Bombay,
[* 2] 19° 5' nördl.
Br., 74° 55' östl. L., am Tina, östlich von
Bombay, durch eine 3,6 m hohe
Mauer und ein starkes
Fort
geschützt, hat (1891) 41 689 (5., darunter 32 027
Hindu, 6347 Mohammedaner, 1888
Christen, 1177
Dschain, 183 Parßi, aus
Luftziegeln
erbaute Häuser und viele mohammed. Baudenkmäler; ferner eine amerik.
Kirche, einen Parßitempel, eine höhere engl. und niedrere andere Schulen und seit 1849 ein
großartiges, für Fremde aller Glaubensbekenntnisse durch Beiträge von Eingeborenen und Europäern erbautes Dharmßala
(Herbergshaus).
Die Industrie erstreckt sich auf die Fabrikation von seidenen und baumwollenen Kleidern, besonders von
Sari
(eine Art Frauenkleider), von Kupfer- und Messingtöpfen und starken
Teppichen. Mit den Linien
Bombay-Kalkutta
und
Bombay-Madras ist Ahmadnagar durch eine Zweigbahn verbunden. - Ahmadnagar, einst die zweite Stadt der vormaligen
ProvinzAurangabad (s. d.), wurde 1493 von
Ahmad Nisam Schah, einem Offizier des Bahmanireichs im
Dekan, als Hauptstadt eines
eigenen
Staates gegründet, der 1636 mit dem
Reich Dehli vereinigt wurde. Nach
AurangsebsTode (1707) wurde
Ahmadnagar eine
Beute der Mahratten und gehörte dem Peschwa, der sie 1797 an Daulat Rao
Sindhia überlassen mußte. Am ergab
sich den Engländern unter dem
Herzog von Wellington und wurde ihnen am 30. Dez. abgetreten.
Schah, der Begründer des
Reichs der Afghanen, Sohn des Siman Chan aus dem
Stamme der Abdali, geb. um 1724. Während
einer
Fehde zwischen den Abdali und den Gildschi (Gilzai) kam er sehr jung in die Gefangenschaft des Fürsten
Hußein von Kandahar,
aus welcher er 1738 durch Nadir Schah befreit ward. Diesen begleitete er dann als Asaberdar oder Stabträger
auf allen Feldzügen. Nach der Ermordung Nadirs (1747) zog sich Ahmad Schah nach
Afghanistan
[* 3] zurück und ließ sich zu Kandahar
von den Häuptlingen zum König von
Afghanistan erklären.
Zugleich legte er sich und seinem Hause den Ehrennamen Durr-i-Durrân
(d. i.
Perle der
Perlen) bei, nach
dem sein ganzer
Stamm, ja selbst die Afghanen überhaupt Durrani heißen. Dann unterwarf er 1748 die Gildschi, nahm hierauf
Ghasni,
Kabul, Dschalalabad, besetzte Lahaur und Multan und rückte gegen Dehli vor. In Sirhind besiegt, mußte er sich zwar
über den Indus zurückziehen, brach aber auf die Nachricht vom
Tode des Großmoguls Muhammad Schah abermals
gegen Lahaur
auf und zwang den
Statthalter des Pandschab,
Tribut zu zahlen.
Hierauf nahm Ahmad Schah 1749-50 Herat und Raischapur und unterwarf
Chorassan und Sedschestan. Nachdem ihm der schwache
Kaiser von
Dehli, Ahmad, das Pandschab nebst den östlich angrenzenden
Provinzen bis Sirhind abgetreten, verleibte
er 1752 auch Kaschmir
[* 4] seinem
Reiche ein. Als 1754 der mächtige
Wesir Ghasi eddin den Alamgir II. auf den
Thron
[* 5] der Großmoguls
gesetzt und sich auch wieder des Pandschab bemächtigt hatte, überschritt Ahmad Schah 1756 den Indus, gewann rasch
das Pandschab wieder, eroberte Dehli, setzte einen Centralinder in Dehli, seinen Sohn
Timur im Pandschab
zum
Statthalter ein
und kehrte 1759 nach Kandahar zurück.
Indessen hatten die Mahratten und Sikh die afghan.
Statthalter aus den ind.
Ländern vertrieben und diese bis zum Tschihlam
(Hydaspes) besetzt. Ahmad Schah schlug sie und zog 1760 zum zweitenmal als
Sieger in Dehli ein. Ein neues
Heer der
Mahratten unter Sedaschar Rao Bhao wurde in der
Schlacht bei Panipat von den Durrani vollständig vernichtet. (S.
