Paternostererbsen (s. d.) enthalten ist, bis jetzt aber noch nicht im krystallinischen
Zustande erhalten werden konnte, sondern, möglichst gereinigt, ein bräunlichgelbes Pulver darstellt. Das Abrin ist
in Wasser löslich und gehört, wie das Ricin, zu den giftigen Eiweißkörpern, und zwar zu der Gruppe der ungeformten Fermente
(s. d.). Nach den neuesten Untersuchungen wirkt pro 1 kg
Körpergewicht eines
Tiers 0,00001
g A. noch tödlich, wenn es durch subkutane
Injektion
[* 2] direkt in die Blutbahn eingeführt
wird.
ein Gesetz im ganzen aufheben, im Gegensatz zu derogieren. Einem Gesetz wird durch ein späteres derogiert,
wenn das letztere die
Gültigkeit des frühern in einzelnenBeziehungen beseitigt. Die aufhebende Kraft
[* 3] wohnt der neuen Rechtsquelle nur bei, wenn sie dieselbe
Autorität hat wie die aufzuhebende Rechtsquelle. In dieser
Beziehung
galt früher in
Deutschland
[* 4] der Grundsatz:
Stadtrecht bricht
Landrecht,
Landrecht bricht gemein
Recht. Heute gilt für die Regel
der umgekehrte Grundsatz: die Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor (Art. 2 der Reichsverfassung),
so daß entgegenstehende Bestimmungen eines ältern Landesgesetzes durch das jüngere Reichsgesetz ohne weiteres beseitigt
sind und das Reichsgesetz für einen einzelnen
Bundesstaat nicht außer Anwendung gesetzt werden kann.
Ebenso beseitigen die Landesgesetze regelmäßig die entgegenstehenden Bestimmungen der
Provinzial- oder
Stadtrechte.
Andere,
wenn das Reichsgesetz oder das Landesgesetz nur subsidiäre Bestimmung treffen will, also die abweichenden
bereits erlassenen oder in Zukunft in Kraft tretenden Normen eines engern Rechtsgebietes als für dieses maßgebend aufrecht
erhält. Unter der obigen
Voraussetzung gilt der allgemeine Grundsatz: Lex posterior derogat priori, das jüngere Gesetz hebt
das ältere auf, soweit es demselben widerspricht.
Auch Bestimmungen der
Reichs- oder einer Landesverfassung können auf diese
Weise aufgehoben oder außer
Anwendung gesetzt werden, wenn nur diejenigen Formen beobachtet sind, welche die
Verfassung für die Beseitigung ihrer Vorschriften
anordnet. Ebenso kann ein Gesetz oder eine einzelne Bestimmung desselben durch ein Gewohnheitsrecht (s. d.)
beseitigt werden. Freilich verbieten einzelne Gesetze ausdrücklich die Derogation durch Gewohnheitsrecht
(Deutsches Handelsgesetzbuch Art. 1;
Preuß. Allg. Landr., Einl. §. 60; Österr.
Bürgerl. Gesetzb., Einl. §. 10). Wenn die
Rechtswissenschaft auch die
Gültigkeit solchen Verbots bezweifelt, so wird doch diese
Anweisung an die
Behörden, das Gesetz
anzuwenden, bis es durch ein Gesetz aufgehoben wird, meist die Entstehung entgegengesetzten Gewohnheitsrechts
hindern.
Wie weit übrigens ein neues Gesetz dem ältern widerspricht, also demselben derogiert, ist nicht immer leicht im einzelnen
zu entscheiden. Wird eine gesetzliche Regel aufgehoben, so sind damit nicht zugleich die gesetzlichen Ausnahmebestimmungen
beseitigt, soweit sich nicht aus dem
Inhalt des neuen Gesetzes etwas anderes ergiebt. Aber die oft aufgestellte
Regel, daß besondere Gesetze durch ein neues allgemeinem Gesetz nicht beseitigt würden, ist in dieser Allgemeinheit falsch.
