Northumbrien und Mercia gründeten und dadurch die Benennung
Angelsachsen (s. d.) und England (lat. Anglia;
angelsächs. Englaland) veranlaßte. In ihrem Stammsitz vermischten sie sich mit dän.,
später mit deutschen Einwanderern.
Andere Angeln sahen in dem nach ihnen benannten
Gau links von der untern
Saale; doch verschwand
hier seit dem 9. Jahrh., wo eine Aufzeichnung ihres
Rechts (Lex Angliorum, s.
Thüringisches Volksrecht)
statthatte, der
Name. -
H. B. K., Pflanzengattung ans der Familie der Scrophulariaceen (s. d.)
mit gegen 20
Arten im tropischen
Südamerika;
[* 3] schönblühende, ausdauernde Kräuter und
Halbsträucher mit gegenständigen lanzettförmigen
Blättern und bald einzeln in den Blattachseln siebenden, bald in endständige
Trauben geordnetenBlüten,
die einen fünfspaltigen oder fünfteiligen
Kelch und eine beinahe radförmig-zweilippige
Blumenkrone besitzen. Die zweifächerige
Kapsel enthält viele von einem breiten, häutigen, durchscheinenden Rand umgebene Flügel. Es sind drei aus
Brasilien
[* 4] stammende
Arten (Angelonia minor, Gardneri und cornigera) in die europ. Gewächshäuser eingeführt
worden. Sie können nur im Warmhause gezogen werden, wo sie während des Winters einen hellen
Standort
verlangen. Im
Sommer kann man sie an die Luft bringen und sogar ins freie Land setzen, wo sie vorzüglich gedeihen, wenn man
ihnen Heideboden giebt. Sie lassen sich durch
Ableger und Samen
[* 5] leicht vermehren.
der zusammenfassende
Name derjenigen german.
Stämme, die gegen Mitte des 5. Jahrh. n. Chr.
die Eroberung Britanniens begannen und der Grundstock der heutigen engl. Nation wurden. Die Überlieferung
erzählt, daß die von den röm.
Legionen seit 410 verlassenen Bewohner der röm.
Provinz Britannien, die von Norden
[* 6] und Westen
durch Picten und Scoten, an ihren
Küsten durch nordgerman. Seeräuber bedrängt wurden, sich an letztere
gegen Landentgelt um Hilfe wandten. Es waren dies Jüten unter ihren sagenhaften Anführern, den
Brüdern Hengist und
Horsa,
von der nach ihnen benannten Halbinsel Jütland,
Angeln, die südlich von diesen im heutigen
Schleswig
[* 7] saßen, und
Sachsen,
[* 8] deren Wohnsitze vom Unterlauf der
Elbe bis gegen den Rhein sich erstreckten. In einzelnen
Banden, völlig
selbständig voneinander und in verschiedenen Zeiträumen im Laufe des 5. Jahrh., machten
diese ihre
Vorstöße von der Ostküste aus; nach furchtbaren Kämpfen hielten sie den
Osten des brit.
Landes im
Besitz, im Norden
dieAngeln, im
Süden die
Sachsen, daneben in
Kent die Jüten; langsam schoben sie die Grenze mehr und mehr
nach Westen vor.
Entsprechend der Art der Eroberung hatten sie in kleinen voneinander getrennten
Reichen sich zusammengeschlossen, die in gegenseitiger
Befehdung eines die
Hegemonie über die andern erstrebten. Es treten die
NamenKent,
Sussex, Essex, Ostangeln
hervor, aber der eigentliche Kampf
um die Vorherrschaft ging zwischen den drei größern Königreichen Northumbria, Mercia
und Wessex vor sich, zwischen denen das Oberkönigtum über die andern
Reiche schwankte, bis im Anfang des 9. Jahrh. (829)
Egbert diese
Stellung dem Stammreich Wessex zu sichern wußte.
Der häufig angewandte
Name der «Heptarchie» (s. d.),
einer «Siebenherrschaft», entspricht also nicht den eigentlichen Verhältnissen.
Die Einigung durch Egbert war nicht die Gründung eines völlig einheitlichen
Reichs, sondern die einer
Hegemonie, in Weiher
der König von Wessex als Oberkönig über die andern als Unterkönige gebot; dennoch kann man seit dieser Zeit von
einem Königreich Anglia, England,
d. i.
Land derAngeln, sprechen. Besonders beachtenswert ist das schroff abweisende Verhältnis
der Eroberer zu den Urbewohnern.