Mahratten.) Durch sein
Heer zur Rückkehr nach
Afghanistan genötigt, überließ er seitdem den kriegerischen Schutz seines
Reichs seinem
SohneTimur, während er selbst bis zu seinemTode (1773) sich der innern
Verwaltung und der
Befestigung der Herrschaft widmete.
Ahmednuggur, Ahmedpoor, s.
Ahmadabad, ^[= (engl. ), Hauptstadt des Distrikts A. in der indobrit. Präsidentschaft Bombay, 23°1¾' ...]Ahmadnagar,
Ahmadpur.
Job.Franz,
Pädagog, geb. zu
Aachen,
[* 6] widmete sich zunächst dem kaufmännischen
Berufe, wurde dann Feldmesser, wandte sich jedoch später dem Lehrfache zu und wurde 1824
Lehrer für moderne
Sprachen am Gymnasium
seiner Vaterstadt. Um jungen, für das praktische Geschäftsleben bestimmten Leuten angemessenen Unterricht zu bieten, begründete
er 1826 eine Erziehungs- und Unterrichtsanstalt, welche
die erste ihrer Art in den Rheinlanden war und
als ein
Vorläufer des Realschulwesens gelten kann.
Nach deren
Auflösung wurde Ahn 1843
Lehrer an der mit dem Gymnasium verbundenen Realschule zu
Neuß.
[* 7] 1863 trat er in den
Ruhestand
und starb Ahn hat sich namentlich durch seine zahlreichen
Schriften zur Erlernung der neuern
Sprachen Verdienst erworben. Die nach ihm benannte Methode, im wesentlichen die Seidenstückersche, ahmt den natürlichen
Gang,
[* 8] nach dem ein
Kind seine Muttersprache erlernt, soviel als möglich nach. Er brachte seine Methode zuerst in dem «Praktischen
Lehrgang zur schnellen und leichten Erlernung der franz.Sprache»
[* 9] (1. Kursus, Köln
[* 10] 1834; 2. Kursus, ebd.
1840) zur Anwendung, welches
Buch viele
Auflagen erlebte und in den meisten europ.
Ländern Nachahmungen hervorrief.
ursprünglich die Großeltern
(althoch, deutsch ano, der Großvater, weiblich anâ), dann im weitern
Sinne alle
Vorfahren (in welcher Bedeutung das
BadischeLandrecht«Ascendenten» mit Ahnen übersetzt), im engern
Sinne beim
Adel die schematisch geordneten väterlichen und mütterlichen
Vorfahren bestimmten
Grades von adliger
Abstammung. - Zum Erwerbe
mancher Vermögensrechte, welche nur Adligen überhaupt oder nur den Mitgliedern einer bestimmten adligen Familie zugänglich
sein sollen, genügt nicht der
Adelan sich, sondern es wird Ahnenadel, d. h. alter
Adel, erfordert. In
einem solchen Falle muß derjenige, welcher
Ansprüche auf den Genuß des
Rechts erhebt, sich der Ahnenprobe unterwerfen, d. h.
beweisen, daß seine
Vorfahren bis zu einer gewissen Grenze hinauf, sowohl von der väterlichen als von der mütterlichen
Seite, sämtlich vonAdel gewesen sind. Die Ahnenzahl wird nach der Zahl der zusammenstehenden
Vorfahren
berechnet. Kommen nur die Eltern in Betracht, so werden zwei Ahnen erfordert; vier Ahnen bedeuten, daß der
Adel von den
¶
mehr
Großeltern herrührt; die folgenden Stufen sind dann acht, sechzehn, u. s. w. Ahnen. Bei der Ahnenprobe genügt nicht
der Nachweis der Ahnen (sog. Ritterprobe), sondern es wird weiter der Beweis erfordert, daß alle in Betracht kommenden Personen
ehelich geboren sind (sog. Filiationsprobe, s. d.).
soweit Familienstiftungen auf den Nachweis einer Anzahl Ahnen Gewicht legen, werden die im Ahnenbriefe
erteilten Ahnen (geadelte Vorfahren, sog. gemalte Ahnen) mitgezählt. (Vgl. Preuß. Allg. Landr. II, 9, §§. 21-25.) Außerdem kommt
die Ahnenprobe jetzt nur noch behufs der Erlangung gewisser Stiftsstellen (so bei dem Wallensteinschen Damenstift in Fulda,
[* 12] dem Zieglerschen in Joachimstein-Radmeritz bei Görlitz)
[* 13] oder bei der Aufnahme in gewisse Orden
[* 14] (den Deutschen,
den Malteser, den Sternkreuzorden) in Betracht. In einigen Adelsfamilien ist die Nachfolge in Fideïkommisse, Majorate u. s. w.
an die Ahnenprobe geknüpft.