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in großen Krümmungen den östl. Hauptteil des Landes von O. nach W. (43 km) und nimmt alle Gewässer auf, so die Flämigsbäche Döllitzbach, Rössel, Ruthe, links bei Wallwitzhafen die Mulde mit dem Kapen und die Saale. Letztere ist schiffbar, durchschneidet das östl. Hauptstück von S. nach N. (33 km) und empfängt rechts den Grenzfluß Fuhne mit Ziethe, links die Harzflüsse Wipper mit Eine und Bode mit Selke. Das Tiefland der Elbe und Mulde ist vielfach von Spuren abgestorbener Flutungen durchsetzt. Die Ufer der Elbe, Saale und Mulde sind eingedämmt (143 km Deiche). Mineralquellen, namentlich eisenhaltige, bei Alexisbad, Gernrode (Suderode), Zerbst und Coswig. (S. Karte: Provinz Brandenburg u. s. w., beim Artikel Brandenburg.)
Klima. Auf den vier Beobachtungsstationen (Ballenstedt im Harz 203,2, Bernburg 71,9 m im Vorlande des Harzes, Dessau 61,1 m in der Elb-Muldeniederung, Zerbst 70,6 m am Elbknie am Vorlande des Flämings) wurden 1884 z. B. beobachtet: Temperatur am Erdboden: 9,42, 11,56, 11,65, 9,42 °C. im Jahresmittel;
Niederschläge: 523,5, 673,9, 663,7, 727,3 mm. Gewitter: 38, 44, 39, 36 Stück;
Hageltage: 3, 4, 1, 2;
herrschende Winde: S. und W., W. und NW., W. und O., W. und SW.
Bevölkerung. Die ortsanwesende Bevölkerung betrug 1890: 271 903 E. gegen 1885: 248 160 E., d. i. eine Zunahme von 9,6 Proz. Auf 1 qkm kommen 119 E. Es gab (1890) 33 533 Wohnstätten, darunter 33 085 bewohnte Wohnhäuser und 62 585 Haushaltungen (57 380 Familienhaushaltungen von zwei und mehr Personen). Auf eine Wohnstätte kamen 8,19, auf eine Haushaltung 4,35 E. Die Bevölkerung verteilt sich (1890) auf 22 Städte (2 Mittel-, 4 Klein- 16 Landstädte), 247 Dörfer und 143 Gutsbezirke.
Auf eine Stadt kamen 6986, auf ein Dorf 439 und auf einen Gutsbezirk durchschnittlich 69 E. Hauptstadt ist Dessau (s. d.). Von der Bevölkerung waren (1890) 134 071 männl., 137 892 weibl.;
verheiratet 92 585;
unter 15 J. alt 45 053 männl., 44 932 weibl.;
über 70 J. 2705 männl. und 3335 weibl.;
produktiv und 15-70 J. 61,52 Proz.;
unproduktiv 38,45 Proz. Dem Religionsbekenntnis nach waren (1890) 261 215 Evangelische, 8875 Katholiken, 281 andere Christen, 1580 Israeliten.
Geboren in Anhalt 78,56 Proz.; im übrigen Deutschen Reiche 21,25 Proz. Geburten durchschnittlich (1885-88) jährlich 9721, 1889: 10 100, Sterbefälle 5906, 1889: 6042, Eheschließungen 2257, 1889: 21,71;
überseeisch ausgewandert 101 (1885: 113, 1886: 82, 1887: 92, 1888: 101, 1889: 67).
Land- und Forstwirtschaft. Im W. und O. des Herzogtums herrscht die Forstwirtschaft, in der Mitte mehr die Landwirtschaft vor. Die gesamte landwirtschaftlich benutzte Bodenfläche beträgt 1613 qkm; davon sind landesfiskalisch 42 Domänen und 5 Grundstücke von 215,47 qkm; herzoglich 18 Domänen und 5 Grundstücke von 106,08 qkm. Der Rest ist Privatbesitz. Der Bodenverteilung nach sind Acker und Garten 61,86 Proz., Forsten und Holzungen 23,97, Wiesen 6,96, Weiden und Hutungen 1,49, Unland 0,73, Haus- und Hofräume 1,22, Gewässer, Straßen und Wege 3,71 Proz. An Haustieren gab es 1892: 17 360 Pferde, 5 Esel, 59 985 Stück Rindvieh, 110 107 Schafe, 72 506 Schweine, 30 620 Ziegen, ferner 5512 Bienenstöcke. Über den durchschnittlichen jährlichen Anbau und Ernteertrag sowie über den Durchschnittswert der Ernte in dem Jahrzehnt von 1878 bis 1887 giebt folgende Tabelle Auskunft:
Fruchtarten | qkm | Tonnen | Durchschnittswert M. | per Tonne M. | |
---|---|---|---|---|---|
Weizen | 76,29 | 18 746,46 | 3469971 | 185,1 | |
Roggen | 298,10 | 41 415,79 | 6469147 | 156,2 | |
Gerste | 224,09 | 46 399,66 | 7331146 | 158,0 | |
Hafer | 142,43 | 24 455,84 | 3700169 | 151,3 | |
Erbsen | 12,21 | 2244,08 | 543293 | 242,1 | |
Kartoffeln | 185,13 | 213 718,80 | 10408105 | 48,7 | |
