Bombay, 19° 5' nördl. Br., 74° 55' östl. L., am Tina, östlich von Bombay, durch eine 3,6 m hohe Mauer und ein starkes Fort
geschützt, hat (1891) 41 689 (5., darunter 32 027 Hindu, 6347 Mohammedaner, 1888 Christen, 1177 Dschain, 183 Parßi, aus Luftziegeln
erbaute Häuser und viele mohammed. Baudenkmäler; ferner eine amerik.
Kirche, einen Parßitempel, eine höhere engl. und niedrere andere Schulen und seit 1849 ein
großartiges, für Fremde aller Glaubensbekenntnisse durch Beiträge von Eingeborenen und Europäern erbautes Dharmßala
(Herbergshaus). Die Industrie erstreckt sich auf die Fabrikation von seidenen und baumwollenen Kleidern, besonders von Sari
(eine Art Frauenkleider), von Kupfer- und Messingtöpfen und starken Teppichen. Mit den Linien Bombay-Kalkutta
und Bombay-Madras ist Ahmadnagar durch eine Zweigbahn verbunden. - Ahmadnagar, einst die zweite Stadt der vormaligen
Provinz Aurangabad (s. d.), wurde 1493 von Ahmad Nisam Schah, einem Offizier des Bahmanireichs im Dekan, als Hauptstadt eines
eigenen Staates gegründet, der 1636 mit dem Reich Dehli vereinigt wurde. Nach Aurangsebs Tode (1707) wurde
Ahmadnagar eine Beute der Mahratten und gehörte dem Peschwa, der sie 1797 an Daulat Rao Sindhia überlassen mußte. Am ergab
sich den Engländern unter dem Herzog von Wellington und wurde ihnen am 30. Dez. abgetreten.
Schah, der Begründer des Reichs der Afghanen, Sohn des Siman Chan aus dem Stamme der Abdali, geb. um 1724. Während
einer Fehde zwischen den Abdali und den Gildschi (Gilzai) kam er sehr jung in die Gefangenschaft des Fürsten Hußein von Kandahar,
aus welcher er 1738 durch Nadir Schah befreit ward. Diesen begleitete er dann als Asaberdar oder Stabträger
auf allen Feldzügen. Nach der Ermordung Nadirs (1747) zog sich Ahmad Schah nach Afghanistan zurück und ließ sich zu Kandahar
von den Häuptlingen zum König von Afghanistan erklären.
Zugleich legte er sich und seinem Hause den Ehrennamen Durr-i-Durrân (d. i. Perle der Perlen) bei, nach
dem sein ganzer Stamm, ja selbst die Afghanen überhaupt Durrani heißen. Dann unterwarf er 1748 die Gildschi, nahm hierauf
Ghasni, Kabul, Dschalalabad, besetzte Lahaur und Multan und rückte gegen Dehli vor. In Sirhind besiegt, mußte er sich zwar
über den Indus zurückziehen, brach aber auf die Nachricht vom Tode des Großmoguls Muhammad Schah abermals
gegen Lahaur auf und zwang den Statthalter des Pandschab, Tribut zu zahlen.
Hierauf nahm Ahmad Schah 1749-50 Herat und Raischapur und unterwarf Chorassan und Sedschestan. Nachdem ihm der schwache Kaiser von
Dehli, Ahmad, das Pandschab nebst den östlich angrenzenden Provinzen bis Sirhind abgetreten, verleibte
er 1752 auch Kaschmir seinem Reiche ein. Als 1754 der mächtige Wesir Ghasi eddin den Alamgir II. auf den Thron der Großmoguls
gesetzt und sich auch wieder des Pandschab bemächtigt hatte, überschritt Ahmad Schah 1756 den Indus, gewann rasch
das Pandschab wieder, eroberte Dehli, setzte einen Centralinder in Dehli, seinen Sohn Timur im Pandschab
zum Statthalter ein
und kehrte 1759 nach Kandahar zurück.
Indessen hatten die Mahratten und Sikh die afghan. Statthalter aus den ind. Ländern vertrieben und diese bis zum Tschihlam
(Hydaspes) besetzt. Ahmad Schah schlug sie und zog 1760 zum zweitenmal als Sieger in Dehli ein. Ein neues Heer der
Mahratten unter Sedaschar Rao Bhao wurde in der Schlacht bei Panipat von den Durrani vollständig vernichtet. (S.
