aufgegeben, da ihr Ergebnis ganz unzuverlässig ist. Schankgefäße
(Gläser, Kruge u. s. w.), welche zur Verabreichung von
Wein, Obstwein,
Most und
Bier in
Gast- und Schankwirtschaften dienen, müssen in
Deutschland
[* 2] mit einem den Sollinhalt begrenzenden,
durch Schnitt, Schliff,
Brand oder Ätzung angebrachten
Strich (Füllstrich) und in der Nähe desselben mit der Bezeichnung
des Sollinhalts nach Litermaß versehen sein. Das Nähere hierüber enthält das Reichsgesetz vom betreffend
die Bezeichnung des Raumgehalts der Schankgefäße.
Die Flaschen sind gewöhnlich vom Aichzwange frei und deshalb kein zuverlässiges
Maß; hier und da aber müssen auch sie
für den einheimischen Kleinverkehr geaicht werden, während wieder anderwärts ihre
Aichung in das Belieben
gestellt ist; in
Deutschland unterliegen Flaschen, welche zur Verabreichung von
Wein, Obstwein,
Most und
Bier in
Gast- und Schankwirtschaften
dienen, sofern sie nicht fest verschlossen (versiegelt, verkapselt, fest verkorkt u. s. w.)
sind, hinsichtlich der Markierung und Bezeichnung des Sollinhalts den Bestimmungen des vorbezeichneten Reichsgesetzes vom Zum
Zumessen und Zuwägen im öffentlichen Verkehr dürfen nur mit dem gesetzlichen
Stempel geaichte
Maße, Gewichte, Wagen angewendet
werden.
Unrichtige Maßwerkzeuge,
d. i. solche, welche die durch Verordnung des
Bundesrates vom für zulässig erklärten
Fehlergrenzen überschreiten, müssen eingezogen werden und ihr Gebrauch im öffentlichen Verkehr
zieht
Strafe nach sich (Strafgesetzbuch §. 369, Z. 2); letztere Strafvorschrift trifft alle Gewerbetreibenden, bei welchen
unrichtige oder ungeaichte, zur Benutzung in dem
Gewerbe geeignete Meßwerkzeuge vorgefunden werden.
Die
Aichordnungen schreiben den Aichämtern und Aichmeistern in allen diesen
Beziehungen das Nötige vor, bestimmen zugleich,
um welchen Bruchteil das geaichte
Maß oder Gewicht allenfalls zu klein oder zu groß sein darf, ohne
vom Gebrauch ausgeschlossen zu werden
(Toleranz, Remedium), und enthalten den
Tarif der zu entrichtenden Aichungsgebühren
(fürs
Reich Tarierungsordnung vom mit Nachtrag vom und Das amtliche Abgleichen der
Gold-
und Silbermünzen ist Sache der Münzstätten und wird
Justieren (s. d.) genannt.
Das Aichungswesen und das gesamte
Maß- und Gewichtswesen untersteht eigenen Oberbehörden, so in
Deutschland der kaiserl.
«Normal-Aichungs-Kommission» in
Berlin
[* 3] (für
Bayern
[* 4] besteht eine besondere Normal-Aichungs-Kommission in
München),
[* 5] in
Österreich
[* 6] und in
Ungarn
[* 7] den
Staats-Central-Aichungskommissionen in
Wien
[* 8] und
Budapest.
[* 9]
Aufgabe der
Centralbehörde ist
die
Erhaltung der erforderlichen Einheit und die Verabfolgung der hierfür erforderlichen
Apparate, der sog. Normale, welche
nach dem Maßstabe eines auf genauesten wissenschaftlichen Forschungen beruhenden Urnormals hergestellt werden. Die
Bestellung
der Aichungsämter und der
Aufsichtsbehörden ist den Einzelstaaten überlassen (preuß. Gesetz vom sächs.
Verordnung vom bayr. Verordnung vom württemb.
Verordnung vom 26. Jan. und bad. Verordnung vom
Aichen wird auch die Inhaltsbestimmung eines beliebigen Behälters genannt, den man dann zu irgend welchen Zwecken
als Meßgefäß benutzen will.
Das
der Schiffe
[* 10] (die Schiffsaiche) ist die Ermittelung ihrer Tragfähigkeit oder Lastigkeit, d. h.
des Maximums ihres dem Gewicht nach verstandenen
Tonnengehalts. Man geht hierbei natürlich von ihrem Fassungsraume aus; da
aber eine direkte Ausmessung des Hohlraums nicht stattfinden kann, so bestimmt man ihn nach empirischen Formeln durch
Rechnung,
unter Zugrundelegung gewisser Fundamentaldimensionen, wobei das
Verfahren in verschiedenen
Ländern verschieden,
eine große Genauigkeit aber keinesfalls erreichbar ist.