Zuckerrüben | 178,67 | 480 769,70 | 9615394 | 20,0 | |
Samenrüben | 17,51 | 3743,50 | - | - |
Obst- und Gemüsebau blühen. Außerdem werden bedeutende Flächen mit Klee, Esparsette und Luzerne, Lupinen und Buchweizen (im Nordosten) bebaut 74 qkm). Die Waldflächen A.s bestehen aus: Kronforsten 199,69 qkm, Staatsforsten 208,51, Staatsanteilforsten 5,49, Stiftungsforsten 2,19, Genossenschaftsforsten 1,26 und Privatforsten 122,77 qkm, zusammen 540,21 qkm. Davon 479,58 qkm Hochwald. Von 100 qkm Wald sind: Kiefern 57,97 (meist im Osten), Tannen und Fichten 10,35 (im Westen A.s), Eichen 9,48, Buchen 6,62 qkm. Das übrige sind Birken, Erlen, Espen, Weiden u. s. w. 1887/88 brachten 234,11 qkm fiskalische Waldfläche 82 469 Festmeter Holz. Die Gesamteinnahme ans Holz-, Jagd- und Nebennutzungen betrug 744 710 M.; Ausgabe 298 929, Reinertrag 445 891 M. Abgeschossen wurden in den fiskalischen Forsten 1388: Rotwild 98 Stück, Damwild 68, Schwarzwild 78, Rehe 173, Hasen 531 (Privatjagden bedeutend mehr), Enten 40, Schnepfen 6, Fasanen 167, Rebhühner 226, Füchse 138, Wildkatzen 5, Marder 17, Iltis 26, Wiesel 10 und Raubvögel 171 Stück;
Biber kommen vereinzelt vor.
Bergbau. An Feld zum Abbau sind verliehen: 10 qkm auf Koch- und Steinsalze, namentlich Kali-, Magnesia- und Borsalze (Kreis Bernburg);
36,9 qkm auf Kupferschiefer (Kreis Bernburg und Cöthen): 75 qkm auf Blei-Silbererze;
51 qkm auf Flußspat (Kreis Ballenstedt);
12 qkm auf Eisenstein;
242,5 qkm auf Braunkohlen.
Auch wird reichlich ausgebeutet Sandstein, Kalkstein, Gips, Schwerspat, Thon, Ocker, Kieselgur (bei Coswig), vereinzelt Gold und Torf.
Industrie und Handel. 1887 waren in Anhalt im Betrieb: 12 Braunkohlenwerke (Frose, Mühlingen, Edderitz, Gerlebogk, Groß-Weisand, Coswig u. s. w.), 2 Salzbergwerke (Leopoldshall, fiskalisch, und Solvayhall), 1 Erzbergwerk (Privatbesitz bei Neudorf);
11 Salinen, 1 Hütte für Blei-Silbererze (im Harz), 13 Werke für Eisengußwaren und 1 Werk für Schweißeisen.
Gefördert wurden: 928 598 t Braunkohlen zu 2 634 142 M., 480 039 t Steinsalz zu 187 033 M., 64 488 t Kainit zu 1 005 821 M., 215 272 t andere Kalisalze zu 2 836 352 M., 2930 t. Bittersalze zu 26 278 M., 30 t Boracit zu 11 400 M., 1537 t Blei-Silbererze zu 133 735 M. Die Salinen gewannen: 46 986 t Chlorkalium zu 6 424 098 M., 12 659 t Chlormagnesium zu 151 621 M., 3922 t schwefelsaures Kali zu 556 626 M., 2752 t schwefelsaure Kalimagnesia zu 215 622 M., 3926 t Glaubersalz zu 166 521 M., 9858 t schwefelsaures Magnesia zu 137 088 M. und 500 t Alaun zu 59 600 M. Die Hütte für Blei-Silbererze erbeutete 720,96 t Blei, 1347 kg Silber, 0,22 kg Gold. Die Werke für Eisengußwaren fertigten 7613 t Gußprodukte. 29 Hauptbetriebe des Berg-, Hütten- und Salinenwesens beschäftigten 1882 im Jahresdurchschnitt 2796 Personen, die Stein- und Erdenindustrie in 241
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Hauptbetrieben 2068 Personen. Die 31 Zuckerfabriken (im Kreise Bernburg und Cöthen) mit 5394 Arbeitern verarbeiteten von 1877 bis 1888 jährlich durchschnittlich 501 860 t Rüben, gewannen 49 389 t Rohzucker uud 12 012 t Melasse. Die Raffinerien verarbeiteten 13 067 t Melasse und 2408 t Rohzucker zu 7309 t Feinzucker. Die 72 Brauereien verbrauchten im Durchschnitt jährlich 4161 t Getreide und brauten 229 658 hl Bier. 38 Brennereien erzielten 19 543 hl Branntwein. 12 Tabakpflanzer ernteten durchschnittlich auf 109 ha Fläche 2123 kg getrocknete Blätter für 130 029 M. Die Textilindustrie (940 Hauptbetriebe) fertigt Wollgarne, Tuche, Spitzen, Gold- und Silbertressen (in Zerbst); eingeführt werden: Kohlen, Roheisen, Steinöl, Bauholz und Kolonialwaren;
ausgeführt: Zucker, Spiritus, Kartoffeln, Gerste, Malz, Mehl, Tuche, Tapeten, Rouleaux und Salze, Chemikalien und Düngeprodukte.
