Allioni,
Carlo, Botaniker, s. All.
Carlo, Botaniker, s. All.
(neulat.), der Gleichklang, der durch gleichen Anfangslaut mehrerer Wörter entsteht, wie er sich z. B. gern in sprichwörtlichen Wendungen findet: Stock und Stein, Wind und Wetter, Kind und Kegel, bitter und böse u. s. w. (gesammelt bei J. Grimm, Rechtsaltertümer, 6 fg.). Bei manchen Völkern, so z. B auch bei den Finnen, ist die Allitteration, dann auch Buchstabenreim, Stabreim genannt, zu regelmäßiger Verwendung in der Poesie gelangt, namentlich in der ältern german. Dichtung, wo sie mit dem Losen durch Runenstäbe (s. Runen und Los) und der fast ausschließlich auf den Stammsilben ruhenden logischen Betonung der german. Sprachen zusammenhängt. In ihr war es Regel, daß in jeder Langzeile (s. d.) die erste Hälfte zwei oder einen reimenden Anfangslaut, die zweite nur einen und diesen im vordern Teile der Kurzzeile enthielt, und zwar sind es die stärkst betonten, bedeutungsvollsten Worte, die die Allitteration tragen; die anlautenden Vokale reimen alle untereinander, die Lautgruppen st, sp, sk (unser sch) jede nur für sich. Mehr als 3 Stäbe in der Langzeile beruhen auf Entartung oder Zufall. In der nordischen Dichtkunst heißen die der ersten Vershälfte Stollen, die der zweiten der Hauptstab, zusammen die Liedstäbe. Ein Beispiel altdeutscher Allitteration giebt der Vers aus dem Hildebrandslied: garutun se iro güdhamun, - gurtun sih iro swért ana ^[gárutun se íro gűdhámun, - gúrtun sih iro swért ána] (sie bereiteten sich ihre Kampfgewänder, gürteten sich ihre Schwerter an). Den neuerdings behaupteten Ursprung der deutschen Allitteration aus dem Latein widerlegt die der alten Namen von Verwandten, z. B. Istväonen, Erminonen, Ingväonen, schon bei Tacitus. Aus der eigentlich deutschen Poesie verschwand die Allitteration im 9. Jahrh., während sie in der altenglischen neben dem Endreim bis ins 16. Jahrh., auf Island heute noch fortdauert. Auch mehrere neuere deutsche Dichter haben sie angewendet, z. B. Fouqué in «Sigurd», W. Jordan (s. d.) in seinen «Nibelungen», R. Wagner in mehrern Musikdramen. Doch vermochten sie nicht der abgestorbenen Form neues Leben einzuhauchen. Gelegentlich gebrauchen die Allitteration Bürger, Goethe, Rückert («Roland der Riese») u. a. zur Sprachmalerei neben dem Endreim, wie es auch im Mittelalter geschah, ohne Endreim K. Lappe («Die Frostnacht») und Cl. Brentano («Ramiro»). - Vgl. Lachmann, Allitteration, im 1. Bde. seiner «Kleinen Schriften»; Vetter, Über die german. Allitterationspoesie (Wien 1872); Rieger in der «Zeitschrift für deutsche Philologie», Bd. 7; Möller, Zur althochdeutschen Allitterationspoesie (Kiel 1888); Fuhr, Die Metrik des westgerman. Allitterationsverses (Marb. 1892).
L., Lauch, Pflanzengattung aus der Familie der Liliaceen (s. d.) mit gegen 250 Arten größtenteils in Europa, Nordafrika, im mittlern Asien und in Nordamerika; Zwiebelgewächse mit grundständigen, meist sehr schmalen und nicht selten röhrenförmigen Blättern, einfachem Blütenschaft, der die kleinen gewöhnlich unansehnlichen Blüten in der Regel in dicht gedrängter endständiger Dolde trägt. Bei einzelnen Arten kommen zwischen den Blüten kleine Brutzwiebelchen vor. Alle hierher gehörigen Arten zeichnen sich durch einen eigentümlichen für diese Gattung charakteristischen Geruch aus, der von einem bestimmten schwefelhaltigen Öle, dem sog. Knoblauchöle, oder ähnlichen Substanzen herrührt. Zahlreiche Arten der Gattung Allium sind seit sehr langer Zeit wichtige Kulturpflanzen. Ihre Heimat ist nicht bestimmt zu nennen. Der Knoblauch (s. d.), Allium sativum L., ist wahrscheinlich in den Kirgisensteppen einheimisch und von da in sehr früher Zeit zu den orient. Völkern gebracht worden, denn bereits die Juden und Ägypter brauchten denselben als Gewürz und Gemüse; auch bei den Griechen und Römern war der Knoblauch eine beliebte Speise. Ebenso ist die Zwiebel (s. d.) oder Zipolle (Allium Cepa L.) eine uralte Kulturpflanze, die gleichfalls nicht mehr wild wachsend vorkommt und wahrscheinlich aus Persien und Afghanistan stammt. Sie wird in zahlreichen Varietäten kultiviert. Ferner sind zu erwähnen: Winterlauch oder Winterzwiebel (Allium fistulosum L.), der den alten Völkern unbekannt war und aus den Baikalgegenden nach Europa gekommen ist; der eigentliche Lauch oder Porree (s. d., Allium Porrum L.), der schon im Altertum bekannt war, die Schalotte (s. d., Allium ascalonicum L.), die wohl nur eine Varietät von Allium Cepa ist und während der Kreuzzüge von Palästina (daher der Name von Askalon) nach Deutschland gebracht sein soll; der Schnittlauch (s. Allium schoenoprasum L.), der auch jetzt noch in Europa, dem nördl. Asien bis nach Kamtschatka und auch in Nordamerika am Huronsee wild vorkommt; der Schlangenlauch (Allium scorodoprasum L.), auch Rokambolle genannt, ausgezeichnet durch größere Brutzwiebeln (s. Figur), gleichfalls noch in Europa einheimisch; Rokambolle heißt auch noch eine andere Art, die sog. Perlzwiebel (Allium ophioscorodon Don) aus Ägypten, wohl nur eine Varietät von Allium sativum. Unter den in Deutschland einheimischen Arten sind noch hervorzuheben der auf höhern Gebirgen wachsende Allermannsharnisch oder Alpenlauch, Bergalraun (Allium victorialis L.) und der hier und da in schattigen Wäldern vorkommende Bärenlauch (Allium ursinum L.); letzterer ist besonders in der Umgebung von Leipzig in den Auenwäldern wegen seines unangenehmen Geruches ein lästiges Unkraut, während er im übrigen Deutschland nur sporadisch auftritt. Von blumistischem Wert sind Allium azureum Ledeb. aus Sibirien mit himmelblauen, Allium Moly L. aus Südeuropa mit gelben Blumen; ferner das prächtige, neuerdings aus der Dsongarei eingeführte rosenrot blühende Allium Ostrowskianum Rgl. und das nordamerik. Allium fragrans Vent., alles Freilandgewächse. Zartere, nur für Kalthäuser geeignete Arten sind Allium acuminatum Hook. aus Kalifornien und Allium neapolitanum Cyr. aus Südeuropa: sie blühen schon zu Ende des Winters.
