Gouverneur. Der Senat besteht aus 33 auf 4 Jahre gewählten Mitgliedern, das Abgeordnetenhaus aus 100 auf 2 Jahre gewählten
Repräsentanten. Im
Kongreß hat Alabama 8 Repräsentanten und bei der Bundespräsidentenwahl 10
Stimmen. – Alabama, nach seinem Hauptfluß
benannt, wurde 1711 von
Franzosen bei Mobile besiedelt. Als das Land in engl.
Besitz kam, gehörte es zuerst
zu dem
StaateGeorgia. 1802 bildete es den östl.
Teil des
Territoriums Mississippi, als besonderes
Territorium wurde es eingerichtet.
Am wurde es als 22.
Staat in die
Union aufgenommen.
Nach der
Secession von
Südcarolina trennte es sich von der
Union am indem es sich den
Konföderierten Staaten
anschloß, deren erste Hauptstadt Montgomery war. Während des Bürgerkrieges fanden mehrere
Gefechte, namentlich zur See,
in Alabama statt, doch litt dasselbe wohl weniger als die meisten andern südl.
Staaten. Die Ordonnanz der
Secession wurde im Sept. 1865 aufgehoben.
LautKongreß-Rekonstruktionsakte vom wurde Alabama dem dritten Militärdistrikte zugeteilt und unter
Kommando des
Generals Pope gestellt. Am befahl Pope die
Berufung eines endgültigen Staatskonvents, der 1. Nov. zusammentrat
und eine neue
Verfassung entwarf, welche Febr. 1868 vom
Volke des
Staates angenommen und vom
Kongreß anerkannt
wurde. Alabama ist bisher einer der zurückgebliebensten
Staaten des
Südens gewesen. Aber infolge des Erzreichtums von Nordalabama
in
Verbindung mit dem
Hafen von Mobile hat es Aussicht, schließlich zu einem der thätigsten und reichsten
Staaten zu werden.
–
Bezeichnung für eine berühmt gewordene völkerrechtliche Streitfrage zwischen
Großbritannien
[* 3] und den
Vereinigten Staaten
[* 4] von
Amerika.
[* 5] Während des amerik. Bürgerkrieges hatte der in Liverpool
[* 6] gebaute und
von engl. Firmen ausgerüstete konföderierte
Kaper«Alabama» den amerik.
Handel in hohem
Grade gestört, bis er angesichts
des franz.
Hafens Cherbourg
[* 7] von der Unionskorvette Kearsarge in den
Grund gebohrt wurde. Da die großbrit.
Regierung, obwohl rechtzeitig von der amerik. Gesandtschaft und amerik. Konsuln auf den drohenden Friedensbruch
aufmerksam gemacht und darüber vollständig unterrichtet, daß die auf ihrem, also neutralem Gebiete erbaute, bemannte und
ausgerüstete
Alabama und ebenso andere Schiffe
[* 8] zu Kriegszwecken gegen die
Union bestimmt seien, das Auslaufen der konföderierten
Kaper aus engl. Häfen nicht verhindert hatte, so erblickte das
Kabinett von
Washington
[* 9] hierin mit vollem
Rechte eine Verletzung der
Neutralität und verlangte Ersatz für den von solchen Kaperschiffen an amerik.
Eigentum angerichteten Schaden. Die Verhandlungen darüber nahmen mehrmals eine sehr drohende Form an.
Endlich kamen beide
Mächte im Febr. 1871 überein, die Differenz durch eine gemeinschaftliche
Kommission zur Erledigung zu
bringen. Diese trat in
Washington zusammen und einigte sich 8. Mai über einen
Vertrag, nach dem die Alabamafrage einem in Genf
[* 10] tagenden
Schiedsgerichte
(Tribunalof Arbitration) zur
Entscheidung übergeben werden sollte. Die in jenem
Vertrage aufgestellten
Grundsätze
über die Pflichten der Neutralen dürfen als allgemein maßgebende Normen betrachtet werden
(Heffter,
Völkerrecht §. 148); danach darf kein neutraler
Staat dulden
1) daß in seinem Gebiete Schiffe ausgerüstet, bewaffnet oder equipiert werden, welche bestimmt sind, gegen eine
der kriegführenden Mächte zu kreuzen oder
Krieg zu führen: ebenso muß das Auslaufen solcher Schiffe aus neutralen
Häfen verhindert werden;
2) dürfen neutrale Häfen oder
Gewässer nicht als
Basis kriegerischer
Operationen eingeräumt oder zur Erneuerung von Mannschaften,
Waffen,
[* 11] Munition, Vorräten benutzt werden;
3) muß der neutrale
Staat auch Privatpersonen an der Verletzung obiger Verpflichtungen mit seinen
Mitteln verhindern. Das
Schiedsgericht trat zusammen. Seine Thätigkeit wurde jedoch bald wieder in Frage gestellt,
da die nordamerik. Regierung auch für die dem
Handel indirekt durch die südstaatlichen Kreuzer verursachten
Verluste Ersatz
verlangte. England erklärte daraufhin in
Washington, es werde sich dem Schiedssprüche nicht unterwerfen, wenn
die Frage der indirekten
Verluste nicht fallen gelassen werde.
