Sixtus V.
Bald darauf ging sie mit dem reichen und hoch angesehenen Paolo
GiordanoOrsini,
Herzog von
Bracciano, obwohl dieser
mit Isabella de' Medici verheiratet war, ein Liebesverhältnis ein. Peretti wurde in der Villa Massima, die er
mit Vittoria bewohnte, ermordet. Die gegen letztere und
Orsini eingeleitete Untersuchung ergab nichts
Gewisses. Doch nahm
Gregor XIII. dem
Herzog das Versprechen ab, sich nicht mit Vittoria zu vermählen; dennoch heiratete er
sie heimlich. Als Perettis Oheim als
Sixtus V. den päpstl.
Stuhl bestieg, mußte
Orsini mit Accoramboni nach
Padua
[* 2] flüchten. Nach kurzer
Krankheit starb
Orsini zu Salò, während Vittoria, die sein Vermögen erbte, am 25. Dez. in
Padua
nebst ihrem
Bruder Flaminio auf Anstiften eines Verwandten umgebracht wurde. Mit ihrer Geschichte befaßten sich schon Zeitgenossen.
-
Vgl. Fr. de Rosset, Histories tragiques
(Lyon
[* 3] 1621);
Adry, Historie de la vie et de la mort de Vittoria Accoramboni (Par.
1800; 2. Aufl. 1807);
Gnoli, Vittoria Accoramboni (Flor. 1870).
L.Tieck schrieb den
Roman Vittoria Accorambona (1840), Accoramboni
Weimar
[* 4] die
Tragödie Vittoria Accoramboni (Lpz. 1890).
(frz.), Übereinstimmung,
Vertrag,
Vergleich; insbesondere der
Vertrag, durch welchen einem Schuldner, der nicht
im stande ist, die von ihm geforderten
Zahlungen zu leisten, von seinen
Gläubigern ein Nachlaß bewilligt
wird oder Zahlungsfristen eingeräumt werden. Auch der im Konkursverfahren abgeschlossene
Zwangsvergleich (s. d.) wird als
Accord bezeichnet, Accordverfahren aber auch oft das gerichtliche
Verfahren genannt, durch welches der Eintritt des Konkursverfahrens
abgewendet werden soll. (S.
Ausgleichsverfahren.)
Weiterhin üblich ist die Bezeichnung Accord, wenn ein Vetriebsunternehmer seine
Gehilfen nicht nach Arbeitstagen,
sondern nach Zahl der gelieferten
Stücke lohnt; man spricht dann von Accord- oder
Stücklohn, Accord- oder
Stückarbeit im
Gegensatze zu Zeitlohn und Zeitlohnarbeit.
(Arbeitslohn.)
In einem andern
Sinne bezeichnet den
Vertrag, nach welchem für eine zu liefernde
Arbeit oder ein herzustellendes Werk der Preis
im ganzen bestimmt wird, also in
Bausch und
Bogen
[* 5]
(Preuß. Allg.
Landrecht), marché à prix fait des franz.
Rechts, im Gegensatz
zu solchen
Verträgen, bei denen die Vergütung nach
Maß, Arbeitstagen
u. dgl. bestimmt ist. Bei dem letztern
Vertrage darf
Abnahme und Preis auch nach Teillieferung gefordert werden; im erstern Fall, wenn nichts anderes
ausgemacht ist, nur nach Herstellung des Ganzen; anders bei früherm
Tode des
Werkmeisters.
Nach Allg. Landr. I, 11, §. 927 kann der
Werkmeister, wenn ein Werk in
Bausch und
Bogen verdungen ist, im Zweifel einen
Anspruch
auf
Erhöhung des Preises nicht erheben, wenn inzwischen dieArbeitslöhne und die Preise der Materialien
gestiegen sind. Ist ein
Bau nach einem festen
Plan verdungen, so kann der
Werkmeister, wenn er abgewichen ist, nach
Code civil
Art. 1793 eine
Erhöhung des Preises nur fordern, wenn der Besteller die
Abweichung schriftlich genehmigt hat; nach Sächs.
Bürgerl. Gesetzbuch hat der
Werkmeister in diesem Fall bei mangelnder Genehmigung nur
Anspruch auf Ersatz
für Verwendung nach den Grundsätzen von der nützlichen Geschäftsführung.
In der
Musik ist der Accord (ital. accordo) der Zusammenklang, eine harmonische
Verbindung mehrerer
Töne zu einem
Klang. Diese
Verbindung
gründet sich auf die natürlichen
Verhältnisse der Schwingungszahlen (s. Intervall), die vom
Ohr
[* 6] unmittelbar wahrgenommen werden. Auf diesen Zusammenklängen und ihrer Folge und Verknüpfung beruht die
Harmonie (s. d.),
weshalb man auch oft den einzelnen Accord
Harmonie zu nennen pflegt. Es giebt zwei-, drei-, vier- und fünfstimmige Accord.
