gewählt, wenn das relative Mehr genügt. Ebenso muß bestimmt sein, ob im Fall der Stimmengleichheit der Vorsitzende den
Ausschlag zu geben habe, oder ob die Sache zu vertagen und später eine nochmalige Abstimmung zu veranstalten
sei. Die Abstimmung ist entweder öffentlich, namentlich, durch Ja und Nein, Aufstehen oder Sitzenbleiben,Teilung
nach verschiedenen Seiten, Händeaufheben
u. dgl., oder sie erfolgt geheim, z. B. durch
Ballotage, Kugelung u. s. w. Von großer Wichtigkeit bei der Abstimmung ist die Fragestellung;
diese wie überhaupt die Leitung der Abstimmung steht dem Vorsitzenden einer Versammlung oder Körperschaft zu. Im
DeutschenBundesrat und
Reichstag erfolgt die in der Regel so, daß die Mehrheit entscheidet; für den
Bundesrat
gelten jedoch mehrfach besondere Vorschriften (s.
Bundesrat). Im
DeutschenReichstag geschieht die Abstimmung regelmäßig durch Aufstehen
oder Sitzenbleiben, event. durch Hinausgehen und Eintreten durch zwei verschiedene
Thüren (Hammelsprung); die namentliche
Abstimmung ist die Ausnahme und erfolgt nur auf besondern
Antrag. (S.Beratung.)
Telegraphen,
[* 2] die in möglichst kurzer Zeit die
Abstimmungen in Versammlungen, z. B. in Abgeordnetenhäusern,
ermöglichen und eine zuverlässige
Urkunde über jede
Abstimmung liefern sollen. Fast ausschließlich sind elektrische Abstimmungstelegraphen zur
Anwendung gekommen. Zuerst hat der Oberst Martin de
Brettes 1849 der franz. Nationalversammlung den
Plan zu einem Abstimmungstelegraphen vorgelegt.
Der 1859 von Werner
Siemens vorgeschlagene Abstimmungstelegraph sollte auf drei
Zählwerken die Gesamtzahl
der Abstimmenden, die Zahl der mit Ja und die Zahl der mit Nein Stimmenden angeben, wobei die
Summe der beiden letzten
Zahlen
der ersten gleich sein müßte; zugleich aber sollte dieser Abstimmungstelegraph auch mit einem Papierbande neben dem
Namen eines jeden Abstimmenden mit
Ölfarbe deutlich Ja oder Nein vermerken. Dazu hatten alle Abstimmenden gleichzeitig bloß
jeder seinen Kontakthebel auf Ja oder auf Nein zu stellen und darauf ein
Diener etwa eine halbe Minute lang die Kurbel
[* 3] eines
Magnetinduktors in Umdrehung zu versetzen. Seitdem sind
bis in die jüngste Zeit noch eine Anzahl anderer
Abstimmungstelegraphen aufgekommen.
(lat.), abziehen, nämlich den
Blick des
Geistes abziehen oder ablenken von gewissen Eigentümlichkeiten
des Gegenstandes, um gewisse andere desto reiner und schärfer aufzufassen;
daher von etwas abstrahieren, soviel wie davon
absehen.
(lat., «abgezogen») heißt
ein
Begriff, der durch abstrahieren gebildet, somit im Verhältnis zu seinem Objekt oder zu dem vollständigen
Begriff desselben
an
Inhalt ärmer ist, dasselbe nur in gewissen Bestimmtheiten auffaßt; ihm steht gegenüber der konkrete oder determinierte,
d. h. vollständig bestimmte
Begriff. Ein abstrakter
Begriff ist darum nicht in sich unbestimmt, vielmehr
setzt das Vermögen der
Abstraktion die größte Bestimmtheit in der
Auffassung der
einzelnen
Merkmale voraus, denn nur so ist
es möglich, ein Objekt ausschließlich unter einem der mancherlei
Gesichtspunkte, unter denen es sich erwägen läßt (in
einer bestimmten Hinsicht oder
Beziehung), aufzufassen, mit Absehung
(Abstraktion) von allen andern Eigentümlichkeiten
desselben.
Namentlich dem wissenschaftlichen
Denken ist die
Abstraktion ganz unentbehrlich, da seine Herrschaft über die Dinge darauf
gegründet ist. So beruht die Mathematik auf der
Abstraktion, vermöge deren man an den Dingen weiter nichts als ihre Größenbeziehungen
ins
Auge
[* 6] faßt, um deren Gesetzmäßigkeit zu erkennen; so untersucht die Mechanik die Objekte nur sofern
sie bewegliche
Massen sind u. s. f. In der
Grammatik heißen Abstrakta die Bezeichnungen für Gedankendinge, insbesondere die
Namen der als Dinge betrachteten Eigenschaften, Vorgänge und Zustände, z. B.
Größe, Schuß, Ruhe.
die beim oxydierenden Schmelzen des
Werkbleies zuerst sich bildende mehr oder weniger dunkel gefärbte
Haut,
die entfernt, abgestrichen werden muß, um das
Bleioxyd, die
Glätte, in reiner Form zu gewinnen. Die zuerst sich bildende
Kruste enthält hauptsächlich die dem
Werkblei beigemengten
Blei-, Kupfer-,
Eisen- undAntimonsulfide. Diese
anfangs entstehende, schwärzlich grau gefärbte
Masse bezeichnet man auch als
Abzug und unterscheidet sie von dem erst in
stärkerer Hitze sich bildenden eigentlichen der anfangs noch als schwärzlichbraune, schaumige
Masse auftritt, aber nach
und nach heller, grünlich und endlich gelb wird. Der eigentliche Abstrich enthält nur
Spuren von Schwefelverbindungen,
dagegen vorzugsweise antimonsaures, arsensaures, schwefelsaures
Blei,
[* 9]
Eisenoxyd, Kupferoxyd,
Nickeloxyd, Zinkoxyd, sowie beigemengtes
Bleioxyd nebst kleinen Mengen von
Silber.