Eine weitere Verschärfung des
Konflikts wurde jedoch dadurch vermieden, daß das Schiedsgericht sich für unzuständig erklärte,
über die Frage des indirekten Schadens zu entscheiden, und die Regierung von
Washington diesen
Anspruch fallen ließ. Der verkündigte
Spruch machte England haftbar für die durch die südstaatlichen
KaperAlabama, Florida und Shenandoah verursachten
Verluste, erklärte die Avisoschiffe für ebenso haftbar wie die Fahrzeuge, zu denen sie gehörten, und setzte die von
England an die
Vereinigten Staaten zu zahlende Entschädigungssumme samt
Zinsen auf 15½ Mill. Doll. oder 3 229 166 Pfd. St.
fest.
Vgl. Officialcorrespondence on the claims in respect totheAlabama (Lond. 1867);
Bluntschli, Opinion impartiale sur le question de laAlabama (Berl. 1870): Geffcken, Die Alabamafrage (Stuttg.
1872).
Eine genaue Darlegung des amerik. Standpunktes enthält die offizielle amerik.
Staatsschrift«The case of theUnited States,
laid before theTribunalof Arbitration convenedatGeneva» (Lpz. 1872). Von seiten Englands wurden zwei
Denkschriften in Form von parlamentarischen
Blaubüchern eingereicht unter den
Titeln«The case of theUnited States, to be laidbefore theTribunalof Arbitration to be convenedatGeneva» (Lond. 1872) und
«Casepresented on the party oftheGovernment ofHerBritannic Majesty to theTribunalof Arbitration» (ebd. 1872).
eine sehr feinkörnige, durchscheinende Art des
Gipses (s. d.) von schneeweißer, bisweilen etwas ins Blaßrote
oder Graue übergehender
Farbe, unter allen in größern
Massen vorkommenden Gesteinen eins der weichsten, so daß er sich
schon mit dem Fingernagel ritzen läßt, eine
Probe, durch die man leicht den sog. Kalkalabaster, eine
Varietät des
Tropfsteins oder kohlensauren Kalks, von dem wahren Alabaster unterscheiden kann, da ersterer härter ist und
dem Fingernagel widersteht. Das Mineral wird mehrorts, besonders schön aber am südl. Fuße
der
Alpen,
[* 12] in Oberitalien
[* 13] und im Toscanischen gefunden. Der rein weiße der namentlich zu
Volterra (s. d.)
vorkommt, wird dort in großen
¶
mehr
Fabriken zu allerhand Skulpturarbeiten, Vasen
[* 15] u. s. w. verarbeitet. Dasselbe Material dient auch zur Fabrikation der röm.
Perlen (s. Perlen, künstliche). Ein weißer Alabaster, mit grauen Adern und oft auch mit Fleischrot untermischt, kommt bei Liebenburg
in Hannover
[* 16] vor und wird zu Tischplatten, Vasen und Nippgegenständen verarbeitet. Dasselbe gilt von einem bei
Derby in England vorkommenden Alabaster, aus dem man Leuchter, Tassen, Becher
[* 17] u. s. w., die später oft mit Farben versehen werden,
herstellt.
Wegen seiner Weichheit bietet die Bearbeitung des Alabaster nur geringe Schwierigkeiten. Um der Oberfläche die nötige
Glätte zu geben, wird sie zuerst durch Übergehen mit feinen Raspeln und Feilen geebnet, dann mit Schabeisen
geglättet, hierauf mit Schachtelhalm und endlich mit weißgebranntem und pulverisiertem Hirschhorn oder, wo es auf eine besonders
schöne Glätte ankommt, mit feinpulverisierter Perlmutter mittels eines feuchten leinenen Läppchens gerieben.
Da A. in Wasser nicht ganz unauflöslich ist, so darf man Alabasterarbeiten nicht der feuchten Luft aussetzen; überhaupt
wird ihre Oberfläche leicht rauh und blind. Andererseits benutzt man diese Eigenschaft, um durch lange Einwirkung des Wassers
vertieft geätzte Zeichnungen auf Alabaster zu erzeugen. Seinen Namen erhielt der von der Stadt Alabastron in Oberägypten, in deren
Nähe ein sehr höhlenreiches Gebirge (das Alabastergebirge) diese Gipsart besonders reichlich aufweist.