Linien Bernburg und Harzgerode stifteten. Letztere erlosch im Mannsstamme mit des Stifters Sohn Wilhelm (1709), worauf beide Teile wieder vereinigt wurden. Auf Christian II. folgte in Bernburg Victor Amadeus (1656-1718), der 1677 das Erstgeburtsrecht einführte und weise und sparsam regierte. Ihm folgte sein ältester Sohn Karl Friedrich (gest. 1721), diesem sein Sohn Victor Friedrich (gest. 1765). Nach dessen Tode kam sein ältester Sohn Friedrich Albrecht (gest. 1796) zur Regierung, der den Fürstensitz nach Ballenstedt verlegte. Er sowohl wie seine beiden Vorgänger machten sich durch Hebung [* 15] des Bergbaues im Harze um ihr Land verdient.
Auf Friedrich Albrecht folgte sein Sohn Alexius Friedrich Christian. Er starb 1834, nachdem er in Rücksicht auf die geistige und körperliche Schwäche seines einzigen Sohnes Alexander Karl einen Konferenzrat zu dessen Unterstützung eingesetzt hatte. Heftige Verfassungsstreitigkeiten begannen 1848, denen seit 1849 unter dem Ministerium von Krosigk (seit 1851 Ministerium von Schätzel) eine nicht minder stürmische Reaktion und die Verhängung des Belagerungszustandes über Bernburg folgte.
Endlich kam im Wege der Vereinbarung das an die preuß. Verfassung sich anlehnende Grundgesetz von 1850 zu stande, das jedoch mit der Landschaftsordnung für ganz Anhalt vertauscht wurde. Alexander Karl, dem seine Gemahlin Friederike von Holstein-Glücksburg seit 1855 als Mitregentin zur Seite stand, starb ohne Leibeserben zu hinterlassen, und die Dessauer Linie folgte nun auch in Bernburg. Alle anhalt. Lande waren zu einem Herzogtume vereinigt.
Eine wesentliche Umgestaltung erfuhren die äußern Verhältnisse A.s durch die Ereignisse von 1866. Nachdem Anhalt gegen den Antrag Österreichs auf Mobilmachung der ganzen Bundesarmee (außer der preußischen) gestimmt hatte, erklärte es 21. Juni seinen Austritt aus dem Deutschen Bunde und ließ im Bündnisse mit Preußen seine Truppen am Feldzuge der Mainarmee teilnehmen. Dann trat es dem Norddeutschen Bunde und später dem Deutschen Reiche bei. Seit 1866 trat in Anhalt vor allem die Frage der Domanialverhältnisse in den Vordergrund.
Das Domanialvermögen ist sehr bedeutend. Es umfaßt an Grundbesitz etwa ein Drittel des ganzen Landes und besteht aus dem schon sehr bedeutenden ursprünglichen Stammgute und dem seit der Teilung 1603 namentlich im 18. Jahrh. von den anhalt. Fürsten gemachten beträchtlichen Erwerbungen. Letztere hatte man von jeher mit dem Stammgute gemeinsam verwaltet und beider Einkünfte zu gleichen Zwecken (Bestreitung der Hofhaltungs- und der Regierungskosten) verwendet.
Durch die Verfassung von 1848 wurde die Staats- von der herzogl. Kasse getrennt, letzterer die Einkünfte der außerhalb Anhalt gelegenen Besitzungen (über 150000 Thlr. jährlich) zugewiesen und zu derselben aus der Staatskasse, in welche die Einkünfte des gesamten inländischen Grundbesitzes flossen, eine jährliche Rente von 120000 Thlrn. gezahlt. Diese Verhältnisse blieben auch nach Aufhebung der Verfassung bestehen; man erhöhte nur die jährliche Civilliste später auf 174000 und nach dem Anfalle Bernburgs auf 250000 Thlr.
Die Ereignisse des Jahres 1866 gaben nun dem herzogl. Hause Anlaß, zunächst seine Ansprüche auf die seit 1603 von den anhalt-dessauischen Fürsten gemachten Erwerbungen an Gütern, Forsten u. dgl. als Privateigentum des herzogl. Hauses zur Geltung zu bringen. Eine darauf bezügliche Vorlage stieß beim Landtage auf entschiedenen Widerspruch. Endlich ging aus langen Verhandlungen ein von den Vertretern des herzogl. Hauses gebilligter Antrag hervor, der eine Substantialteilung des gesamten Domaniums in der Weise bezweckte, daß für Privat- und Stammgut dem herzogl. Hause als fideikommissarisches Privateigentum ein von ihm frei auszuwählender Komplex von Domänen, Forsten, Einzelgrundstücken u. s. w. mit einem Reinertrage von 350000 Thlrn. jährlich neben den ihm bereits früher überwiesenen sämtlichen Schlössern, Parks u. s. w. gegen Verzicht auf die Civilliste zugestanden werden sollte. Diesem Antrage stimmte der Landtag im wesentlichen bei, worauf 28. Juni die Bestätigung des Herzogs erfolgte. Am starb Herzog Leopold, und sein einziger Sohn, Friedrich (s. d.), trat die Regierung an. Eine Änderung des Wahlrechts zum Landtag erfolgte 1895.
Litteratur. Beckmann, Historie des Fürstentums Anhalt (7 Tle. in 2 Bon., Zerbst 1710; dazu gehört als Bd. 3: Accessiones historiae Anhaltinae, ebd. 1716);
Sam. Lentz, Beckmannus enucleatus, suppletus et continuatus oder: Histor.-genealog.
Fürstellung des hochfürstl. Hauses und Fürstentums Anhalt u. s. w. (Cöth. und Dess. 1757); Bertram und Krause, Geschichte des Hauses und Fürstentums Anhalt (2 Bde., Halle [* 16] 1780 u. 1782); G. H. Stenzel, Handbuch der anhält. Geschichte (Dess. 1820); H. Lindner, Mitteilungen aus der anhalt. Geschichte (ebd. 1830); ders., Geschichte und Beschreibung des Landes Anhalt (ebd. 1833); G. Krause, Urkunden, Aktenstücke und Briefe zur Geschichte der anhalt. Lande und ihrer Fürsten unter dem Drucke des Dreißigjährigen Krieges (5 Bde. in 7 Abteil., Lpz. 1861-66);
Siebigk, Das Herzogtum Anhalt, historisch, geographisch, statistisch dargestellt (Dess. 1867);
O. von Heinemann, Codex diplomaticus Anhaltinus (6 Bde., Bd. 1 in 3 Abteil., ebd. 1867-83);
Mitteilungen des Vereins für anhält.
Geschichts- und Altertumskunde (seit 1875);
Hof- und Staatshandbuch für das Herzogtum Anhalt, früher von Melchert, jetzt von Trenkel; Statist.
Jahrbuch für das Herzogtum Anhalt, Heft 1 u. 2 (Dess. 1888 u. 1890); Büttner Pfänner zu Thal, [* 17] A.s Bau- und Kunstdenkmäler (ebd. 1892 fg.); Knoke, Anhalt. Geschichte (ebd., seit 1893); Lorenz, Anhalt. Geschichte (ebd. 1893); Anhalt Günther und O. Schneider, Heimat- und Landeskunde des Herzogtums Anhalt (ebd. 1893); Egbert von Frankenberg und Ludwigsdorf, Anhalt. Fürstenbildnisse (ebd. 1894); Behrendt, Das Herzogtum Anhalt Karte, gezeichnet im Auftrage der herzogl. Regierung (6 Blätter).