Gemeinschaft aufzulösen.
BeimMangel einer Einigung kann der
Richter auf
Antrag eines Beteiligten die gemeinschaftlichen Sachen
unter die Beteiligten verteilen, das gemeinschaftliche Grundstück nach seinem Ermessen entweder körperlich teilen, jedem
Miteigentümer einen
Teil zusprechen, wobei noch
Entschädigungen in
Geld vorkommen können; oder der Rlchter schlägt einem
Miteigentümer das ganze Grundstück zu, und verpflichtet ihn, die übrigen bar abzufinden, wofür
diesen etwa eine
Hypothek zugesprochen wird, oder er bringt das Grundstück zur öffentlichen Versteigerung und teilt unter
den Miteigentümern den Erlös.
Auch kann der
Richter bei Grenzstreitigkeiten, wo die wahre Grenze nicht aufzufinden ist, unter den Nachbarn aufteilen. Überall
geht mit dem richterlichen
Spruch oder dessen Rechtskraft das Eigentum oder dingliche
Recht unmittelbar
auf den Erwerber über. So Sächs.
Bürgerl. Gesetzb. §§. 257, 339–344. Ähnlich im franz.
Recht unter Bevorzugung der
Naturalteilung,
Codecivil Art. 815 fg., 1686, und im Österr.
Bürgerl. Gesetzb. §§. 841–846, 424, 436, 480. Das
Preuß.
Allg. Landr. I, 17, §§. 87–90 verweist bei der Naturalteilung auf
Verlosung, sonst auf den öffentlichen
Verkauf, ohne daß dem
Richter jene Machtvollkommenheit eingeräumt ist. Ähnliche
Vorschläge macht der
Entwurf eines
Bürgerl.
Gesetzb. für das
Deutsche Reich
[* 2] §§. 688
u. 689. – Sodann bedeutet den Zuschlag an den Meistbietenden bei
gerichtlicher Versteigerung von Sachen. Derselbe erfolgt bei
Subhastationen von Grundstücken durch den
Richter, bei beweglichen
Sachen durch den Gerichtsvollzieher. (S.
Auktion und
Subhastation.)
(lat.), gerichtlich zuerkennen, übertragen, s.
Adjudikation. ^[= (lat.), die richterliche Übertragung des Eigentums oder eines dinglichen Rechts (z. B. Nießbrauch ...]
(lat.), eigentlich der einem
Beamten außerordeutlicherweise zugesellte Amtsgehilfe oder
Stellvertreter. So
wird z. B. einem bejahrten Geistlichen, der seinenBeruf nicht mehr im ganzen
Umfange erfüllen kann, ein
Adjúnkt (Vikar) beigegeben. Außerdem führen im Schul- oder Kirchendienste den
Titel Adjúnkt auch fest angestellte
Beamte zweiten Ranges,
weil deren
Stellen ursprünglich zur Aushilfe der ersten Angestellten gegründet wurden. An einigen
Universitäten und
Akademien
heißt der zweite
Vertreter eines bestimmten wissenschaftlichen Fachs Adjúnkt, weil seine Wirksamkeit vorzugsweise
dahin gehen soll, den Hauptvertretern des Fachs zur Aushilfe und
Stellvertretung zu dienen.
In
Frankreich bilden die
Adjoints,
d. i. Adjunkten, eine Beamtenklasse in der Gemeindeverfassung. Jeder
Maire einer Gemeinde
hat, je nach dem
Umfange der
Geschäfte, einen oder mehrere
Adjoints, die ihm alsStellvertreter oder überhaupt
als Unterbeamte bei der Erledigung der
Geschäfte Dienste
[* 3] leisten. Ebenso heißen
Adjoints gewisse Unterbeamte in der franz.
Militärverwaltung.
(neulat.,
d. i. anpassen), etwas in völlige Richtigkeit bringen, abmachen. Adjustieren nennt
man auch das Berichtigen messingener und eiserner Gewichte (s.Aichen).
Daher wird das
Aichamt an manchen
Orten Adjustieramt genannt.
