233 Grundsteuer ist die Dattelpalmensteuer, die ursprünglich von jedem
Baume erhoben wurde, jetzt aber auf den von
Palmen
[* 2] bestandenen
Grund umgelegt worden ist. Der Ertrag der
Grund- und Dattelpalmensteuer wird auf etwa 876000
Beutel
[* 3] abgeschätzt.
Hierzu kommt gegenwärtig noch die Einkommensteuer (Werko oder Firdeh), die von Handwerkern oder Industriellen ohne
Grundbesitz, im Betrage von einem halben bis zum dreifachen Monatseinkommen erhoben wird; die Marktsteuer, mindestens 1 Proz.
von allem, was auf die öffentlichen Märkte gebracht wird; die Haussteuer von 12 Proz. des Rohertrags.
Das gesamte Rechnungswesen wird in Ä. nicht nach dem mohammed. Mondjahre, sondern nach
der kopt. Zeitrechnung geführt. Das von
Mehemed Ali geschaffene
Heer hat seine europ. Organisation auch
unter seinen Nachfolgern beibehalten. Unter
Mehemed Ali zählte die
Armee zuzeiten 160000 Mann. Durch den Hatti-Scherif von 1841 und
wieder durch den Ferman der
Pforte vom darf die Friedenspräsenzstärke 18000 Mann nicht übersteigen. Nach den
Gesetzen vom und soll jeder Ägypter (außer Geistlichen, Lehrern,
Studenten u.s.w.)
vom 21. Lebensjahre an zum sechsjährigen aktiven Dienst in der
Armee oder Marine oder den
Arbeiterabteilungen verpflichtet
sein und demnächst 5 Jahre in der Landwehr
(Redif) und 5 oder 6 Jahre im Landsturmverhältnis bleiben.
Loskauf für 20 Pfd. St. ist gestattet. Die seit 1883 durchBaker Pascha neu organisierte ägypt.
Armee steht unter einem engl.
Generalmajor als Oberbefehlshaber und wird von 60 brit. und 447 ägypt.
Offizieren kommandiert. Sie setzte sich 1889 wie folgt zusammen:
Die von
Mehemed Ali mit
ungeheuren Kosten geschaffene Kriegsflotte befand sich schon seit den letzten Regierungsjahren desselben
in vernachlässigtem Zustande. Ende 1881 bestand die ägypt. Post- und
Paketfahrtsflotte aus 13 Dampfern und 16
Paketbooten, welche den Dienst zwischen den Häfen des
RotenMeers und einigen
Stationen
des Mittelmeers
[* 4] versehen.
Außer zwei kleinen armierten Dampfkanonenbooten als Zollwachtschiffen, einigen kleinen Küstenkreuzern,
wird auch die Jacht des Chediv als Kriegsfahrzeug betrachtet.
Das WappenÄ.s ist ein kreisrunder, blauer Schild,
[* 5] worin drei silberne
Sterne, von einem links gewendeten
silbernen Halbmond umschlossen, umgeben von einem
Ring mit
Sternen zwischen je zwei zugewendeten Halbmonden. Hinter dem Schild
kreuzen sich je drei mit Roßschweifen behangene und mit Halbmond und
Stern geschmückte Scepter; auf dem Schild ruht eine
mit Purpur halb gefütterte und oben mit Halbmond und
Stern besteckte
Krone. Das Ganze umgiebt ein Hermelinmantel,
der aus einer gleichen
Krone herabfällt. –
Über dieFlaggeÄ.s s.
Tafel:
Flaggen
[* 6] derSeestaaten.
Der Ackerbau ist von jeher die Grundlage der wirtschaftlichen Verhältnisse des
Staates gewesen. Anbaufähig
ist alles vom Nilwasser erreichte Land; soll daher das Kulturland in fruchtbarem Zustand erhalten werden,
so ist die sorgfältige Instandhaltung des Kanalnetzes die Grundbedingung. Die Stütze des Ganzen in dieser
Beziehung ist
der 560 km lange
Bahr-Jussuff (Josephskanal), der von Farschut bis
Fajum den
Nil begleitet. Diesen mit seinen Seitenarmen in
stand zu halten, liegt jetzt den Dörfern ob, die von den
Kanälen berührt werden.
Letzteres gilt auch von der Herstellung der
Dämme, die die
Überschwemmung in Schranken halten und während derselben als
Verkehrsstraßen dienen. Das Delta
[* 7] hat die größte Anzahl von
Kanälen (13440 km).
Mittel- und Oberägypten hat die uralte
Methode der
Wasserversorgung mittels Bewässerungsbecken, in die man zur Zeit des
Hochwassers Wasser leitete,
das man nach einiger Zeit wieder ablaufen ließ, beibehalten und ist deshalb auch in der Bodenkultur wenig fortgeschritten.
In Unterägypten hat man seit Anfang des 19. Jahrh. ein
Netz teils dauernd, teils zeitweilig gefüllter
Kanäle angelegt, die
das Land das ganze Jahr hindurch mit Wasser versorgen; allerdings fällt dadurch die von dem
Nil früher
besorgte natürliche Düngung durch Nilschlamm weg und das Land erfordert eine kostspielige künstliche Düngung. Wo das
Nilwasser nicht hinlangt, da bewässert man mit Hilfe von einfachen Wasserrädern oder Dampfpumpen.