Den Geldverkehr vermitteln die Reichsbanknebenstellen in Dessau und Bernburg, die Landesbank in Dessau und zahlreiche Bankhäuser und Vorschußkassen. Sitz der Handels- und Gewerbekammer für das Herzogtum ist Dessau.
Verkehrswesen. Anhalt wird von drei Haupteisenbahnlinien (1889: 247,57 km; der Magdeburg-Leipziger, der Berlin-Anhalter, der Magdeburg-Halberstädter, s. d.) und deren Zweigbahnen durchschnitten (s. Deutsche Eisenbahnen). Auf den 39 anhalt. Stationen sind im Betriebsjahr 1888/89 1 449 560 Fahrkarten verkauft, 55 206 t Stückgüter, 1 212 091 t Wagenladungen angekommen und 49 641 t Stückgüter und 1 120 219 Wagenladungen abgegangen. An Wasserstraßen (Elbe und Saale) bestehen 76 km, an Kunststraßen 823,65 km. Der Verkehr auf Elbe und Saale belief sich (1887) auf 120 Schiffe anhält.
Schiffseigner, darunter 106 von Holz, 5 von Eisen, 9 von Holz und Eisen, mit einer Tragfähigkeit von 25 003 t. In Wallwitzhafen kamen 1888 an: 12 Dampfer und 48 Segelschiffe mit 7009 t Güter zu Berg, 518 Dampfer und 713 Segelschiffe mit 126 865 t Güter zu Thal. Abgegangen sind 108 Dampfer und 330 Segelschiffe mit 62 556 t Güter zu Thal, 422 Dampfer und 76 Segelschiffe mit 642 t Güter zu Berg. Die 116 Posthilfsstellen (6 mit Telegraphenbetrieb), 32 Postagenturen, 17 Postämter dritter, 5 zweiter und 4 erster Klasse (sämtlich mit Telegraphen- und Fernsprechbetrieb) gehören zum Oberpostdirektionsbezirk Magdeburg.
Verfassung und Verwaltung. Träger der höchsten Staatsgewalt ist der Herzog; ihm zur Seite steht der Landtag mit beratender und beschließender Wirksamkeit. Derselbe hat das Recht, die Tilgung der Staatsschulden zu überwachen, die jährlichen Staatshaushaltsrechnungen zu prüfen und den Hauptfinanzetat festzustellen. Ohne seine Einwilligung darf an der Staatsverfassung und am Staatseigentum nichts verändert werden. Die Zusammensetzung des Landtags beruht auf der Landschaftsordnung von 1859 und den Abänderungsgesetzen von 1871, 1872, 1873, 1874, 1876, 1891, 1895. Der Landtag besteht aus 36 Mitgliedern; zwei ernennt der Herzog, die übrigen werden von den Staatsangehörigen gewählt, und zwar 8 von den meistbesteuerten Grundbesitzern, 2 von den meistbesteuerten Handel- und Gewerbetreibenden, 14 von den übrigen Wahlberechtigten der Städte und 10 von denen des platten Landes.
Wähler ist jeder Anhaltiner, der das 25. Lebensjahr überschritten hat, die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt, nicht unter Kuratel steht, sich nicht im Konkurs befindet oder öffentliche Armenunterstützung empfängt, die Befähigung zu den Gemeindewahlen besitzt und seit mindestens 6 Monaten seinen Wohnsitz im Herzogtum hat. Die Landtagsperiode ist sechsjährig. Die Abgeordneten empfangen Diäten. Oberste Staatsbehörde ist das herzogl. Ministerium; ihm liegt die Oberaufsicht und Leitung der gesamten Verwaltung ob. Nach landesherrlicher Verordnung vom werden die gesamten Geschäfte des Staatsministeriums von einem verantwortlichen Minister geführt, dem vortragende Räte beigegeben sind. Anhalt führt im Bundesrat eine Stimme; die zwei Reichstagswahlkreise sind: Dessau-Zerbst (Abgeordneter: Rösicke, liberal), Bernburg (Friedberg, nationalliberal). In Hinsicht auf die innere Landes- und Polizeiverwaltung ist das Herzogtum in Kreise geteilt, an deren Spitze die herzogl. Kreisdirektoren stehen. Das Herzogtum zerfällt (1890) in folgende Kreise:
Kreise | qkm | Wohnstätten | Einwohner | Einwohner pro qkm |
---|---|---|---|---|
Dessau | 424,59 | 6935 | 65626 | 155 |
Cöthen | 343,13 | 6229 | 47931 | 140 |
Zerbst | 802,97 | 6557 | 47105 | 59 |
Bernburg | 396,91 | 8957 | 82444 | 208 |
Ballenstedt | 326,76 | 4855 | 28857 | 88 |
Die Kreise bilden nach der Kreisordnung von 1870 Kommunalverbände mit den Rechten einer Korporation, der die Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten und das Besteuerungsrecht zusteht. Ähnlich ist die Gemeindeverwaltung eingerichtet. Die Organe der Kreiskorporationen sind: der Kreisdirektor, der Kreistag und der Kreisausschuß, ähnlich zusammengesetzt wie der Landtag. Den exekutiven Dienst der Kreispolizei versieht die herzogl. Jägerbrigade. Die Militärverhältnisse A.s sind durch die mit Preußen 1867 und 1873 abgeschlossenen Militärkonventionen geregelt.
