nachfolgenden
Strich sich zum vorangehenden bewegt. Als Indexpunkt der
Alhidade ist dann die
Stellung des
Fadens anzusehen, bei
welcher er aus einer im
Gesichtsfelde des Mikroskopes angebrachten
Marke steht und die
Trommel genau auf
Null zeigt. Die
Teilung derTrommel ist meist so eingerichtet, daß an ihr direkt 1'' abgelesen und die Zehntel derselben noch
geschätzt werden können. Ist, wie z. B. bei den größern Meridiankreisen, der
Kreis
[* 2] von 2' zu 2' geteilt, so hat die
Trommel 60
Teile
und zwei Umdrehungen derselben bewegen den Spinnfaden um ein 2' betragendes Kreisintervall vorwärts.
Soll dann eine bestimmte
Stellung des Kreises abgelesen werden, so ermittelt man zunächst, welchem
Grad und welcher Minute der
der
Marke im Sehfelde unmittelbar vorangehende Teilstrich angehört, schraubt hierauf den Mikrometerfaden (gewöhnlich ist
dies ein Doppelfaden) auf diesen Teilstrich, liest die
Trommel ab und zählt die so erhaltene Zahl von Sekunden und Bruchteilen
derselben zu der unmittelbaren Angabe des Teilstriches hinzu.
im Handelsrecht beim Warenkauf diejenige Handlung des Verkäufers oder seines
Stellvertreters, welche
dem
Käufer den Gewahrsam der Ware verschafft, so daß er über dieselbe körperlich verfügen kann; ja eine Ablieferung liegt
schon dann vor, wenn der Verkäufer oder sein
Stellvertreter sich des Gewahrsams der Ware an dem Orte,
wo er abzuliefern hatte, unter Benachrichtigung des Käufers entschlagen und dem
Käufer die Möglichkeit gegeben hatte, sich
sofort den Gewahrsam zu verschaffen.
Darüber hinaus sieht das bloße
Angebot der Ware, deren
Annahme der
Käufer ablehnt, der Ablieferung nicht gleich. (Vgl.
Entscheidungen
des Reichsgerichts, Bd. 5, Nr.
8.) Die Ablieferung kann zusammenfallen mit der
Übergabe, durch welche der
Käufer den
Besitz (s. d.) erlangt. Das
ist aber nicht notwendig. Denn wenn die Ware von auswärts gesendet wird, erlangt der
Käufer nach vielen
RechtenBesitz und
Eigentum schon damit, daß die Ware dem
Spediteur oder Frachtführer vom
Absender übergeben wird. Im Seeverkehr
gilt die
Übergabe des Orderkonnossements als
Übergabe der schwimmenden Ware (s.
Konnossement).
Die Ablieferung kann zusammenfallen mit der
Abnahme (s. d.); die Ware, welche der
Käufer abnehmen muß, ist aber auch abgeliefert,
wenn sie in seiner
Abwesenheit in seinem Hause, seiner
Niederlage, seinem Geschäftslokal niedergelegt ist, und er hiervon
Kenntnis erhält, wenn schon er die
Abnahme zu Unrecht weigert. Die Ablieferung ist etwas anderes als die Empfangnahme,
d. h. die Billigung der von dem
Käufer abgenommenen Ware. Ist die Ware von einem andern Orte übersendet, so hat der
Käufer
ohne Verzug nach der Ablieferung, soweit dies nach dem ordnungsmäßigen Geschäftsgange thunlich ist,
die Ware zu untersuchen, und wenn sich dieselbe nicht als vertragsmäßig oder gesetzmäßig ergiebt, dem Verkäufer sofort
davon
Anzeige zu machen.
Die Ware gilt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, welche bei der sofortigen Untersuchung nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange
nicht erkennbar waren, als gebilligt, wenn der
Käufer die
Mangel nicht rechtzeitig anzeigt. (Handelsgesetzbuch
Art. 347.) Die
Anzeige der bestimmten und vorhandenen Mängel, welche der
Käufer etwa aus dritter
Hand
[* 3] erfahren hat, schützt
ihn vor diesem Nachteil, wenn sie auch ohne Untersuchung und selbst
vor der Ablieferung erteilt ist. Im Frachtverkehr (Handelsgesetzbuch
Art. 395, 403, 607 fg.) versteht man unterAuslieferung,
Aushändigung,
Ausantwortung die
Handlung, durch
die der Frachtführer (Eisenbahnverwaltung, Post, Schiffer u. s. w.) den zum Zweck des
Transports durch
Auslieferung (Abladung,
Übergabe) erhaltenen Gewahrsam der Ware nach beendigtem
Transport mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung
des Empfängers und in der
Weise wieder aufgiebt, daß er den Empfänger durch
Anzeige von der Ankunft
des Guts und durch Zustellung der erforderlichen Papiere in den
Stand setzt, sowohl über das Gut zu verfügen wie die Obhut
über dasselbe zu übernehmen. (Reichsoberhandelsgerichtsentscheidungen, Bd.
