gewählt, wenn das relative Mehr genügt. Ebenso muß bestimmt sein, ob im Fall der Stimmengleichheit der Vorsitzende den
Ausschlag zu geben habe, oder ob die Sache zu vertagen und später eine nochmalige Abstimmung zu veranstalten
sei. Die Abstimmung ist entweder öffentlich, namentlich, durch Ja und Nein, Aufstehen oder Sitzenbleiben, Teilung
nach verschiedenen Seiten, Händeaufheben u. dgl., oder sie erfolgt geheim, z. B. durch
Ballotage, Kugelung u. s. w. Von großer Wichtigkeit bei der Abstimmung ist die Fragestellung;
diese wie überhaupt die Leitung der Abstimmung steht dem Vorsitzenden einer Versammlung oder Körperschaft zu. Im
Deutschen Bundesrat und Reichstag erfolgt die in der Regel so, daß die Mehrheit entscheidet; für den Bundesrat
gelten jedoch mehrfach besondere Vorschriften (s. Bundesrat). Im Deutschen Reichstag geschieht die Abstimmung regelmäßig durch Aufstehen
oder Sitzenbleiben, event. durch Hinausgehen und Eintreten durch zwei verschiedene Thüren (Hammelsprung); die namentliche
Abstimmung ist die Ausnahme und erfolgt nur auf besondern Antrag. (S. Beratung.)
Telegraphen, die in möglichst kurzer Zeit die Abstimmungen in Versammlungen, z. B. in Abgeordnetenhäusern,
ermöglichen und eine zuverlässige Urkunde über jede Abstimmung liefern sollen. Fast ausschließlich sind elektrische Abstimmungstelegraphen zur
Anwendung gekommen. Zuerst hat der Oberst Martin de Brettes 1849 der franz. Nationalversammlung den Plan zu einem Abstimmungstelegraphen vorgelegt.
Der 1859 von Werner Siemens vorgeschlagene Abstimmungstelegraph sollte auf drei Zählwerken die Gesamtzahl
der Abstimmenden, die Zahl der mit Ja und die Zahl der mit Nein Stimmenden angeben, wobei die Summe der beiden letzten Zahlen
der ersten gleich sein müßte; zugleich aber sollte dieser Abstimmungstelegraph auch mit einem Papierbande neben dem
Namen eines jeden Abstimmenden mit Ölfarbe deutlich Ja oder Nein vermerken. Dazu hatten alle Abstimmenden gleichzeitig bloß
jeder seinen Kontakthebel auf Ja oder auf Nein zu stellen und darauf ein Diener etwa eine halbe Minute lang die Kurbel eines
Magnetinduktors in Umdrehung zu versetzen. Seitdem sind bis in die jüngste Zeit noch eine Anzahl anderer
Abstimmungstelegraphen aufgekommen.
(lat.), ein abgezogener Begriff (s. Abstrakt);
in den Vereinigten Staaten Bezeichnung einer Arzneiform: ein
alkoholischer Pflanzenauszug, der mit Milchzucker zu feinem Pulver verrieben ist.
(lat.), abziehen, nämlich den Blick des Geistes abziehen oder ablenken von gewissen Eigentümlichkeiten
des Gegenstandes, um gewisse andere desto reiner und schärfer aufzufassen;
daher von etwas abstrahieren, soviel wie davon
absehen.
Ein Begriff, eine Erkenntnis ist von gewissen Beobachtungen abstrahiert, wenn sie durch Abstraktion daraus gewonnen
sind. (S. Abstrakt.)
(lat., «abgezogen») heißt
ein Begriff, der durch abstrahieren gebildet, somit im Verhältnis zu seinem Objekt oder zu dem vollständigen Begriff desselben
an Inhalt ärmer ist, dasselbe nur in gewissen Bestimmtheiten auffaßt; ihm steht gegenüber der konkrete oder determinierte,
d. h. vollständig bestimmte Begriff. Ein abstrakter Begriff ist darum nicht in sich unbestimmt, vielmehr
setzt das Vermögen der Abstraktion die größte Bestimmtheit in der Auffassung der
einzelnen Merkmale voraus, denn nur so ist
es möglich, ein Objekt ausschließlich unter einem der mancherlei Gesichtspunkte, unter denen es sich erwägen läßt (in
einer bestimmten Hinsicht oder Beziehung), aufzufassen, mit Absehung (Abstraktion) von allen andern Eigentümlichkeiten
desselben.
Namentlich dem wissenschaftlichen Denken ist die Abstraktion ganz unentbehrlich, da seine Herrschaft über die Dinge darauf
gegründet ist. So beruht die Mathematik auf der Abstraktion, vermöge deren man an den Dingen weiter nichts als ihre Größenbeziehungen
ins Auge faßt, um deren Gesetzmäßigkeit zu erkennen; so untersucht die Mechanik die Objekte nur sofern
sie bewegliche Massen sind u. s. f. In der Grammatik heißen Abstrakta die Bezeichnungen für Gedankendinge, insbesondere die
Namen der als Dinge betrachteten Eigenschaften, Vorgänge und Zustände, z. B. Größe, Schuß, Ruhe.
die beim oxydierenden Schmelzen des Werkbleies zuerst sich bildende mehr oder weniger dunkel gefärbte Haut,
die entfernt, abgestrichen werden muß, um das Bleioxyd, die Glätte, in reiner Form zu gewinnen. Die zuerst sich bildende
Kruste enthält hauptsächlich die dem Werkblei beigemengten Blei-, Kupfer-, Eisen- und Antimonsulfide. Diese
anfangs entstehende, schwärzlich grau gefärbte Masse bezeichnet man auch als Abzug und unterscheidet sie von dem erst in
stärkerer Hitze sich bildenden eigentlichen der anfangs noch als schwärzlichbraune, schaumige Masse auftritt, aber nach
und nach heller, grünlich und endlich gelb wird. Der eigentliche Abstrich enthält nur Spuren von Schwefelverbindungen,
dagegen vorzugsweise antimonsaures, arsensaures, schwefelsaures Blei, Eisenoxyd, Kupferoxyd, Nickeloxyd, Zinkoxyd, sowie beigemengtes
Bleioxyd nebst kleinen Mengen von Silber.