Über die Schiffsaiche wird dem Fahrzeuge ein
Certifikat ausgestellt.
Sie erfolgt in
Deutschland nach der Schiffsvermessungsordnung (s. Schiffsvermessung) vom
Eichmaß (in
Frankfurt
[* 11] a. M. und
Hanau
[* 12] auch
Altmaß) oder Visiermaß hieß früher in manchen
Gegenden
Deutschlands
[* 13] das beim
Großhandel gesetzliche Flüssigkeitsmaß im Gegensatze zum Schenk-,Schank- oder
Zapfmaße (das
in
Frankfurt a. M. und
Hanau auch Jungmaß hieß). Letzteres wurde für den Ausschank gebraucht und war von etwas geringerm
Inhalte als ersteres, hauptsächlich um den beim Kleinverkauf stattfindenden
Verlust zu decken. In
Bayern z. B.
enthielt der Visiereimer 64, der Schenkeimer nur 60
Maß (die
Maß bei beiden Eimern = 1,0690 I). In
Frankfurt a. M. waren 8 Aichmaß (zu
1,7928 l) = 9
Zapfmaß (zu 1,5936 l); in
Hanau dagegen 69 Aichmaß (zu 1,8654 l) = 80
Zapfmaß (zu 1,6089 l). In
Württemberg
[* 14] gab es
1) für den Kleinverkehr in
Wein und
Most
(Äpfelwein) die Schenkmaß = 1,67 l; 2) für den Großverkehr in
Most
(Äpfelwein)
und noch trübem
Wein die
Trübaichmaß = 1,9174 l; 3) für den Großverkehr in geklärtem
Wein, für den Verkehr in
Branntwein,
Bier, Essig,
Milch u. s. w. überhaupt: die Hellaichmaß = 1,8370 l. 11 Schenkmaß = 10 Hellaichmaß;
es wird nach der um 1850 angegebenen Vorschrift von
Aich dadurch
hergestellt, daß dem
Messing eine kleine Menge von
Eisen
[* 16] zugesetzt wird (s.
Sterrometall).
Um
Legierungen
mit gleichartigem Eisengehalt zu erzielen, wird
Eisen oder
Ferromangan zunächst mit
Zink legiert, da geschmolzenes
Zink bis
zu 5 Proz. Schmiedeeisen oder 9 Proz.
Ferromangan auflöst.
Hamilton, engl. Schriftsteller, geb. Anfang 1830 in
Paris.
[* 18]
Da seinVater, ein Armenier, kurz darauf im Duell umkam, ging
A.sMutter, eine Tochter des
AdmiralsSirGeorge Collier, nach England. 1844–45 studierte in
Bonn,
[* 19] trat als Offizier ins engl.
Heer, verließ es jedoch schon 1852 als
Hauptmann. Er machte sich durch
«Poems» (Lond. 1854) und «Eleonoreand other poems» (ebd. 1856) bekannt, die, wie auch «The romance of the¶
mehr
scarlet leaf and other poems» (1865) und «Songs without
music» (1882; 3. Aufl. 1889),
bei manchen Anklängen an Shelley und Tennyson, ein selbständiges Talent, besonders für erzählende
und Balladenpoesie bekunden. Aïdé lieferte auch eine Reihe beliebter Lieder für den Salon und die Romane «Rita» (1859),
«Passages in the Roman life
of a lady in 1814-1816» (2. Ausg. 1887; deutsch von Becher
[* 21] u. d. T. «Imogen», Stuttg.
1890),
«The Cliff mystery» (1888),
«A voyage of discovery» (2 Bde.,
1892). Aïdé behandelt mit Vorliebe ungewöhnliche psychol. Probleme des Gesellschaftslebens, die er spannend entwickelt,
ohne sich in sensationelle Unwahrscheinlichkeit und Übertreibung zu verlieren. Gut gelingt ihm die Darstellung
ital. (z. B. in «Carr of Carylon») und deutscher Zustände. Mehrere Werke erschienen zuerst in den Zeitschriften «All the year
round» und «Fraser'sMagazine». Das Dramolet «Incognito» (1888)
wurde in London
[* 22] mit Beifall aufgeführt.