Danach stellt Anhalt das anhält. Infanterieregiment Nr. 93 zum 4. Armeekorps (7. Division). Garnisonen: Dessau, Bernburg, Zerbst. Die Rechtspflege üben 11 Amtsgerichte und 1 Landgericht (Dessau) als erste Instanz. Zweite Instanz ist das preuß. Oberlandesgericht in Naumburg anhalt S., dritte ist das Reichsgericht. Zur Sühneverhandlung wirken 123 Friedensrichter. Die Finanzverwaltung besorgt die herzogl. Finanzdirektion zu Dessau. Derselben sind seit 1874 sämtliche Geschäfte übertragen, die der vormaligen herzoglich anhält.
Regierung, Abteilung für Finanzen und für Domänen und Forsten, zugewiesen waren. Die Verwaltung der indirekten Steuern besorgt die herzoglich anhält. Zolldirektion in Magdeburg. In Dessau ist ein Hauptsteueramt, in Wallwitzhafen eine Zollabfertigungsstelle eingerichtet mit den Befugnissen eines zollvereinsstaatlichen Hauptsteueramtes mit Niederlagsrecht. Der Hauptfinanzetat 1895/96 zeigt in eigner Einnahme 12 560000 M., darunter: Domanialverwaltung 3 060 375, Steuerverwaltung 2 788 769, von Bergwerken 4 752 905, Sporteln und Nebeneinnahmen 1 154 307, in eigner Ausgabe 12 560000, darunter allgemeine Staatsverwaltung 2 362 500 M. (2 159 784 M. Matrikularbeiträge), Staatsschuldenverwaltung 177000 M., Verwaltung des Innern 32 002 19 M., Justizverwaltung 788 250 M., Finanzverwaltung 3 571 368 M., Kultus 162 673 M., Bauwesen 390 617 M., Pensionen 540 036 M., Renten 353 742 M. An die Reichshauptkasse werden
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abgeführt: 9 927 900 M., darunter: Zölle 1 300000 M., Rübenzuckersteuer 6 747 700 M., Branntweinsteuer 532 850 M., Brausteuer 301 950 M., Tabaksteuer 88 400 M., Salzsteuer 900000 M. Der Landarmenverband unterhält im Lande eine Idioten-, eine Irren-, Heil- und Pflegeanstalt, ein Siechenhaus, eine Taubstummenerziehungsanstalt und hat für Unterbringung, Pflege und Erziehung der Blinden, Epileptiker und verwahrloster Kinder gesorgt. Die Waisenanstalten sind seit 1870 zu einem Landeswaisenfonds mit den Rechten einer juristischen Person zusammengeschlossen.
Eine Dienersterbekasse verpflichtet sämtliche anhalt. Subalternbeamten zum Beitritt und zahlt beim Todesfalle des Versicherten 300 M. Vierteljahresbeitrag 2 M. Außerdem stehen im Dienste des öffentlichen Wohles: ein Medizinalkollegium, 5 Kreisphysikate, 180 Bezirkshebammen zum kostenlosen Beistände bedürftiger Wöchnerinnen, eine Hebammenpensions- und Unterstützungskasse, Bezirksimpfärzte, 1 Landes-, 5 Kreistierärzte, Feuerkommissarien, ein Feuerlöschwesenfonds zur Unterstützung beim Lösch- und Rettungsdienst Verunglückter, eine Landesbrandkasse mit Versicherungszwang für sämtliche Gebäude, 8 Deichverbände, eine landwirtschaftliche Versuchsanstalt, ein Landgestüt, 47 Stipendien und 90 größere milde Stiftungen sowie 22 auf Stiftungen beruhende Armen-, Kranken- und Waisenanstalten.
Geistige Kultur. Die obere Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens liegt der Regierung ob. Die öffentlichen Schulen sind Staatsanstalten. Der Aufwand der höhern Schulen wird ausschließlich vom Staate getragen, der der niedern in Gemeinschaft mit den Schulverbänden gegen Überlassung von 60 Proz. des Schulgeldes. Die Schulverbände tragen ein Sechstel der Kosten für Neubauten und Hauptreparaturen, die Gesamtkosten aller übrigen Bauten, der Beschaffung und Instandhaltung der Lehrmittel sowie der sonstigen Realbedürfnisse. 1895 gab es 290 Schulen mit 896 Lehrern, 339 Lehrerinnen, 25 505 Schülern, 24 720 Schülerinnen. Es bestehen 4 Gymnasien, 2 Realgymnasien, 1 Realprogymnasium, 1 Realschule, 1 staatlich subventioniertes privates Progymnasium mit Realklassen, 4 Vorschulen, 4 staatliche und 2 private höhere Mädchenschulen, 13 Mittel-, 17 Bürger-, 229 evang., 6 kath. Volksschulen; ein Lehrerseminar (Cöthen), ein Lehrerinnenseminar (Dessau), eine Bau- (Zerbst), eine Handwerkerschule (Dessau), zahlreiche Fortbildungs-, Innungs- und Fachschulen, 1 höheres technisches und 1 Haushaltungsinstitut.
