Kauf nicht gelten soll, oder daß er sich den Rücktritt vorbehält, wenn ein anderer ein besseres Gebot abgiebt, oder
daß der Kauf erst gelten soll, wenn ein anderer kein besseres Gebot abgiebt. Wie solcher Vertrag zu verstehen sei, und welche
Rechte dem Verkäufer und dem Käufer zustehen, wie lange der Käufer zu warten hat, ob er in das von einem
andern abgegebene Gebot einzutreten berechtigt ist, bestimmen die Gesetze eingebend (Preuß. Allg. Landr. I, 11, §§. 272 fg.;
Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1111; Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 1083 fg.).
Nach dem Deutschen Entwurf sollte dem Verkäufer der Rücktritt von dem mit solchem Vorbehalt geschlossenen
Kauf freistehen, wenn ein besseres Gebot erfolgt und dieses von dem Verkäufer angenommen wird. In zweiter Lesung wurde
diese Bestimmung gestrichen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb der vereinbarten Frist, beim Mangel solcher
Vereinbarung, wenn es nicht binnen drei Monaten bei Grundstücksverkäufen, bei andern binnen vier Wochen
erklärt wird.
(spr. äddis'n), Joseph, engl. Schriftsteller, geb. als Sohn eines Geistlichen
zu Milston (Wiltshire), bezog 1687 als Theolog die Universität Oxford, wo er durch lat. Verse so großes Aufsehen erregte,
daß ihm 1689 eine Stelle in dem reichen Magdalenenkolleg zuteil ward. 1694 begann er eine rhythmische
Übertragung der «Georgica» Virgils. Von Charles Montague (nachmals Lord Halifax) und dem Kanzler Somers gefördert, ging
er 1699 mit einem Jahrgehalt von 300 Pfd. St. nach Frankreich und Italien.
Ende 1703 kehrte er über die Schweiz und Deutschland heim, wo ihn der Regierungswechsel um die zugedachte
Staatsanstellung und die Pension gebracht hatte, erwarb sich aber durch das Gedicht «The
Campaign» (1704) auf die Schlacht bei Höchstädt die Gunst der öffentlichen Meinung. Als Halifax 1705 wieder ins Ministerium
trat, begleitete Addison seinen Gönner nach Hannover, wurde 1706 Unterstaatssekretär, 1709 ins Unterhaus gewählt und Sekretär
des Vicekönigs von Irland. 1709 begann sein damaliger Freund Steele die Herausgabe der Wochenschrift «The Tatler», dem 1711 «The
Spectator» folgte; an beiden nahm Addison hervorragenden Anteil, und auf die Beiträge für sie gründet
sich sein Ruhm.
Diese spiegeln die Zeitsitten mit feinem Humor in vollendeter Form wieder. Mit dein Sturze des Whigkabinetts
verlor Addison 1710 seine Stellung, behielt indes, auch bei den Tories geachtet, eine Sinekure. 1713 erschien sein im Sinne der Whigs
geschriebenes Trauerspiel «Cato» auf der Bühne, dessen polit. Anspielungen einen Augenblickserfolg errangen. Auch am «Whig Examiner»
und an Steeles «The Guardian» beteiligte er sich. 1714 begleitete den Lord-Lieutenant Graf Sunderland als
Sekretär nach Dublin, kam 1715 ins Handelsamt, heiratete 1716 die Witwe eines Grafen Warwick und wurde 1717 Staatssekretär;
kränklich trat er 1718 zurück. Er starb und ward in der Westminsterabtei beigesetzt.
Seine Hauptbedeutung hat er als Stilist: seine litterar. Tendenz war stets moralistisch. A.s Schriften,
darunter die bekannten «Evidences of the Christian religion», wurden fast alle ins Deutsche übersetzt, die Beiträge zu «Tatler»
und «Spectator» von Augustin (Berl. 1866),
«Cato» von Frau Gottsched (Lpz. 1735; neue Aufl. 1753).
Vollständige Ausgaben besorgten u. a. Baskerville (4 Bde., Birmingh.
1716),
Tickell, mit
Biographie (4 Bde., Lond.
1721; darauf fußt die oft abgedruckte Ausgabe von 1765, 4 Bde.), Greene (6 Bde.,
Neuyork u. Lond. 1854 und Lond. 1891); die beste ist die in Bohns «British Classics» (6 Bde., Lond.
