Wortlaut der heiligen Schriften auszugleichen. Besonders ausgebildet war sie auch schon bei den alexandrinischen Juden in den
letzten zwei Jahrhunderten vor Christus, da ihre griech.-philos. Bildung sie in Widerspruch brachte mit den Vorstellungen des
Alten Testaments, ohne daß doch ihr Glaube an dessen Autorität wankend geworden wäre. Am weitesten hat
sie Philo (s. d.) getrieben, indem er die Allegorische auf das ganze alttestamentliche
Ceremonialgesetz und auf einen großen Teil der alttestamentlichen Geschichtserzählungen erstreckte.
Auch die jüd. Theologenschulen Palästinas, besonders die Pharisäer, übten diese Methode, wenn auch in beschränkterm Maße,
und von den Pharisäern hat sie Paulus erlernt, während der Verfasser des Briefs an die Hebräer deutlich
die Alexandrinische Schule verrät. Von Philo kam die Allegorische auch zu den alexandrinischen Theologen der christl. Kirche (s. auch
Gnosis). Auch die Neuplatoniker wendeten sie sowohl auf die alten Mythen wie auf die Homerischen Gesänge an. Die mittelalterliche
Theologie unterschied vier Arten der Allegorische: die mystische, die anagogische, die moralische oder tropologische
und die typische, nach den Gegenständen, welche man in den Schriften angedeutet fand (Göttliches, Himmlisches, Innerliches
und äußerlich Entferntes). Es ist klar, daß mit der Allegorische spitzfindiger Willkür Thür und Thor geöffnet ist.
Gregorio, ital. Tonsetzer, aus der Familie des Correggio stammend, geb.
um 1580 in Rom, Zögling der dortigen Musikschule des Nanini, wurde 1629 durch Papst Urban VIII. als Altist in die päpstl. Kapelle
berufen. In dieser Stellung blieb er bis zu seinem 18. Febr. 1652 erfolgten Tode. Allegri gehört unter die bedeutendsten
Kirchenkomponisten Italiens. Weltberühmt wurde sein doppelchöriges «Miserere», das in der päpstl. Kapelle alle ältern Kompositionen
dieses Psalms, selbst die von Palästrina und Anerio, verdrängte. Es war verboten, diesen für die Geschichte des Psalmenstils
hochwichtigen Satz abzuschreiben. Der junge Mozart zeichnete ihn aber 1770 aus dem Gedächtnis auf. Im J. 1771 zuerst
gedruckt (und zwar von Burney), ist der Satz seit dieser Zeit immer wieder aufgelegt worden. Von den übrigen Kompositionen
A.s sind nur einige Lamentationen und Motetten neu gedruckt. -
Vgl. R. Eitner, Verzeichnis neuer Ausgaben alter
Musikwerke (1871).
(ital., abgekürzt Allo), d. i. geschwind, munter, hurtig, bezeichnet den vierten Hauptgrad musikalischer
Bewegung (s. Adagio), ist aber in Bezug auf das Zeitmaß selbst mehr als jeder andere musikalische Bewegungsgrad verschiedenen
Abstufungen unterworfen, die durch eine Anzahl von Beiwörtern angedeutet werden, wie z. B.
Allegro assai, Allegro di molto, sehr schnell und lebhaft;
Allegro moderato, mäßig schnell;
Allegro ma non troppo, nicht
zu schnell, u. a. m. In betreff der charakteristischen Erfindung und des Vortrags bildet
ein den direkten Gegensatz früher zum Largo, jetzt zum Adagio;
der Gang der Melodie im A. ist frisch, feurig, die rhythmischen
und dynamischen Accente sind kräftig und markiert, die Passagen brillant. Da sich das Allegro mit dem Ausdrucke
sehr verschiedener Empfindungen verträgt, so wird sich auch der Vortrag je nach dem Charakter und dem besondern Inhalte des
betreffenden
musikalischen Satzes ändern müssen.
Die Art und Weise des Vortrags wird dann wiederum durch gewisse
Beiwörter angedeutet, wie: Allegro vivace, lebhaft; Allegro maestoso, würdig, erhaben; Allegro scherzando,
scherzend, neckend u. s. w. Außerdem bezeichnet Allegro aber auch ein ganzes für
sich bestehendes Musikstück oder auch einen, gewöhnlich den ersten, Satz größerer Instrumentalstücke, Sinfonien, Quartette,
Sonaten, Konzerte u. s. w., der in geschwinderer Bewegung, im Gegensatz zum nachfolgenden Adagio oder Andante,
vorgetragen werden soll. Allegretto bezeichnet eine etwas langsamere und weniger schwungvolle Bewegung als Allegro.
die einer (physischen oder juristischen) Person allein, mit Ausschluß aller übrigen, zustehende
Befugnis.
Der Ausdruck kann im Gegensatze zu «Mitberechtigung» gebraucht sein, oder
auch hervorheben sollen, daß der Berechtigte etwas (thun oder lassen) dürfe, was andere nicht dürfen.
