Wortlaut der heiligen
Schriften auszugleichen. Besonders ausgebildet war sie auch schon bei den alexandrinischen
Juden in den
letzten zwei Jahrhunderten vor
Christus, da ihre griech.-philos.
Bildung sie in
Widerspruch brachte mit den
Vorstellungen des
Alten
Testaments, ohne daß doch ihr
Glaube an dessen
Autorität wankend geworden wäre. Am weitesten hat
sie
Philo (s. d.) getrieben, indem er die Allegorische auf das ganze alttestamentliche
Ceremonialgesetz und auf einen großen
Teil der alttestamentlichen Geschichtserzählungen erstreckte.
Auch die jüd. Theologenschulen
Palästinas, besonders die
Pharisäer, übten diese Methode, wenn auch in beschränkterm
Maße,
und von den
Pharisäern hat sie
Paulus erlernt, während der Verfasser des
Briefs an die
Hebräer deutlich
die
Alexandrinische Schule verrät. Von
Philo kam die Allegorische auch zu den alexandrinischen Theologen der christl.
Kirche (s. auch
Gnosis). Auch die Neuplatoniker wendeten sie sowohl auf die alten
Mythen wie auf die Homerischen
Gesänge an. Die mittelalterliche
Theologie unterschied vier
Arten der Allegorische: die mystische, die anagogische, die moralische oder tropologische
und die typische, nach den Gegenständen, welche man in den
Schriften angedeutet fand (Göttliches,
Himmlisches, Innerliches
und äußerlich Entferntes). Es ist klar, daß mit der Allegorische spitzfindiger Willkür
Thür undThor geöffnet ist.
etwas allegorisch, in einerAllegorie (s. d.) ^[= (grch.) ist die durchgeführte Personifikation abstrakter Begriffe in der Kunst. Religion, Liebe, ...] darstellen.
Gregorio, ital. Tonsetzer, aus der Familie des Correggio stammend, geb.
um 1580 in
Rom,
[* 2]
Zögling der dortigen
Musikschule des Nanini, wurde 1629 durch Papst
Urban VIII. als Altist in die päpstl. Kapelle
berufen. In dieser
Stellung blieb er bis zu seinem erfolgten
Tode. Allegri gehört unter die bedeutendsten
Kirchenkomponisten
Italiens.
[* 3] Weltberühmt wurde sein doppelchöriges
«Miserere», das in der päpstl. Kapelle alle ältern
Kompositionen
dieses Psalms, selbst die von Palästrina und
Anerio, verdrängte. Es war verboten, diesen für die Geschichte des Psalmenstils
hochwichtigen
Satz abzuschreiben. Der junge
Mozart zeichnete ihn aber 1770 aus dem
Gedächtnis auf. Im J. 1771 zuerst
gedruckt (und zwar von
Burney), ist der
Satz seit dieser Zeit immer wieder aufgelegt worden. Von den übrigen
KompositionenA.s sind nur einige Lamentationen und Motetten neu gedruckt. -
Vgl. R.
Eitner, Verzeichnis neuer
Ausgaben alter
Musikwerke (1871).
(ital., abgekürzt Allo),
d. i. geschwind, munter, hurtig, bezeichnet den vierten Hauptgrad musikalischer
Bewegung (s.
Adagio), ist aber in
Bezug auf das Zeitmaß selbst mehr als jeder andere musikalische Bewegungsgrad verschiedenen
Abstufungen unterworfen, die durch eine Anzahl von Beiwörtern angedeutet werden, wie z. B.
Allegro assai, Allegro di molto, sehr schnell und lebhaft;
Allegro moderato, mäßig schnell;
Allegro ma non troppo, nicht
zu schnell, u. a. m. In betreff der charakteristischen Erfindung und des Vortrags bildet
ein den direkten Gegensatz früher zum Largo, jetzt zum
Adagio;
der
Gang
[* 4] der Melodie im A. ist frisch, feurig, die rhythmischen
und dynamischen
Accente sind kräftig und markiert, die Passagen brillant. Da sich das Allegro mit dem
Ausdrucke
sehr verschiedener Empfindungen verträgt, so wird sich auch der Vortrag je nach dem Charakter und dem besondern
Inhalte des
betreffenden
musikalischen
Satzes ändern müssen.
Die Art und
Weise des Vortrags wird dann wiederum durch gewisse
Beiwörter angedeutet, wie: Allegro vivace, lebhaft; Allegro maestoso, würdig, erhaben; Allegro scherzando,
scherzend, neckend u. s. w. Außerdem bezeichnet Allegro aber auch ein ganzes für
sich bestehendes Musikstück oder auch einen, gewöhnlich den ersten,
Satz größerer Instrumentalstücke,
Sinfonien, Quartette,
Sonaten,
Konzerte u. s. w., der in geschwinderer
Bewegung, im Gegensatz zum nachfolgenden
Adagio oder
Andante,
vorgetragen werden soll.
Allegretto bezeichnet eine etwas langsamere und weniger schwungvolle
Bewegung als Allegro.
die einer (physischen oder juristischen)
Personallein, mit
Ausschlußaller übrigen, zustehende
Befugnis.
