Stimmrecht und
Anwartschaft auf einen Platz im Senate bei der nächstenWahl. (S. Senat.) In entsprechender
Weise waren unter
die beiderlei Ädilen auch die
Spiele verteilt, die von ihnen unter Aufwendung bedeutender
Mittel aus eigenem Vermögen, mit steigendem
Luxus, veranstaltet wurden und früh als Hauptmittel dienten, die Gunst desVolks für die Bewerbung um
die höhern
Ämter zu gewinnen. Während der Kaiserzeit dauerte die Ädilität, aber unter vielen
Beschränkungen, fort, bis
sie im 3. Jahrh. n. Chr. aufgehoben wurde. Auch die
röm.
Kolonien und Municipien hatten je zwei Ädilen, die im wesentlichen den kurulischen
A. in
Rom
[* 2] entsprachen. -
Vgl. Labatut,
Etudes sur la société Romaine.
Les édiles et les mœurs (Par 1867); Clason, Die kurulische Ädilität in«Röm. Geschichte»,
Bd. 1 (Berl. 1873).
ein dichtes, hornstein- oder felsitähnliches Gestein von mattem, jaspisartigem, flach muscheligem
Bruch,
grauen, roten oder grünen, oft lagen- oder partienweise wechselnden
Farben, das sich durch verhältnismäßig
leichte Schmelzbarkeit vor dem Lötrohr
[* 3] und namentlich durch hohen, auf einer Beimengung von
Albit
[* 4] beruhenden Natrongehalt
(bis 10 Proz.) auszeichnet.
Solche Adinole erscheint einerseits als Kontaktmetamorphose von
Schiefern in Berührung mit körnigen
Diabasen, andererseits, namentlich von
Kieselschiefer begleitet, als normale Einlagerungen in Kulmschichten, z. B. im
Harz, Nassau, Hessen,
[* 5] Westfalen.
[* 6]
(frz., spr. -ßihr), Fettwachs,
Leichenfett, eine eigentümliche Fettsubstanz, in die sich
Leichen verwandeln können. Auf dem Kirchhofe des Innocents in
Paris
[* 7] befanden sich ehemals große (10 m tiefe und 6,2 m breite und lange)
Gräber. Sie wurden innerhalb drei Jahren mit 1000-1500
Särgen gefüllt, die man unmittelbar übereinander setzte, während dieGräber selbst geöffnet blieben.
Die darin befindlichen
Leichname verwandelten sich bis auf
Knochen
[* 8] und
Haare
[* 9] in diese Fettart, die, wie Untersuchungen gezeigt
haben, wesentlich eine Ammoniakseife ist.
Nach andern besteht die Adipocire aus freien
Fettsäuren, wie Palmitinsäure,
Stearinsäure und Oleinsäure. In Gegenden, wo das Wasser
sehr kalkhaltig ist, finden sich auch die
Kalksalze dieser Säuren (Kalkseifen). Namentlich bilden
Haut,
[* 10] Brüste,
Muskeln
[* 11] und
Gehirn
[* 12] Fettsubstanz, während
Lunge,
[* 13]
Leber, Gedärme,
Milz,
Nieren,
Uterus der Fäulnis unterliegen. Die
Totengräber
kennen diese
Substanz schon lange und überall; sie scheint sich besonders zu bilden, wenn der
Leichnam in feuchtem
Boden ohne
Zutritt der Luft oder unter fließendem Wasser liegt. Man hat versucht, aus der Adipocire die
Fettsäuren (wesentlich Palmitinsäure) auszuscheiden und technisch zu
Kerzen u. s. w. zu verwenden.
die Hauptgebirgsgruppe des
Staates Neuyork,
[* 14] bildet einen der nördlichsten
Ausläufer
der großen
Appalachenkette und zieht sich in nordöstl.-südwestl.
Richtung westlich vom Champlaïnsee durch die Counties Clinton, Essex,
Franklin und Hamilton. Die Höhenzüge der Adirondacks erheben sich auf einem über 225 km langen und 150 km breiten
Hochplateau (640 m). Der höchste Gipfel, Mount-Marcy, ist 1600 m hoch.
Größere und kleinere Seen sind
überaus häufig.
Das Gestein ist vorwaltend Granit; die Adirondacks gehören zur archäischen Formation und zum geologisch ältesten
Grund und
Boden der
Vereinigten Staaten.
[* 15] Mit ihren schroffen Felsabhängen, tief eingeschnittenen und labyrinthisch verschlungenen
Thälern und dichtem Waldwuchs hat das
Gebirge wenig Verlockendes für den Ansiedler, und der größte
Teil der Landschaft
ist noch jetzt die bedeutendste Wildnis des amerik.
Ostens. Als Ziel für Ausflüge und kühler Aufenthaltsort während des
Sommers sind die Adirondacks sehr beliebt. -
Vgl.
S. R.
Stoddard, The Adirondacks (neue, illustr. Ausg. Neuyork
1888).