(lat.), soviel wie ungereimt, widersinnig, d. h.
was entweder in sich selbst einen offenbaren
Widerspruch enthält oder irgendeiner offenkundigen Wahrheit
zuwiderläuft.
Ad absurdum führen, eine Behauptung dadurch widerlegen, daß man eine Ungereimtheit aufdeckt, die aus ihr
folgt.
Sohn des
Aietes, Königs von Kolchis,
Bruder der
Medeia, wurde nach der einen Überlieferung
als kleiner
Knabe von der Schwester auf der Flucht aus Kolchis mitgenommen und zerstückelt, um die Verfolgung des
Vaters aufzuhalten;
die Stadt
Tomi am
SchwarzenMeer soll als Grabstätte davon ihren
Namen erhalten haben (von grch. temnein, «zerschneiden»);
nach alexandrinischer
Dichtung übernahm er als erwachsener
Jüngling selbst die Verfolgung der Schwester,
wurde auf einer der
Inseln an der illyr.
Küste, die Absyrtides hießen, in einen
Tempel
[* 10] gelockt und von Jason erschlagen.
(von
Abba, s. d.), ursprünglich ein Ehrenname von allgemeiner Bedeutung, der
seit dem 5. und 6. Jahrh. den Klostervorstehern ausschließlich beigelegt und so zu deren
Amtsnamen wurde. Die
¶
mehr
seit dem 10. Jahrh. neu begründeten Orden
[* 12] ersetzten ihn meistens durch andere Titel (Propst, Prior, Guardian, Superior, Rektor).
Die Äbte wie andere Klostervorsteher werden meistens von den Mönchen des betreffenden Klosters, bei einigen neuern Orden von
dem Provinzialkapitel, bei den Jesuiten vom Generalkapitel, auf Lebenszeit oder (bei den Bettelorden) auf
bestimmte Jahre gewählt. Die Wahl bedarf der bischöfl., in exemten Klöstern (s. d.) der päpstl. Bestätigung; nach derselben
empfängt der lebenslänglich, öfters auch der auf Zeit Gewählte, der dem betreffenden Orden angehören, 25 Jahre alt und
Priester sein muß, vom Bischof die Benediktion (s. d.) und dabei die Amtsabzeichen: Stab,
[* 13] Ring, Mütze und
Handschuhe. Die auf diese Weise Eingesetzten haben das Recht, die niedern Weihen, gewisse Benediktionen und Dispensationen zu
erteilen. Die Rechte eines Pfarrers hat jeder in seinem Klostergebiete als einer besondern Parochie auszuüben. Während im
Mittelalter viele Klöster vom Bischofe unabhängig waren, stehen sie seit dem Tridentinischen Konzil grundsätzlich
unter bischöfl. Aufsicht.
Ihre Befugnis ist die Verwaltung des Klostervermögens, die Leitung des Klosters und die Disciplin über dessen Angehörige.
In wichtigen Angelegenheiten müssen sie den Rat, bei der Veräußerung von Klostergütern die Zustimmung der übrigen Mönche
des Klosters einholen. Sie gehören zu den Prälaten (s. d.) und haben den Rang
gleich nach den Bischöfen. Infulierte Äbte (s. Inful) hatten nur das Recht, bischöfl. Titel und Abzeichen zu führen, im Unterschiede
von solchen, die, wie z. B. die Äbte von Fulda,
[* 14] Corvei, Monte-Cassino, eigenen Diöcesen
mit voller bischöfl.
Gewalt vorstanden. Vor derSäkularisation im Anfang des 19. Jahrh. gab es in Deutschland
[* 15] und der Schweiz
[* 16] auch gefürstete Äbte, z. B. zu Fulda, Kempten,
[* 17] St. Emmeran in Regensburg,
[* 18] Einsiedeln, St. Gallen. Solche Abteien wurden daher
im Reichsdeputationshauptschluß von 1803 als Fürstentümer betrachtet. (S. Stift.) Generalabt heißt der Abt des Hauptklosters
einer Kongregation des Benediktinerordens. Von den wirklichen (Regular-)Äbten sind zu unterscheiden die Säkular-, Kommendatar-
und Laienäbte (s. diese Artikel). – In manchen prot. Gebieten, z. B. Hannover
[* 19] und Braunschweig,
[* 20] findet sich der Name Abt noch
als Titel für Vorsteher von Anstalten, die in den Gebäuden und aus den Mitteln früherer Klöster hergestellt sind, auch als
bloßer kirchlicher Ehrentitel.
Franz, Liederkomponist, geb. zu Eilenburg,
[* 21] studierte seit 1838 Theologie in Leipzig,
[* 22] ging 1841 als Musikdirektor an das Bernburger Hoftheater, im Herbst desselben Jahres in gleicher Eigenschaft nach Zürich
[* 23] und wurde 1852 Kapellmeister
am Braunschweiger Hoftheater. Er starb in Wiesbaden.
[* 24] In Braunschweig wurde ihm Juli 1891 ein Denkmal gesetzt. Abt hat
mehrere hundert Lieder geschrieben und war durch angenehme Melodik, leichte Sangbarkeit und gefälligen Ausdruck jahrzehntelang
sehr beliebt. Zu den bekanntesten seiner Lieder gehören: «Wenn die Schwalben
heimwärts ziehn» und «Gute Nacht, du mein herziges Kind».