Ebensowenig wie ihre german. Nationalität irgendwelche nennenswerte kelt.
Beimischung erhielt, machte sich ein solcher Einfluß auf
Sitte und
Sprache
[* 9] der Angelsachsen geltend. Die Bedürfnisse des langen
Krieges hatten über der Volksgemeinde freier
Männer (ceorls), unter denen die
Glieder
[* 10] einzelner Geschlechter
zu Häuptern im
Rat und Führern im Felde (ealdormen) erkoren wurden, ein eigentliches Königtum emporkommen lassen, das jedoch
von der freien
Volksversammlung abhängig blieb.
Die veränderten Verhältnisse in den größeren Teilreichen, vor allem in dem Gesamtreich, machten ein
Zusammenkommen aller Volksgenossen unmöglich und beschränkten die den König beratende Versammlung auf einen
Kreis
[* 11] Auserwählter,
der
«Weisen» (witenagemot), eine Centralisierung, die dann bei der wachsenden Bedeutung des Königtums unter
Alfred noch weiter
auf ein ausschließlich königliches Regiment durchgeführt wurde. Mit der
Stellung des Königs geschah auch ein Wandel in der
Stellung der Vornehmen; dem
Adel durch
Abstammung (den eorlas) trat ein auf dem persönlichen Dienstverhältnis
zum König beruhender
Adel gegenüber, die thegnas, die
Thane.
Nach den dän. Einfällen, zumal unter der Dänenherrschaft in der ersten Hälfte
des 11. Jahrh., standen die ansässig gewordenen dän.
Großen mit gleicher Berechtigung in den Reihen des angelsächs.
Adels. Der Ealdorman, der früher selbständige Herr des kleinen Königreichs, wurde königl.
Beauftragter, und nicht höher wie er stand der
Bischof. Mit diesem mehr und mehr veränderten Staatsleben sank die Grundlage
des frühern angelsächs. Gemeinwesens, die freien
Bauern, an Bedeutung wie an Zahl.
Dem Niedergang dieserKlasse stand, besonders seit der Christianisierung der Angelsachsen, gegenüber
die Hebung
und damit die Minderung des Sklavenstandes, die vornehmlich den Bemühungen der
Kirche zu danken war. Denn die Angelsachsen, deren
Heidentum
das
Christentum in der röm.
Provinz verdrängt hatte, waren mit oft schwankendem Erfolg seit dem Ausgang des 6. Jahrh.
von
Rom
[* 12] aus (s.
Augustinus, Wilfrid und
Gregor I.) allmählich dem christl.
Glauben gewonnen worden; vor
den röm. Missionaren mußten die von
Irland aus in
Northumbrien wirkenden Sendboten das Feld räumen. Die angelsächs.
Kirche
wurde von hoher Bedeutung für die ganze
geistige Kultur des Mittelalters. Dem Angelsachsenreiche, das trotz mancher Erschütterungen
unter einheimischen wie dän. Herrschern (s. Ethelred, Knut
d. Gr. und
Großbritannien)
[* 13] fortbestanden hatte, machte in seiner bisherigen Gestalt die Eroberung durch
Herzog Wilhelm von
der
¶
mehr
Normandie seit 1066 für immer zu Ende. Mit dem angelsächs. Königtum wurde die Landesversammlung
vernichtet und eine autokratische Monarchie trat an die Spitze. Erhalten blieb jedoch vor allem die angelsächs. Nationalität.
Wie gegenüber den Kelten verhielt sie sich spröde gegenüber den weit schmiegsamern Normannen. Sie nahm diese in sich auf,
ohne wesentlich den eigenen Charakter beeinflussen zu lassen; hat doch die franz. Sprache, obgleich sie lange die offizielle
war, in den Wortschatz des bis zum 15. Jahrh. herausgebildeten Englisch nur drei Zehntel eingeführt (s. Englische Sprache).
[* 15] -
Vgl. Lappenberg, Geschichte von England, Bd. 1 (Hamb.
1834): Stubbs, Constitutional History of England, Bd. 1 (Lond.
1874);
Kemble, The Anglo-Saxons (2 Bde., ebd. 1849; deutsch von
Brandes, Lpz. 1852-54);
Green, The Making of England (Lond. 1882) und The Conquest of England (ebd. 1883);
Winkelmann, Geschichte
der (in Onckens«Allgemeiner Geschichte», Berl. 1883).