1856). Die «Essays» erschienen gesammelt Lond.
1863; die zum Spectator besonders, ebd. 1882. -
Vgl. Lebensbeschreibung J. A.s (Halle 1754);
Philipps, Addisoniana
(1803);
Sprengel, J. Addison. («Der Biograph», Bd.
8, Halle 1810);
Aikin, Life of Addison (2 Bde., Lond.
1843), besprochen von Macaulay, Critical and historical essays, Bd.
2; Courthorpe, J. Addison (ebd. 1884 u. 1889);
Drake, Essays illustrative of the Tatler, Guardian and Spectator (1805);
Maschmeier, A.s Beiträge zu den moralischen Wochenschriften (Güstrow 1872);
Selections from A.s papers contributed to the
Spectator hg. von Th. Arnold (Orf. 1891).
Krankheit oder Bronzekrankheit (Morbus Addisonii, engl. bronzed-skin), eine durch auffallend dunkle Hautfärbung
und durch langsam eintretende, zuweilen sehr bedeutende Schwäche charakterisierte Erkrankung, bei welcher sich anatomisch
konstant eine eigentümliche Entartung der Nebennieren (s. d.) findet. Sie wurde 1855 von dem engl.
Arzt Thomas Addison in London (gest. in Brighton) zuerst beschrieben. Die Dauer der Addisonsche Krankheit erstreckt sich immer auf mehrere
Monate, bisweilen selbst auf Jahre.
Den Anfang machen in der Regel Verdauungsstörungen, häufig mit Erbrechen und Diarrhöe, sowie mit Schmerzen
in der Magengegend und im Rücken verbunden. Dazu gesellt sich bald eine große Mattigkeit, in einzelnen Fällen eine tiefe
geistige Depression. Allmählich wird in der Haut, am stärksten und frühesten an den unbedeckten Stellen, im Gesicht und an den
Händen eine anfänglich erdfahle Färbung bemerkbar, welche in den höchsten Graden dunkelgraubraun bis
zum tief dunkel Bronze-, fast Mulattenfarbenen wird. In manchen Fällen wird auch die Schleimhaut des Mundes dunkel gefleckt;
dagegen bleiben die Nägel und die Bindehaut des Auges im ganzen Verlaufe blendendweiß. Die Ursachen der Krankheit sind noch
völlig dunkel. Die Kranken sterben häufig unerwartet und schnell; bisweilen treten zuletzt epileptische
Krämpfe auf. -
Vgl. Addison, On the constitutional and local effects of disease of the suprarenal capsules (Lond.
1856);
Averbeck, Die Addisonsche Krankheit (Erlangen 1869);
Pottien, Beiträge zur Addisonsche Krankheit (Gött. 1889).
(lat.) oder Summation, eine der vier Grundoperationen der Arithmetik, der sog. vier Species,
ist das Vereinigen zweier oder mehrerer gegebener Zahlen zu einer einzigen, die dann den Inbegriff sämtlicher in ihnen enthaltenen
Teile bildet. Die gegebenen Zahlen heißen Addenden, Summanden oder Posten, die gesuchte Zahl heißt Summe. Soll die Addition ausgeführt
werden, so müssen die Addenden gleichartig sein, d. h. es muß ihnen eine
und dieselbe Einheit zu Grunde liegen. Vor der Addition wird die Summe dadurch angedeutet, daß man die Addenden durch das Pluszeichen
(+) verbindet. (S. Summe.)
(Acte additionel, d.i. Zusatzakte, nachträgliche Bestimmung zu einem Staatsvertrage) hieß das Verfassungsgesetz
vom das Napoleon nach seiner Rückkehr von Elba als Zusatz zu den Konstitutionen des Kaiserreichs
gab. Die Additionalakte bewilligte eine erbliche Pairskammer und eine Deputiertenkammer mit fünfjähriger Wahlperiode.
mehr
Der Kaiser und die beiden Kammern zusammen sollten die gesetzgebende Gewalt ausüben. Die aufgezwungene Akte ward nachträglich
einer Volksabstimmung unterworfen, bei der 1309000 mit Ja, 4206 mit Nein stimmten. Die Verkündigung erfolgte (S.
Frankreich, geschichtlich.)