Ägypten (Industrie, Ha
* 12 Seite 51.236.
Alle Kulturgründe zerfallen in Rei-Ländereien, die vom Nilwasser erreicht werden, und in Scharaki-Ländereien,
die künstlich bewässert werden müssen. Auf den erstern säet man Weizen, Gerste,
[* 8] Linsen,
Bohnen u.s.w., die sog. Wintersaat
(Schitawi); auf ihnen hat man in der Regel im Jahre nur eine Ernte.
[* 9] Auf die künstlich bewässerten
Länder bringt man ebenfalls
zuerst Wintersaat, nächstdem aber baut man auf ihnen in der Zeit um die
Frühlingsnachtgleiche Durrha
oder Indigo,
[* 10]
Baumwolle,
[* 11] endlich um die Zeit der Sommersonnenwende abermals Gerste oder
Mais, so daß man im Jahre drei Ernten
von demselben
Acker erzielt. Oberägypten hat ausschließlich Winterfeldbau, und obschon man daselbst weder
¶
mehr
234 pflügt noch düngt, so fallen doch die Ernten viel reichlicher aus als in Unterägypten. Obschon in A. die Bauern (Fellah)
den wichtigsten Teil der Bevölkerung
[* 13] ausmachen, so lebte doch hier, soweit die Geschichte zurückreicht, der ackerbautreibende
Stand stets in strenger und drückender Abhängigkeit. Früher war das Verhältnis des Bauers in Ä. wie
in jedem andern mohammed. Staate das des Pächters zum Grundherrn, wobei die Steuer die Stelle des Pachtschillings vertrat und
zugleich der Grundsatz festgehalten wurde, daß bei regelmäßiger Bezahlung der Steuer die Pacht nicht aufgekündigt werden
konnte.
Mehemed Ali jedoch machte 1817 durch sein berüchtigtes Monopolsystem den Bauer zu dem elend bezahlten
Tagelöhner der Regierung, indem er nicht nur die an und für sich schon sehr hochgestellten Abgabenin natura von den Bauern
bezahlen ließ, sondern sie auch noch zwang, alles, was sie ernteten, an die Regierung zu dem von ihr selbst festgestellten
Preise zu verkaufen. Daneben hatte der Bauer ungemessene Frondienste und wurde mit der größten Strenge
zu den Kanalbauten angehalten.
Hierzu trat die Aushebung zu dem vom Fellah aufs höchste verabscheuten Kriegsdienste im Landheere oder auf der Flotte. Die erste
Erleichterung war die Erlaubnis, die Grundsteuer in Geld bezahlen zu dürfen. Allmählich sah man sich auch
genötigt, dem europ. Einflusse nachzugeben und das Monopolsystem aufzuheben, so daß unter
Said Pascha der Fellah seine Erzeugnisse völlig frei verkaufen durfte. Durch die Maßnahmen MehemedAlis gestalteten sich
in Ä. auch die Verhältnisse des Grundbesitzes anders als in andern mohammed. Ländern.
Der Pascha zog wegen rückständiger Steuern nicht nur die Erblehen und Familiengüter und die für wohlthätige
Zwecke bestimmten Güter ein, sondern nahm auch die zahlreichen, von ihren Bebauern verlassenen Gründe für sich in Anspruch.
Es entstanden so die Tschiftliks oder Privatgüter des Pascha und seiner Familienglieder, die, allmählich eine große Ausdehnung
[* 14] erlangend, durch einen eigenen Diwan verwaltet wurden. 1878 wurde der fast ein Viertel alles kulturfähigen
Landes umfassende Grundbesitz des Chediv und seiner Familie in Staatsdomänen verwandelt, die den europ.
Mächten für die verschiedenen Anleihen verpfändet wurden.
Einen großen Teil dieser Ländereien verpachtete man an Unternehmer, die die Bezahlung der fälligen Steuern übernahmen und
das Land weiter an Eingeborene verpachteten; einen kleinen Teil verpachtete man unmittelbar an Eingeborene,
aber ein beträchtlicher Teil liegt aus Mangel an Arbeitskräften brach. Die um die Dörfer herumliegenden kleinen Parzellen,
die von Fellahs bewirtschaftet werden, machen mit dem Gemeindebesitz ungefähr die Hälfte alles Kulturlandes aus;
die von
den Fellahs der Regierung zu zahlenden Abgaben belaufen sich ungefähr auf ein Fünftel des Bodenertrags;
dabei sind die Fellahs nicht Eigentümer des von ihnen bewirtschafteten Bodens, sondern nur Pächter der Regierung;
durch Bezahlung
der sechsfachen Abgaben können sie sich jedoch in den erblichen Besitz des Landes setzen.
Ein großer Teil kulturfähigen Landes
gehört als Wakuf den Moscheen und Schulen, den jetzt die engl. Regierung für die
Occupationskosten mit Beschlag belegt hat. Der Viehstand belief sich (Ende 1878) auf: 8741 Pferde,
[* 15] 147739 Kühe, 80587 Ochsen
und Büffel, 320047 Schafe
[* 16] und
Ziegen, 26871 Kamele,
[* 17] 87882 Esel und Maultiere.