mehr
entwickeln und zu steigern aus. Anfossi hat auch Oratorien und Psalmen komponiert, die jedoch unbedeutend sind. Er war lange Zeit Operndirektor in London [* 2] und starb 1797 zu Rom. [* 3]
Anführungszeichen - An
entwickeln und zu steigern aus. Anfossi hat auch Oratorien und Psalmen komponiert, die jedoch unbedeutend sind. Er war lange Zeit Operndirektor in London [* 2] und starb 1797 zu Rom. [* 3]
(Gänsefüßchen, frz. guillemets), zwei Paar Strichelchen („-“) oder Häkchen («-» auch «-»),
welche dazu dienen, die Gedanken oder Worte jemandes, specielle Bezeichnungen, Buchtitel u. dgl. hervorzuheben. Im Englischen stehen die Anführungszeichen (inverted commas, signs of quotation) stets über der Linie und sind teils doppelte Häkchen («-»),
teils einfache ('-').
«Auch in Deutschland [* 4] bedient man sich solcher einfachen Zeichen, um in einem angeführten Satz vorkommende 'Anführungen' hervorzuheben», wie dies in dem letzten Satz geschehen.
(mittelhochdeutsch anegane), im altdeutschen Volksglauben dasjenige, was einem beim Beginn eines Unternehmens oder eines Weges zuerst begegnet.
Man hielt dies für eine Vorbedeutung für den Ausgang des Unternehmens.
Tauben
* 5
Tauben.Daher kennt der Volksglaube guten und bösen Angang. Zum guten Angang geboren Aussätzige, Bucklige, Wölfe, Tauben, [* 5] Gänse u. a.;
zum bösen Geistliche, Blinde, Lahme, alte Frauen, Hasen u. a. Auch auf Naturerscheinungen und den Flug der Vögel [* 6] achtete man.
Dieser Aberglaube, der sich bis in das Heidentum zurückverfolgen läßt, lebt noch heute.
der bedeutendste rechte Nebenfluß des Jenissei in Sibirien, entspringt als Obere Angara auf dem Gebirgszug Muiskij, einem Ausläufer der Daurischen Berge unter 57° nördl. Br. und 114°56' östl. L. von Greenwich im NO. des Baikalsees, tritt unweit von dessen Südwestende durch einen engen Felsenpaß als Angara heraus. Nach Vereinigung mit dem Ilim heißt der Fluß Obere Tunguska. Er läuft dann gegen N. über Irkutsk und mündet nach einem Laufe von 2080 km. Die Breite [* 7] der mit 400 Inseln erfüllten, 4-9 m tiefen Angara schwankt zwischen 490 und 2600 m; bei Irkutsk und nahe vor der Mündung ist sie am schmalsten.
Offenbar ist die der Hauptstrom, der den fünffach geringern, langsam fließenden Jenissei aufnimmt. Die Angara ist sehr fischreich, in ihrem ganzen Verlaufe schiffbar, mit Einschluß des Sees auf eine Strecke von 2255 km. Für Dampfer ist nur die Strecke zwischen Ilim und dem See, sowie der See selber zugänglich, mithin 1355 km. Das Haupthindernis der Schiffbarkeit der Angara bilden die Stromschnellen unterhalb Bratskij-Ostrog. Die Strömung des Flusses ist sehr reißend. Die Angara friert bei Irkutsk durchschnittlich 11. Jan. zu und wird frei vom Eise 7. April. Nebenflüsse sind: links der 350 km lange Gebirgsstrom Irkut, die Kita, Bjelaja, Oka und Tasjejewa;
rechts die Kunda, Janda, der Ilim und Tschadobez.
Die Angara wurde 1043 von dem Kosaken Kurbat Iwanow entdeckt; 1045 befuhr sie Kolesnikow bis zum Baikalsee.
Angarien, s. Angaroi. ^[= (vom pers. gara, Frondienst), im alten Persischen Reiche reitende Boten, die Regierungsbefehle ...]
s. Fronfasten.
(vom pers. gara, Frondienst), im alten Persischen Reiche reitende Boten, die Regierungsbefehle und Nachrichten im Interesse des Staates nach und von den Hauptorten der pers. Monarchie zu befördern hatten. Herodot und Xenophon nennen die Einrichtung Angareion und erwähnen, daß in der Entfernung je eines Tagerittes Stationen (angara) errichtet waren. Sobald eine königl. Botschaft eintraf, wurde sie sofort von einem reitenden Boten bis zur nächsten Station befördert und dort dem zweiten Kurier übergeben u. s. f. bis zum Bestimmungsort.
Trägerrecht - Tragisch
* 8
Träger.Xenophon schreibt diese Einrichtung dem Cyrus zu, der so seine Befehle schnell und sicher den Satrapen in den Provinzen übermitteln und sich jederzeit von dem Zustande des weiten Reichs unterrichten wollte. Herodot erwähnt der Straße von Sardes nach Susa, auf der für die Entfernung von 450 Parasangen (2500 km) 111 Stationen bestanden. Den ganzen Weg legten die in sechs Tagen zurück. Das Angareion wurde auch von Alexander d. Gr. und seinen Nachfolgern, namentlich von Antigonus, wie Diodor berichtet, unterhalten; später hat die Einrichtung als Vorbild für die von Augustus begründete röm. Staatspost (cursus publicus) gedient und ist auch von Karl d. Gr. nachgeahmt worden; sie kann also als der Anfang des Postwesens betrachtet werden. - Angarien (angaria), zur röm. Kaiserzeit die den Grundbesitzern obliegende Pflicht, für Staatszwecke und zur Beförderung des Kaisers und seines Gefolgs auf den Landstraßen Fuhrwerke und Träger [* 8] zu stellen. Eine Steigerung dieser Verbindlichkeit war die Beihilfe zu öffentlichen Transporten, selbst wenn der Zug sich nicht mehr auf der Landstraße bewegte (Parangarien). Im Mittelalter hießen Angaroi zunächst Wege- und Spanndienste, ohne Unterschied, ob sie für öffentliche Zwecke oder sonstige Berechtigte geleistet wurden; dann aber auch sonstige Fronen, selbst die Steuern, die die Unterthanen ihren Herren an den Quatembern zu entrichten hatten.