Der Staatszuschuß für Unterricht betrug (1895/96) 2 392 093 M. Bibliotheken: herzogl. Hofbibliothek und Behördenbibliothek in Dessau: herzogl. Bibliothek in Cöthen 20000 Bände. Aus den 5 Diöcesanbezirken wird eine Landessynode gewählt (5 Superintendenten, 10 geistliche, 10 weltliche, 5 vom Landesherrn ernannte Mitglieder und 9 angesehene, kirchlich erfahrene Abgeordnete). Auf Grund der Kirchenverfassung von 1879 wird die Landeskirche durch das herzogl. Konsistorium und die Landessynode regiert und vertreten.
Oberste Aufsichtsbehörde für die kath. und israel. Gemeinden ist das herzogl. Staatsministerium. Die fünf kath. Pfarreien stehen unter dem Bischof von Paderborn. Für den israel. Kultus sorgt ein Landesrabbiner. Der Staatszuschuß für den evang. Kultus betrug (1895/96) 118 085, für den katholischen 9241, für den israelitischen 4345 M. An Vereinen bestehen je einer für Geschichte und Altertumskunde, Landeskunde, Industrie, Kunst; ferner ein Landeslehrer-, Landwirtschaftlicher Verein, mehrere Gewerbe-, Turn-, Schützen-, Gesangvereine. An Orden besteht der herzoglich anhalt.
Hausorden Albrechts des Bären (s. Albrechtsorden). Das Landeswappen ist in 12 Felder geteilt, drei senkrechte und vier Querrreihen. Die 12 Schilderstellen gehören an: 1) dem Herzogtum Sachsen, 2) der Pfalz zu Sachsen, 3) dem Herzogtum Engern, 4) dem Beringer Geschlecht, 5) Mittelschild, 6) der Herrschaft Ballenstedt, 7) der Grafschaft Askanien, 8) der Grafschaft Waldersee, 9) der Grafschaft Warmsdorf, 10) der Grafschaft Mühlingen, 11) den Regalien, 12) der Herrschaft Bernburg. Das Mittelschild ist senkrecht geteilt und enthält links den halben roten brandenb. Adler mit goldenem Schnabel und Faun, rechts fünf schwarze Querbalken im goldenen Felde mit dem sächs. Rautenkranze. (S. Tafel: Heraldische Typen II, [* ] Fig. 2.) Als Landesfarben gelten Rot, Grün und Weiß, jedoch wird meistens (z. B. bei Portepees, Schilderhäusern, Schlagbäumen u. s. w.) nur Grün und Weiß gebraucht. Die Kokarden sind grün.
[* ] ^[Abb.]
Geschichte. Die ältern Einwohner A.s waren neben deutschen Stämmen Slawen (Wenden, Sorben). Die Germanisierung derselben fand Ende des 13. Jahrh. ihren Abschluß; 1293 wurde die Benutzung der wend. Sprache vor Gericht verboten. In karoling. Zeit zur sorb. Grenzmark gehörig, bildete das links von Saale und Elbe gelegene Anhalt späterhin den Ausgangspunkt für die Ausbreitung der deutschen Herrschaft bis in die Odergegend. Die größten Erfolge errang hier der Markgraf Gero (s. d.). Nachkomme einer Schwester Geros (Hidda) war Graf Esiko von Ballenstedt, der erste beglaubigte Ahnherr des askan.
Fürstengeschlechts. (S. Askanien.) Sein Enkel, Otto der Reiche, erwarb durch Vermählung mit Eilika, der Erbtochter des letzten Herzogs aus dem Geschlechte der Billunger (s. d.) in Sachsen, den Schein eines Anspruchs auf die Nachfolge im Herzogtum Sachsen. Ihm folgte 1123 Albrecht der Bär (s. d.). Sein Verdienst für Anhalt besteht darin, daß er die wend. Gebiete zwischen Saale und Elbe mit holländ. und flamländ. Kolonisten besiedelte. Nach Albrechts Tod (1170) zerfiel seine Herrschaft durch Teilung unter seine Söhne.
Die Stammlande am Harze erhielt Albrecht, nach dessen frühem Tode Bernhard (s. d.), dem bei der Erbteilung Aschersleben, Plötzkau und das Land zwischen Saale und Elbe zugefallen war. Er wird zuerst Graf von Anhalt, auch von Aschersleben genannt, erhielt 1180 (nach Heinrichs des Löwen Ächtung) einen Teil des Herzogtums Sachsen und den Herzogstitel, den schon König Konrad III. Albrecht dem Bären verliehen hatte, auf den dieser aber zu Gunsten Heinrichs des Löwen hatte verzichten müssen. Bernhard starb 1212. Während der Jüngere seiner Söhne, Albert oder Albrecht, die Herrschaft an der Elbe (Wittenberg-Lauenburg) übernahm, trat der Ältere, Heinrich, die Erbschaft der askan. Stammlande an und
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regierte 1212-44. Er erscheint urkundlich seit 1215 als Comes Aschariae et princeps in Anhalt. Mit Heinrich I. beginnt die eigentliche Geschichte A.s als eines für sich bestehenden Territoriums. Er hinterließ fünf Söhne, von denen zwei in den geistlichen Stand traten, die übrigen des Vaters Besitzungen teilten. Heinrich II. nahm Aschersleben und den Harz und ist der Stammvater der 1315 erloschenen Ascherslebener Linie. Bernhard erhielt Bernburg und Ballenstedt und stiftete die ältere Bernburger Linie, die bis 1468 bestand.
