Abu
Musa Tschafar al-Sofi, s. Geber.
t
Musa Tschafar al-Sofi, s. Geber.
(arab., «unser Vater»),
im syr. Christentum Titel der Pfarrgeistlichen;
Titel des Oderhaupts der Abessinischen Kirche (s. d.).
(lat.), d. h. Überfluß, Fülle, eine auf den Münzen [* 2] der spätern röm. Kaiser häufig vorkommende Verkörperung des Volkswohlstandes und Volksglückes, dargestellt als weibliche [* 1] Figur mit einem Füllhorn oder Ähren in der Hand. [* 3]
Auch Name des 151. Planetoiden.
Nuwâs
, arab. Dichter, geb. 762 n. Chr.
in Abwaz, genoß in
Basra den Unterricht der vorzüglichsten
Meister. Als
Jüngling zog er mit dem Dichter Wâliba nach Kufa,
pflegte den für die hergebrachte
Tendenz arab.
Poesie fördernden Verkehr der Wüstenaraber, zog durch
seine
Poesien bald die Gunst des
Hofes in
Bagdad auf sich und genoß die Freigebigkeit der
Chalifen Hârun und
Amin. Er starb 815. Seine
Wein- und Liebeslieder gehören zu den vorzüglichsten Leistungen der arab.
Poesie. Man nennt ihn den
«Heinrich Heine der
Araber».
Seine Lieder sind von arab. Gelehrten in einen
Diwân vereinigt worden; in neuerer Zeit hat zuerst
Ahlwardt
(Abteil. 1, Greifsw. 1860) die sog.
«Weinlieder» des Abû Nuwâs
arabisch herausgegeben, nachdem
schon früher Alfr. von Kremer
(Wien
[* 4] 1855) den ganzen
Diwân deutsch bearbeitet hatte. Die in
Beirut (1301 der Hidschra) herausgegebene
Sammlung ist nicht vollständig, sondern enthält nur einen
Teil der Ruhmeslieder; eine lithogr.
Ausgabe
des ganzen
Diwân erschien zu
Kairo
[* 5] 1277 der Hidschra.
Hafenstadt in Persien, [* 6] s. Buschehr. ^[= Bender-Buschehr, von den Europäern auch Buschir oder Abêschr genannt, pers. Hafenstadt ...]
Simbel, ein Fels am westl. Nilufer zwischen dem ersten und zweiten Nilkatarakte, in dem Ramses II. (1348–1281 v. Chr.) zwei noch erhaltene Tempel, [* 7] den größern für sich, den kleinern für die Göttin Hathor, [* 8] aushauen ließ. Zur Seite des pylonenartigen Eingangs des großen Tempels (s. Tafel: Ägyptische Kunst II, [* 1] Fig. 8) sind vier mächtige sitzende Kolosse des Königs, die größten in Ägypten, [* 9] von ungefähr 20 m Höhe, mit einer Schulterbreite von 7,5 m, aus dem Felsen gehauen, an denen zahlreiche griech., karische und phöniz.
Söldner, wahrscheinlich auf einem nub. Feldzug unter Psammetich II. (594–589), ihre Namen eingekratzt haben. Durch die Thür tritt man in einen von acht kolossalen Osirisfiguren getragenen Saal, von da durch eine schmale Galerie in einen Saal mit vier Pfeilern, und endlich in das Allerheiligste, das zwischen zwei Kammern liegt und in dem sich die Statuen des Königs und der drei Götter Re, Ammon [* 10] und Ptah [* 11] befinden. Neben diesen Haupträumen liegen noch acht schmale Zimmer, wohl Gelasse für die Kultusgeräte.
Die Inschriften und Darstellungen auf den Wänden und Pfeilern verherrlichen die Schlachten [* 12] und Triumphe des Königs. Die Vorderseite des kleinen Hathortempels schmücken sechs über 10 m hohe [* 1] Figuren, von denen vier den König, zwei seine Gemahlin, die Königin Nefretere, darstellen. Der fast unmittelbar an den Fluß vorspringende, zwischen beiden Tempeln gespaltene Fels von gegen 100 m Höhe, aus einem festen, feinkörnigen Sandstein bestehend, wird in den hieroglyphischen Inschriften (wie auch der am Südende von Dongola gelegene Berg Barkal) der «heilige Berg» genannt und scheint bei der Anlage der Tempel befestigt worden zu sein, weshalb der Ort hieroglyphisch die «Festung [* 13] Ramessopolis» genannt wird.
Der heutige Name Abu Simbel ist von einem Felsen hergenommen, der bei der Flußbiegung an einer ins Auge [* 14] fallenden Stelle einen ägypt. Mann im Basrelief abgebildet trägt, dessen spitz zulaufender Schurz den arab. Schiffern einem Kornmaße ähnlich zu sein schien. Daher nannten sie dieses Bild «Abu Simbel», Kornvater, von sinbel, die Kornähre, und bezeichneten dann die ganze Felsenpartie mit den Tempeln danach. Die frühere Bezeichnung Ib-sambul beruht auf einer unrichtigen franz. Auffassung des Namens. In demselben Landstrich gründete Ramses auch Felsentempel der Götter Re, Ptah und Ammon. –
Vgl. Dümichen, Der ägypt. Felsentempel von Abu Simbel (Berl. 1869).