Mahratten.) Durch sein Heer zur Rückkehr nach Afghanistan genötigt, überließ er seitdem den kriegerischen Schutz seines
Reichs seinem Sohne Timur, während er selbst bis zu seinem Tode (1773) sich der innern Verwaltung und der
Befestigung der Herrschaft widmete.
Job. Franz, Pädagog, geb. zu Aachen, widmete sich zunächst dem kaufmännischen
Berufe, wurde dann Feldmesser, wandte sich jedoch später dem Lehrfache zu und wurde 1824 Lehrer für moderne Sprachen am Gymnasium
seiner Vaterstadt. Um jungen, für das praktische Geschäftsleben bestimmten Leuten angemessenen Unterricht zu bieten, begründete
er 1826 eine Erziehungs- und Unterrichtsanstalt, welche die erste ihrer Art in den Rheinlanden war und
als ein Vorläufer des Realschulwesens gelten kann.
Nach deren Auflösung wurde Ahn 1843 Lehrer an der mit dem Gymnasium verbundenen Realschule zu Neuß. 1863 trat er in den Ruhestand
und starb Ahn hat sich namentlich durch seine zahlreichen Schriften zur Erlernung der neuern
Sprachen Verdienst erworben. Die nach ihm benannte Methode, im wesentlichen die Seidenstückersche, ahmt den natürlichen
Gang, nach dem ein Kind seine Muttersprache erlernt, soviel als möglich nach. Er brachte seine Methode zuerst in dem «Praktischen
Lehrgang zur schnellen und leichten Erlernung der franz. Sprache» (1. Kursus, Köln 1834; 2. Kursus, ebd.
1840) zur Anwendung, welches Buch viele Auflagen erlebte und in den meisten europ. Ländern Nachahmungen hervorrief.
ursprünglich die Großeltern (althoch, deutsch ano, der Großvater, weiblich anâ), dann im weitern Sinne alle
Vorfahren (in welcher Bedeutung das Badische Landrecht «Ascendenten» mit Ahnen übersetzt), im engern Sinne beim
Adel die schematisch geordneten väterlichen und mütterlichen Vorfahren bestimmten Grades von adliger Abstammung. - Zum Erwerbe
mancher Vermögensrechte, welche nur Adligen überhaupt oder nur den Mitgliedern einer bestimmten adligen Familie zugänglich
sein sollen, genügt nicht der Adel an sich, sondern es wird Ahnenadel, d. h. alter Adel, erfordert. In
einem solchen Falle muß derjenige, welcher Ansprüche auf den Genuß des Rechts erhebt, sich der Ahnenprobe unterwerfen, d. h.
beweisen, daß seine Vorfahren bis zu einer gewissen Grenze hinauf, sowohl von der väterlichen als von der mütterlichen
Seite, sämtlich von Adel gewesen sind. Die Ahnenzahl wird nach der Zahl der zusammenstehenden Vorfahren
berechnet. Kommen nur die Eltern in Betracht, so werden zwei Ahnen erfordert; vier Ahnen bedeuten, daß der
Adel von den
mehr
Großeltern herrührt; die folgenden Stufen sind dann acht, sechzehn, u. s. w. Ahnen. Bei der Ahnenprobe genügt nicht
der Nachweis der Ahnen (sog. Ritterprobe), sondern es wird weiter der Beweis erfordert, daß alle in Betracht kommenden Personen
ehelich geboren sind (sog. Filiationsprobe, s. d.).
soweit Familienstiftungen auf den Nachweis einer Anzahl Ahnen Gewicht legen, werden die im Ahnenbriefe
erteilten Ahnen (geadelte Vorfahren, sog. gemalte Ahnen) mitgezählt. (Vgl. Preuß. Allg. Landr. II, 9, §§. 21-25.) Außerdem kommt
die Ahnenprobe jetzt nur noch behufs der Erlangung gewisser Stiftsstellen (so bei dem Wallensteinschen Damenstift in Fulda,
dem Zieglerschen in Joachimstein-Radmeritz bei Görlitz) oder bei der Aufnahme in gewisse Orden (den Deutschen,
den Malteser, den Sternkreuzorden) in Betracht. In einigen Adelsfamilien ist die Nachfolge in Fideïkommisse, Majorate u. s. w.
an die Ahnenprobe geknüpft.