Paris,
[* 2] 1846 als außerordentlicher Gesandter nach
Wien.
[* 3] 1856 trat er in den
Ruhestand, lebte seitdem, vielfach litterarisch
thätig, meist in
Baden-Baden
[* 4] und starb zu
Bad
[* 5]
Homburg.
[* 6] Er veröffentlichte: «Erinnerungsblätter aus den Papieren
eines
Diplomaten» (Frankf. 1857),
«Die Frauen in der Geschichte» (2 Bde.,
Mainz
[* 7] 1861) und «Die byzant.
Kaiser» (ebd. 1865). - Sein
Bruder,
HeinrichBernhard,
Freiherr von Andlaw-Birseck, Politiker, geb.
trat nach vollendeten Universitätsstudien 1821 in ein bad. Dragonerregiment ein, das er 1825 wieder
verließ, um sich durch
Reisen, vor allein in
Frankreich und
Italien,
[* 8] weiter zu bilden; nach vorübergehendem
Wirken im
Staatsdienst zog er sich Jan. 1828 in das Privatleben zurück. Als
Vertreter des grundherrlichen
Adels oberhalb der
Murg (1835-66) in die bad. Erste Kammer gewählt, begann er seine kirchlich-polit.
Thätigkeit, die ihn 1848, wie nach Eintritt der neuenÄra in
Baden
[* 9] (1860), in leidenschaftlicher Opposition
gegen die liberale Regierung
(Bekk und Lamey) zeigte. Als ihm in einem rücksichtslosen
Angriff auf Lamey das Wort entzogen
wurde, erklärte er seinen
Austritt aus der Kammer.
Um so größer war seine Einwirkung auf das Parteileben der Ultramontanen
in
Deutschland,
[* 10] die besonders auf den Wanderversammlungen der kath.
Vereine (seit 1818) hervortrat. Andlaw-Birseck starb
auf seinem Gute Hugstetten bei Freiburg
[* 11] Als Schriftsteller war er im kirchlich-konservativen
Sinne mehrfach thätig, zuerst
in dem gegen
Bekk gerichteten
«Aufruhr und Umsturz in
Baden, als eine natürliche Folge der Landesgesetzgebung» (4 Bde.,
Freiburg
1850-51),
dann in
«Gedankenmeiner Muße über den Einfluß der
Kirche auf Familie, Gemeinde und
Staat»
(ebd. 1859; Heft 1, 2. Aufl., Mainz 1861; Heft 2, ebd. 1860) und «Priestertum
und christl. Leben» als neue Folge der
«Gedanken» (Freiburg
1865), sowie in polit. Flugschriften.
(d. i. Enteninsel),
Insel im nördl.
Norwegen,
[* 12] die nördlichste der großen Gruppe Lofoten
und Vesteraalen, eine der rauhesten Gegenden des
Amts Nordland, hat mehrere Ebenen, ist aber im allgemeinen gebirgig.
Die Bevölkerung
treibt neben wenig
Ackerbau vor allem Fischerei,
[* 13] Einsammlung von Dunen und Eiern der zahllosen Eidergänse auf mehrern an der
Westseite belegenen
Holmen (Nyker) und Fang von
Wasservögeln.
Die Eidergans darf seit 1862 nicht mehr
getötet werden.
(Andokides), attischer Redner, geb. wahrscheinlich um 440
v. Chr. zu
Athen,
[* 14] stammte aus einem edeln Geschlechte;
in den Prozeß wegen der Verstümmelung der Hermensäulen verwickelt (s.
Alcibiades), mußte er 415 flüchtig werden. Nach
dem
Stürze der
Dreißig Tyrannen (s.
Griechenland,
[* 15] Geschichte) kehrte er 402 zurück, als er aber im korinth.
Kriege beauftragt, in
Sparta die Friedensverhandlung zu führen, keinen Erfolg hatte, mußte er nochmals in die
Verbannung gehen.
Unter des Andocides
Namen sind vier Reden auf uns gekommen, von denen aber eine sicher unecht ist. Eine besonders
entwickelte Kunst zeigen sie nicht, der
Stil ist einfach und natürlich.
Ausgaben in den Sammlungen der attischen Redner (s.
Rhetoren); einzeln von
Schiller (Lpz. 1835),
Blaß (ebd. 1871; 2. Aufl. 1880) und Lipsius (ebd. 1888), übersetzt und erläutert
von
Becker (Quedlinb. 1832).
franz. Andorre, ein zwischen dem franz. Depart.
Ariège und
Catalonien (span.
Provinz Lerida) gelegener romantischer Gebirgskessel der Ostpyrenäen, der durch die Balira, einen
Nebenfluß des
Segre, bewässert wird, also vollständig dem
Flußgebiet des Ebro und der Südabdachung der Pyrenäen angehört.
Andorra bildet als Gemeinwesen eine demokratische
Bauern- und Hirtenrepublik von 452 qkm und etwa 6000 E.,
und wird in 6 Pfarrsprengel geteilt: Andorra,
Santa Julia di Loria, Encamp, Canillo, Massana und Oroino, zu welchen Dörfern noch
gegen 40 kleine
Weiler gehören.