Aditja, Sohn der
Aditi,
Name von
Göttern im
Veda, deren Anzahl nicht feststeht. An ihrer
Spitze steht
Varuna (s. d.),
neben ihm werden öfter als Aditya
Mitra
[* 16] (s. d.) und Arjaman genannt; zuweilen wird auch Indra (s. d.)
als Aditya bezeichnet, mehrfach der
SonnengottSurja. Die Zahl schwankt zwischen eins und acht.
Ohne Zweifel
gehören die Aditya zu den ältesten
GötternIndiens und decken sich zum
Teil mit den
Asuras (s. d.). Im klassischen Sanskrit bedeutet
Aditya ausschließlich den
Sonnengott, die
Sonne.
[* 17] Die
Mutter der Aditya, die
Aditi, wird zuweilen als
Mutter der
Götter überhaupt erklärt.
Auch ihre Gestalt ist unsicher. -
(lat. nomen adjectivum), Eigenschaftswort oder
Beiwort,
Redeteil, der den
Begriff, den ein
Substantiv ausdrückt,
durch Angabe eines
Merkmals (Eigenschaft) genauer beschreibt. Das Adjektiv wird entweder mit dem Hauptworte unmittelbar verbunden,
z. B. der gute
Mensch (attributives Adjektiv), oder steht als
Prädikat in einem
Urteile, z. B. der
Mensch ist gut (prädikatives Adjektiv). Die
Deklination des Adjektiv war ursprünglich der des Substantivs gleich, wie noch im
Griechischen und
Lateinischen. Im
Deutschen aber
wird das Adjektiv auf besondere
Weise dekliniert: wenn kein
Artikel vorhergeht, ist die Deklination die des
Artikels
«der», «des», z.B. «guter
Mann», «gutes
Mannes» u.s.w., in der deutschen
Grammatik seit J.
Grimm als starke Deklination bezeichnet; geht der bestimmte
Artikel oder ein
Pronomen vorher, so enden die Formen der Adjektiv fast durchweg auf n, sog. schwache
Deklination, «der gute Mann», «des
guten
Mannes». Geht der unbestimmte
Artikel voraus, so wird der Nominativ stark, die übrigen
Casus schwach dekliniert, «ein
guter Mann», «eines guten
Mannes». Ferner hat das Adjektiv Steigerungsgrade (s. Komparation).
(lat.), die richterliche Übertragung des Eigentums oder eines dinglichen
Rechts (z. B. Nießbrauch oder Pfandrecht) oder die
Begründung eines dinglichen
Rechts durch Richterspruch.
Sie kommt im Gemeinen
Recht vor, um eine bestehende
¶
Adler
[* 19] II 1. Fischadler (Pandion haliaëtus).
Länge 0,53 m. 2. Haubenadler (Spizaëtus occipitalis).
Länge
0,50 m. 3. Seeadler
(Haliaëtus albicilla).
Länge 0,90 m.
¶
mehr
Gemeinschaft aufzulösen. BeimMangel einer Einigung kann der Richter auf Antrag eines Beteiligten die gemeinschaftlichen Sachen
unter die Beteiligten verteilen, das gemeinschaftliche Grundstück nach seinem Ermessen entweder körperlich teilen, jedem
Miteigentümer einen Teil zusprechen, wobei noch Entschädigungen in Geld vorkommen können; oder der Rlchter schlägt einem
Miteigentümer das ganze Grundstück zu, und verpflichtet ihn, die übrigen bar abzufinden, wofür
diesen etwa eine Hypothek zugesprochen wird, oder er bringt das Grundstück zur öffentlichen Versteigerung und teilt unter
den Miteigentümern den Erlös.
Auch kann der Richter bei Grenzstreitigkeiten, wo die wahre Grenze nicht aufzufinden ist, unter den Nachbarn aufteilen. Überall
geht mit dem richterlichen Spruch oder dessen Rechtskraft das Eigentum oder dingliche Recht unmittelbar
auf den Erwerber über. So Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 257, 339–344. Ähnlich im franz. Recht unter Bevorzugung der
Naturalteilung, Codecivil Art. 815 fg., 1686, und im Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 841–846, 424, 436, 480. Das Preuß.
Allg. Landr. I, 17, §§. 87–90 verweist bei der Naturalteilung auf Verlosung, sonst auf den öffentlichen
Verkauf, ohne daß dem Richter jene Machtvollkommenheit eingeräumt ist. Ähnliche Vorschläge macht der Entwurf eines Bürgerl.
Gesetzb. für das Deutsche Reich
[* 21] §§. 688 u. 689. – Sodann bedeutet den Zuschlag an den Meistbietenden bei
gerichtlicher Versteigerung von Sachen. Derselbe erfolgt bei Subhastationen von Grundstücken durch den Richter, bei beweglichen
Sachen durch den Gerichtsvollzieher. (S. Auktion und Subhastation.)