Der
Ausdruck kann im Gegensatze zu «Mitberechtigung» gebraucht sein, oder
auch hervorheben sollen, daß der Berechtigte etwas (thun oder lassen) dürfe, was andere nicht dürfen.
Insbesondere gehören hierher das
Monopol (s. d.) und das Privilegium (s. d.).
Kirche. Da die
Bekenner bestimmter, auf göttliche Offenbarung zurückgeführter
Religionen die eigenen
religiösen
Vorstellungen als ausschließliche göttliche Wahrheit betrachten, stellen sie zugleich den eigenen
Glauben fremden
Glaubensmeinungen als den alleinseligmachenden gegenüber. So machte schon das älteste
Christentum die
alleinseligmachende Kraft
[* 5] des Evangeliums von
JesusChristus geltend
(Apostelgesch. 4,12). Es war dies zunächst die Aussage
über eine unmittelbare Gemütserfahrung, die aber auch auf die bestimmten Dogmen oder auf die Formen, in denen den
Christen
die neue religiöse Erfahrung aufgegangen war, übertragen wurde.
Daher kam es, daß jede kirchliche Partei ihre eigene Lehrüberlieferung für unfehlbar und diejenige
Sonderkirche, die diese
Lehre
[* 6] besaß, samt ihren Ordnungen und Institutionen (Gnadenmitteln) für alleinseligmachend erachtete.
So bildete sich bereits gegen Ende des 2. Jahrh. der
Begriff und
Name«Katholische Kirche» und zugleich der
Begriff des ausschließlichen
Heils in ihr aus. Die Kirchenversammlungen statteten ihre Glaubensbekenntnisse regelmäßig mit Verdammungsformeln
gegen Andersdenkende aus, und die
Staatsgewalt lieh den priesterlichen Bannsprüchen freiwillig den weltlichen
Arm.
Gleichzeitig gewöhnte man sich, außer den
«Ketzern», die in der
Lehre abwichen, auch die sog. «Schismatiker»,
die in Fragen
der Verfassung, des
Kultus und der
Sitte der herrschenden kirchlichen
Autorität den Gehorsam
weigerten, des ewigen
Heils für verlustig zu erklären. Besonders im
Abendlande, wo man seit dem 5. Jahrh. die
Verbindung mit
der
Kirche von
Rom als das Hauptmerkmal der Zugehörigkeit zur
Kirche Christi zu betrachten begann, wurde der
Satz, daß außerhalb
der kath.
Kirche kein
Heil sei, nicht bloß von Päpsten wie
Leo d. Gr. und
Gregor d. Gr., sondern auch von
namhaften
Kirchenlehrern, wie
Augustinus, ausgesprochen.
Hieraus ergaben sich für die röm.-kath.
Kirche die
Sätze von selbst: «Außerhalb des kath.
Glaubens kann niemand selig werden»
(Professio fidei Tridentinae);
«Ohne den kath.
Glauben ist es unmöglich, Gott zu gefallen» (Tridentiner
Konzil, Sitzung 5);
«Wenn jemand entgegen diesen
Beschlüssen (des Tridentimer
Konzils) lehrt oder denkt, so sei er verdammt»
(Sitzung 25).
AlleHeiden und
Ketzer, d. h. Nichtkatholiken, sind daher selbstverständlich nach kath.
Dogma verdammt.
¶
mehr
Die Evangelischen lehren allerdings ebenfalls die alleinseligmachende Kraft der Kirche, verstehen darunter aber im Unterschiede
von jeder Partikularkirche die wahre Kirche oder die Gemeinschaft der Heiligen, deren Glieder
[* 8] in sehr verschiedenen Sonderkirchen
zerstreut sein können, und halten ausdrücklich an dem Grundsatze fest, daß die Zugehörigkeit zu einer bestimmten äußern
Kirchengemeinschaft nicht notwendig zur Seligkeit sei. Die luth. Dogmatik des 16. und 17. Jahrh.
verengte die freiere Anschauung der Reformatoren durch das immer ausschließlichere Betonen der «reinen Lehre», d. h. des strengen
Festhaltens des orthodox-luth.
Lehrsystems, in welchem jedes Stück als unmittelbar oder mittelbar fundamental, d. h. als zur Seligkeit notwendig, erschien.
Hierdurch war eine alleinseligmachende luth. Lehrkirche aufgerichtet, die im Grunde nicht weniger intolerant
war als die alleinseligmachende röm. Priesterkirche, obwohl man protestantischerseits sich immer
gescheut hat, die letzten Konsequenzen zu ziehen. Die neuere, von Schleiermacher angeregte, prot. Theologie lehrt, daß als
einzige Bedingung der Seligkeit der persönliche Heilsglaube anzuerkennen sei, dieser aber nur auf Grund
der geschichtlichen Erlösung und vermittelst der geschichtlichen Kirchengemeinschaft wahrhaft zu stande kommen könne. Hiermit
sucht sie ebensowohl das Recht jenes Satzes, daß außer der Kirche Christi kein Heil sei, zu wahren, als auch dem Mißverständnisse
zu wehren, als ob die Zugehörigkeit zur äußern Kirche und das Fürwahrhalten ihrer Dogmen die Hauptsache
sei.