(lat.), soviel wie ungereimt, widersinnig, d. h.
was entweder in sich selbst einen offenbaren Widerspruch enthält oder irgendeiner offenkundigen Wahrheit
zuwiderläuft.
Ad absurdum führen, eine Behauptung dadurch widerlegen, daß man eine Ungereimtheit aufdeckt, die aus ihr
folgt.
Sohn des Aietes, Königs von Kolchis, Bruder der Medeia, wurde nach der einen Überlieferung
als kleiner Knabe von der Schwester auf der Flucht aus Kolchis mitgenommen und zerstückelt, um die Verfolgung des Vaters aufzuhalten;
die Stadt Tomi am Schwarzen Meer soll als Grabstätte davon ihren Namen erhalten haben (von grch. temnein, «zerschneiden»);
nach alexandrinischer Dichtung übernahm er als erwachsener Jüngling selbst die Verfolgung der Schwester,
wurde auf einer der Inseln an der illyr. Küste, die Absyrtides hießen, in einen Tempel gelockt und von Jason erschlagen.
(von Abba, s. d.), ursprünglich ein Ehrenname von allgemeiner Bedeutung, der
seit dem 5. und 6. Jahrh. den Klostervorstehern ausschließlich beigelegt und so zu deren
Amtsnamen wurde. Die
mehr
seit dem 10. Jahrh. neu begründeten Orden ersetzten ihn meistens durch andere Titel (Propst, Prior, Guardian, Superior, Rektor).
Die Äbte wie andere Klostervorsteher werden meistens von den Mönchen des betreffenden Klosters, bei einigen neuern Orden von
dem Provinzialkapitel, bei den Jesuiten vom Generalkapitel, auf Lebenszeit oder (bei den Bettelorden) auf
bestimmte Jahre gewählt. Die Wahl bedarf der bischöfl., in exemten Klöstern (s. d.) der päpstl. Bestätigung; nach derselben
empfängt der lebenslänglich, öfters auch der auf Zeit Gewählte, der dem betreffenden Orden angehören, 25 Jahre alt und
Priester sein muß, vom Bischof die Benediktion (s. d.) und dabei die Amtsabzeichen: Stab, Ring, Mütze und
Handschuhe. Die auf diese Weise Eingesetzten haben das Recht, die niedern Weihen, gewisse Benediktionen und Dispensationen zu
erteilen. Die Rechte eines Pfarrers hat jeder in seinem Klostergebiete als einer besondern Parochie auszuüben. Während im
Mittelalter viele Klöster vom Bischofe unabhängig waren, stehen sie seit dem Tridentinischen Konzil grundsätzlich
unter bischöfl. Aufsicht.
Ihre Befugnis ist die Verwaltung des Klostervermögens, die Leitung des Klosters und die Disciplin über dessen Angehörige.
In wichtigen Angelegenheiten müssen sie den Rat, bei der Veräußerung von Klostergütern die Zustimmung der übrigen Mönche
des Klosters einholen. Sie gehören zu den Prälaten (s. d.) und haben den Rang
gleich nach den Bischöfen. Infulierte Äbte (s. Inful) hatten nur das Recht, bischöfl. Titel und Abzeichen zu führen, im Unterschiede
von solchen, die, wie z. B. die Äbte von Fulda, Corvei, Monte-Cassino, eigenen Diöcesen
mit voller bischöfl.
Gewalt vorstanden. Vor der Säkularisation im Anfang des 19. Jahrh. gab es in Deutschland und der Schweiz
auch gefürstete Äbte, z. B. zu Fulda, Kempten, St. Emmeran in Regensburg, Einsiedeln, St. Gallen. Solche Abteien wurden daher
im Reichsdeputationshauptschluß von 1803 als Fürstentümer betrachtet. (S. Stift.) Generalabt heißt der Abt des Hauptklosters
einer Kongregation des Benediktinerordens. Von den wirklichen (Regular-)Äbten sind zu unterscheiden die Säkular-, Kommendatar-
und Laienäbte (s. diese Artikel). – In manchen prot. Gebieten, z. B. Hannover und Braunschweig, findet sich der Name Abt noch
als Titel für Vorsteher von Anstalten, die in den Gebäuden und aus den Mitteln früherer Klöster hergestellt sind, auch als
bloßer kirchlicher Ehrentitel.
Franz, Liederkomponist, geb. 22. Dez. 1819 zu Eilenburg, studierte seit 1838 Theologie in Leipzig,
ging 1841 als Musikdirektor an das Bernburger Hoftheater, im Herbst desselben Jahres in gleicher Eigenschaft nach Zürich
und wurde 1852 Kapellmeister
am Braunschweiger Hoftheater. Er starb 31. März 1885 in Wiesbaden. In Braunschweig wurde ihm Juli 1891 ein Denkmal gesetzt. Abt hat
mehrere hundert Lieder geschrieben und war durch angenehme Melodik, leichte Sangbarkeit und gefälligen Ausdruck jahrzehntelang
sehr beliebt. Zu den bekanntesten seiner Lieder gehören: «Wenn die Schwalben
heimwärts ziehn» und «Gute Nacht, du mein herziges Kind».