Bei Werkzeugen bedeutet Adjustieren mittels einer Schraube genau einstellen, bei
Maschinen die einzelnen
Teile ineinander passen.
Adjustierschraube heißt die
Stellschraube an mathem.
(lat.), ein Offizier, der einer Kommandobehörde, vom
Bataillon aufwärts, als Organ des Commandeurs im innern
Dienst, besonders im Schriftenwesen, und zum Überbringen von
Befehlen im äußern Dienst (daher dienstlich beritten) zugeteilt
ist. Unter «höhererAdjutantur» werden die Adjutantenstellen bei den höhern
Kommandostellen (von den
Brigaden aufwärts) verstanden. Das äußere
Abzeichen der Adjutant im deutschen
Heere
ist die über der rechten Schulter getragene Adjutantenschärpe. PersönlicheAdjutant haben im allgemeinen nur Prinzen
aus regierenden Häusern. Die Adjutant regierender Fürsten werden Flügeladjutanten genannt.
Generaladjutanten sind in Generalsstellungen
befindliche von Monarchen. –
Vgl. Borowski, Handbuch für den Adjutantendienst (Berl. 1891);
Fejér
de Bück, Adjutantendienst (3. Aufl., Linz
[* 5] 1893).
[* 8] (Aquilinae), die größten
Raubvögel,
[* 9] bilden eine Unterfamilie der Falkenfamilie; sie gehören
aber zu den unedeln
Falken und sind mit den
Bussarden am nächsten verwandt. Man kennt etwa 60
Arten, die über alle Erdteile
verbreitet sind.
Ihre unterscheidenden Charaktere liegen in folgendem: der
Kopf ist oben platt und mit länglichen Federn bedeckt;
an den Flügeln
die erste Schwungfeder sehr kurz, die vierte die längste;
die Läufe stark, die Zehen nackt, die beiden äußern
am
Grunde durch kurze
Haut
[* 10] verbunden;
die Krallen oder Fänge sehr stark, gekrümmt und die hinterste länger.
Man unterscheidet eine Reihe von Untergattungen, von denen die wichtigsten folgende sind:
1) Die eigentlichenAdler
(Aquila), deren Füße bis zur Zehenwurzel befiedert (deshalb auch Hosenadler genannt) und deren äußere
Zehen durch eine
Bindehaut verbunden sind, wozu der Königsadler
(AquilaimperialisBchst.) im südl. Europa,
[* 11] der
Stein- oder
Goldadler
(AquilafulvaL., s.
Tafel: AdlerI,
[* 1]
Fig. 2), mit seinen Färbungsvarietäten in Europa,
Asien
[* 12] und Nordamerika,
[* 13] und der kleinere Schreiadler
(AquilanaeviaBriss.) in den Waldgebirgen
Deutschlands
[* 14] gehören. Sie kreisen hoch in der Luft,
stoßen gern auf sitzende und laufende
Tiere und fressen nur im äußersten Notfalle
Aas.
2) Die Seeadler (Haliaëtus), mit nur halb befiederten Fußwurzeln und unten gerinnten Krallen, halten sich besonders
gern an den Seeküsten, an großen
Flüssen und Seen auf, stoßen im
Sommer auf Fische
[* 15] und Wasservögel, jagen aber im Winter
meist auf dem
Lande. Hierher gehört der besonders im Norden
[* 16] Europas vorkommende weißschwänzigeSeeadler(Haliaëtus albicillaL., s.
Tafel: AdlerII,
[* 1]
Fig. 3) und der weißköpfigeAdler(HaliaëtusleucocephalusL.) Nordamerikas.
3) Die kleinern Fischadler
(Pandion), mit falkenartig zugespitzten, langen Flügeln und sehr stark gekrümmten, unten scharfen
Krallen, jagen besonders aufFlüssen und
Teichen; eine deutsche
¶
mehr
Art istPandionhaliaëtusL. (s. Tafel: Adler II,
[* 17]
Fig. 1). 4) Die Harpyien
[* 18] (Thrasaëtus), südamerikanische Adler mit einem Federschopf;
die bekannteste Art istThrasaëtusharpyiaL. (s. Tafel: Adler I,
[* 17]
Fig. 1). 5) Die Haubenadler (Spizaëtus), indisch und afrikanisch,
gleichfalls mit Federschopf; hierher Spizaëtusoccipitalis Daud. (s.