Die dichten
Wälder liefern Holz
[* 17] im Überfluß, die Alpweiden und schönen Bergwiesen reiches Material
für bedeutende Viehzucht,
[* 18] die tiefern
Terrassen dienen dem
Wein und Obstbau, der
Schoß der
Berge enthält reiche Eisenminen
bei Ransol und starke, warme Mineralquellen,
der Ackerbau aber ist beschränkt, weshalb über die jährliche Getreideeinfuhr
mit
Frankreich ein
Vertrag besteht.
Schon seit 805 unter
Ludwig dem Frommen war das
Thal Andorra ein neutrales
Land; 1278 fiel es an die
Grafen von Foix, und als diese
Grafen von
Béarn und Könige von Navarra wurden, führten sie auch
den
Titel«Souveräne Fürsten par indivis des
Thales von Andorra». Mit
Heinrich IV. kam dann 1607 das Oberlehnsrecht an die Könige
von
Frankreich, und so steht es heute noch gemeinsam unter dem Schutze von
Frankreich und dem
Bischof von
Urgel; diesem steht ein jährlicher
Zins von 425
Frs. zu, dagegen
Frankreich das oberste Schutzrecht und unter Zusicherung zollfreier
Getreideeinfuhr eine jährliche
Abgabe von 960
Frs.
Gemäß Gesetz vom leisten drei
Abgeordnete einen
Eid in die
Hände des
Präfekten von
Ariège.
Jetzt steht dem
Bischof von
Urgel die
Besetzung aller Pfarreien vier
Monate des Jahres, die übrigen acht
Monate dem Papste zu.
Die
Verwaltung des
Staates liegt einem souveränen Generalrat von 24 Mitgliedern ob, die auf 4 Jahre durch 4 Familienhäupter
einer jeden Gemeinde erwählt werden. Präsident des
Rats ist ein erster
Syndikus, dem ein zweiter beigegeben ist; beide werden
vom Generalrat auf 4 Jahre gewählt.
Mit der vollstreckenden Gewalt und der Leitung der auswärtigen Angelegenheiten ist der erste
Syndikus betraut, mit der Justizverwaltung
zwei Viguiers (vegueros, Landvögte oderStatthalter), die den
Titel«Erlauchte» (illustres) haben, und
ein Civilrichter.
Ihren ersten Viguier, einen eingeborenen
Franzosen, erhält die Republik von
Frankreich, ihren zweiten, einen
eingeborenen Andorraner, vom
Bischof von
Urgel, erstern auf Lebenszeit, diesen auf 3 Jahre.
Den Civilrichter ernennen
Frankreich und der
Bischof von
Urgel abwechselnd. Jedem Viguier steht ein
Baile,
d. h.
Richter, mit dem
Prädikat «Ehrsam» (honorable) zur Seite, der in allen bürgerlichen
Streitsachen entscheidet. Bei Zuchtpolizeivergehen entscheiden die Viguiers unmittelbar. In Kriminalfällen entscheidet,
unter dem Präsidium des franz. Viguier, ein Gericht, zusammengesetzt aus den beiden Viguiers,
dem Oberrichter, einem
Advokaten als
Beisitzer, dem Notargerichtsschreiber des
Landes und zwei Mitgliedern
des souveränen
Rats. Die Verpachtung der Gemeindeweiden, eine unbedeutende Personensteuer und eine geringe
Abgabe vom
Boden-
und Viehstandertrage bilden die Einnahmen des
Landes. Die Gemeindeverfassung der Andorraner ist eine kriegerische; denn
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mehr
jeder Mann vom 16. bis 60. Jahre ist militärpflichtig und muß sich auf eigene Kosten bewaffnen. Die Andorraner, ein gutmütiges
und einfaches, friedliches und gastfreies Kernvölkchen, sprechen catalonisch und castilianisch. Der Mehrzahl nach leben
sie von Ackerbau und Viehzucht, aber auch vom Schmuggel, der infolge der ihnen gewährten Zollfreiheit sehr
leicht zu betreiben ist. Die Industrie besteht in Verfertigung grober Schafwolltücher; der Handel beschränkt sich auf Export
von Holz, Holzkohlen, Eisenerz, Schafwolle und Käse und auf Einfuhr der nötigsten im Lande nicht erzeugten Lebensbedürfnisse.
So reich die Thäler des Ländchens an Mineralquellen auch sind, so hat doch die Regierung die Errichtung
von Badeanstalten noch nicht erlaubt, ebensowenig die Ausbeutung des in den Bergen
[* 20] befindlichen silberhaltigen Bleiglanzes.
Hauptort der Republik ist das in einer fruchtbaren Ebene 1051 m hoch schön gelegene, aber schlecht gebaute Dorf Andorra mit
7-800 E. Sein dreifensteriges Rathaus ist zugleich Justizgebäude, Schule und Gefängnis. -