Übrigens hat die Aufhebung eines ältern Gesetzes durch das jüngere nicht die Wirkung, daß die unter der Herrschaft des
ältern Gesetzes erworbenen
Rechte in allen
Beziehungen nach dem neuen Gesetze zu beurteilen seien. Vielmehr
gilt im Zweifelfalle umgekehrt der Grundsatz, daß
das jüngere Gesetz nicht in der
Absicht erlassen wird, die unter der Herrschaft
des ältern Gesetzes erworbenen
Rechte, namentlich Privatrechte, aufzuheben oder einzuschränken. «Das Gesetz
hat keine rückwirkende Kraft.» Ein härteres
Strafgesetz ist nicht anzuwenden auf eine unter dem frühern
mildern Gesetz begangene That, wohl aber umgekehrt.
Jacq.,Kakaomalve, Pflanzengattung aus der Familie der
Sterculiaceen (s. d.) mit wenigen tropisch-asiatischen
halbstrauchigen, durch ihre technisch verwendbaren Bastfasern wertvollen
Arten.
Außer der Abroma angustata L. fil. auf
den Philippinen und in
Indien und der Abroma fastuosa R. Br. in
Timor undAustralien
[* 5] liefert namentlich A mollis
DC. auf den
Molukken und
Sunda-Inseln die als «Perennial
Indian Hemp» bekannten Bastfasern, die zu
Stricken, groben Geweben in der
Papierfabrikation
[* 6] verwertet werden.
naturwissenschaftliche
Abkürzung für Adolphe
TheodoreBrongniart (s. d.). ^[= # (spr. brongnjĭahr), Alexandre, franz. Mineralog und Geognost, geb. 5. Febr. 1770 zu Paris, ...]
(spr. obrudbahnjo),Groß-Schlatten oder
Altenburg,
[* 7] Bergstadt im ungar.
KomitatUnterweißenburg
des frühern Großfürstentums Siebenbürgen, in 600 m Höhe in dem engen
Thale des Zenicz, eines Nebenflusses des
Aranyos,
gelegen, ist Sitz eines Bergverwaltungs- und Goldeinlösungsamtes, eines Bergkommissariats, eines Bezirksgerichts, und hat
(1890) 3299 E., Magyaren und Rumänen, die meist vom
Bergbau
[* 8] leben, Post und
Telegraph,
[* 9] sowie ein Bezirkshospital; in Garnison
das 2.
Bataillon des 64. ungar. Infanterieregiments
«KarlAlexander,
Großherzog von
Sachsen-Weimar».
Die fünf hier vertretenen Konfessionen
[* 10]
(Römisch- und
Griechisch-Katholische, Griechisch-orthodoxe,
Reformierte und
Unitarier)
haben jede ihre
Kirche. Abrudbánya ist der Mittelpunkt des siebenbürg. Goldbezirks im sog.
Erzgebirge, das sich im W. des
Landes zwischen
den
FlüssenMáros undAranyos ausbreitet. Die Fundorte liegen hauptsächlich an der südl. Seite des Aranyosthals
zwischen Topanfalva, Offenbánya, Ponor, Zalathna, Bucsum u. a. in einem porphyrartigen Gestein,
das an Sandstein- und Trachytgebilde grenzt.
Das
Gold
[* 11] ist hier dem Gestein fast überall eingelagert, so daß man nicht bloß einzelne
Gänge, sondern die ganze
Steinmasse
abbaute, wodurch ungeheure Vertiefungen und Aushöhlungen zum
Teil schon aus den
Zeiten der
Römer
[* 12] entstanden
sind. Zuweilen tritt das edle Metall auch als Feingold, in Form von
Blechen,
Ästen,
Haaren u. s. w. krystallisiert, auf, wie
besonders in den Gruben von
Verespatak (s. d.). Das
Gold wird auch in dem
Bache gefunden und vonZigeunern
gewaschen.
Die durchschnittliche Gesamtausbeute an
Gold beläuft sich jährlich auf etwa 2140 Pfd. (55 Proz. der Gesamtausbeute
der Monarchie). An der
Stelle des heutigen Abrudbánya stand die röm.
Kolonie Auraria major oder Auraria Daciae, Sitz des Collegium
aurariorum (Bergkollegium). Der Ort wurde 10. und von den Bergwalachen (Mozen) unter
Führung
des
Abraham Janku geplündert und niedergebrannt und
die Bevölkerung gemordet. In der Nähe das Dorf Abrudfalva, mit 4575 rumän.