Die Darstellungen und Inschriften, sind publiziert in Champollion, Monuments de l’Egypte (4 Bde., Par. 1835–45), und Lepsius, Denkmäler aus Ägypten und Äthiopien (9 Bde., Berl. 1849–59); Beschreibung von Abu Simbel in Baedekers «Ober-Ägypten» (Lpz. 1891).
Ort in Ägypten, s. Busiris. ^[= # (d. i. Haus des Osiris), Stadt im östl. Nildelta, nach der der Busiritische Nilarm und der ...]
(lat.), Mißbrauch (s. d.). ^[= (lat. abusus), d. h. der falsche, schlechte Gebrauch, den man gegenüber einer Person oder von ...]
Temmâm (Habib ibn Aus) al-Tajji, aus einer christl. Familie, geb. 806 zu Dschasim in Mittelsyrien, lebte in geringer Lebensstellung in Syrien, Chorassan und Ägypten und starb in Mossul 845. Er galt als einer der vorzüglichsten Dichter seiner Zeit (Diwân, Kairo 1292 der Hidschra), war aber vielen Anfeindungen seitens der Dichtergenossen ausgesetzt; viele sprachen ihm die Originalität ab. Auch in späterer Zeit bildete die Kritik seiner Dichtungen ein vielumstrittenes Thema der Litterarhistoriker. Auch ist bekannt durch einige dichterische Anthologien, unter denen die Hamása, (s. d.) die berühmteste ist.
T., Pflanzengattung aus der Familie der Malvaceen (s. d.) mit gegen 70 tropischen Arten, Kräutern oder Sträuchern, von denen einige Gespinstfasern [* 15] liefern und deshalb, wie z.B. Abutilon indicum Don in Ostindien, [* 16] angebaut werden. Mehrere Arten sind ihrer schönen Blüten halber Zierpflanzen für Zimmer und Gewächshaus, besonders die aus Amerika [* 17] stammenden Abutilon insigne Rauch. und Abutilon striatum Dicks. Sehr geschätzt sind mehrere durch Kreuzung entstandene Spielarten mit weißen, gelben, lilafarbenen und bräunlichroten, einfarbigen oder dunkler geaderten Blüten, die wegen ihres leichten Blühens im Winter für Schnittblumen gezogen werden. Die Vermehrung geschieht durch Stecklinge, die sich sehr leicht bewurzeln, oder durch Samen. [* 18]
Abwaschungen mit kaltem Wasser dienen nicht nur zur Abhärtung der Haut [* 19] und somit als Schutz gegen Erkältungskrankheiten, besonders gegen Katarrhe und Rheumatismen, sondern auch bei Fieberzuständen, um der Haut Wärme [* 20] zu entziehen und die Fieberhitze zu mindern (s. Kaltwasserkur).
Abflußwässer. In den deutschen Städten werden im Durchschnitt täglich 100 l Wasser pro Kopf der Bevölkerung [* 21] gebraucht, dessen größte Menge in verunreinigtem Zustande dem nächsten öffentlichen Wasserlaufe zufließt. Hierzu kommt noch die bedeutende Menge des in der Industrie verwendeten Wassers, das nicht selten mit Giftstoffen beladen als den Wasserläufen zugeführt wird. Die öffentlichen Gewässer werden dadurch oft, namentlich in der Nähe stark bevölkerter, industriereicher Städte, in große gesundheitsgefährliche Kloaken verwandelt.
Handelt es sich nur um eine mechan. Verunreinigung des Wassers, so ist kein Nachteil zu befürchten, da die unlöslichen Stoffe sich rasch abscheiden; in den bei weitem meisten Fällen tritt aber zugleich ¶
eine chem. Verunreinigung des Wassers ein, indem Stoffe gelöst werden, die entweder direkt schädliche Einflüsse ausüben oder durch ihre Anwesenheit Fäulniserscheinungen veranlassen und damit das Wasser verderben. Mit Recht kann man im Interesse des Gemeinwohls an die Industrie die Anforderung stellen, daß die Entleerung derartiger in öffentliche Wasserläufe unterbleibe oder daß sie erst stattfinde, nachdem die schädlichen Stoffe entfernt sind.
Obwohl es in Deutschland [* 23] noch an einer gesetzlichen Regelung fehlt, hat doch bereits die Rechtsprechung des Reichsgerichts für die Rechtsgebiete des gemeinen und des preuß. Landrechts Grundsätze formuliert, welche die Handhabe zu einer Abwehr bieten. Es ist in einem Urteil vom ausgesprochen, daß sich die an einem öffentlichen Flusse unterhalb liegenden Ufereigentümer ein gewisses, nach freiem richterlichem Ermessen unter Erwägung aller Umstände zu bestimmendes Maß von Belästigungen gefallen lassen müssen.