8, Nr. 6.) Der Frachtführer haftet für den Schaden, welcher durch
Verlust oder
Beschädigung des Frachtguts bis zur Ablieferung entstanden
ist, sofern er nicht beweist, daß der
Verlust oder die
Beschädigung durch höhere Gewalt als die natürliche
Beschaffenheit des Guts oder durch äußerlich nicht erkennbare Mängel der Verpackung entstanden sind. (Handelsgesetzbuch
Art. 395, 607.)
ein
Verfahren bei
Erzen, die sich in rohem Zustande nicht gut zur weitern Verarbeitung eignen. Man
setzt sie dem Einfluß von
Sonne,
[* 4]
Regen und Frost aus. So geschah es früher z. B. mit den lettigen Galmeierzen in Oberschlesien.
Die Klumpen mit Einschlüssen von
Galmei wurden durch die
Sonne trocken und rissig, der
Regen drang in die Risse ein, löste
einen
Teil des Lettens und entfernte ihn, der Frost beförderte diesen Prozeß, indem er die Klumpen auseinandertrieb.
Da dies
Verfahren viel
Arbeitslohn und Zeit kostete, so verwendet man zu demselben Zweck gegenwärtig
Trommeln, in denen sich
eine schnell rotierende
Achse mit
Messern befindet. Die letztern zerschneiden die Klumpen und das gleichzeitig angewendete
Wasser führt den aufgelösten Letten fort, während die Galmeikörner von der
Trommel ausgetragen werden.
(spr. ablih),Flecken im franz. Depart.
Seine-et-Oise. Im
Kriege 1870 und 1871 wurden deutscherseits eine Eskadron des 16. Husarenregiments und 50 Mann
bayr. Infanterie von
Rambouillet aus nach Ablis vorgeschoben. Ablis war aber beim Einmarsch der deutschenTruppen
schon von 1500 franz. Mobilgarden besetzt. Diese überfielen in der Nacht mit Hilfe der Einwohner
die Husaren und vernichteten sie nach tapferster Gegenwehr zum großen
Teil. Die bayr. Infanterie schlug sich durch. Ablis wurde
zur
Strafe von der herbeieilenden 6.
Kavalleriedivision verbrannt.
beim Militär das Ersetzen einzelner längere Zeit im Dienst beschäftigter Leute oder
ganzer
Truppenteile durch andere, vornehmlich im Wachdienst.
Auch die zum Ablösen bestimmten Mannschaften oder Truppenabteilungen
selbst werden Ablösung genannt.
Die Ablösung einer im Feuergefecht stehenden
Truppe durch eine frische, wie sie in der frühern Gefechtsführung
vorkam, ist bei der verheerenden Wirkung der neuern Waffen
[* 5] kaum noch möglich.
die
Abnahme des Körpers oder eines Körperteils an Fett. Da das Fett
¶
mehr
hauptsächlich in dem unter der äußern Haut
[* 7] gelegenen sog. Unterhautzellgewebe angehäuft ist, so verrät sich sein Schwinden
sehr bald auch äußerlich. Das Fett ist von allen tierischen Geweben dasjenige, welches am leichtesten schwindet, sobald
durch Entbehrungen oder Krankheiten die Ernährung herabsinkt, oder der Körper durch chronische Eiterungen, Fieber, außergewöhnliche
körperliche Anstrengungen, rasches Wachstum, geschlechtliche Ausschweifungen, anhaltende Schmerzen und
Schlaflosigkeit übermäßige Stoffverluste erlitten hat.
Dabei zeigt sich die Eigentümlichkeit, daß das Fett an verschiedenen Körperstellen eine sehr verschiedene Disposition zum
Schwinden hat, so daß die allgemeine Abmagerung stets eine ungleichmäßige ist. Gewisse Teile, z. B. die Augenhöhlen, die Nierenkapsel,
das Gesäß, werden selbst bei der höchsten Abmagerung nicht fettlos. Bei der Abmagerung lebt
der Leib auf seine eigenen Kosten, erhält seinen Stoffwechsel, statt allein durch äußere Zufuhr, auch durch innern Verbrauch.
Tiere, welche einen Winterschlaf haben, sind bei Beginn desselben sehr fett, am Ende mager; sie lebten, d. h.
sie atmeten und erzeugten die zur Erhaltung nötige Wärme
[* 8] nur durch Verbrauch des aufgespeicherten Fettes.
Die Behandlung der Abmagerung muß sich natürlich nach der Ursache derselben richten und zunächst, wenn irgend möglich, die zu
Grunde liegenden Krankheitszustände beseitigen, worauf man die erlittenen Stoffverluste durch kräftig nährende und
leicht verdauliche Kost, namentlich aber durch Milch, Eier,
[* 9] Fleischspeisen und gutes Bier, sowie auch durch
Aufenthalt in guter Luft und hinreichende körperliche und geistige Ruhe zu ersetzen sucht. (S. Mitchellsche Kur.)