Siegfried bekam Dessau, Cöthen, Coswig und Roßlau und begründete die (alte) Zerbster Linie, die 1307 die Herrschaft Zerbst, 1370 die Grafschaft Lindau an sich brachte und sich 1396 in zwei Zweige teilte: anhalt die Albrechtsche Linie zu Zerbst, die 1526 erlosch, nachdem 1508 die beiden letzten Sprossen (Magnus und Adolf II.) von der Regierung zurückgetreten waren;
b. die Siegmundsche Linie zu Dessau, in welcher der Stamm fortlebte.
Die Wiedervereinigung aller anhalt. Lande erfolgte 1570 unter Joachim Ernst (gest. 1586) von der Siegmundschen Linie. Dieser gab eine neue Landesordnung und legte dadurch den Grund zur spätern Verfassung der anhalt. Länder. Er hatte sieben Söhne, von denen fünf ihn überlebten und sich 1603 dergestalt in das väterliche Erbe teilten, daß Johann Georg Dessau, Christian Bernburg und den Harz, Rudolf Zerbst und Ludwig Cöthen erhielt, während August für 300000 Thlr. auf seine Ansprüche verzichtete, unter dem Vorbehalte, daß beim Aussterben einer der vier andern Linien er oder seine Nachkommen in deren Anteil treten sollten.
Dieser Vorbehalt trat 1665 in Kraft, wo Augusts Söhne den erledigten cöthenschen Anteil bekamen. Von den vier fürstl. Linien (Anhalt-Dessau, Anhalt-Cöthen, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Zerbst) starb zuerst (1793) mit Friedrich August die Zerbster aus; ihr Land fiel an die übrigen drei Linien, die es 1797 teilten. Während des Dreißigjährigen Krieges hatten sich die Fürsten dahin geeinigt, daß das Land nach außen als untrennbares Fürstentum durch den jeweiligen Senior des Gesamthauses vertreten werden solle (Senioratsreceß von 1635 und Übereinkunft von 1669). Um fernere Landesteilungen zu verhüten, führten die Fürsten seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrh. nach und nach das Erstgeburtsrecht ein. Das Haus Bernburg erhielt 1806 durch Kaiser Franz II. die Herzogswürde; 1807 traten alle Häuser als souveräne Fürsten, Dessau und Cöthen ebenfalls unter Annahme des Herzogstitels, dem Rheinbunde, 1815 dem Deutschen Bunde bei. Nach dem Vorgange Bernburgs schlossen sich 1828 auch Dessau und Cöthen dem Zollvereine an.
Anhalt-Cöthen fiel, nachdem Fürst Ludwig, der Mitbegründer der Fruchtbringenden Gesellschaft (s. d.), 1650, und sein Sohn, Wilhelm Ludwig, 1665, gestorben waren, an die Söhne des bei der Teilung zurückgetretenen Fürsten August (s. oben), Leberecht und Emanuel. Leberecht starb 1669, Emanuel 1670; letzterm folgte sein nachgeborener Sohn Emanuel Leberecht, der 1692 die Regierung antrat. Sein Sohn und Nachfolger Leopold starb 1728 ohne männliche Erben. Dessen Bruder August Ludwig folgte 1755 sein ältester Sohn Karl Georg Leberecht.
Der zweite Sohn, Friedrich Erdmann, stiftete 1765 durch Erwerbung der Herrschaft Pleß in Oberschlesien, die er zu einer Sekundogenitur bestimmte, die Nebenlinie Anhalt-Cöthen-Pleß. Karl Georg Leberecht fiel als österr. Generalfeldmarschall-Lieutenant 1789 vor Semlin. Sein Sohn August Christian Friedrich, gest. 1812, führte 1810-11 die franz. Verfassung und den Code Napoléon ein und belastete sein Land durch arge Mißregierung derartig, daß es unter seinen Nachfolgern Ludwig (1812-18), Ferdinand (aus der Linie Anhalt-Cöthen-Pleß), der 1825 zur kath. Kirche übertrat, und unter dessen Bruder Heinrich (seit 1830) in immer größere Finanznot geriet.
Erst durch den 1845 aus Preußen berufenen Geheimrat von Goßler konnte mit Hilfe der Agnaten und durch Moratorienerteilung gegen die Staatsgläubiger eine Wiederherstellung der Ordnung bewirkt werden. Heinrich starb 1847 ohne Leibeserben. Im Einvernehmen mit Bernburg ging die Regierung einstweilen auf den Senior, den Herzog von Anhalt-Dessau, über. 1848 wurde ein vereinigter Landtag für die Herzogtümer Dessau und Cöthen eingerichtet. Daneben behielt jedes noch seinen besondern Landtag, der aber auch aus den für den vereinigten Landtag gewählten Abgeordneten bestand. Durch Vertrag vom wurde Cöthen mit Dessau vereinigt.