eigentlich, was der Mensch mit zur Welt bringt, seine Körperbeschaffenheit und etwa noch eine besondere geistige Anlage. - Angeborene Ideen (Begriffe) oder Erkenntnisse wurden lange Zeit von der Schulphilosophie im Anschluß an die Platonische Lehre, [* 9] die das Wissen als Wiedererinnerung betrachtet, angenommen. Danach wären gewisse Grundbegriffe und Grunderkenntnisse von Geburt an in uns ohne Zuthun irgendwelcher Erfahrung. Gegen diese Ansicht richtet sich die Kritik Lockes (s. d.). Von andern, so den Stoikern, Descartes und Leibniz, wurde angenommen, daß zwar die Anlage zu solchen Begriffen und Einsichten von Haus aus in uns sei, ihre Entwicklung aber der Hilfe der Erfahrung bedürfe. Kant lehnt das Angeborene überhaupt ab und verwahrt sich ausdrücklich gegen die Verwechselung des Apriorischen mit dem Angeborenen (s. A priori).
Krankheiten nennt man diejenigen Krankheiten, welche das neugeborene Kind mit auf die Welt bringt.
Sie sind entweder durch die Zeugung schon eingepflanzt (Bildungsfehler) oder während des Fruchtlebens, z. B. durch Krankheiten des Fötus, eingetreten, oder während des Geburtsakts entstanden, z. B. durch eine in den Geburtswegen der Mutter mitgeteilte Ansteckung, oder durch die geburtshilflichen Eingriffe.
Wohl zu unterscheiden von denselben sind die Erblichen Krankheiten (s. d.).
Rechte, diejenigen Rechte, welche nach der herrschenden Rechtsordnung jeder Mensch mit der Geburt erwirbt. So nach der Rechtsordnung aller Kulturstaaten das Recht auf Leben (Aussetzung und Tötung sind auch den Eltern des Neugeborenen verboten als Verbrechen), das Recht auf Freiheit (die Sklaverei ist verboten).
Im Gegensatz dazu stehen die erworbenen Rechte, welche der Einzelne dadurch erlangt, daß er in besondere Verhältnisse tritt, z. B. das Kindesverhältnis zu Adoptiveltern;
Vermögensrechte, welche aber auch mit der ¶
Angelfischerei
* 10
Seite 51.616a.1. Rutenangel mit Roller (a), Vorfach (c-d), Blei (b) und Köder.
2. Befestigungsweise des Vorfachs.
3a. Wasserknoten.
3b. Anwinden des Hakens.
4. Korkfloß.
5a—e. Verschiedene Stahlhaken.
6a—c. Befestigung des Wurmes am Haken;
6d. an einer Nadel (n).
7. Köder von Fischfleisch.
8—11. Befestigung toter Köderfische.
12—14. Befestigung lebender Köderfische (13a mit dreispitzigem Haken).
15—17. Künstliche Köderfische.
Angebot und Nachfrage
* 12
Seite 51.617.18—22. Künstliche Fliegen. [* 11] ¶
Geburt erworben werden können, z. B. das Recht der Nachfolge in ein Familienfideikommiß, das Recht eines Erbprinzen auf den Thron; [* 13] alle Rechte, welche aus Rechtsgeschäften, durch Vererbung, durch Begründung von Familienverhältnissen, durch eigene Handlungen und durch den Eintritt rechtsbegründender Thatsachen erworben werden. In einem andern Sinne spricht man von angeborenen Rechten, wenn man den Einzelnen der Rechtsordnung gegenüberstellt, als leiteten sich die Rechte des Einzelnen auf Leben, Freiheit, Erziehung, Unterhalt, Arbeit u. s. w. nicht aus der Rechtsordnung her, sondern als habe die Rechtsordnung selbstverständlich diese angeborenen Rechte zu schützen.
Das sind etwa die allgemeinen Menschenrechte (s. d.) der Französischen Revolution. Allein alles dieses sind ideale Anforderungen an die Rechtsordnung. Eine Rechts- und Gesellschaftsordnung ist unsittlich, wenn sie die Sklaverei duldet, sie trägt nicht die Gewähr der Dauer in sich, wenn sie dem Einzelnen nicht den Grad geistiger, sittlicher, wirtschaftlicher Freiheit einräumt, welcher dem derzeitigen Kulturzustand entspricht. Aber Rechte des Einzelnen, auch angeborene Rechte, entspringen erst aus der historisch gegebenen Rechtsordnung. Geschichtlich reifen die Rechtsordnungen der Staaten und Völker nur langsam dem idealen Ziele der Vollkommenheit entgegen.