Tafel: Adler II,
[* 17]
Fig. 2). Alle Adler leben paarweise und bauen ihr kunstloses, aus Reisern geflochtenes Nest,
in welches die großen Arten zwei, die kleinern drei bis vier Eier
[* 19] legen, auf unzugänglichen Felsen oder hohen Bäumen.
In der Umgebung des Horstes liegen gewöhnlich Haufen von Knochen
[* 20] und Gewöllen, die Überbleibsel der Mahlzeiten
der Jungen. Diese werden erst sehr spät flügge, haben bei dem ersten Ausfluge fast die Größe der Alten, stets aber eine
sehr verschiedene (dunklere) Färbung. Es vergehen in der Regel Jahre, bevor sie das Kleid der alten Tiere erhalten. Die Adlerweibchen
sind immer etwas größer als die Männchen. Der Flug ist sehr anhaltend, kräftig, aber weder so flink
wie derjenige der Falken, noch so hoch als derjenige der Geier.
Die breite und stumpfe äußere Rundung der Flügel läßt den kreisenden Adler auch schon in bedeutender Entfernung
von den Geiern und Bussarden unterscheiden. Sie töten ihre Beute durch Schnabelhiebe auf den Kopf und in
die Augen, worauf sie den Bauch
[* 21] aufreißen und die Eingeweide
[* 22] herauszerren. Haare,
[* 23] Federn und größere Knochen werden nach der
Verdauung in einem Ballen, als sog. Gewölle, ausgebrochen. In der Gefangenschaft dauern die Adler sehr gut aus und man hat Beispiele,
wonach dieselben gegen 100 Jahre gelebt haben. Zur Fütterung benutzt man Pferdefleisch und giebt ab und
zu Ratten, Mäuse und Sperlinge, um die Gewöllebildung zu befördern. Die Preise schwanken zwischen 20 M. für einen Seeadler, 40 M.
für einen Steinadler und 600 M. für eine Harpyie.
[* 24]
[* 8] als Symbol. Der Adler spielt in der Mythologie der indogerman. Völker einerseits als König
der Vögel,
[* 25] andererseits als Attribut der höchsten Gottheiten eine wichtige Rolle. Bei den Hellenen war er der heilige Vogel
des Zeus,
[* 26] der Bote und Begleiter des Weltkönigs. Er sitzt in den künstlerischen Darstellungen entweder zur Seite seines Gebieters
oder auch (wie bei dem berühmten Bilde des Phidias) auf dessen Scepter und trägt den Blitz in den Klauen.
Der Adler des Zeus ist vielfach in die griech. Mythen verflochten. Von ihm wird Ganymed als Hirt oder Jäger auf freiem Felde
ergriffen und zu Zeus emporgehoben. In der Gestalt eines Adler entführt Zeus die schöne Nymphe Aigina dnrch
die Lüfte. Spätere griech. Maler und Steinschneider stellen oft Ganymed oder Hebe dar, wie sie den Adler des Zeus liebkosen
und ihm Nektar reichen. Zeus versetzte dankbar seinen Adler als Sternbild an den Himmel.
[* 27]
Als königl. Vogel und Sinnbild siegreicher Stärke
[* 28] ist der Adler schon von alters her zum Symbol für Völker,
Fürsten und Heere gewählt worden. Als Heereszeichen erscheint er zuerst nach den Berichten des Xenophon bei den Persern, bei
denen schon unter Cyrus ein goldener Adler mit ausgebreiteten Flügeln auf einem Spieße dem Heere vorangetragen wurde. Dieser
Gebrauch ging unter PtolemäusSoter, der den Adler als Wappen
[* 29] auf Münzen
[* 30] führte, 305 v. Chr. auf das ägypt.
Reich über.
