ihm nicht im Mietvertrage verboten ist, nach Gemeinem
Recht, Sächs.
Bürgerl. Gesetzb. §. 1104,
Code civil Art. 1717, Österr.
Bürgerl. Gesetzb. §. 1098,
Entwurf des Gesetzb. für das
Deutsche Reich
[* 2] §. 493. Nach
Preuß. Allg. Landr. I, 21, §§. 309-312
nur mit Einwilligung des Hauptvermieters, doch berechtigt grundlose Verweigerung den Mieter zur
Kündigung
vor
Ablauf
[* 3] der Frist. Der Hauptvermieter kann
Entsetzung des widerrechtlich angenommenen Aftermieters fordern nach
Preuß.
Allg.
Landr. §. 315, nach dem
Entwurf §. 497 ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Mietverhältnis kündigen. So auch
nach österr.
Recht. Die Aftermiete begründet ein Vertragsverhältnis nur zwischen Untervermieter und Untermieter. Durch
die
Auflösung der Hauptmiete wird nicht auch die Verpflichtung des Aftervermieters gegen den Aftermieter aufgelöst; nach
Preuß. Allg. Landr. I, 21, §. 321 dauert aber das
Recht des Untermieters in allen Fällen nicht länger als das des Hauptmieters;
anders, wenn der Hauptvermieter dem Aftermietvertrage beitrat (§. 322). Nach österr. Verordnung vom ist
das gegen den Mieter erlassene Räumungsurteil selbst gegen Aftermieter vollstreckbar. Für die
Beschädigungen des Untermieters
haftet der Hauptmieter seinem Vermieter nach
Preuß. Allg.
Landr. §. 317 und nach dem
Entwurf §. 516.
An den vom Aftermieter eingebrachten Sachen kann der Hauptvermieter im Konkurse des Mieters
Abgesonderte Befriedigung
(s. d.) nach der
Deutschen Konkursordnung nicht verfolgen, und im Konkurse des Aftermieters hat er ein Absonderungsrecht nicht.
Außerhalb des Konkurses hat er ein
Vorzugsrecht in
Preußen
[* 4] überhaupt nicht, das ihm nach Gemeinem
Recht zustehende Pfandrecht
und das ihm nach sächs. Gesetz zustehende Zurückbehaltungsrecht kann er an jenen Sachen
so weit geltend machen, als der Untermieter seinem Vermieter den
Zins schuldet. Nach dem Österr. Gesetzbuch kann hierbei
der Aftermieter sich auf Vorausbezahlung nicht
berufen (§. 1101). Der Deutsche
Entwurf giebt dem Vermieter kein
Vorzugsrecht
an jenen Sachen.
Allg. Landr. I, 21,
§. 314 eine beschränkte Unterverpachtung gestattet, nach dem
Entwurf umgekehrt dieselbe ohne Genehmigung verboten, wenn
der
Pachtzins in einem Bruchteil der
Früchte besteht (§. 533).
(lat. subpignus), das von dem Pfandgläubiger weiter verpfändete Pfand.
Nach der herrschenden
Ansicht wird das Unterpfandrecht nicht an dem Gegenstande bestellt, welcher dem ersten Pfandgläubiger
verpfändet war, sondern an dem ihm bestellten Pfandrecht, einschließlich der Forderung, für welche dasselbe haftet. Deshalb
kann das Unterpfandrecht nicht weiter reichen als das erste Pfandrecht. Der Faustpfandgläubiger macht
sich seinem Schuldner, welchem er nach
Tilgung der Forderung das Pfand zurückzugeben hat, verantwortlich, wenn er dasselbe
ohne dessen Zustimmung weiter verpfändet.
Sonst darf der Drittschuldner, welchem von der Afterverpfändung Nachricht gegeben ist, nicht zahlen ohne Zuziehung des
Afterpfandgläubigers. Wird die Forderung des Afterpfandgläubigers fällig, ohne
daß er von dem ersten Pfandgläubiger
befriedigt wird, so darf er fordern, daß er gerichtlich ermächtigt wird, die verpfändete Forderung gegen den Drittschuldner
bis zum Betrage der eigenen Forderung einzuklagen und das dafür bestellte Pfand zu realisieren. Wo das Pfandrecht an einer
Forderung als eine bedingte Cession angesehen wird, kann der Afterpfandgläubiger unmittelbar gegen den Drittschuldner vorgehen.