Insbesondere gehören hierher das Monopol (s. d.) und das Privilegium (s. d.).
Kirche. Da die Bekenner bestimmter, auf göttliche Offenbarung zurückgeführter Religionen die eigenen
religiösen Vorstellungen als ausschließliche göttliche Wahrheit betrachten, stellen sie zugleich den eigenen Glauben fremden
Glaubensmeinungen als den alleinseligmachenden gegenüber. So machte schon das älteste Christentum die
alleinseligmachende Kraft des Evangeliums von Jesus Christus geltend (Apostelgesch. 4,12). Es war dies zunächst die Aussage
über eine unmittelbare Gemütserfahrung, die aber auch auf die bestimmten Dogmen oder auf die Formen, in denen den Christen
die neue religiöse Erfahrung aufgegangen war, übertragen wurde.
Daher kam es, daß jede kirchliche Partei ihre eigene Lehrüberlieferung für unfehlbar und diejenige
Sonderkirche, die diese Lehre besaß, samt ihren Ordnungen und Institutionen (Gnadenmitteln) für alleinseligmachend erachtete.
So bildete sich bereits gegen Ende des 2. Jahrh. der Begriff und Name «Katholische Kirche» und zugleich der Begriff des ausschließlichen
Heils in ihr aus. Die Kirchenversammlungen statteten ihre Glaubensbekenntnisse regelmäßig mit Verdammungsformeln
gegen Andersdenkende aus, und die Staatsgewalt lieh den priesterlichen Bannsprüchen freiwillig den weltlichen Arm.
Gleichzeitig gewöhnte man sich, außer den «Ketzern», die in der Lehre abwichen, auch die sog. «Schismatiker»,
die in Fragen der Verfassung, des Kultus und der Sitte der herrschenden kirchlichen Autorität den Gehorsam
weigerten, des ewigen Heils für verlustig zu erklären. Besonders im Abendlande, wo man seit dem 5. Jahrh. die Verbindung mit
der Kirche von Rom als das Hauptmerkmal der Zugehörigkeit zur Kirche Christi zu betrachten begann, wurde der Satz, daß außerhalb
der kath. Kirche kein Heil sei, nicht bloß von Päpsten wie Leo d. Gr. und Gregor d. Gr., sondern auch von
namhaften Kirchenlehrern, wie Augustinus, ausgesprochen.
Hieraus ergaben sich für die röm.-kath. Kirche die Sätze von selbst: «Außerhalb des kath. Glaubens kann niemand selig werden»
(Professio fidei Tridentinae);
«Ohne den kath. Glauben ist es unmöglich, Gott zu gefallen» (Tridentiner
Konzil, Sitzung 5);
«Wenn jemand entgegen diesen Beschlüssen (des Tridentimer Konzils) lehrt oder denkt, so sei er verdammt»
(Sitzung 25).
Alle Heiden und Ketzer, d. h. Nichtkatholiken, sind daher selbstverständlich nach kath.
Dogma verdammt.
mehr
Die Evangelischen lehren allerdings ebenfalls die alleinseligmachende Kraft der Kirche, verstehen darunter aber im Unterschiede
von jeder Partikularkirche die wahre Kirche oder die Gemeinschaft der Heiligen, deren Glieder in sehr verschiedenen Sonderkirchen
zerstreut sein können, und halten ausdrücklich an dem Grundsatze fest, daß die Zugehörigkeit zu einer bestimmten äußern
Kirchengemeinschaft nicht notwendig zur Seligkeit sei. Die luth. Dogmatik des 16. und 17. Jahrh.
verengte die freiere Anschauung der Reformatoren durch das immer ausschließlichere Betonen der «reinen Lehre», d. h. des strengen
Festhaltens des orthodox-luth.
Lehrsystems, in welchem jedes Stück als unmittelbar oder mittelbar fundamental, d. h. als zur Seligkeit notwendig, erschien.
Hierdurch war eine alleinseligmachende luth. Lehrkirche aufgerichtet, die im Grunde nicht weniger intolerant
war als die alleinseligmachende röm. Priesterkirche, obwohl man protestantischerseits sich immer
gescheut hat, die letzten Konsequenzen zu ziehen. Die neuere, von Schleiermacher angeregte, prot. Theologie lehrt, daß als
einzige Bedingung der Seligkeit der persönliche Heilsglaube anzuerkennen sei, dieser aber nur auf Grund
der geschichtlichen Erlösung und vermittelst der geschichtlichen Kirchengemeinschaft wahrhaft zu stande kommen könne. Hiermit
sucht sie ebensowohl das Recht jenes Satzes, daß außer der Kirche Christi kein Heil sei, zu wahren, als auch dem Mißverständnisse
zu wehren, als ob die Zugehörigkeit zur äußern Kirche und das Fürwahrhalten ihrer Dogmen die Hauptsache
sei.