Bei denRömern war der mit Blitzen und Donnerkeilen in den Fängen bewaffnete Adler, als das Symbol des obersten latin. Bundesgottes
(Jupiter), das Sinnbild
des röm. Staates. Der Adler erscheint daher nicht nur auf röm. Münzen, auf den Sceptern und
Helmen der Kaiser und anderwärts, sondern er wurde auch durch Marius während seines zweiten Konsulats (104
v. Chr.) zum Feldzeichen der Legionen erhoben, nachdem er bereits das Feldzeichen des ersten Manipels jeder Legion gewesen war.
Der röm. Legionsadler schwebte auf einer hohen Stange oder Lanze mit ausgebreiteten Fittichen, in den Klauen bisweilen
Blitze haltend, in späterer Zeit mit Lorbeeren geschmückt. Anfangs waren die von Holz,
[* 31] dann von Silber mit goldenen Blitzstrahlen;
später war unter ihm eine kleine Fahne (vexillum) angebracht, seit Augustus mit der Nummer und Devise der Legion. Der Legionsadler
befand sich stets bei der ersten Kohorte. Es galt für ein böses Vorzeichen, wenn es Mühe machte, die
Stange bei dem Abmarsche wieder herauszuziehen.
Namentlich später genoß der röm. Legionsadler eine fast göttliche Verehrung, da bei ihm das
Asyl (s. d.) war und bei ihm geschworen wurde. In spätern Zeiten finden sich an den Lanzen, auf denen die Legionsadler getragen
wurden, Kränze, Schilde, Inschriften, ja selbst Kaiserbüsten. Der Verlust des Adler galt den Truppen für
einen grossen Schimpf und wurde streng bestraft. Die ranghöchste Centurio hatte die Schutzwache und übergab den Adler beim
Aufbruche dem Adlerträger (aquilifer), der über Helm und Panzer noch ein Bärenfell trug. In der Schlacht stand der
Adler im dritten Treffen bei den Triariern, später am rechten Flügel der Legion bei der ersten Centurie der ersten Kohorte.
Als Heereszeichen kennt das Mittelalter den Adler nur in seiner heraldischen Bedeutung auf Fahnentüchern. Erst durch
Napoleon I. wurde er wieder zum Heereszeichen wie überhaupt zum Symbol des kaiserl. Frankreich. Jedes
Regiment erhielt bei der Krönung einen der beim ersten Bataillon geführt wurde. Der Fahnenträger (porte-drapeau)
war Offizier. Der französische Adler hat jedoch nicht die heraldische Form, sondern er erscheint als goldener Adler des
Zeus, in natürlicher Gestalt, zum Aufschwung bereit sitzend und Blitze in den Fängen tragend. Nach dem
Sturze Napoleons I. beseitigten die Bourbonen den Adler; Napoleon III. stellte ihn 1852 in der Form des ersten Kaiserreichs wieder
her; die Republik von 1870 schaffte ihn ab. Auf Fahnen findet sich der Adler im preuß.,
österr. und russ., auf Helmen (s. Haarbusch) im preuß. Heere.
In der christlichen Kunst ist der Adler das Attribut des Evangelisten Johannes.
In der Heraldik ist der Adler das verbreitetste aller Wappenbilder; er findet sich in den Wappen von Staaten,Fürsten,
Edelleuten und vielen Städten. Der heraldische Adler erscheint frei schwebend mit ausgebreiteten Flügeln, senkrecht gehaltenem
Körper und rechts gewandtem Kopfe (gewöhnlich mit ausgeschlagener Zunge), ausgespreizten Beinen und Krallen
und abhängendem, krausem Schwanze. Gestümmelt (bei den Franzosenalérion) heißt er, wenn er der untern Teile der Beine und
des Schnabels beraubt ist. Meist erscheint der Adler einköpfig, in einzelnen Fällen zweiköpfig. Der schwarze zweiköpfige
oder Doppeladler des Römisch-Deutschen Kaiserreichs ist mit dem einen Kopfe und Halse rechts, mit dem
andern links gewendet, beiderseits rotgezungt, goldgeschnabelt, goldgekrönt und goldumscheint, mit ausgebreiteten Flügeln,
ausgespreizten Beinen, goldenen Fängen und krausfedrigem
¶