E., und der merkwürdige Basaltberg
Detunata-Gola (s. d.).
ital. Abruzzi, benannt von Abruzzo (Aprutium), dem mittelalterlichen
Namen der StadtTeramo
(Interamna), der nördlichste
Teil des
¶
mehr
ehemaligen Königreichs Neapel,
[* 14] grenzt im N. an die Marken und Umbrien, im NO. an das Adriatische Meer, im SO. an Apulien, im
S. an Terra di Lavoro, im W. an Latium und bildet mit Molise ein Compartimento von 17 273 (nach Strelbitskij 17 008) qkm mit
(1881) 1 317 215, (1889) 1 434 351 E., d. i. 83 auf 1 qkm, zerfällt in 4 Provinzen:
1) Abruzzo citeriore oder Chieti im SO. (3092 qkm, [1881] 34 3948 E.);
2) Abruzzo ulteriore 1 oder Teramo im NW. (2875 qkm, 254 800 E.);
3) Abruzzo ulteriore II oder Aquila im W. (6625 qkm, 35 3027 E.);
4) Campobasso oder Molise (4416 qkm, 365 434 E.). Das Hochland der Abruzzen bildet den wildesten und höchsten Teil des apenninischen
Gebirgssystems mit dem höchsten Gipfel, dem Monte-Corno (2921 m), in der Gruppe des Gran
[* 15] Sasso d'Italia und zeigt die eigentümlichen
und außerordentlich malerischen Formen des Kalksteins; die Höhen bilden nach der einen Seite mächtige
Wände, nach der andern weniger schroffe Hänge mit trefflichen Matten. Doch sind die Hänge im ganzen ebenfalls steil
und durch wilde Schluchten zerrissen.
Dagegen zeigt der Subapennin (Monti Sabini), der sich westlich vom Lago-Fucino an den Hauptstock anlegt, einen sanftern, terrassenförmigen
Aufbau. Das Klima ist rauh; Schnee
[* 16] bedeckt die Gipfel der Berge vom Oktober bis April und überdauert an geschützten Stellen
den Sommer; dichte Wälder von Eichen, Buchen, Ulmen und weiter oben Nadelbäumen krönen die Höhen und bergen Wölfe, Bären, Wildschweine
und zahlreiches Dam- und Rotwild. Nur die Thäler sind fruchtbar, Mandel-, Nuß- und andere Obstbäume gedeihen
überall, Ölbäume in den tiefern Gegenden.
Die Hauptbeschäftigung der Bewohner ist Viehzucht,
[* 17] aber auch der Anbau von Korn, Reis, Gemüse und allerlei Küchengewächsen,
von Färberröte, Safran und Wein ist verbreitet. Die Industrie wie die Maulbeer- und Seidenzucht machen gute Fortschritte.
Auch bereitet man Pökelfleisch, Würste und vortreffliche Schinken. Militärisch bedeutend werden die
Abruzzen dadurch, daß in ihnen nur eine, für eine Armee äußerst beschwerliche Heerstraße in das Neapolitanische führt. In
neuerer Zeit ist durch eine von Gaeta gegen Norden
[* 18] nach der mittlern Hochebene eröffnete Kunststraße eine wichtige unmittelbare
Verbindung des Hochlandes mit dem Tyrrhenischen Meere hergestellt worden.
Die Bahnlinie Pescara-Solmona (seit 1873) übersteigt die in der Nähe von Popoli und teilt sich bei Solmona in zwei Zweige,
deren einer nordnordwestlich über Aquila und Rieti nach Terni (seit 1883) führt, während der andere nach Westen über Avezzano
und Tivoli nach Rom
[* 19] (seit 1887) geht und die beiden Meere verbindet. Die Abruzzesen sind ein Hirtenvolk
von patriarchalischer Einfachheit, den heimatlichen Gebirgen treu anhänglich, abergläubisch und gastfrei. Das nach der Einverleibung
Neapels in das Königreich Italien
[* 20] hier auftretende, von der bourbonischen Reaktion unterstützte Banditenwesen ist seitdem
unterdrückt. Über die Kunst in den Abruzzen vgl. Bindi, Monumento storici
ed artistici degli Abruzzi (Neap. 1889).