In der Linie Anhalt-Dessau hatte der Stifter Johann Georg I. (gest. 1618) seinen ältesten Sohn, Johann Kasimir, zum Nachfolger. Dessen Sohn, Johann Georg II. (1660-93), baute zu Nischwitz das Schloß Oranienbaum, das er, wie auch das daneben entstandene Städtchen, nach seiner Gemahlin, Henriette Katharina von Oranien, nannte. Ihm folgte sein Sohn Leopold I. (s. d.), «der alte Dessauer». Dessen erstgeborener Sohn, Wilhelm Gustav, durch heimliche Ehe mit einer Bauerstochter der Ahnherr der Grafen von Anhalt, starb vor des Vaters Tode, so daß diesem sein zweiter Sohn Leopold II. (s. d.) Maximilian folgte, der sich gleich seinen Brüdern Dietrich, Moritz und Eugen in preuß. Militärdiensten auszeichnete, aber schon 1751 starb.
Sein Nachfolger war sein Sohn Leopold III. (s. d.) Friedrich Franz. Ihm folgte 1817 sein Enkel Leopold IV. (s. d.) Friedrich, gest. 1871, der nach dem Aussterben der bernburgischen Linie, 1863, ganz in seiner Hand vereinigte und den Titel «Herzog von Anhalt» annahm. Von der Bewegung 1848 blieb das Land nicht unberührt. Von ihr getragen, suchte sich das Ministerium Habicht-Koppe zu behaupten; die von ihm vorgelegte Verfassung erhielt die landesherrliche Bestätigung.
Aber bald trat die Reaktion ein, deren Träger das Ministerium Plötz wurde und die sich in der erfolgten Aufhebung der Verfassung und dem Vorbehalte des Erlasses eines im feudalen Geiste gehaltenen Grundgesetzes kundgab. Dazu erhob die Ritterschaft der altanhalt. Stände 1850 beim Bundestage Protest gegen alle Neugestaltungen und kam um Wiederherstellung ihrer Rechte ein. Auf die deshalb vom Bunde 1854 ergangene Aufforderung setzten sich die Regierungen von Anhalt-Dessau und Anhalt-Bernburg mit den noch vorhandenen Mitgliedern der anhält. Gesamtlandschaft ins Einvernehmen. Daraus ging die auch vom Bernburger Landtage angenommene, in Kraft gesetzte Landschaftsordnung für ganz Anhalt hervor.
Der Stifter der Linie Anhalt-Bernburg, Christian I. (gest. 1630), wurde im Dreißigjährigen Kriege durch Friedrich V. von der Pfalz zum Statthalter von Prag ernannt, mußte aber dafür 1620 nach der
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Schlacht am Weißen Berge sein Land meiden und sich durch Demütigung vor dem Kaiser aus der über ihn verhängten Acht ziehen. Ihm folgten 1630 seine Söhne Christian II. (gest. 1650) und Friedrich (gest. 1670), die 1635 das Land teilten und die Linien Bernburg und Harzgerode stifteten. Letztere erlosch im Mannsstamme mit des Stifters Sohn Wilhelm (1709), worauf beide Teile wieder vereinigt wurden. Auf Christian II. folgte in Bernburg Victor Amadeus (1656-1718), der 1677 das Erstgeburtsrecht einführte und weise und sparsam regierte. Ihm folgte sein ältester Sohn Karl Friedrich (gest. 1721), diesem sein Sohn Victor Friedrich (gest. 1765). Nach dessen Tode kam sein ältester Sohn Friedrich Albrecht (gest. 1796) zur Regierung, der den Fürstensitz nach Ballenstedt verlegte. Er sowohl wie seine beiden Vorgänger machten sich durch Hebung des Bergbaues im Harze um ihr Land verdient.
Auf Friedrich Albrecht folgte sein Sohn Alexius Friedrich Christian. Er starb 1834, nachdem er in Rücksicht auf die geistige und körperliche Schwäche seines einzigen Sohnes Alexander Karl einen Konferenzrat zu dessen Unterstützung eingesetzt hatte. Heftige Verfassungsstreitigkeiten begannen 1848, denen seit 1849 unter dem Ministerium von Krosigk (seit 1851 Ministerium von Schätzel) eine nicht minder stürmische Reaktion und die Verhängung des Belagerungszustandes über Bernburg folgte.
Endlich kam im Wege der Vereinbarung das an die preuß. Verfassung sich anlehnende Grundgesetz von 1850 zu stande, das jedoch mit der Landschaftsordnung für ganz Anhalt vertauscht wurde. Alexander Karl, dem seine Gemahlin Friederike von Holstein-Glücksburg seit 1855 als Mitregentin zur Seite stand, starb ohne Leibeserben zu hinterlassen, und die Dessauer Linie folgte nun auch in Bernburg. Alle anhalt. Lande waren zu einem Herzogtume vereinigt.
Eine wesentliche Umgestaltung erfuhren die äußern Verhältnisse A.s durch die Ereignisse von 1866. Nachdem Anhalt gegen den Antrag Österreichs auf Mobilmachung der ganzen Bundesarmee (außer der preußischen) gestimmt hatte, erklärte es 21. Juni seinen Austritt aus dem Deutschen Bunde und ließ im Bündnisse mit Preußen seine Truppen am Feldzuge der Mainarmee teilnehmen. Dann trat es dem Norddeutschen Bunde und später dem Deutschen Reiche bei. Seit 1866 trat in Anhalt vor allem die Frage der Domanialverhältnisse in den Vordergrund.