Da aber die Beklagten das Flußwasser durch Zuführung ihrer salzigen in einen Zustand versetzten, in welchem es zu Berieselungszwecken untauglich war, wurden sie zur Unterlassung und zum Schadenersatz verurteilt. In andern Fällen wurde ausgesprochen, daß der untere Anlieger sich solche Zuleitungen gefallen lassen muß, welche das Maß des Regelmäßigen oder Gemeinüblichen nicht überschreiten, selbst wenn dadurch die absolute Verwendbarkeit zu jedem beliebigen Gebrauch beeinträchtigt wird.
Gegen jede dieses Maß überschreitende Zuleitung darf er klagen. Die Begründung läßt erkennen, daß dieselben Grundsätze für den Mißbrauch öffentlicher Flüsse, [* 24] welche allerdings zumeist unter polizeilichem Schutze stehen, anzuerkennen seien. In England ist ein Gesetz (River pollution Bill) erlassen, nach dem jeder Fabrikant in eine hohe Strafe genommen werden kann, sobald ihm eine Verunreinigung der Wasserläufe nachgewiesen wird, die über gewisse, allerdings recht weit gesteckte Grenzen [* 25] hinausgeht. So darf z. B. Wasser, das im Liter weniger als 0,5 mg Arsen oder weniger als 2 g freie Säure enthält, in den Fluß entleert werden. Kann auch ein solches Wasser, wenn es in einen wasserreichen Strom eintritt und um das Vieltausendfache verdünnt wird, nicht schädlich wirken, so kann doch in einem wasserarmen Bache, in dem die Verdünnung viel geringer ist, der erlaubte Gehalt an schädlichen Stoffen höchst bedenklich werden. Hinsichtlich der Ursache ihrer Schädlichkeit lassen sich die in zwei Hauptgruppen teilen:
1) solche, die vorwiegend mineralische oder metallische Stoffe gelöst enthalten, so die der chem. Fabriken, die gewisser Metallwarenfabriken, und 2) solche, die vorwiegend organische, an sich zwar nicht giftige, aber als Fäulniserreger schädliche Stoffe enthalten, so die der Stärke- und Zuckerfabriken, der Wollwäschereien, der Schlachthäuser u. s. w.
Die gefährlichsten Abwässer sind die der mit Arsenik arbeitenden Anilinfarbenfabriken, und es ist letztern auf das strengste jede Entleerung von Abwässer zu untersagen, auch ist eine Versenkung derselben in den Boden nicht zu dulden, da das Gift sich dort verbreiten und in weiten Entfernungen noch Brunnen [* 26] vergiften kann. Besonders schädlich sind ferner die bei der Sodafabrikation sich bildende verdünnte Salzsäure, die Manganlaugen von der Chlorkalkfabrikation, das Schwefelcalcium aus verwitternden Halden. In der Metallwarenindustrie sind namentlich die sog. Sauerwässer, meist Schwefelsäure, [* 27] die zum Abbeizen von Eisen, [* 28] Kupfer [* 29] oder Messing gedient haben, durch ihren Gehalt an Metallsalzen und freie Säure nachteilig. Da die Unschädlichmachung der Sauerwässer überaus leicht und durch Gewinnung der darin enthaltenen Metallsalze noch lohnend ist, so kann von jeder solchen Fabrik die Fernhaltung derselben von den Wasserläufen verlangt werden.
Die an organischen Stoffen reichen der Papier-, Stärke- und Zuckerfabriken, der Gerbereien, Wollwäschereien u. s. w. sind um deswillen von großem Nachteil, weil in ihnen zahlreiche Organismen, den Pilzen und Algen [* 30] angehörig, den günstigsten Boden der Entwicklung finden. Diese können so massenhaft auftreten, daß sie das ganze Bett [* 31] kleiner Flüsse erfüllen, Verstopfungen in Röhrenleitungen herbeiführen. Viele derselben sind Fäulnis- und Gärungserreger, geben zur Bildung von Schwefelwasserstoff Veranlassung, machen dadurch das Wasser ungenießbar und töten die Fische. [* 32]
Zur Reinigung dieser Abwässer dient einfache Filtration oder Berieselung, ferner Lüftung mit Schornsteinluft und Fällung mit Kalkmilch, Thon, Aluminiumhydroxyd u. s. w. So viele Mittel man auch empfohlen hat, so hat doch bislang keins im Großbetriebe sich völlig bewährt, und es ist auch zu bezweifeln, ob dieses jemals gelingen wird, da der größte Teil der organischen Stoffe nicht zu beseitigen ist. –
Vgl. König, Die Verunreinigung der Gewässer (Berl. 1887);
Jurisch, Die Verunreinigung der Gewässer (ebd. 1890).
(S. Städtereinigung.)