(Pseudoscorpionina), eine von nur einer Familie, den Scherenspinnen (Chernetidae), gebildete Ordnung
der
Spinnentiere
[* 5] (s. d.). Die Afterskorpione erinnern durch lange, scherenförmige
Kiefertaster an die echten Skorpione, unterscheiden sich aber durch den
Mangel des schwanzartigen Hinterleibsanhanges,
des
Giftstachels und der Kämme, sowie dadurch, daß sie nicht durch sog.
Lungen, sondern durch Luftröhren (s.
Tracheen)
[* 6] atmen.
Die Kieferfühler sind kurz und scherenförmig, der Hinterleib ist gegliedert, plattgedrückt und mit breiter
Fläche am Kopfbruststück
angewachsen. Die Afterskorpione besitzen Spinndrüsen, die am zweiten Bauchringe nach außen münden.
Sie sind sehr gewandt, laufen schnell vor- und rückwärts, leben teils wie Chtonus trombidiodides Latr.
unter Baumrinde und
Moos, teils wie der
Bücherskorpion (s. d.) zwischen altem Papier, alten Kleidern u. s. w.,
und nähren sich von kleinen
Insekten
[* 7] und Milben. Die
Eier
[* 8] werden vom Weibchen an der Bauchseite des Hinterleibes
befestigt umhergetragen.
Die Kopfbrust der Afterspinnen ist ungegliedert, der Hinterleib
kurz, dick, aber zum Unterschiede von den echten
Spinnen
[* 9] stets gegliedert, die Kieferfühler scherenförmig, die Kiefertaster
beinförmig.
Die
Atmung geschieht durch zwei an der Kopfbrust liegende, in einfache Atemröhren führende
Luftlöcher.
In den heißen Zonen giebt es sehr abenteuerliche Formen. Zu den Afterspinnen gehören außer einigen weniger
wichtigen Familien die
Kanker (s. d.).
Adam, schwed.
Botaniker, geb. zu Larf in Westgotland, wo sein
Vater Pastor war,
der letzte
Schüler Linnés, 1777
Docent der orient. Litteratur, 1785 Demonstrator der
Botanik in
Upsala,
[* 10] ging 1792 als Naturforscher
nach der engl.
Kolonie Serra
Leone in
Afrika,
[* 11] wo er bei der Plünderung durch die
Franzosen seine Sammlungen verlor. Nach der
Rückkehr war er 1797-98 Gesandtschaftssekretär in
London,
[* 12] kehrte 1799 nach
Schweden
[* 13] zurück, wirkte eine
Zeit lang als
Lehrer an der
UniversitätUpsala, wurde 1812 außerord. Professor der Materia medica, und starb Er
schrieb mehrere
Schriften über die
Flora von
Guinea und gab Linnés Selbstbiographie (1823; deutsch, Berl. 1826) heraus.
Arvid
August, schwed. Dichter und Altertumsforscher, geb.
seit 1821 Pfarrer zu Enköping, gest. daselbst machte sich durch Forschungen im
Gebiete altnord. Litteratur sowie als national-romantischer Dichter, besonders in der volksmäßigen
Romanze (z. B. «Reckens
Polska»),
rühmlich bekannt. Er gab mit
Geijer das Nationalwerk «Svenska Folkvisor från forntiden» (3
Bde., Stockh. 1814-17; neue Ausg.
¶
1830) mit den alten Melodien heraus. Eine Sammlung von Volksgesängen, die den alten Originalen nachgebildet hatte, erschien
mit Musikbeilagen in «Afsked af Svenska Folksharpan» (Stockh.
1848). Afzelius übersetzte ins Schwedische die Hervararsaga (ebd. 1811),
auch die Edda Sämundar (ebd. 1818),
die er mit Rask (ebd. 1818) auch isländisch herausgab. Sein Trauerspiel«Den siste Folkungen» (ebd. 1830) ist nur in den
lyrischen Teilen gelungen. Auch schrieb Afzelius eine auf Volksüberlieferungen gegründete Geschichte Schwedens bis zum TodeKarls
XII.: «Svenska Folkets Sagohäfder» (Tl. 1–11, ebd. 1839–70; Tl. 1–3 deutsch von Ungewitter: «Volkssagen
und Volkslieder aus Schwedens älterer und neuerer Zeit», mit VorwortvonL.Tieck, Lpz. 1842).