naturwissenschaftliche Abkürzung für Allman, Georges James, Präsident der Linnean Society zu London, untersuchte hauptsächlich Moostierchen und Polypen.
(schwed. allmaenning; norweg. alminding), ein mit «allgemein» zusammenhängendes Wort, im Mittelalter auch in den Formen Almeinde, Almand, Almge u. a. vorkommend, ist die Bezeichnung für gewisse Reste des altgerman. Gemeindeeigentums am Grund und Boden (s. Markgenossenschaften, Grundeigentum), Reste, die sich
namentlich im südl. Deutschland und in der Schweiz erhalten haben. Das Allmendrecht umfaßte sämtliche Marknutzungen und stand ursprünglich nur den selbständigen Markgenossen zu, jedoch gestattete man auch Beisassen (s. Bürger) wenigstens einen beschränkten Anteil an den Nutzungen. Solange die Dreifelderwirtschaft (s. d.) bestand, war die Weideberechtigung von besonderer Bedeutung, weshalb auch unter Allmende vielfach gerade die gemeine Weide verstanden wurde. Aber auch die Waldnutzungen waren für die Genossen von großer Wichtigkeit. Das Ackerland war schon sehr früh in das Privateigentum übergegangen, und die heute vorhandenen Ackerallmenden sind verhältnismäßig sehr jung, indem sie durch neuere Rodungen von Waldungen und Umwandlung von Weiden entstanden sind. Die rechtliche Entwicklung des Allmendwesens bietet viele Verschiedenheiten dar. In der Schweiz, namentlich in den ebenen Gebieten, findet man meistens besondere Allmendgenossenschaften als Realgemeinden (s. d.) im Gegensatz zu den Einwohner- und Bürgergemeinden. Auch in Süddeutschland, besonders in Württemberg, ist die Allmende großenteils im Eigentum der alten Realgemeinden verblieben. Wo das nicht der Fall ist, so durchweg in Baden und Elsaß, gilt der Grundsatz, daß das Ortsbürgerrecht das Allmendrecht einschließt und demnach Anspruch auf den sog. «Bürgernutzen» verleiht. Jedoch besteht auch hier, abgesehen vom Elsaß, eine Unterscheidung von Gemeindebürgern und «staatsbürgerlichen Einwohnern», indem die Erwerbung des Gemeindebürgerrechts an gewisse Bedingungen, namentlich an die Zahlung eines Einkaufsgeldes geknüpft wird. Wo besondere Realgenossenschaften nicht bestehen, sind die Allmende wahres Gemeindevermögen, und zwar solches, welches nicht, wie die Kassen- oder Kämmereigüter, für öffentliche Zwecke, sondern zum privatwirtschaftlichen Vorteile der Bürger benutzt wird. Die socialpolit. Fragen der neuesten Zeit haben die Aufmerksamkeit wieder in erhöhtem Maße auf die Allmende gelenkt. Ein ausgedehnter Allmendbesitz schützt jeden Gemeindeangehörigen vor völliger Verarmung und wirkt der Bildung eines ländlichen Proletariats entgegen. Man bedauert heute, daß die preuß. Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821, welcher sich die meisten norddeutschen Staaten anschlossen, fast überall zur Aufteilung der Allmende unter die Nutzungsberechtigten geführt hat. In Süddeutschand und der Schweiz besitzen die Allmende nach wie vor eine große Bedeutung für den Haushalt der Gemeinden und der Einzelnen. Zu einer Verteilung des Gemeindegutes ist es dort nur selten gekommen, teils infolge gesetzlicher Hindernisse, teils wegen der Abneigung der Bevölkerung. - Vgl. über die südwestdeutschen Allmende die Zusätze Büchers zu seiner Übersetzung von de Laveleve, Das Ureigentum (Lpz. 1879); Meitzen, Die Individualwirtschaft der Germanen (in den «Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik», Neue Folge, Bd. 6, Jena 1883); von Miaskowski, Die schweizerische in ihrer geschichtlichen Entwicklung (Lpz. 1879); Bücher, Artikel «Allmende» im «Handwörterbuch der Staatswissenschaften», Bd. 1 (Jena 1890).