Das Domanialvermögen ist sehr bedeutend. Es umfaßt an Grundbesitz etwa ein Drittel des ganzen Landes und besteht aus dem schon sehr bedeutenden ursprünglichen Stammgute und dem seit der Teilung 1603 namentlich im 18. Jahrh. von den anhalt. Fürsten gemachten beträchtlichen Erwerbungen. Letztere hatte man von jeher mit dem Stammgute gemeinsam verwaltet und beider Einkünfte zu gleichen Zwecken (Bestreitung der Hofhaltungs- und der Regierungskosten) verwendet.
Durch die Verfassung von 1848 wurde die Staats- von der herzogl. Kasse getrennt, letzterer die Einkünfte der außerhalb Anhalt gelegenen Besitzungen (über 150000 Thlr. jährlich) zugewiesen und zu derselben aus der Staatskasse, in welche die Einkünfte des gesamten inländischen Grundbesitzes flossen, eine jährliche Rente von 120000 Thlrn. gezahlt. Diese Verhältnisse blieben auch nach Aufhebung der Verfassung bestehen; man erhöhte nur die jährliche Civilliste später auf 174000 und nach dem Anfalle Bernburgs auf 250000 Thlr.
Die Ereignisse des Jahres 1866 gaben nun dem herzogl. Hause Anlaß, zunächst seine Ansprüche auf die seit 1603 von den anhalt-dessauischen Fürsten gemachten Erwerbungen an Gütern, Forsten u. dgl. als Privateigentum des herzogl. Hauses zur Geltung zu bringen. Eine darauf bezügliche Vorlage stieß beim Landtage auf entschiedenen Widerspruch. Endlich ging aus langen Verhandlungen ein von den Vertretern des herzogl. Hauses gebilligter Antrag hervor, der eine Substantialteilung des gesamten Domaniums in der Weise bezweckte, daß für Privat- und Stammgut dem herzogl. Hause als fideikommissarisches Privateigentum ein von ihm frei auszuwählender Komplex von Domänen, Forsten, Einzelgrundstücken u. s. w. mit einem Reinertrage von 350000 Thlrn. jährlich neben den ihm bereits früher überwiesenen sämtlichen Schlössern, Parks u. s. w. gegen Verzicht auf die Civilliste zugestanden werden sollte. Diesem Antrage stimmte der Landtag im wesentlichen bei, worauf 28. Juni die Bestätigung des Herzogs erfolgte. Am starb Herzog Leopold, und sein einziger Sohn, Friedrich (s. d.), trat die Regierung an. Eine Änderung des Wahlrechts zum Landtag erfolgte 1895.
Litteratur. Beckmann, Historie des Fürstentums Anhalt (7 Tle. in 2 Bon., Zerbst 1710; dazu gehört als Bd. 3: Accessiones historiae Anhaltinae, ebd. 1716);
Sam. Lentz, Beckmannus enucleatus, suppletus et continuatus oder: Histor.-genealog.
Fürstellung des hochfürstl. Hauses und Fürstentums Anhalt u. s. w. (Cöth. und Dess. 1757); Bertram und Krause, Geschichte des Hauses und Fürstentums Anhalt (2 Bde., Halle 1780 u. 1782); G. H. Stenzel, Handbuch der anhält. Geschichte (Dess. 1820); H. Lindner, Mitteilungen aus der anhalt. Geschichte (ebd. 1830); ders., Geschichte und Beschreibung des Landes Anhalt (ebd. 1833); G. Krause, Urkunden, Aktenstücke und Briefe zur Geschichte der anhalt. Lande und ihrer Fürsten unter dem Drucke des Dreißigjährigen Krieges (5 Bde. in 7 Abteil., Lpz. 1861-66);
Siebigk, Das Herzogtum Anhalt, historisch, geographisch, statistisch dargestellt (Dess. 1867);
O. von Heinemann, Codex diplomaticus Anhaltinus (6 Bde., Bd. 1 in 3 Abteil., ebd. 1867-83);
Mitteilungen des Vereins für anhält.
Geschichts- und Altertumskunde (seit 1875);
Hof- und Staatshandbuch für das Herzogtum Anhalt, früher von Melchert, jetzt von Trenkel; Statist.
Jahrbuch für das Herzogtum Anhalt, Heft 1 u. 2 (Dess. 1888 u. 1890); Büttner Pfänner zu Thal, A.s Bau- und Kunstdenkmäler (ebd. 1892 fg.); Knoke, Anhalt. Geschichte (ebd., seit 1893); Lorenz, Anhalt. Geschichte (ebd. 1893); Anhalt Günther und O. Schneider, Heimat- und Landeskunde des Herzogtums Anhalt (ebd. 1893); Egbert von Frankenberg und Ludwigsdorf, Anhalt. Fürstenbildnisse (ebd. 1894); Behrendt, Das Herzogtum Anhalt Karte, gezeichnet im Auftrage der herzogl. Regierung (6 Blätter).