die Vertretung Englands bei dem päpstl.
Hofe bis Aug. 1870.
BeimAusbruch des
Deutsch-FranzösischenKrieges wurde Ampthill als
Unterstaatssekretär
in das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten berufen und als besonderer
Bevollmächtigter in das preuß. Hauptquartier
zu Versailles
[* 2] gesandt, da der engl. Gesandte Lord Loftus sich durch seine franz.
Sympathien unbeliebt gemacht hatte. In
Anerkennung der bei dieser schwierigen Sendung geleisteten Dienste
[* 3] wurde Ampthill zum engl.
Botschafter beim
DeutschenKaiser ernannt und nahm 1878 als brit.
Bevollmächtigter am
Berliner Kongreß
[* 4] teil. Ampthill wurde zur Würde eines
Privy councillor (Wirkl. Geheimrat) und im Febr. 1881 als Lord
in die Peerage erhoben. Er starb zu
Potsdam.
[* 5] Ihm folgte in der Peerswürde sein Sohn Oliver
Arthur Ampthill, geb.
(lat., davon das franz. ampoule, das deutsche
Ampel), bei den
Römern ein bauchiges
Gefäß
[* 6] mit dünnem
Halse, das zur Aufbewahrung von Flüssigkeiten, besonders
Öl (entsprechend dem griech. lekythos) diente. In der
Sprache
[* 7] der
Kirche heißen Ampulla 1) die zwei metallenen oder gläsernen
Kännchen, aus denen bei der
MesseWein und Wasser in den
Kelch gegossen werden (auch hamulae oder urceoli, Meßkännchen, Pollen);
2) die drei silbernen oder zinnernen
Gefäße zur Aufbewahrung der geweihten Öle,
[* 8] die bei der Spendung
der
Sakramente gebraucht werden, das oleum catechumenorum für die
Taufe, das oleum infirmorum für die letzte Ölung und das
Chrisma für Firmung und Priesterweihe; diese drei Ampullen werden oft miteinander verbunden. Berühmt ist die gläserne
Ampulla Remensis (la sainte ampoule), die bei der Salbung des Frankenkönigs Chlodwigs I. zu Reims
[* 9] 496 durch
eine
Taube vom Himmel
[* 10] gebracht worden sein soll und von deren Öle etwas dem bei der Krönung der franz.
Könige bis auf
Ludwig XVI. gebrauchten
Chrisma beigemischt wurde. Während der Revolution wurde 1794 diese Ampulla zerschlagen;
sie wurde aber aus angeblich aufbewahrtenSplittern wieder so zusammengefügt, daß sie 1825 bei der Krönung
Karls X. gebraucht werden konnte. Bis zur Revolution gab es in
Frankreich einen Ritterorden der heiligen Ampulla (Ordre de la
Sainte
Ampoule), welcher der Sage nach schon von Chlodwig gestiftet sein
soll. -
Über dieBlutampullen s. d.
(lat.), die kunstgemäße
Ablösung einzelner, nicht unbedingt zum Leben notwendiger
Glieder
[* 11] mittels chirurg.
Instrumente und zwar, sobald von der Entfernung einer Extremität die Rede ist, mit Durchtrennung des
Knochens in seiner Kontinuität
zum Unterschiede von der
Exartikulation (s. d.), bei welcher die Abtragung desGliedes in einem
Gelenke
geschieht. Diese beiden
Operationen werden übrigens in einzelnen Fällen auch miteinander in der
Weise verbunden, daß zuerst
die
Exartikulation in einem
Gelenke ausgeführt und dann das
Gelenkende des
Knochens abgesägt wird (z. B. die Amputation des Oberschenkels
nach Gritti, des
Unterschenkels nach Syme und nach Pirogoff).
Die Amputation muß unternommen werden, wenn das Leben durch ein örtliches
Leiden
[* 12] gefährdet ist, das sich nur
durch die Wegnahme des kranken
Teils beseitigen läßt. Sie kommt z. B. bei gänzlicher Zerschmetterung eines
Gliedes;
bei krebsartigen
Geschwülsten, deren Exstirpation
wegen der erheblichen Ausbreitung des
Leidens unausführbar ist, zur Anwendung.
Die neuere
Chirurgie neigt sich übrigens mehr
der abwartenden
Richtung zu und sucht noch in Fällen
Heilung zu erreichen, in denen die ältere Schule sicher zur Amputation des
Gliedes
geschritten wäre. Dies gilt namentlich bei ausgebreiteten Geschwürsflächen und bei manchen
Gelenkkrankheiten.