Absolut
zweistimmige Accord können nur durch
Terzen- und Sextenverbindung erzeugt werden.
Der improvisierte zweistimmige Volksgesang bewegt sich deshalb in diesen Intervallen. Die mehrstimmigen
Accord werden nach der
Stellung ihrer Baßnote in Stammaccorde und in abgeleitete, nach ihrer innern Zusammenfügung aber in konsonierende
und dissonierende eingeteilt. Doch sind in letztere Rubriken auch die zweistimmigen einzureihen.
Alle Accord werden terzenweise
zusammengestellt, in steter Vermischung von großen und kleinen
Terzen. Die Grundlage aller
Harmonie und
der Ursprung der Accord ist der
Dreiklang; in frühern Jahrhunderten wurde eine Menge vollendet schöner Tonstücke geschaffen,
die nichts als
Dreiklänge enthalten.
Jeder
Dreiklang besteht aus Grundton,
Terz und
Quinte, also aus zwei übereinandergebauten
Terzen. Liegt die große
Terz unten,
so gehört der Accord dem Durgeschlechte an; liegt sie oben, so entsteht ein Molldreiklang. Ein
aus zwei kleinen
Terzen zusammengesetzter
Dreiklang heißt ein verminderter, ein aus zwei großen
Terzen zusammengesetzter ein
übermäßiger (c e gis). Durch Hinzufügung einer dritten
Terz zu dem
Dreiklange erhält man einen vierstimmigen der, weil
seine äußernTöne dem Intervall der Septime gleich sind, der Septimenaccord genannt wird.
Nach der äußern Abgrenzung des Septimenaccords ist dieser ein Accord mit großer, kleiner oder verminderter Septime.
Der innere
Bau dieser Accord richtet sich nach dem Grundton und nach den herrschenden Tonleiterverhältnissen. So ergeben
sich in
C-Dur folgende Septimenaccorde: c e g h; d f
a /c; e g h /d u. s. w. Der reine Dominantenaccord
(s. Dominante) steht immer auf der fünften
Stufe und ist aus einer großen und zwei kleinen
Terzen zusammengefügt. In
C-Dur
heißt er also g h /d /f. Die innern Verhältnisse der auf der
Stufe der Molltonleiter gebauten Septimenaccorde
gestalten sich verwickelter, da die
Stufen der
auf- und abwärtsgehenden Molltonleiter voneinander verschieden sind (s.
Ton
und
Tonarten).
Wenn schon der Dominantenaccord gebieterisch nach
Auflösung in einen
Dreiklang drängt, so thun dies die übrigen Scptimenaccorde
in einem viel höhern
Grade, weil in ihnen die dissonierenden Verhältnisse ein rascheres Aufgehen in
die
Konsonanz erfordern. Einen interessanten
Abschnitt in der
Harmonielehre bildet die
Lehre
[* 7] von den verminderten Septimenaccorden
und von den sog. übermäßigen Sextaccorden, da die durch ihre Konstruktion bedingten enharmonischen
Verhältnisse eine große Vieldeutigkeit und deshalb die mannigfachsten
Auflösungen zulassen.
Durch Hinzufügung einer vierten
Terz gestaltet man den Vierklang zum Fünfklang. Er heißt nach seinen
außenliegenden Intervallen der Nonenaccord. Weiter hinzugefügte
Terzen geben den sechsstimmigcn Undecimenaccord, den siebenstimmigen
Terzdecimenaccord, welche letztere aber nur unter gewissen Verhältnissen als vorgehaltene und selten in ihrer Vollstimmigkeit
erscheinen. Abgeleitete Accord sind solche, die aus der Verwechselung oder
Umkehrung der Grundaccorde entstehen. Aus
dem
Dreiklange entstehen auf diese
Weise mit der
Terz als Grundton
¶
mehr
(c g /c): der Sextaccord; mit der Quinte als Grundton (g /c /e: der Quartsextaccord; der Septimenaccord bildet auf dcr Terz
(/h /d /f /g) den Quintsextaccord, auf der Quinte (/d /f /g /h) den Terzquartsextaccord, auf der Septime (/f /g /h /d) den
Sekundquartsextaccord. Konsonierend heißt ein Accord, wenn alle seine Intervalle zu einander
in konsonierenden Verhältnissen stehen; dissonierend wird er, sobald auch nur ein einziges dissonierendes Intervall in dem
Accord sich findet.
Der Dreiklang ist der vollständigste konsonierende Accord; alle Septimen-, Nonenaccorde sind dissonierend. Das erste
geordnete Accordsystem lieferte Rameau (1722); seit seiner Zeit hat die musikalische Wissenschaft sich
mit Vorliebe und oft mit Einseitigkeit diesem Teile der Musiklehre zugewandt. In sämtlichen Harmonie-, Generalbaß- und Kompositionslehren,
die seit Rameau erschienen sind, findet man die Accord dargestellt. In der sog. Bezifferung (s. d.) ist für sie eine eigene Tonschrift
vorhanden.