(S.
Resektion.) Die
Instrumente, die zur Amputation gebraucht werden, sind hauptsächlich das
Messer,
[* 13] die Säge,
[* 14] Arterienpincetten und
die Schere.
[* 15] Zur
Ablösung der Finger und Zehen bediente man sich früher auch des
Meißels, welche
Operation dann Daktylosmileusis
genannt wurde.
Die Amputation selbst geschieht auf folgende
Weise: nachdem Vorkehrungen getroffen sind, um die
Blutung zu verhindern,
durchschneidet man die
Haut
[* 16] und die
Muskeln,
[* 17] drängt dieselben nach oben zurück und durchsägt dann, höher oben, den
Knochen.
[* 18] Die Schnittführung durch die Weichteile ist sehr verschieden und richtet sich vor allem nach dem Vorhandensein und nach
dem Bedarf von
Haut, um den Knochenstumpf zu bedecken. Zuletzt werden die
Blutgefäße aufgesucht und unterbunden
und die
Haut und
Muskeln über dem
Knochen zusammengezogen und durch Nähte befestigt. (S. Naht.)
Seit den frühesten
Zeiten wendete man der Blutstillung bei der Amputation besondere
Aufmerksamkeit zu. Im Mittelalter applizierte
man das
Glüheisen auf die blutenden
Stellen und tauchte nach der den
Stumpf in siedendes Öl oder
Pech.
Der
Brandschorf bewirkte dann den Verschluß der
Gefäße. (S.
Blutstillende Mittel.) Erst im 15. Jahrh. wurde durch Ambroise
Paré die seitdem übliche
Unterbindung (s. d.) der
Arterien eingeführt. Aber in allen Fällen ging dem
Kranken doch eine
erhebliche Menge
Blutes verloren.
Auch die in neuerer Zeit mitunter geübte Anwendung des
Ecraseurs (s. d.) oder der
Galvanokaustik (s. d.) zur Amputation schützte
nicht ganz vor
Blutung. Vor stärkern
Blutungen hatte man sich jedoch schon seit dem 17. Jahrh. durch Anlegung des
Tourniquets
(s. d.) gesichert. Später bediente man sich auch oft der
Finger zur
Kompression der zuführenden
Arterie.
[* 19] Noch mehr aber leistet das neuerdings von Esmarch angegebene
Verfahren (künstliche
Blutleere), durch welches auch das in dem wegzunehmenden
Teile befindliche
Blut dem Körper erhalten bleibt.
Man umwickelt hierbei das zu amputierende
Glied
[* 20] von der Peripherie her nach aufwärts bis über dieStelle,
an welcher die Abtragung geschehen soll, mit einer elastischen
Binde aus übersponnenem
Gummi, legt sodann am obern Ende der
Binde um die Extremität einen stärkern Gummischlauch, welcher während der ganzen
Operation straff zugezogen erhalten bleibt.
Hierauf wird die
Binde entfernt. Das
Glied ist bis zum Gummischlauch fast blutleer; bei der Amputation fließt
nicht mehr
Blut, als bei der
Leiche abfließen würde. Nachdem die
Operation vollendet und alle irgend auffindbaren
Gefäße
unterbunden sind, wird der Gummischlauch abgenommen und noch kurze Zeit unter
Erhebung des
Stumpfes die zuführende Hauptarterie
mit dem Finger komprimiert.
Man spricht, wenn es sich um verletzte
Teile handelt, namentlich in der Kriegsheilkunde von primärer
und sekundärer Amputation, insofern als man sich je nach der Art der Verletzung oder dem allgemeinen Zustande des
Verletzten genötigt sieht, früh oder erst
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mehr
in später Zeit zur Operation zu schreiten. Die Gefahren der Amputation bestehen in der Nachblutung, welche infolge des Wiederaufbruchs
der durchgeschnittenen Pulsadern auftreten kann, im Starrkrampf, welcher in seltenen Fällen infolge der unvermeidlichen Durchschneidung
der Nerven
[* 22] entsteht, in erschöpfenden Eiterungen der Schnittwunde und endlich in der Möglichkeit der Entstehung einer
Septichämie oder Pyämie, Vergiftung des Blutes durch Jauche oder Eiter. -
Vgl. Esmarch, Handbuch der kriegschirurg.
Technik
(Hannov. 1877); Oberst, Die Amputation unter dem Einflüsse der antiseptischen Behandlung
(Halle
[* 23] 1882).